Geschäfte mit Minderjährigen ?

K

kric11

K. Richter
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11 Mrz 2005
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Ort
Bielefeld
Hallo,

oh je, mal wieder Probleme:

1. Anfrage einer Schüler SV für Abschlußparty 10. Klasse

- Rektor muß zustimmen, keine Vermietgeschäfte mit Minderjährigen !
- Gema Frage

2. Kauf von Equipment

- Anfrage zum Kauf, später stellt sich heraus, daß der junge Mann noch nicht volljährig ist :eek:

- Rückgängigmachung des Kaufs, da das Geschäft schwebend unwirksam ist, weil diese Kaufsumme weit
über das hinausgeht, was der sog. "Taschengeldparagraph" § 110 BGB noch zubilligt

Natürlich kann ein Schüler CD´s etc kaufen, Anmietungen sowie größere Summen bedürfen aber der Zustimmung von den Erziehungsberechtigten

Gewerbliche Anmietungen sind grundsätzlich verboten mit Minderjährigen:

O-Ton des Schülers: Er war natürlich eingeschnappt.


Seid also gewarnt, Ihr bleibt darauf sitzen :confused:

Klagefähige Anschrift: :D

K. Richter
Reinholdstr. 15
33649 Bielefeld
 
ja, so is das...

nennt sich "geringfügig geschäftsfähig" zumindest hier in Ö.

müsste dir aber klar gewesen sein, dass das nicht geht, oder? (der post klingt so als wärst du equip vermieter/verkäufer??)

jedenfalls wünsch ich dir mehr glück als jacko vor gericht!!! :D
 
Hallo

bei uns heißt das auch "bedingt geschäftsfähig"

Zu 1. das haben wir gleich abgelehnt, da war der SV Vertreter schon sauer

Zu 2. Erst später hat sich herausgestellt, daß er nicht 18 ist, der Vater hat natürlich interveniert. Wir wußten vorher nicht, daß er noch nicht volljährig ist

Ist natürlich immer albern zu fragen, ist aber wirklich manchmal besser zu wissen, wie alt die Leute sind :rolleyes:
 
LOL

auch wenn ich Offtopic werde, aber ich hab das ganze auch nicht gecheckt, worin jetzt da das Problem besteht bzw. worüber da geschrieben wird und wo die versteckte Frage zu finden war :)

Na, da bin ich ja beruhigt, nicht der Einzige gewesen zu sein ;)
 
Den Kern des Problems ist nicht klar zu erkennen. Fang doch mal langsam an. Was ist eine Schüler SV? Was wollt ihr machen? Worum geht es genau? Wer ist eingeschnappt?
Vile Fragen, die Du erst einmal beantworten solltest.
 
Schüler SV gibt es nicht, IMHO heißt es Schüler Vertretung (sprich SV, sonst würde es SSV heißen :D ). Das ist eine Gruppe von Schüler, die sich für die Bedürfnisse von Schüler einsetzen (z.B. neue Tischtennisplatte für den Schulhof).

Hattet Ihr das nicht in der Schule, ich bin schon einige Jahre aus der Schule raus, kann mich aber an sowas erinnern (BTW: Wir hatten nie eine neue Tischtennisplatte bekommen ;)).

Also, für mich sieht es so aus, das kric11 einem Schüler, der noch nicht volljährig war etwas verkauft hat, was nicht zum "Taschengeldparagraph" gehört (weil zu teuer). Da der Kauf rückgängig gemacht wurde, ist die SV (siehe oben) jetzt sauer, weil kein Eqipment am Start ist für die nächste Fete und die SV wird nicht mehr neu gewählt (hrhr - Kinder können soooo grausam sein).

Ich glaube der Beitrag sollte einfach nur eine Info sein, das man keine Geschäfte mit Minderjährigen machen sollte, daher:

yoda.jpg
 
:p

ja, so hab ich es auch verstanden, ausser dass ich meine, das Fall 1 mit Fall 2 nichts zu tun hat.

Reine Info

Christian
 
irgendwie kommt mir das thema aus dem pa-forum bekannt vor... :D
 
Moin

genau, endlich hat´s mal Einer kapiert. :)

Das sind 2 verschiedene Fälle:

a) möglicher Kauf
b) Anmietung von Eventtechnik

Stimmt, ich wollte das aber hier noch mal zusätzlich posten, weil auch Jugendliche Anfragen stellen bzgl Party & Anmietung.

zu a) Diese dürfen zwar eine CD oder eine Tafel Schokolade etc kaufen. Die Summen gehen aber über das Übliche hinaus, was man normalerweise noch über das zur Verfügung stehende Taschengeld kaufen darf.

zu b) Mietverträge nicht mit Minderjährigen, da nützt auch die SV nichts. :cool:
 

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