Gewerbeschein Pflicht?

reden wir jetzt von DJs, die für einen ganzen abend entlohnt werden?
ihr wisst doch die mit mobiler discothek...

wie schauts bei club djs aus, die in unregelmäßigen abständen von anderen clubs gebucht werden?

ich habe einen kleinen gewerbeschein, aber kann man eine gewerbeanmeldung nicht umgehen, wenn man
bei einer booking agentur ist?
reintheoretisch müsste das ja der fall sein.
 
In Deutschland kann man im Bereich Deejaying lediglich einen DJ-Führerschein machen,

Den Führerschein kann jeder machen. Er sagt aber nicht aus, dass man DJ ist, sondern nur, dass man die für den Beschallungsbetrieb zulässigen Schallpegel einhält.

Sofern man ihn hat, nicht ganz ungefährliche Sache. Ich würde die Finger davon lassen.
 
Den Führerschein kann jeder machen. Er sagt aber nicht aus, dass man DJ ist, sondern nur, dass man die für den Beschallungsbetrieb zulässigen Schallpegel einhält.

Sofern man ihn hat, nicht ganz ungefährliche Sache. Ich würde die Finger davon lassen.

Natürlich sagt der Führerschein nicht aus, das man DJ ist.Was ich aber nicht verstehe, wieso das etwas "gefährliches" sein soll.^^Erläuter das mal bitte.
Es sagt doch lediglich aus, das man etwas positives gelernt hat...nämlich,das man die zugelassene Gesamtlautstärke nicht übersteigt.



PS:Ich habe auch nicht vor diesen Schein zu machen.Es ging auch hier lediglich darum das es neben Mixes und den Partys wo man bislang gespielt hat ,das einzige ausbildungstechnische ist, was es gibt...und man somit in der Hand haben kann.Ich kann auch sehr gut auflegen und daher finde ich den Begriff DJ-Führerschein selber ziehmlich irreführend, da man weder das synchronmixen noch die Einsteigerscratches (Babyscratch etc.) und den sinngemässen Umgang mit Effekten erlernt.

*Ein Plattenspieler ist kein Gerät sondern ein Instrument & ein DJ-Forum macht noch lange keinen DJ aus*
 
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Hallo,
die Einträge sind zwar schon recht alt, aber meine Frage(n) dringend...zur Situation:
Ich bin Studentin ohne jegliche Einkommen. Auf konkrete Anfragen lege ich ab und zu auf Partys auf (ca. 4- 6 mal im Jahr) und bekomme Geld dafür. Mein nächster Auftraggeber möchte nun eine Rechnung dafür haben.

Meine Fragen:
1. Geht das so einfach, wenn ich kein Gewerbe, kein Kleinunternehmen etc. angemeldet habe?
2. Wie mache ich diese Einnahme dann steuerrechtlich kenntlich?

Ich habe das Forum aufmerksam gelesen, blicke aber in der Fülle der Infos nicht mehr durch und bin dankbar für jede Hilfe!
mfg, muse
 
1. Geht das so einfach, wenn ich kein Gewerbe, kein Kleinunternehmen etc. angemeldet habe?
2. Wie mache ich diese Einnahme dann steuerrechtlich kenntlich?

Eine Rechnung macht nur dann Sinn, wenn eine (Deine) Steuernummer darauf steht. Damit ist nicht Deine persönliche Personenkennziffer aka Steueridentifikationsnummer gemeint, sondern eine Steuernummer, die Dir Dein Finanzamt auf Antrag zuteilt. Du musst also zum Finanzamt und für Deine Tätigkeit als DJ eine Steuernummer beantragen.

An dieser Stelle musst Du Dich entscheiden, ob Du als Kleinunternehmer handeln willst oder nicht.

Du musst dann (später, im Allgemeinen jährlich) eine Einkommensteuererklärung machen und dabei im einfachsten Falle eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung über Deine DJ-Tätigkeit anfügen. Hier tauchen die Einnahmen (Rechnungen, die Du gestellt hast) auf. Je nach Ausgaben bleibt dann zu versteuerndes Einkommen übrig (Gewinn).

Das Gewerbe ist ein eigenes Thema, die meisten (fast alle) DJs haben ihre Tätigkeit als Gewerbe angemeldet. Das kannst Du auch tun, Beiträge zur IHK werden erst bei entsprechenden Gewinnen fällig.

Ohne diese rechtliche Absicherung würde ich nicht gegen Rechnung auflegen. Ich halte das Risiko, eine Aufforderung zu erhalten, pauschal Steuern nachzuzahlen, für zu hoch.
 
hi leute, wollte auch mein situation mal schildern und evtl. tips einholen!

ich bin auszubildender und bisher war es nur hobby zu mixen. jetzt habe ich die möglichkeit im club zu mixen. einmalig. nich regelmäßig. ich werde nich mal ansatzweise irgendeine der hier im DJF genannten einkommensgrenzen überschreiten.

muss ich mich trotzdem in irgendeiner form anmelden(wenn ja welche, braucht ihr mehr infos?) oder kann mir der veranstalter am besagten abend einfach cash in die hand drücken und fertig?
 
Wenn es sich um unregelmäßige kleinere Beträge handelt, reicht folgender Satz in der Rechnung aus:
"Aufgrund der Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt."
 
Ich steh jetz kurz davor, ein Gewerbe anzumelden.
Nchdem ich nun schön ein paar mal danach gefragt wurde, stelle ich die Frage jetz hier.
Muss ich als DJ GEMA zahlen? Normalerweise zahlt die doch der Veranstalter.
 
Jop. Du nicht. Sollte der Club oder eben Veranstalter übernehmen.
 
Hi,
der Thread ist zwar schon älter aber doch sehr hilfreich !
Ich habe in nächster Zeit vor 1 Mal aufzulegen, maximal 2 Mal.
Vorerst nichts regelmäßiges oder längeres, da ich ab Juni im Ausland bin.
Für dieses Vorhaben muss ich kein Gewerbe anmelden, oder doch ? Muss ich überhaupt etwas anmelden ? Oder geht das so durch, als mini-job o.ä ? Was muss ich mir ausstellen lassen ?
Lg und danke !
 
In einem Club und ja, ich werde was dafür kriegen, nicht viel, unter 100 Euro vermutlich.
 
In einem Club und ja, ich werde was dafür kriegen, nicht viel, unter 100 Euro vermutlich.

Und da willst du wegen zwei mal ein Gewerbe anmelden? *lol*
Das bringt nix, wegen unter 200 Euro.
Rechne mal deine Kosten für An- und Abfahrt, sowie die Tonträger oder mp3s des letzten Monats. Evtl. auch noch dein Equipment, was du mitnimmst (mind. einen Kopfhörer) und den Steuerberater.
Soll dir das Finanzamt denn dann was auszahlen? Sozusagen "Negativ-Steuern"?
Außerdem hängt es nicht an der Gewerbeanmeldung, sondern das wichtige ist immer das Finanzamt. MMn werden die dir dieses Ausmaß sowieso als "Liebhaberei" anrechnen und damit ist für dich noch nicht mal eine Kleinunternehmerregelung drin.
Oder fragst du, weil der Veranstalter eine Rechnung (am Ende noch mit Umsatzsteuer) verlangt?
 
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wie sieht es eigentlich aus, wenn man Student ist & kein Bafög bezieht?
Wenn man 200 Euro pro Monat mit Auflegen verdient, muss da was angemeldet werden beim Finanzamt?
 
Bin kein Steuerberater, aber hier im Deutschland musst Du fast Alles dem Behörden Angeben...
Einnahmen sind Einnahmen und die muss man versteuern.
Es gibt Ausnahmen, wenn man z.B. 2 mal im Jahr auflegt, oder so was... Das muss man nicht melden.
Der güstigste Weg ist wohl der über eine Knappschaft (mini Job).
Wenn Jemand jeden Monat Geld verdient, na ja, soll Jeder abwiegen wie er damit umgeht.
Ein Kleingewerbe (unter 17500/Jahr) ist auch keine so schlechte Lösung; insbersondere für Einnahmen über 400 Euro/Monat.
Wichtig ist auch die Anmeldung beim Ordnungsamt (Gewerbe)...
Aber, ich habe im Grunde wenig Ahnung, und zahle dafür mein Steuerberater:D
 
Ganz einfach, du darfst, wenn du kein Bafög o.ä. beziehst bis ca. 7500,- € (ohne Bafög sind es irgendwas bei 3500,- €) im Jahr verdienen (Steuerfrei) der Veranstalter/Betreiber/Agentur muß dich einfach nur als "Studentische" Hilfskraft anmelden. Wo und wie sollte er wissen.
Das ist die einfachste Lösung, du kannst aber auch einfach beim Steuerberater deines des Vertrauens nachfragen.
 
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wie sieht es eigentlich aus, wenn man Student ist & kein Bafög bezieht?
Wenn man 200 Euro pro Monat mit Auflegen verdient, muss da was angemeldet werden beim Finanzamt?

Deine Wochenarbeitszeit darf 20 Std. nicht überschreiten. In den Semesterferien darfst du Jobben, darf auch richtig Kohle bringen.
Dazu, dass was Lebon schreibt und mal einen Steuerberater fragen. Falls dein Mutter noch Kindergeld für dich bekommt und du bei den Eltern mit krankenversichert bist, würde ich mit dem verdienen aufpassen und einen Steuerberater zu Rate ziehen, der dir genau aufschlüsselt, wann du wieviel kriegen darfst und wie es deklariert werden muss. Evtl. gibt es auch Beratungsmöglichkeiten an deiner Uni, einfach mal die Augen offfenhalten oder in der Verwaltung nachfragen.
 

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