Gewerbeschein Pflicht?

T

tfo

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
15 Jan 2006
Beiträge
65
Reaktionen
6
Ort
Oldenburg
Hallo zusammen,

habe ganz brav die FAQ durchgelesen und bin auf diesen Artikel von 'Pauli' gestoßen:

Gewerbeschein

Dort steht das man auf alle Fälle ein Gewerbe anmelden muss! Sicher?

Sagen wir mal ich lege an zwei Wochenenden im Monat auf!
Reicht es nicht, wenn der Betreiber mich anmeldet?

Dies ist eventuell bei mir bald nämlich der Fall! Daher Frage ich.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Thx tfo
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn der veranstalter eine rechnung will in der die mehrwerteuer ausgewiesen sein muß, ist es unerlässlich einen gewerbeschein zu haben.

wenn du eine rechnung mit ausweisung der Mwst ohne gewebeschein ausstellst, kannst du ärger bekommen, weil du dann die eingenommene steuer nicht abführen kannst.


wenn du als quasi angestellter da auflegst, und dich der clubbetreiber angemeldet hat, betreibst du ja kein gewerbe und brauchst somit keinen gewerbeschein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also mein Vater ist promovierter Jurist. hab das Thema mal ausgiebig mit ihm durchgekaspert.

Solange du unter nem gewissen Jahresumsatz bleibst (und der war recht hoch, ich frag ihn nochmal, aber mehrere 1000 waren es) ist es sinnlos.
Wenn du unter diesem Betrag bleibst würdest du eh keine Steuern zahlen und deswegen ist diese ganze Anmeldung hinfällig. Es ist nur unnötiger Aufwand, weil du dann für jeden Auftritt, aber auch für alles Material (also Technik, CDs, Spritkosten usw. ) ne Steuerabrechnung machen müsstest, aber eben nur um zu wissen, dass du eh nix zahlst.
Wichtig ist, das du noch nicht wirtschaftlich selbstständig bist - also noch bei deinen Eltern wohnst usw..


Aber ich schreib's mal heut abend nochmal genauer, in Absprache mit meinem Vater
 
Das ist klar! Der Betreiber will mich sowieso vorher noch mal anrufen! So viel wie ich weiß, meinte er, dass er mich dann anmelden will und das reicht dann schon! Wäre dann bei ihm ja angestellt! Die Thekenkräfte sind ja z.B. auch nur angestellt entweder auf 400€ Basis oder fest!

Sehe ich das falsch? Klärt mich auf....bin nicht so bewandert in diesem Bereich!

thx
 
das hängt von einigen faktoren ab:

1. Will Der Betreiber eine ausgewiesene Rechnung mit MwSt haben?
dann ist es, wie lolo beschrieben hat.

2. Anstellung auf 400 Euro Basis beim Betreiber
einfachste Lösung

3. Du stellst Rechnungen als Privatperson ohne MwSt aus. Muss aber mit dem Betreiber abgesprochen werden, da keine ausgewiesene MwSt
Diese Rechnungen musst Du trotzdem als Privatperson dem Finanzamt melden.

4. Der Betreiber gibt Dir die Kohle bar auf die Hand


Edit: hab grade Deinen zeitgleichen Post entdeckt, ergo wird es wie im Falle 2. sein :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@mando: :D mhm dann wird es wohl Punkt 2 sein!

Wie meinst du das denn mit Punkt 4? Schwarz auf die Hand oder was?

Danke schon mal an alle für die schnellen Hilfestellungen. Will ja nicht einen auf den Deckel bekommen, nur weil ich nicht angemeldet oder falsch angemeldet war!
 
Wie meinst du das denn mit Punkt 4? Schwarz auf die Hand oder was?

joar

machen einige Betreiber auf Quittung, die Du lediglich dann unterschreibst, wenns ein geringfügiger Betrag ist. Wie die das dann absetzen, sollte nicht Dein Problem sein in dem Falle.


Will ja nicht einen auf den Deckel bekommen, nur weil ich nicht angemeldet oder falsch angemeldet war!

Wenn einer Schwierigkeiten bekommt, ist es dann der Betreiber und nicht Du ;)

Solange Du das vereinbarte Geld für Deine Arbeitszeit bekommst, musst Du Dir für den Rest keine Sorgen machen, da es die Aufgabe des Betreiber ist, sich um solche Belange zu kümmern.

Und ich vermute, dass wird die 400 Euro Grenze im Monat nicht überschreiten.
 
400€ Grenze auf keinen Fall! Wenn alles so klappt bekomme ich am Anfang 80€ pro Abend! Das ist in meinen Augen auch fair. Kann bis jetzt keine großen Referenzen nachweisen und er muss halt sehen wie ich beim Publikum ankomme!

Was würdest du bzw. Ihr mir raten....kleinen Vertrag machen?
 
Was würdest du bzw. Ihr mir raten....kleinen Vertrag machen?

Wenn Du das Geld immer sofort am gleichen Abend bekommst, bei dieser geringen Menge -> nain ;)

Es sollte halt immer quittiert sein.

Sollte er Dir dann an 1-2 Abenden das Geld nicht auszahlen, würde ich halt das nächste mal nicht mehr kommen.

Bei solch geringen Mengen, wird das Geld eigentlich immer bar ausgezahlt am gleichen Abend bzw. bei der Abrechnung, wenn Schluss ist.
 
Jo danke für deine antworten!

Jetzt ist meine Frage Stunde auch beendet :D :cool:

Alle Fragen schön beantwortet bekommen *thx*
 
Ein Gewerbeschein ist nicht Pflicht, da du als Musiker oder auch DJ eine künstlerische Tätigkeit ausübst und demnach Freiberufler bist. Mußt das also beim FA anmelden. Gewerbeanmeldung unnötig.
 
Hab mich letztens mit dem Chef in ner Disko unterhalten und er incl. LJ und DJ meinten ich soll ein Nebengewerbe als DJ anmelden. Gesagt getan...

Dennoch schriebe ich die Rechnung ohne Mwst, da ich im Jahr weniger wie 10.000 oder waren es 12.500 € verdiene
 
Ein Gewerbeschein ist nicht Pflicht, da du als Musiker oder auch DJ eine künstlerische Tätigkeit ausübst und demnach Freiberufler bist. Mußt das also beim FA anmelden. Gewerbeanmeldung unnötig.


Funktioniert aber nicht immer, gibt einige Urteile, dass ein DJ eben keine künstlerische Tätigkeit ist. Liegt im ermessen des Finanzamtes.

Sobald du etwas regelmäßig und mit der Absicht der Gewinnerzielung machst, musst du es auch anmelden.
Gibt verschiedene Wege dies zu tun. Normales GEwerbe mit Umsatzsteuer, Kleingewerbe ohne...

Aber zu sagen, ich komme eh nicht über den Betrag XY, müsste eh keine Steuer zahlen, also brauch ich gar nix anmelden funktioniert nicht.
 
this post was delated
 
Zuletzt bearbeitet:
Hey,
nun melde ich mich als "Übeltäter" auch mal zu Wort. Eine ganz einfache Frage die ich hier mal in den Raum stellen möchte ist: Was wäre für dich soooo schlimm daran ein Gewerbe anzumelden? Die 30 Taken Anmeldegebühr?! Der Gang zum Amt der viel weniger kompliziert ist als immer gedacht wird (bei mir waren es ca. 10 min)?! Der auf dich zukommende Papierkram?

Klar kannst du das Geld auch "unter der Hand" verdienen, merkt ja keiner.
Klar kann man auch illegale Files mit in den Club schleppen, fällt ja eh nich unter den gebrannten Discs auf.

Aber was ich damit sagen möchte ist, letztlich ist es alles auch eine Frage des eigenen Gewissens und der persönlichen Absicherung. Wer Geld verdienen möchte muss auch den Finger krum machen. Dazu gehören nunmal auch Formalien wie eine Gewerbeanmeldung als DJ ;)

Ein Gewerbeschein ist nicht Pflicht, da du als Musiker oder auch DJ eine künstlerische Tätigkeit ausübst und demnach Freiberufler bist. Mußt das also beim FA anmelden. Gewerbeanmeldung unnötig.


Diese Aussage halte ich für äußerst gefährlich und unqualifiziert. Sie ist schlichtweg falsch! :rolleyes:

1.) Wer DJ ist, ist nicht Musiker - da sind Welten dazwischen!
2.) Wer sich nicht anmeldet ist nicht automatisch Freiberufler sondern arbeitet schwarz!
3.) Ich schreib das Tutorial nich aus Spass an der Freude sondern hab mich darüber gründlich informiert. Wer also nur durchs "Hörensagen" Ahnung von solchen Zusammenhängen hat, sollte sich erstmal informieren bevor er anderen eine falsche Auskunft erteilt! ;)

... mal ganz nebenbei: Wer ein Gewerbe anmeldet zeigt Eigeninitiative, Selbstvertrauen und Selbstständigkeit. Das wird sich nicht nur im Lebenslauf der späteren Bewerbungen verdient machen ... ;)

Liebe Grüße :)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pauli

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man es lieber lassen so ein Tutorial zu schreiben. Ich denke ich habe lang genug in der Uni Handelsrecht studiert, um zu wissen wie das läuft.
Zudem praktiziere ich das so seit Jahren, zahle Steuern dafür, und stelle Umsatzsteuer in Rechnung, als Freiberufler!
Wenn dein Finanzamt, den Beruf des DJ als freiberufliche Tätigkeit anerkannt hat, ist es noch nicht mal möglich ein Gewerbe anzumelden! Weil Freiberufler und Gewerbetreibende zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind!

Der Beruf des DJ ist eine künstlerische Tätigkeit, weil du nichts handfestes verkaufst, genauso wie ein Musiker, Arzt, Jurist u.s.w.
Das hat mit Gewinnabziehlungsabsicht und den restlichen 6 Zwergen nichts zu tun. Gebe dir auch gerne einen kleinen Exkurs mit Gesetzestexten..
Wer sich Gewerbeschein holt, kann das sicher machen. Der Jenige übt dann aber keine freiberufliche Tätigkeit aus, sondern betreibt ein Gewerbe. Ist klar das sich das Finanzamt freut, weil du nicht in den Genuss der freiberuflichen Vorzüge kommst. Deswegen ist es ratsam sich beim örtlichen Finanzamt zu erkundigen bzw. es gleich dort als freiberufliche Tätigkeit zu verklickern...
Denk mal drüber nach... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du vollkommen recht! Wow ich möchte hier auch nicht anfangen zu streiten aber dein Kommentar war für einen (ahnungslosen) Aussenstehenden viel zu knapp formuliert und da besteht für einen Unbelesenden sehr wohl die Gefahr das misszuverstehn und ich meine damit nicht mich ...:D :cool:

Wenn dein Finanzamt, den Beruf des DJ als freiberufliche Tätigkeit anerkannt hat, ist es noch nicht mal möglich ein Gewerbe anzumelden! Weil Freiberufler und Gewerbetreibende zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind!

Genau dieser nun von dir nachgelieferte Anhang war unbedingt nötig um deinem Beitrag die richtige Note zu geben. Nur leider erkennen die vielen/meisten Finanzämter in Deutschland diese Tätigkeit des blosen Auflegens nicht als Freiberufler an. Deiner Webseite ist zu entlesen, dass du auch Producer bist und demnach wirklich kreative Arbeit zu entnehmen ist. Das ist wiederum ein ganz anderer Aspekt der dort miteinfließt und im Tutorial auch mit angeschnitten wurde.

Selbstverständlich steckt auch in der blossen DJ Tätigkeit jede Menge Kreativität doch versuche das mal den Beamten beim FA zu erklären. Was ich damit sagen wollte ist: DJ ist nicht gleich Freiberufler, wenn dein FA sagt "doch" dann umso besser, ansonsten kommt man nunmal nicht um den Gewerbeantrag herum. ;)

So let there be love ...
peace :)

Pauli
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur leider erkennen die vielen/meisten Finanzämter in Deutschland diese Tätigkeit des blosen Auflegens nicht als Freiberufler an.

Genauso sieht es aus! War gestern selbst beim Finanzamt Mannheim und mir wurde haargenau das selbe gesagt, wie Pauli schon schriftlich mitgeteilt wurde (kein Künstler, weil simples Abspielen von fremder Musik).:rolleyes:

Grüße
Plangin
 
Danke fürs Löschen..

Pauli hats in seinem Tutorial unten nochmal gut dargestellt...
 
Bsp:
Also brauche ich kein Gewerbeschein wenn ich mit meinem BCD 2000 Musik abspiele?!
 
Das hat nichts mit dem Player zu tun, den man benutzt??? Verstehe die Frage nicht??
 
Bsp:
Also brauche ich kein Gewerbeschein wenn ich mit meinem BCD 2000 Musik abspiele?!

Sobald du mit dem Auflegen Geld verdienst, mußt du ein Gewerbe anmelden, oder dich als Freiberufler beim FA eintragen lassen. Am besten fragst du bei deinem zuständigen FA persönlich nach, was in eurer Stadt möglich ist.
Produzierst du auch, und spielst eigene Tracks? Dann stell dich dort gleich als Musiker & DJ da. Ist lukrativer als Freelancer (o;
 
Zuletzt bearbeitet:
Ne ich mache das ganze einfach so aus Hobby ab und zu wenn ich Zeit habe.Eigene Tracks Produziere ich nicht.
 
Alao DJ's können mussen aber nicht als Künstler gehandhabt werden Künstler gleich= Freiberufler, und ich rate jedem davon ab ein Gewerbe anzumelden so lange er noch Kindergeld bekommt weil dieses fällt bei Gewerbeanmeldung weg! Und die passenden Steuern kann man auch ohne Gewerbe abführen wenn man es den macht!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich Arbeit jetzt mehr als 9 Jahre als Prof. DJ bekomme ein gutes Gehalt den Abend und habe kein Gewerbe angemeldet aber führe meine Steuern trozdem an mein Finanzamt ab. Und unter dem Jahressatz da sollte man am besten mal beim netten Finanzamt fragen wie das genau ist?
Und zu den sobald man Produziert ist man Künstler da kann das Finanzamt sich auf den Kopfstellen und mit den Ohren Wackeln das ist ein form der Kunst!!!


MFG Fabian
 
Zuletzt bearbeitet:

Neue Themen


Zurück
Oben