Haftbar bei Garderobenverlust

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Livedeath

Der mit dem Tequila tanzt
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Moin.
Aus aktuellem persönlichen Anlass möchte ich mal fragen wann der Betreiber Haftbar ist wenn etwas fehlt?
1. Situation: Besetzte Garderobe verliert die Jacke die man vorher abgegeben hat.
2. Situation: In einer nicht besetzten Garderobe, wo jeder seine Jacken selber aufhängen kann, wird die Jacke geklaut.
3. Situation: Abends gebe ich die Jacke in einer besetzten Garderobe ab und vergesse sie später mitzunehmen. Am nächsten Tag ist die Jacke nicht mehr auffindbar.
4. Situation: In einer besetzten Garderobe gebe ich die Jacke ab, vergesse sie später mitzunehmen und frage zwei wochen später nach; Jacke unauffindbar.

Wie sieht dort jeweils die Rechtslage aus und bei Punkt 4 folgende Zusatzfrage: Bis zu welchem Zeitraum muß der Betreiber die Jacke behalten?

Gruß Livedeath
 
Zu 1: Der Betreiber ist voll haftbar. Allerdings nur für die Jacke und nicht für eventuelle Gegenstände, die sich in der Jacke befinden.

Zu 2: Der Betreiber ist nicht haftbar, solange aber auch wirklich niemand auf diese Garderobe achtet und er darauf hinweist, dass diese Garderobe nicht bewacht wird.

Zu 3: Bin ich mir nicht 100% sicher, allerdings müsste er diese eigentlich eine "angemessene Zeit" lang aufheben und auf Feedback warten.

Zu 4: Auch hier gilt wieder eine angemessene Zeit. Die Frage ist immer was ist eine angemessene Zeit. Leider ist dies so nicht näher definiert ist also immer Auslegungssache. 2 Wochen ist allerdings in meinen Augen schon eine recht lange Zeit. Zumindest wenn wir davon ausgehen, dass der Betreiber in der Zwischenzeit zu erreichen ist. Sei es per Telefon oder an weiteren Öffnungstagen.
Wenn natürlich der Laden nur einmal die Woche auf hat und sonst auch niemand Telefonisch erreichbar ist, sollten 2 Wochen schon noch angemessen sein. Wenn allerdings der Laden an 4 Tagen in der Woche aufhat, und du erst nach 2 Wochen dahingehst, sieht das natürlich anders aus.

Ich würde in einem solchen Fall einfach direkt am nächsten morgen telefonisch versuchen dort jemanden zu erreichen. Oder per mail falls keiner erreichbar ist. Mail hat den Vorteil, dass du direkt einen Beleg darüber hast, wann du dich bei dem Betreiber um deine Jacke gekümmert hast.
Einfachste Lösung: Jacke nicht vergessen ;)

Was 1 und 2 angeht ist denke ich klar geworden.


cheerio
 
Zu 1: Der Betreiber ist voll haftbar. Allerdings nur für die Jacke und nicht für eventuelle Gegenstände, die sich in der Jacke befinden.

Zu 2: Der Betreiber ist nicht haftbar, solange aber auch wirklich niemand auf diese Garderobe achtet und er darauf hinweist, dass diese Garderobe nicht bewacht wird.

Zu 3: Bin ich mir nicht 100% sicher, allerdings müsste er diese eigentlich eine "angemessene Zeit" lang aufheben und auf Feedback warten.

Zu 4: Auch hier gilt wieder eine angemessene Zeit. Die Frage ist immer was ist eine angemessene Zeit. Leider ist dies so nicht näher definiert ist also immer Auslegungssache. 2 Wochen ist allerdings in meinen Augen schon eine recht lange Zeit. Zumindest wenn wir davon ausgehen, dass der Betreiber in der Zwischenzeit zu erreichen ist. Sei es per Telefon oder an weiteren Öffnungstagen.
Wenn natürlich der Laden nur einmal die Woche auf hat und sonst auch niemand Telefonisch erreichbar ist, sollten 2 Wochen schon noch angemessen sein. Wenn allerdings der Laden an 4 Tagen in der Woche aufhat, und du erst nach 2 Wochen dahingehst, sieht das natürlich anders aus.

Ich würde in einem solchen Fall einfach direkt am nächsten morgen telefonisch versuchen dort jemanden zu erreichen. Oder per mail falls keiner erreichbar ist. Mail hat den Vorteil, dass du direkt einen Beleg darüber hast, wann du dich bei dem Betreiber um deine Jacke gekümmert hast.
Einfachste Lösung: Jacke nicht vergessen ;)

Was 1 und 2 angeht ist denke ich klar geworden.


cheerio



Ich würde zu Punkt 4 sagen:

Er ist im voll Haftbar zu machen,Du hast die Jacke dort abgegeben und da spielt es keine Rolle ob Du erst nach 2 Wochen wieder dort aufkreuzt um deine Jacke abzuholen,selbst dann hätte er Sie in Fundbüro abgeben können und Dir sagen das Du Sie Dir dort dann abholen kannst,wobei eine Jacke nicht soviel Platz beim Betreiber wegnimmt oder wenn Sie bis zur Abholung mal im Büro liegt?

Vielmehr würde ich gerne mal wissen um was es sich für eine Jacke handelt(Markenware) es könnte dann nähmlich schon gut sein das diese sich in der zwischen Zeit jemand anderes einkassiert hat;)
 
Zu 2: Der Betreiber ist nicht haftbar, solange aber auch wirklich niemand auf diese Garderobe achtet und er darauf hinweist, dass diese Garderobe nicht bewacht wird.

Der Hinweis, das die Garderobe nicht bewacht wird, kann man sich - in Ö zumindest - sparen. Es hängt zwar trotzdem fast immer irgendwo ein Schild oder Zettel dabei, aber verpflichtend ist es nicht. Ich wäre eigentlich auch davon ausgegangen, das es in D nicht anders ist.
 
Das lustige ist mir ist gestern Situation 2 passiert und es war nirgends in, an oder um die Garderobe ein Hinweisschild bezüglich geänderter Haftungsbedingung zu finden. Es hing nur ein Schild am fenster was für die Entgegennahme von Kleidungsstücken einen Euro verlangt.
Soll ich dem Betreiber jetzt druck machen oder hab ich pech gehabt?

Gruß Livedeath
 
du hast deine jacke an ne unbewachte gaderobe gehängt, wo sich jeder quasi selber drum kümmern muss??

da würde ich sagen "pech gehabt".
da könntest du den betreiber ja auch haftbar machen, wenn du deine jacke über nen barhocker hängst und die von da verschwindet.
 
Moment mal, dir ist passiert das an einer nicht besetzten Garderobe was verschwindet, die verlangen aber einen Euro? um den entgegenzunehmen muss doch jemand da sein oder irre ich mich? :confused:

rein rechtlich gesehen: Aufbewahrung bezahlt => Verwahrungsvertrag
selbst wenn er dich drauf hinweist das er eine Haftung ausschließt: rechtlich gesehn MUSS er haften... nicht alles was in irgendwelchen AGBs oder auf Hinweisschildchen steht ist richtig so ;)
Wenn du mit Anwalt drohst oder ihm ein paar entsprechende Paragraphen vorlegst (kriegste sicher bei Erstberatung mit dem Anwalt, wenn du Rechtsschutzversichert bist kostet dich das nichts oder nur sehr wenig. der wird dir sicher auch sagen wie deine Chancen stehen)
wenn du vor Gericht gehst und er verliert (was wahrscheinlich ist) kriegt er auch noch deine Anwaltskosten aufgebrummt, glaube kaum das er das riskieren will, wenn es nicht grad um ne Jacke für 1.000 Euro geht...
stellt sich nur die Frage ob sich der ganze Aufwand lohnt? war die Jacke so teuer das es sich lohnt dermaßen auf den Putz zu hauen? würde mich nicht wundern wenn du wegen sowas Hausverbot kriegst und Gastros kennen sich untereinander meistens gut.... spricht sich rum sowas... würde mir gut überlegen ob der Wert der Jacke höher ist, als deine Opportunitätskosten sind ;)
 
Naja, meine Opportunität ist im Nachbarort ziemlich egal. Dort bin ich nur wenn mir nichts besseres einfällt. Also stört mich ein HV recht wenig.
Aber die Jacke war jetzt auch nicht so wertvoll das ich sage ich leg mich mit dem Betreiber an. Es war ne alte Jeans jacke, die hatte schon ein paar Jährchen hinter sich.

Gruß Livedeath
 
Da also nur Frage 2 interessant ist: Wie muss man einen Euro bezahlen wenn keine Aufsicht dort ist?

In dem du die Jacke abgegeben hast und der Typ sie angenommen hat, habt ihr ein Verwahrungsvertrag gemäß § 688 BGB geschlossen. Da du einen Euro bezahlt hast fällt § 690 BGB schon mal flach. Demnach haftet der Verwahrer vollumfänglich, jedoch min. wegen grober Fahrlässigkeit, §§ 276 II, 278, 309 Nr.7 BGB.

Gabs irgendwo welche AGBs und wenn ja da bezweifle ich jedoch stark, dass sie gemäß § 305ff. wirksam einbezogen wurden.

Weiter im Text ... also sollte die Jacke verschwunden sein so kann sie dir nicht mehr herausgegeben werden => § 275 I 1. Alt
In Folge dessen steht dir ein SE-Anspruch gemäß §§ 280 I, III, 283 BGB zu :)

Hierbei handelt es sich um keine Rechtsberatung, es wird nur die Systematik des dt. Zivilrechts dargestellt.
 
Jo genauso sehe ich das auch.
Bei Stern TV is doch ein paar mal son Anwalt gewesen, der Bücher über Rechtsirrtümer in Deutschland geschrieben hat.
Der meinte mal, dass sobald man Geld bezahlt der Besitzer auch voll Haftbar ist.
Wenn er dann keine Überwachung für die Garderobe abstellt, hat der Betreiber Pech gehabt und nicht die Person, die ihre Jacke abgibt. =)
Finde das klingt ja auch wohl iwie logisch, ich zahl doch kein Geld damit ich ne Jacke quasi nur irgendwo hinlegen darf und selbst noch drauf aufpassen muss.
 

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