Hobby oder Beruf ?? Gewerbe nötig ?

EvilAtze

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allo zusammen...
... ich lege jetzt seit einem jahr auf partys auf... die ersten male umsonst...inzwischen aber für ganz gute beträge...allerdings nur alle paar monate mal so... hatte jetzt aber vor einigen wochen einen auftritt in einer grösseren disco 3500 leute...dort ist es wohl nicht möglich mir die beträge so ohne weiteres auszuhändigen... sie möchten eine steuernummer,rechnungsnummer, grund der zahlung usw... ich muss doch jetzt nicht extra ein gewerbe anmelden oder doch? was ist mit freibeträgen die ich einnehmen darf? gibts da keine andere möglichkeit für eine disco mir die kohle zu geben und das mit der buchhaltung hinzubekommen? bei meinen geringen jahresumsätzen kann ich doch mein gewerbe eh nicht behalten weil bezahltes hobby... also wisst ihr aus erfahrung wie es geht? bitte dieses mal nur bei eigenen erfahrungen oder wissen antworten... (oder nem super tipp!) ...
liebe grüsse
 
Der Veranstalter will sich offenbar die Vorsteuer ziehen. Das geht aber nicht, wenn Du kein Vollgewerbe hast.

Sonst evtl. auf Grund Deiner bisherigen Steuer-Nr. kein Gewerbe anmelden, sondern als Freiberufler arbeiten. Du darfst also keine Rechnung schreiben mit einem Nettobetrag + MWST = Rechnungsbetrag, höchstens eine Quittung ausstellen für den Erhalt des Geldes.

Sollte aber in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

Sonst Vollgewerbe oder Kleingewerbe (ohne MWST-Ausweis) anmelden.

So könnte man bei Vollgewerbe eine UST_ID bekommen, auch die Vorsteuer ausweisen (also die MWST bei eigenen Käufen) kann man vom Finanzamt erstatten lassen.

Liebhaberei oder Hobby wird schwierig, man erwartet eine "Gewinnerzielungsabsicht" seitens des Finanzamts, sonst müssen auch die erstatteten Steuern zurückerstattet werden, wenn man sich jahrelang nur bei Käufen die Steuern erstatten läßt.

Buchhaltung recht einfach mit dem Wiso Programm von Buhl Data
 
kric11 schrieb:
Der Veranstalter will sich offenbar die Vorsteuer ziehen. Das geht aber nicht, wenn Du kein Vollgewerbe hast.
Doch, Du kannst als Privatperson eine Rechnung mit MwSt stellen, wenn dies der Veranstalter haben will, habe ich auch gemacht mit Angabe meiner privaten Steuernummer.

Das ist natürlich nur möglich wenn im Jahr die Rechnungen nicht höher als 4.800 Euro betragen.

Du musst halt dann in diesem Falle die MwSt dem Finanzamt bezahlen, die das von Dir einfordern.

Der Rest läuft dann über Deinen Lohnsteuer- bzw. Einkommenssteuer-Ausgleich.

Auskunft kriegt man entweder beim Bund für Steuerzahler (regional verschieden), Verbraucheramt oder direkt beim Steuerberater.

Evtl. auch hier mal nach örtlichen Adressen suchen:
http://www.lohnsteuerausgleich.de/beratungsstelle.html
 
so so
also ich hab vergessehn dazu zu sagen das ich student bin und somit nur einen geringen satz bafög bekomme also nicht viel einnahmen durch hauptberuf oder so also müssten es doch alles freibeträge sein oder nicht?
beim finanzamt hatten die keine lust es einem leihen ausführlich zu erklären und für nen teueren steuerberater hab ichleider nicht viel geld über...

erstmal danke für eure tipps wie habt ihr das denn alle so geregelt und was müsst ihr abdrücken?
habe mal gehört das ein deejay auch als künstler gilt und somit auch nur die hälfte der einnahmen versteuern müsste ... kein plan ob das stimmt
 
EvilAtze schrieb:
so so
also ich hab vergessehn dazu zu sagen das ich student bin und somit nur einen geringen satz bafög bekomme also nicht viel einnahmen durch

Bei mir ist das eine ähnliche Situation (bin auch Student), allerdings beziehe ich kein Bafög. Dadurch könnte es bei Dir nochmal ein wenig komplizierter werden, da Du evtl. nicht nur steuerliche Probleme bekommst, sondern Du die Einnahmen vermutlich auch beim Bafög-Antrag angeben musst.

Ich will hier keine Panikmache betreiben, empfehle aber auf jeden Fall professionelle Beratung. Viele ASten bieten doch kostenlose Rechtsberatung für Studis an. Wende Dich doch einfach mal an die!
 
marvis schrieb:
empfehle aber auf jeden Fall professionelle Beratung. Viele ASten bieten doch kostenlose Rechtsberatung für Studis an. Wende Dich doch einfach mal an die!
Ja, würde ich auch empfehlen, bevor Ihr Euch da alle jetzt verrückt macht :)

Zur Not haben die ASta Stellen sicherlich auch geeignet Adressen oder Nummern, wohin man sich wenden kann.

Es gibt so viele kostenlose Beratungsstellen, die das anbieten, um diese Wissenslücken zu schliessen.

Ich könnte in dem Falle auch nicht weiterhelfen, wie das im Falle eines Studenten ist, da ich mein Zeugs alles über ne Freundin machen lasse, die Steuerberaterin ist.
 
In wie weit das Einkommen auf Bafög angerechnet wird, wirst Du wohl mit dem Amt klären müssen.

Ich würde die MWST nicht zahlen.

Die paar Kröten für die Vorsteuer kann der Veranstalter wohl verkraften, wenn er diese nicht ansetzen kann für Deine DJ Leistung ;)

Die FA Beamten müssen Dir aber Auskunft geben. Einen Steuerberater zu haben, ist ja nicht Pflicht.

Am besten zum Vorgesetzten gehen oder mit Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. :D
 
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