Hey Freunde der Nacht,
ich habe mich allein aus beruflichen Gründen mal mit dem Thema etwas kompletter befaßt. Da hier im Forum ja einige verschiedene Meinungen vorhanden sind, will ich Euch mal nen kleinen Tipp geben, was Ihr machen dürft und was nicht.
Grundsätzlich gilt: Das abspielen von CD-R, Tapes usw. in der Discothek ist verboten. Es sei denn, der Betreiber der Discothek bezahlt der GEMA eine Vervielfältigungsgebühr von 30 % auf die bereits bestehenden Gebühren. Und da diese verdammt hoch sind, wird kaum ein Chef diese Gebühren übernehmen.
Viele DJ´s fragen natürlich zurecht, ob es denn wenigstens erlaubt sei, seine Vinyl auf CD zu brennen. Das Original befindet sich ja in seinem Besitz. Hier ist die eindeutige Antwort: NEIN!
Der DJ hat kopiert, sprich vervielfältigt. Und für diese Vervielfältigung muß der Besitzer halt diese 30 % "Zusatzgebühren" zahlen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob Consumer Rohlinge o. ä. eingesetzt werden. Kopiert ist kopiert. Auch ein selbst erstellter Mega Mix oder ein RMX eines Stückes sind Kopien. Laßt davon einfach die Finger.
Kurze Hintergrund Info. Im Oktober fand in Ibbenbühren das Discotheken Besitzer Treffen Discontact statt. Dort wurde Seitens der DEHOGA (Deren Mitglieder erhalten immerhin 20 % "GEMA-Gebühren-Nachlaß") den Chefs Klipp und Klar gesagt, was Sache ist. So sollen z. B. evtl. anfallende Mehrkosten, die durch den Einsatz von Rohlingen entstanden sind, auf den verursachenden DJ abgewältz werden.
Ihr seit nur auf der sicheren Seite, wenn Ihr lediglich Originale einsetzt. Promo CD-R´s stellen hier in der Regel kein Problem dar, weil die betreffenden Plattenfirmen entweder nicht Mitglied bei der GEMA sind oder die Plattenfirmen für diese Promo CD-R die Vervielfältigungsgebühren direkt an die GEMA abführen.
Es gibt ja mittlerweile auch schon Bemusterung per MP3. Wenn Ihr diese einsetzen wollt, vergewissert Euch beim Bemusterungspool, dass die Vervielfältigungsgebühren von dem Pool übernommen werden.
Das sicherste für Euch ist ganz einfach zu Eurem Chef zu gehen und mit ihm darüber zu sprechen. Nicht IHR bekommt den Ärger, sondern im Falle eines Falles Eurer Chef. Denn merke: für den Privaten Gebrauch, dürft Ihr wieder kopieren und diese Kopien auch verwenden.....