Ist Deejaying steuerrechtlich eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit

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a.XL

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Ist es so oder ist es anders?
 
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einen versuch ists wert, aber das wird von finanzamt zu finanzamt recht unterschiedlich gehandhabt ob du als freiberufler anerkannt wirst... ich kenne einen bei dem es wohl geklappt hat soweit ich das weiss... aber die meisten dj's die ich kenne haben ein gewerbe.

und nochwas: auch als freiberufler musst du beim finanzamt gemeldet sein. also einfach am jahresende die einkünfte eintragen ist nicht ;)
 
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Anlage GSE
Seite 2:
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Gewinn (ohne veräußerungsgewinne...blabla)
aus freiberuflicher Tätigkeit (genaue Berufsbezeichnung...)
Zeile 35 -> z,B, DJ, Schallplattenalleinunterhalter, Veranstalter, Tonmeister, blabla etc...



Gewinn weiss grad nicht, müsste aber mit Abzug deiner Aufwendungen für Material - Tonträger, Player, Kopfhörer, Auto, etc..sein.
Gerüchten zufolge kann man ja heutztage auch ne Flatrate und Rohlinge für sowas absetzen.
Ach muss dazu aber sagen, dass ich da nie DJ ausschliesslich drinstehen hab.
 
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Das ist eine Frage die mich im Moment auch viel bewegt und weswegen ich im Moment von der Handelskammer zum Finanzamt hin und her geschoben werde, allerdings trifft eine etwas andere Situation fuer mich zu als Deutscher, der in Belgien wohnt und gerne eine Niederlaendische Steuernummer haben moechte. :D

Aber im Rahmen der EU, denke ich, dass so manche Punkte auch auf D zutreffen.

Zuallererst haengt es von deiner persoenlichen Situation ab. Wie alt bist du? Was machst du nebenher? Ausbildung oder Vollzeitjob? Zivi oder Bund? Was ist dein Arbeitsverhaeltniss z.B. zum Club, zur Bookingsagentur oder bist du komplett "Freelance"? Was sind deine (finanziellen) Aussichten in diesem Sektor? Was ist dein vorraussichtliches Einkommen aus diesem Bereich? Gewinn oder Verlust? Erwartest du in den naechsten 1-2 Jahren ueberhaupt Gewinn? Ein Unternehmen, bzw. ein DJ kann vor dem Finanzamt, zumindest in NL, angesehen werden als Liebhaberei oder als Unternehmen, wobei das "Unternehmen" noch lange nicht bei der Handelskammer eingetragen werden muss. Hier ist dann der Freelance, bzw. kuenstlerische Aspekt im Vordergrund...
Moechtest du ein (Part-time)Unternehmen gruenden, z.B. mit Soundverleih, Veranstaltungen oder ganz simpel als Dienstleister?
Wie sieht es versicherungstechnisch aus?

Im Prinzip fuehrt dich kein Weg an der professionellen Hilfe vorbei, die Gespraeche sind zum allergroessten Teil kostenlos; Die Leute koennen dich auch genau belehren ueber deine Rechte und Pflichten, was genau du absetzen kannst und was nicht, oder was fuer deinen konkreten Fall am besten ist oder nicht.
Die Steuernummer (BTW-Nummer) wird dich so um die 30-40 Euro kosten. Bei einer Anmeldung als Gewerbe kommt nochmal dieselbe Summe obendrauf, beides ist aber IMHO auch wieder absetzbar.

Ein paar kleinere Tipps: man kann bestimmte Sachen steuerlich absetzbar machen ein halbes Jahr bevor man sich angemeldet hat. Also schoen immer deine Zettel oder Kassenbons aufheben und dir auf jeden Fall einen Mehrwertsteuerbescheid fuer relevante Aussgaben (Plattenkaeufe, Taxirechnungen von und zum Gig, Gagen, evtl Equipmentkauefe, etc...) austellen lassen, wenn es denn geht!
Desweiteren ist es im Prinzip so, dass bei einer Anmeldung beim Finanzamt, bzw Handelskammer eine jaehrliche Gebuehr faellig wird, die nach dem Kalender-jahr geht. (Also wenn man sich theoretisch am 30.12. anmeldet, muss man die Gebuehr fuer das vorige Jahr zahlen und am 1.1. schon fuer laufende Jahr).

Ein eigenes Konto, inklusive "Startkapital", fuer deine "Geschaefte" sollte auch auf jeden Fall sein! Gerade wenn das Finanzamt deine Position noch nicht zu 100% ermittelt hat, denn das haengt ja schliesslich von deinen Einkuenften und geschaeftlichen Entwicklungen ab, kann es u.U. schon mal am Ende des fiscalen Jahres zu unangenehmen Ueberraschungen kommen, wenn man nicht entsprechend vorbereitet ist! Also immer schoen Business und Pleasure finanziell trennen...

Langer Rede, kurzer Sinn: es fuehrt dich kein Weg am Finanzamt und/oder der Handelskammer vorbei. Lass dich von denen eingehend beraten ueber deine Moeglichkeiten und entscheide anschliessend selber. Du wirst ueberrascht sein, wie freundlich und zuvorkommend die Leute sind, denn schliesslich profitieren beide Seiten davon. :)

Cheerio
 
Ich für meinen Teil habe ein komplettes Gewerbe angemeldet da ich nicht nur auflege sondern auch Discothekenbau und Veranstaltungen mache. Da ist es besser das richtig anzumelden.
Ansonsten schließe ich mich mal dem SChrauber an.

Greetz
 
wenn du nur gelegentlich auflegst,
laß dir doch deine gage als fahrtkosten auszahlen
und quittier sie auch entsprechend.

blessed,
dreamz.
 
Ohne Umschweife: Nein, ist es nicht. Das setzt eine gewisse "künstlerische Schöpfungshöhe" voraus, die nur bei Hochschulabsolventen (Musikakademiker) oder professionellen Komponisten der Fall ist. So sieht es jedenfalls das Finanzamt, die IHK bzw. die Gewerbeämter.

Ich habe das mal monatelang durchexerziert, mit genannten Behörden. Mittlerweile bin ich als Komponist und Produzent anerkannt, nicht jedoch als DJ!

Als Remixer kann ich meine Rechnungen als Honorar schreiben und die MwSt. weglassen (im Ausland sowieso). Buchführungstechnisch brauche ich nur eine Einnahmen/Ausgabenrechnung und diese einmal im Jahr abliefern, zzgl. Einkommenssteuererklärung. Wie ein Arzt oder Rechtsanwalt, die gehören ja auch den freien Berufen an.
 
Das mit der Schöpfungshöhe wäre mir neu.
Wenn ich mit der Faust auf einen Mülleimer haue und es aus unerklärlichen Gründen dann ein Publikum gibt, dass dafür Geld bezahlt, damit sie dieses Ereignis hören kann, dann bin ich automatisch freiberuflicher Künstler, Komponist, etc…

Für die Künstlerkasse hab ich mich selber als DJ und Tonmeister beworben und das hat auf Anhieb geklappt auch wenn ich nicht weiss, welches von beiden den Ausschlag gegeben hat.
 
vogelmann hat unrecht, sag ich jetzt mal ;)
glaube das auch nciht, sonst wäre ich nämlich nicht selbstständig und einige viele könnten die vorteile der ksk bei der krankenkasse nicht in anspruch nehmen ;)
 
Sehe ich genauso wie S-Tek. Bin auch als Freiberufler beim FA registriert. Scheint wohl FA abhängig zu sein - die einen Handhaben es so, die anderen so...
 
Jeep, genau so ist es auch, es ist überall unterschiedlich, aber so richtige Vorteile zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende gibt es fast eigentlich nicht. Da gibt es viele Aspekte die man berücksichtigen sollte. Ich wurde unter den Gewerbetreibende eingestuft.....und als Kleingewerbetreibender hat man eigentlich die gleichen Vorteile wie bei einem Freiberufer. GuV wird nur erwünscht, keine Gewerbesteuer etc.!
 
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Intressantes Thema, genau dazu habe ich mich auch letztes Jahr selbst informieren müssen. Deejaying läuft bei mir allerdungs unter einer Dienstleistung, neben meinem Partyservice, daher Gewerbe. Allerdings Kleinunternehmerregelung, das ist eine feine Sache:
Einnahmen/Ausgaben Rechnung einmal im Jahr mit der Steuererklärung, fertig :)

Kein Ärger, kein Stress, geht alles Ruckzuck. Für die Anmeldung musste ich insgesamt 15 Euro hinlegen. Das Ausfüllen der Formulare fürs Finanzamt und der allgemeine Zeitaufwand betrug vielleicht 2 Stunden danach war alles geregelt und ich mit meiner Tätigkeit auf der legalen Seite :)

Allerdings sollte man sich wirklich gedanken machen wenn man nur Auflegen möchte ob sich das als Gewerbe rendiert, aber wie hier schon gesagt, die Unterschiede sind minimal ;)

Mfg
Neuro
 
Welche Vorteile hat es denn wenn es als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird. Doch nur das ich keinen Gewerbeschein benötige!

Meine Einnahmen muss ich trotzdem beim Finanzamt geltend machen.
Nur das ich dann keine USt. abführen muss.
Dies ist allerdings auch so wenn man nach der Kleinstunternehmerregelung besteuert wird, da dann auch keine USt. fällig wird.

Allerdings ist dies relativ unrelevant weil die USt, ein durchlaufender Posten ist. Entweder nehme ich halt eine Gage von 250,-- netto/brutto als Kleinstunternehmer oder eben eine Gage von 250,-- + 19% USt. Ist für meinen eigentlichen Gewinn völlig unrelevant und für Veranstalter auch da diese sich die USt. vom Finanzamt eh wieder holen!

Von daher ist es völlig unrelevant ob es nun als freiberufliche Tätigkeit anerkannt wird! Denn die € 15,-- sollte schon vorhanden sein wenn ich halt ein Gewerbe anmelden will!
Interessant wird es natürlich dann wenn die Sache bisher eher neben dem Finanzamt betrieben wurde und dies nun bekannt wurde und man will sich jetzt rauswinden! Dann wird wohl einiges an Überzeugungsarbeit nötig sein.
 
Mein interresse is jetz auch ganz groß, also meint ihr es lohnt sich nich nur als DJ im kleinstgewerbe anzumelden???
Ich hab diesen Zettel vor meinen Augen liegen und jetz nach vielen nachlesen im Netz bin ich mir unschlüssig ob ich es ausfülle oder nich!!!
Bei mir wäre es so das ich nich mehr als 3500 € im jahr hätte sag ich mal, das heißt da bin ich doch von jeglicher Art der steuern befreit!!!
Für mich stellt sich die Frage ob sich der ganze Aufwand, der handelsregisterkammer, ihk ect. überhaupt lohnen würde!!! nichts desto trotz will ich ja auf der legalen seite stehen!!!
 
am besten den steuerberater aufsuchen, denn das sind alles entscheidungen, die deinen kompletten steuerlichen werdegang auf dauer entscheidend verändern und von der gestaltung ist ne menge möglich. mach am besten vorher nen pauschalpreis für die beratung aus.

kleinunternehmer sparen sich lediglich die umsatzsteuerliche seite, einkommensteuer musst du ab nem einkommen von ca. 7600 euro trotzdem zahlen.

wenn du verluste machst oder am kompletten anfang bist, dann lohnt es sich oft, umsatzsteuer zu bezahlen, da die vorsteuer (umsatzsteuer auf plattenkäufe, benzinkosten, technik usw.) höher ist als die zu zahlende umsatzsteuer (umsatzsteuer auf deinen eigenen geschriebenen rechnungen) und du somit ne erstattung bekommst. es ist von der liquidität her nicht zu unterschätzen.

ob sich die sache an sich lohnt, musst du selbst wissen, denn wenn du nach ca. 7 jahren immer nur verluste machst, dann werden deine einkünfte rückwirkend nicht anerkannt und du musst evtl. erhaltene steuern mit zinsen zurückzahlen (ist aber immer noch billiger als ein kredit ;) )
 
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Das mit der Mehrwertsteuer ist ein wichtiger Punkt. Als DJ gibt man ja recht viel Geld für Platten und Equipment aus. Mal angenommen du nimmst im Jahr 2000 Euro aus DJ-Gagen ein, dann schlägst du da ja nochmal 19% Mehrwertsteuer drauf. Wären 380 Euro im Jahr. Das tut dem Club nicht weh, da er die ja auch wieder von der eigenen Umsatzsteuer abziehen kann.
Nehmen wir weiter an, du kaufst für 1000 Euro Platten und Equipment im Jahr. Darauf zahlst du dann wieder 19% Mehrwertsteuer also 190 Euro. Als Kleinunternehmer bleiben dir dann am Ende des Jahres 2000Euro (aus Gagen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer) -1190Euro = 810 Euro.
Ohne Kleinunternehmerregelung hast du Einnahme von 2390 Euro und Ausgaben von 1190 Euro. Du fühst dann 190 Euro als Vorsteuer an das Finanzamt ab und behälst 1000Euro Gewinn. Da du unter der Grenze von 3500 Euro Jahreseinnahmen liegst zahlst du in beiden Fällen keine Einkommensteuer. Als Freiberufler fällt auch keine Gewerbesteuer an. Allerdings musst du in den ersten zwei Jahren jeden Monat die Vorsteuer anmelden, was schon etwas nervig ist. Ab dem 3.Jahr ist es dann vierteljährlich. So ist das jedenfalls in Berlin geregelt.
 
JA und dann habe ich noch Geburtstage, Hochzeiten und Privatfeiern und kann mit der Umsatzsteuerbefreiung ein 19% billigeres Angebot abgeben und hab mit 1000 Euro Einnahmen ausgeglichen...
Zumal ich dadurch die Aufträge eher bekommen als ein Mitbewerber welcher die Vorsteuer abführen muss...
 
Naja, wenn du so ein DJ Marke Alleinunterhalter bist und hauptsächlich für Privatpartys gebucht wirst, dann ist die Umsatzsteuer sicher hinderlich. Allerdings würde mich mal interessieren, wieviele Klienten da wirklich ne Rechnung wollen.
Ich denke das läuft größtenteils unter der Hand, oder?
 
mit "unter der hand" wäre ich vorsichtig, denn man legt auf vielen privaten partys auf und kennt die leute nicht.. unbekannten würde ich da nicht vertrauen.. auch wenn man mal 20% mehr einnehmen kann, weil man die steuern nicht bezahlt... zumal man die gewinne auch gut drücken kann mit "zusätzlichen" ausgaben.. pkw und bewirtungen sind nen recht großer kostenpunkt..
 
hi,

also 19% günstiger - geht nicht !

im vorfeld habe ich ja auch ausgaben:
technik, musik, telefon, internet, pc, software usw.
bei allen diesen sachen ist mehrwertsteuer drauf.
diese kann ich dann mit meiner eigenen mehrwertsteuer verechnen:
z.b.
a)
einnahmen mit 19% mwst.: 200,00 + 19% mwst. = 238,00
ausgaben 100,00 + 19% mwst. = 119,00
gewinn: 100,00

b)
einnahmen ohne 19% mwst.: 200,00
ausgaben 100,00 + 19% mwst. = 119,00
gewinn: 81,00

c)
einnahmen ohne 19% mwst.: 219,00
ausgaben 100,00 + 19% mwst. = 119,00
gewinn: 100,00

also um immer 100,00 gewinn zu erhalten ist es nur 8% differenz...
 
- ergo die Tätigkeit Kunst ist, ergo freiberuflich.
Das st aber leider nur Deine Interpretation und die deckt sich nicht mit den Sachbearbeitern im Finanzamt :p

Vorsicht: Wenn ihr außer dem Auflegen noch anderes dazu leistet (z.B. Equipment verleiht, Catering macht ... dann seid ihr auch mit dem DJing in der Gewerblichkeit, sog. Bazillus der Gewerblickeit, den es zu vermeiden gilt.
Ich würdemal sagen, dann ist es keine freiberufliche Tätigkeit mehr (ist es eigentlich sowieso nicht) oder bei der Gewerbeanmeldung wurden unvollständige Angaben zur Art der ausgeübten Tätigkeiten gemacht :rolleyes:

Wenn Euer Finanzamt also meint, ihr seid mit Eurer ausschließlichen Tätigkeit als DJ (immer vorausgesetzt, ihr mixt, das reine Abspielen von CDs ist nicht gemeint) gewerblich tätig, dann erst mal von denen begründen lassen warum,
Da lehnst du Dich aber extrem weit aus dem Fenster.
Im Zweifel bist Du es (also der Antragsteller), der etwas begründen muss.


DJing wird schon lange icht mehr als künstlerische Tätigkeit anerkannt.
Falls irgendwo doch, hat man Glück gehabt, dass es durchgegangen ist.

Gefragt beim Gewerbeamt hat man mir folgendes gesagt: Musik auflegen ist nicht schwerer, als eine Waschmaschine zu bedienen.
Das schlimme daran ist - dagegen kann man nichts ausrichten. Ist einfach so.

...
 
Man muss die Taetigkeit als DJ rechtmaessigerweise als Gewerbe beim Finanzamt anmelden, solange man nicht mehr als 17500 Euro im Jahr verdient muss man auch keine zusaetzlichen Steuern zahlen. Man muss aber den jaehrlichen Verdienst melden und minimal versteuern. Der Vorteil ist aber, dass man dann DJ Equipment, Benzinkosten, Hotel usw steuerlich absetzen kann was ja keine schlechte Sache ist
 
Hi!
Auf jeden Fall Gewerbe anmelden! Rechenbeispiele hatte wir hier jetzt genug, daher nur noch folgenden Nachtrag: Die meisten DJs (die auch noch nen Hauptberuf haben) fallen unter die Kleinunternehmer-Regelung:
"Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Übersteigt dieser voraussichtlich nicht die Umsatzgrenze von 17.500 €, gilt der Unternehmer als Kleinunternehmer.

Kommt die Kleinunternehmerregelung zur Anwendung, muss der Unternehmer auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben. Er kann allerdings auch zur Umsatzsteuer optieren. In diesem Fall hat er die Möglichkeit, auch die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. Empfehlenswert ist die freiwillige Umsatzsteuerveranlagung, da nur so der Vorsteuerabzug möglich wird. Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnnummen auf erstellten Rechnungen."


Soweit zu gesetzlichen Seite.
Das nächste ist, dass man als Kleinunternehmer nur eine "einfache Buchführung" machen muss und dem FA zur Ermittlung der Steuerlast eine "Einnahme - Überschussrechnung" übermitteln muss (spart Zeit bei der Steuererklärung.

Zusammenfassend:
Wenn man ein Gewerbe anmeldet unbedingt mit Steuerberater absprechen welche Regelung (Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung) für sich persönlich die bessere ist.

LG, T.
 

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