Jingles aus TV/Radio Mitschnitten

PeeKay

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I'm from Bavaria, host mi?
Sind kurze TV oder Radio Mitschnitte eigentlich "frei"?

Aktuell betrifft das kurze "Schnipsel" mit ca. 5-10sec Länge aus TV/Radio die ich nun als MP3-Jingles verwenden will. Alles Aussagen, Kommentare, Versprecher usw. von Prominenten oder Moderatoren die in öffentlichen TV/Radio-Sendungen zum Besten gegeben wurden. KEINE Songs, Liedpassagen o.ä..

Ist in etwa vergleichbar mit Stefan Raabs Jingles die Er täglich in seinen Sendungen abfeuert.

Weiß da jemand genaueres wie hierzu die rechtliche Lage ist?
Nicht das ich mir da nun bösen Ärger in Sachen Raubkopien oder mit der Gema einhandle...
 
bei raab gehts um "satire" (ob dem nun so ist sei dahingestellt, aber gesetzlich schauts so aus). zu diesem zweck ist es legal kleine auschnitte ohne zahlung zu verwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
kann dir auch nur sagen, dass bei tv total das zitatrecht angewendet wird und die quelle ja auch miteingeblendet wird.

worüf willst du die sachen denn verwenden?
 
Sind alles kurze Zitate oder "Floskeln" wie zb. von Bohlen (aus DSDS), Politikern (Stoiberzitate...), Ansagen usw.. teils unverfälscht, teils mehrere Schnipsel zu einem neuen zusammengeschnitten.

Möchte die Jingles bei Feten/Parties zwischen den Songs als "Auflockerung", "Genrewechsel" usw. aber auch direkt in Songs reinmixen. Habe ich so schon oft, speziell zu Fasching gemacht. Da aber die rechtliche "Komponente" immer mehr zu beachten ist, und man nie weiß ob gerade ein Kontrolleur/in neben Dir steht, die Frage an Euch (Rechts)Experten.

Gekaufte Jingles habe ich ja genügend (vom Helicopter, über Kindergequäke bis zur Klospülung, usw. usf.) aber was ist mit diesen selbst "aufgenommenen"?

Die Quelle jedesmal zu nennen fällt schonmal aus. "InTheMix" ginge dann schonmal garnicht. Ausser es geht als Satire (wie oben genannt) durch...

Gibts dazu was schriftliches?
 
Möchte die Jingles bei Feten/Parties zwischen den Songs als "Auflockerung", "Genrewechsel" usw. aber auch direkt in Songs reinmixen.

Da es nur fürs Mixing gedacht ist und Du keine kommerziellen Ziele damit verfolgst (diese Samples für eigene Tracks oder zum Verkauf/Vermarktung zu verwenden) ist dies erlaubt. Schliesslich zahlt der Veranstalter an den Abenden Gema-Gebühren (wenn die Partys öffentlich sind).
Bei Privatpartys fällt das Rechtliche sowieso weg.

kurz: ja! ist erlaubt.
 
Hm, schwieriges Thema. Die GEMA hat doch bei der öffentlichen Aufführung/Verbreitung von WORT-ZITATEN aus TV- und Radio-Shows eigentlich gar nix zu melden.

Ein gewisses Urheber-Recht greift jedoch dennoch, eigentlich müsste man also vermutlich die Rechteinhaber, sprich die Promis/Politiker/Film-Synchronsprecher (bei ausländischen Schauspielern etc.) ... um Erlaubnis fragen, da es sich ja um ihr geistiges Eigentum handelt (wie qualitativ hochgeistig das dann auch immer sein mag).

Finde die Argumentation "Aufführung als Satire" im Rahmen deiner Performance sehr schlüssig und vertretbar - ich denke das kann man erst mal riskieren ...

Darf halt keine Musik unter den Samples liegen, sonst greift wieder Mando´s Post ;)

Gruß, der T.
 

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