Karafun Pro-Lizenz und Gema/GVL

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beghilos

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Hallo zusammen,
ich versuche gerade, die Thematik Gema und GVL zu verstehen und empfinde das alles als recht kompliziert, daher habe ich ein paa Fragen:

Es soll ein Karaoke-Event statt finden, welches seitens des Veranstalters auch ordnungsgemäß als Einzelveranstaltung bei der Gema angemeldet wird.
Wenn ich nun dort ausschließlich mit Karafun und aktiver Pro-Lizenz auflegen würde, muss ich dann auch nochmal irgendwie tätig werden?

Bei Karafun ist es ja so, dass nicht mit Kopien gearbeitet wird (die ja anscheinend lizensiert werden müssten), somit ist doch eigentlich mit der Gema/GVL-Abgabe des Veranstalters alles abgedeckt, oder habe ich da etwas übersehen?

Ich war noch nie als DJ tätig und mache dies nur als Freundschaftsdienst für einen Kumpel, also ohne Bezahlung. Habe daher auch keinen eigenen Gema-Account. Die Frage ist, ob ich den überhaupt benötige...

Wer kann mir da ein wenig weiter helfen?
Dankeschön!
 
Zuerst einmal ist es unwichtig, ob du gewerblich oder privat unterwegs bist.
Wenn öffentlich aufgelegt wird, wird auch Gema fällig.

Was steht denn in den AGB von Karafun in Verbindung mit der öffentlichen Nutzung?
 
Wenn öffentlich aufgelegt wird, wird auch Gema fällig.
Das ist mir klar, weshalb ich eingangs erwähnt hatte, dass die Veranstaltung bei der Gema angemeldet wird. Nur halt nicht von mir.

Was steht denn in den AGB von Karafun in Verbindung mit der öffentlichen Nutzung?
Genau da liegt das Problem. Auf der Homepage von Karafun hält man sich diesbezüglich bedeckt, sicher auch unter anderem deshalb, weil man nicht sämtliche lokalen Vorschriften der unterschiedlichsten Länder kennen kann.

Zitat: "Ihr Abonnement von KaraFun Professional erlaubt eine professionelle Nutzung von KaraFun und die Nutzung unseres gesamten Katalogs.
Sollten Sie jedoch eine öffentliche Veranstaltung organisieren wollen, denken Sie daran Ihre örtliche Organisation der Urheberrechteverwertung zu kontaktieren"


Die eigentliche Frage ist ja: Muss ich selbst bei der Gema angeben, dass ich mit Karafun arbeite, obwohl ja der Veranstalter sich um die Anmeldung kümmert und ich meinerseits den Katalog dank der Pro-Lizenz für öffentliche Veranstaltungen nutzen darf?
 
Für mich stellt sich noch eine ganz andere Frage:

Bei Karaoke wird klassischerweise "Live" gesungen (ob jetzt gut oder schlecht sei dahingestellt) zu einem Playback vom Band.

Bei "Livemusik" ist ja bekanntermaßen bei der GEMA eine Titelfolge einzureichen.
Betrifft das jetzt nur reine "Livemusik", bei der sowohl Gesang als auch Klangerzeugung "Live" entstehen oder fällt Karaoke da auch darunter?
In diesem Fall würde ein anderer Tarif gelten als bei Konserventanzmusik oder Hintergrundmusik.

Das betrifft aber nur die Aufführungsrechte! Diese Gebühren werden üblicherweise vom Veranstalter getragen.
Komplett unabhängig davon ist die Frage nach den Kopien (Vervielfältigungsrecht), das regelt der VR-Ö Tarif, das ist natürlich zusätzlich zu berücksichtigen. Diese ggf. anfallenden Gebühren sind vom Verursacher der Kopien abzugelten, was z.B. der DJ wäre.


Im Endeffekt ist aber der einzig wirklich vernünftige Ratschlag, den wir dir geben können:
Setze dich bzw. der Veranstalter soll sich mit der für euch zuständigen GEMA Regionalstelle in Verbindung oder die deutschlandweite Kontaktmöglichkeit nutzen.
Nur dort kannst zu eine einigermaßen zuverlässige wenn auch nicht bindende Auskunft bekommen was speziell für diese Veranstaltung gilt.
(Selbstverständlich kann es sich die GEMA auch nach einem halben Jahr, nachdem alles bereits abgewickelt ist nochmal anders überlegen und eine Nachrechnung schicken, wenn sie der Meinung sind, dass ihr nicht genug gezahlt habt...)
Der Tarif berechnet sich üblicherweise nach m² und Eintrittspreis.
Ob die GEMA ihre Berechnungsmodelle an die wegen Corona geltenden geringeren möglichen Besucherzahlen angepasst hat weiß ich nicht, wage ich aber zu bezweifeln. 4 Personen pro m² sind aktuell wahrscheinlich unrealistisch. Aber die GEMA möchte ja Geld verdienen...
Also bei 1,5m Mindestabstand nimmt jede Person einen 3m Kreis Platz weg, wenn die Größe der Person "Null" ist, wobei eine andere Person den Kreis zur Hälfte "betreten" kann.
Ich habe das gerade nebenher mal graphisch ausprobiert:
Auf eine 10x10m Meter Tanzfläche passen bei 1,5m Mindestabstand und wenn man davon ausgeht, dass die äußeren Personen sehr dicht an der Wand stehen und sich alle gar nicht bewegen möchten 49 Personen auf die 100m². Das sind schon etwas weniger als die üblichen 400 Leute.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal bei der GEMA nachfragen?
Wow...

Bei "Livemusik" ist ja bekanntermaßen bei der GEMA eine Titelfolge einzureihen.
Betrifft das jetzt nur reine "Livemusik", bei der sowohl Gesang als auch Klangerzeugung "Live" entstehen oder fällt Karaoke da auch darunter?
In diesem Fall würde ein anderer Tarif gelten als bei Konserventanzmusik oder Hintergrundmusik.
Ich habe an anderer Stelle gelesen, auch bei Karaoke soll eine solche Titelfolge eingereicht werden.

Das betrifft aber nur die Aufführungsrechte! Diese Gebühren werden üblicherweise vom Veranstalter getragen.
Komplett unabhängig davon ist die Frage nach den Kopien (Vervielfältigungsrecht), das regelt der VR-Ö Tarif, das ist natürlich zusätzlich zu berücksichtigen. Diese ggf. anfallenden Gebühren sind vom Verursacher der Kopien abzugelten, was z.B. der DJ wäre.
Ja, da hatte ich mich auch schon mal eingelesen, aber es werden hier ja keine Kopien abgespielt. Im Normalfall läuft es bei Karafun ja so, dass die Software den jeweiligen Song direkt bei Aufruf vom Server lädt und nach dem Abspielen sofort wieder von der Festplatte entfernt. Oder aber, mit dem Pro-Abo, kann man wahlweise den kompletten Katalog vorab herunterladen für den Fall, dass am Veranstaltungsort kein Internet verfügbar ist. Auch das wären dann nach meinem Verständnis keine Kopien.

Im Endeffekt ist aber der einzig wirklich vernünftige Ratschlag, den wir dir geben können:
Setze dich bzw. der Veranstalter soll sich mit der für euch zuständigen GEMA Regionalstelle in Verbindung oder die deutschlandweite Kontaktmöglichkeit nutzen.
Ich hatte diesbezüglich die Gema angeschrieben, aber man sieht sich außerstande, eine einfache Frage zu beantworten, wenn man kein Kunde dort ist. Lustig - ich möchte wissen, ob es für mich überhaupt nötig ist, ein Kundenkonto dort anzulegen oder ob die Anmeldung durch den Veranstalter ausreicht. Um die Frage zu beantworten, muss ich ein Kundenkonto anlegen. Willkommen in Deutschland!

Nur dort kannst zu eine einigermaßen zuverlässige wenn auch nicht bindende Auskunft bekommen was speziell für diese Veranstaltung gilt.
(Selbstverständlich kann es sich die GEMA auch nach einem halben Jahr, nachdem alles bereits abgewickelt ist nochmal anders überlegen und eine Nachrechnung schicken, wenn sie der Meinung sind, dass ihr nicht genug gezahlt habt...)
Und genau DAS ist das schlimmste an dem Verein. Von solchen Fällen habe ich bereits gehört. Sorry, aber das geht gar nicht. Eine solche Auskunft muss doch verlässlich sein. Das versuch mal als kleiner Unternehmer, später nach Lust und Laune die Konditionen zu verändern. Kein Wunder, dass die allgemein vorherrschende Meinung zu dieser Institution nicht gerade positiv ist....
Und darum möchte ich auch nicht eine telefonische Auskunft einholen, sondern etwas schriftliches in der Hand halten. Geht aber nicht, weil man sich voraussichtlich erst zu einer Antwort herablassen wird, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist. Sehr cool!

Aber dennoch danke bis dahin. Ich hoffe weiterhin, dass hier eventuell jemand bereits selbst einschlägige Erfahrungen mit dem Thema Karaoke und Gema hat und berichten kann. Mal schauen.
 
Wenn öffentlich aufgelegt wird, wird auch Gema fällig.

Das ist mir klar, weshalb ich eingangs erwähnt hatte, dass die Veranstaltung bei der Gema angemeldet wird. Nur halt nicht von mir.

Das denke ich eher nicht, denn sonst hättest du das hier nicht geschrieben:
Habe daher auch keinen eigenen Gema-Account. Die Frage ist, ob ich den überhaupt benötige...

Warum "wow"?
Du hast nicht geschrieben, dass du dich dort erkundigt hast. Diese Info kam erst später.

Wenn die Gema dir keine Antwort gibt, dann sage die Veranstaltung einfach ab. Soll sich doch jemand anderes damit herumärgern.
 
Ja, das ist leider tatsächlich so, dass die GEMA aus heiterem Himmel "nachverhandelt".
Es gab eine jährlich stattfindende Veranstaltung im Livemusik (Salsa-Combo) in einem Schwimmbad hier in der Region.
Diese lief über viele Jahre (>10y) und es wurde jedes Mal vom Veranstalter alles ordentlich bei der GEMA angemeldet und bezahlt.
(Im Nachhinein denke ich er hat teilweise sogar mehr bezahlt als unbedingt nötig.)
Bis zu dem Jahr an dem die GEMA im Dezember! eine Nachrechnung zum im Juni stattgefundenen und abgerechneten Termin geschickt hatte.
Es ist ihnen eingefallen (nach über 10y!), sie möchten doch gerne diesmal die komplette Grundfläche des Schwimmbades zur Berechnung heranziehen und nicht nur die für die Veranstaltung ausgewiesene Fläche innerhalb des Areals die an diesem Tag genutzt wurde.
Leider hat der Veranstalter die Nachrechnung einfach gezahlt, sich geärgert und die Veranstaltungsreihe eingestellt, weil sein Gewinn damit weg war.
Er hätte der Nachrechnung wiedersprechen müssen, denn die GEMA darf eigentlich nicht mehr als 10% der tatsächlichen Eintrittsgelder einstreichen so weit ich informiert bin. Ist dieser Betrag kleiner als das, was die GEMA haben will, so ist ggf. ein Nachweis zu führen.
Auch z.B. Kosten für ein Buffett die im Eintrittspreis enthalten sind dürfen von der GEMA nicht zur Berechnung herangezogen werden.

Wie gesagt, das ist eigentlich Sache des Veranstalters.

Du musst für dich abklären, dass du keine unlizensierten Kopien verwendest und wenn du eine Lizenz hast die dir erlaubt Dateien herunterzuladen und zu speichern, dann wäre die Festplatte auf die heruntergeladen wurde der "Originaltonträger".
Meiner Meinung nach hört deine Verantwortung als externer Dienstleister hier auf.
Ich würde das sicherheitshalber in deinem Vertrag mit dem Veranstalter festhalten, dass er für die Abgeltung der Aufführungsrechte zuständig ist und du ihm lediglich die Titelfolge lieferst und du selbst nur für die Abgeltung von Vervielfältigungsrechten zuständig bist soweit diese berührt werden.
Ob das so korrekt ist kann ich nicht sagen, ich bin kein Anwalt, es handelt sich nur um meine persönliche Meinung.
 
Das ist jetzt keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung als Laie (gebildet aus mehreren Jahren Auflegen hier und da): Für die GEMA ist der Veranstalter zuständig, nicht der Dienstleister, der die Technik bedient. Das Barpersonal kümmert sich ja auch nicht um die Schanklizenz.
 
Bisher ist die Frage noch offen, ob mit Karafun öffentlich aufgelegt werden darf.
Wenn das nicht der Fall ist, erübrigt sich die Diskussion um den Rest.
 
Zitat von der Website (AGBs):
"Für KaraFun Pro- und KaraFun Business-Abonnements muss nichtsdestotrotz für die öffentliche Wiedergabe gezahlt werden. Hierfür muss die lokale Organisation (SACEM / SPRE in Frankreich, GEMA in Deutschland) für weitere Informationen kontaktiert werden."
Das impliziert, dass die öffentliche Aufführung im Pro-Abonnement eingeschlossen ist. Zur Sicherheit: Ich bin immer noch kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung ;)
 
Das denke ich eher nicht, denn sonst hättest du das hier nicht geschrieben:
Dann am besten nochmal genau lesen. Mir schleierhaft, wie du aus meinen Worten solch eine Unterstellung herleitest.

Wie gesagt, das ist eigentlich Sache des Veranstalters.
Danke für deine Antworten. Ja, wie eingangs geschrieben wird die Veranstaltung seitens des Gastwirtes angemeldet.

Du musst für dich abklären, dass du keine unlizensierten Kopien verwendest und wenn du eine Lizenz hast die dir erlaubt Dateien herunterzuladen und zu speichern, dann wäre die Festplatte auf die heruntergeladen wurde der "Originaltonträger".
Meiner Meinung nach hört deine Verantwortung als externer Dienstleister hier auf.
So habe ich die Infos, die mir Google ausgespuckt hat, auch gedeutet. Wollte nur nochmal hier fragen, um sicher zu gehen. Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht. Und da ja keine Kopien erzeugt werden, sollte ich hier also komplett raus sein.

Das impliziert, dass die öffentliche Aufführung im Pro-Abonnement eingeschlossen ist.
Gut, also scheine ich soweit alles korrekt eingeordnet zu haben, danke.
 
Na, das steht doch da:

Anders ausgedrückt: Benötige ich einen Gema-Account?
Und? Wenn der Gastronom als Veranstalter selbst die Anmeldung vornimmt und ich anscheinend mit dem Karafun-Abo alles nötige veranlasst habe, müsste ich ja mit der Gema nüscht mehr zu tun haben....

Andere haben es ja verstanden, also wird das Problem wohl beim Empfänger liegen.
 

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