Kernfragen zum Thema Urheberrecht, Internetrecht etc.

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Namd,

ich hab mich jetzt doch mal dazu entschlossen einen entsprechenden Thread auzumachen.
Hintergrund für die ganze Geschichte ist folgendes:
Wir haben am Wochenende, sprich Freitag Nachmittag und Abend, sowie Samstag Nachmittag und Abend beim Studium wieder eine der Vorlesungen im Fach "IT- und Wirtschaftsrecht". Unabhängig von den vielen interessanten Sachen wie Rechtsaspekte bei AGB, Impressum auf Internetseiten, ebay etc. mit allem drum und dran haben wir am kommenden Wochenende den Schwerpunkt "Urheberrecht". Ich selbst bin zwar immernoch nicht digital unterwegs, allerdings kommen hier ja immer mal wieder gewisse Fragen auf.
Zu unserem Dozenten habe ich eigentlich einen ziemlich guten Draht, er selbst ist grad mal Ende 20, ziemlich locker drauf und immer gern bereit, gewisse Fragen auch abseits vom normalen Stoff zu beantworten. So hatte er beispielsweise auf eine bzw. mehrere Fragen vor kurzem auf Anhieb keine Antwort, hat sich allerdings unmittelbar in der darauf folgenden Woche über die entsprechenden Sachverhalte erkundigt und in der Woche allen aus unserem Studiengang eine Mail geschrieben, in der er alles erklärt und die offen gebliebenen Fragen ausführlich beantwortet hat.
Von daher werd ich ihm dieses Wochenende auch mal mit der einen oder anderen Sache auf den Senkel gehen, zumal mich das Thema ja auch interessiert und bin für Vorschläge eurerseits offen. ;)

Ich bitte aber zu bedenken, dass ich ihm nich nen Stapel Papier mit zig Fragen hinknallen kann, daher habe ich den Thread auch bewusst Kernfragen dieser Thematik genannt.

Ich stell mir das jetzt in etwa so vor, dass Sachen vorgeschlagen und zusammengetragen werden und dann abgestimmt wird, welche Fragen hier am meisten auftauchen bzw. die Leute hier am meisten interessiert.

Die erste Frage (die übrigens auch diese Idee bei mir ausgelöst hat) ist im KFKA-Thread schon entstanden, und zwar:

  • Darf man legal erworbene MP3s (von Beatport, Juno etc) unter der Voraussetzung, dass ich diese restlos lösche, privat weiterverkaufen?
 
Kam ja nicht von mir die Frage. Das war ne Diskussion zwischen Sonic und LosMintos. Und da ich davon keine Ahnung habe und zu faul war, da ewig rumzusuchen, hab ichs halt mal mit aufgenommen.
 
Schöne Sache die Du hier aufgemacht hast.

Nun ich war einmal beim Notar, als ich mir meine LP rechtlich schützen wollte und erkundigte mich, wie ich das am besten mache.
Er meinte, dass ich bei Ihm da es Syntymusik ist, die Notenblätter abgeben solle – die wichtig keine Korrektur beinhalten dürfen (!) und dieses dann Notariell beglaubigt und rechtlich gesichert sei.

Schön dachte ich mir, aber was ist eigentlich mit dem alten Trick, den ich danach angewandt hatte?
Ich hatte all die Notenation ausgedruckt, in einen Karton gelegt und von allen Seiten mit weißen Papierklebestreifen beklebt – so das man den Karton nicht offnen kann, ohne das man es sieht. Danach bin ich ab zur Post und ließ mir auf alle Papierklebestreifen einen Poststempel mit dem aktuellen Datum stempeln, um für den Fall eines Rechtsstreites, dass Paket von einem Richter öffnen lassen zu können und als Beweismittel das Datum dient – sprich Rechtsicherheit.

Frage die auch im Bereich des DJing und Mixe bedeutend sein kann.
Ist es nun besser zu einem Notar zu gehen oder reicht das Verfahren mit der Versiegelung durch die Post inkl. Datumsstempel aus?

Danke.
LG Coolchen
 
Hups sorry zu Deiner Frage, sicherlich darf man das und Du brauchst auch nicht die Kopie zu löschen, wenn Du diese ausschließlich für private Zwecke nutzt.
Du kannst aber auch die Kopie verkaufen *grins* aber nur unter der Voraussetzung das Du vom Urheber eine Genehmigung hast, ein Presswerk anmeldest und bei der GEMA pro verkaufte Kopie, Kohle abdrückst.

LG Coolchen
 
  • Darf man legal erworbene MP3s (von Beatport, Juno etc) unter der Voraussetzung, dass ich diese restlos lösche, privat weiterverkaufen?
Interessante Frage, wenn auch realitätsfern IMHO ;-) Bitte berücksichtigt die AGB der Shops (sind die dort vereinbarten Regelungen bindend?).

Eine weitere interessante Frage dürfte die gewerbliche Nutzung von $Musik (Originaltonträger, kopierter Tonträger, Datei, ....) im Sinne des Deejaying sein; sprich das öffentliche Aufführen in einer Disko, einem Club, auf einer Hochzeit ... Immer aus Sicht des DJ (bringt die Musik mit, ist aber i.d.R. nicht Veranstalter).
 
Also 1. versteh ich deine Frage überhaupt nicht

und

2.
Hups sorry zu Deiner Frage, sicherlich darf man das und Du brauchst auch nicht die Kopie zu löschen, wenn Du diese ausschließlich für private Zwecke nutzt.
Nochmal: Es ist nicht meine Frage!

@ LosMintos

--> :confused: <--

Also Leute, ist der Thread hier ehrlich so schwer zu verstehen? Dann lass ich es lieber, echt. Ich dachte, der Gedanke an sich wäre vielleicht nicht verkehrt, zumal gewisse Rechtsfragen hier immer wieder aufkommen und keine richtigen Antworten gegeben werden können, aber wenn der Thread nicht mal richtig gelesen wird und Fragestellungen in eine Halbwissendiskussion ausarten, dann lasse ichs lieber ganz sein. Sorry, aber entweder bin ich zu alt für das Forum oder ich habe in letzter Zeit mächtig was verpasst... :confused:
 
spam_1.jpg


sagtmal, hat einer von euch mal dein eingangspost gelesen?

Hier sollte ein fragenkatalog erstellt werden.
 
Frage: Wird durch die Zahlung von Gebühren an die GEMA eine öffentliche Aufführung von Musikstücken legalisiert? Streng genommen dürfte man nach den AGBs der jeweiligen Shops die gekaufte Musik ja nicht kommerziell nutzen.

Dann wäre auch direkt anschließend meine Frage bezüglich Bootlegs, die es nirgendwo zu kaufen gibt, aber dennoch von vielen DJs gerne gespielt werden. Ist dies überhaupt legal? Der Nachweis des rechtmäßigen Erwerbs würde ja in dem Fall fehlen.
 
Ich verstehe jetzt zwar die Aufregung nicht, aber die Thematik heißt doch Kernfragen des Urheberrechtes oder sehe ich das falsch?

Eine Kernfrage kann lauten, wie man sich im Bereich des Urheberechtes verhält ohne sich Strafbar zu machen.
Meine Frage bezog sich auf das Gegenteil, wie kann man am besten seine Werke rechtlich schützen?
Mir ist schon klar, wenn ich irgendein Werk schaffe, dass mir automatisch das Urheberrecht gehört, aber es ging mir um die rechtliche Sicherung.

Mal ein Fall inszeniert.

Ein DJ produziert einen Remix, den Er auch bei verschiedenen VAs spielt und bevor Er sich versieht, ist das Teil geklaut worden.
Keine 2 Wochen später, bringt ein Remixservice diesen Remix als The Best Of heraus und zwar vom Remixer Blablabla.
Nun hat Unserer DJ ein Problem, sicherlich ist es sein Werk, sein Remix – aber beweiß das einmal.
Wäre der DJ zu einem Notar gegangen und hätte es sich bescheinigen lassen, dass Er dem Notar den Remix am (Datum) zur Sicherung seiner Rechte und zum Schutze seines Werkes übergeben hätte, dann kann der DJ seine Urheberrechte gegenüber dem Remixservice und dem Remixer einklagen, da das Datum beim Notar vor dem Zeitpunkt liegt, als wie es der Remixer Blablabla beim Remixservice vorlegen konnte.

Nun kann man aber auch ein Werk in Form einer CD an sich selbst schicken, in Form eines versiegelten Briefes, weil dann der Poststempel inkl. Datum ausschlaggebend ist und dann beim Gerichtsverfahren vorgelegt werden kann und wenn dieser ungeöffnet ist auch seine Rechtsgültigkeit besitzt.

Es tut mir leid, wenn ich mich unglücklich ausgedrückt habe, da es in meinem Beispiel um Noten ging – aber und das ist nichts außergewöhnliches auch ein Keyboard Solo in einem Remix muss als Eigenkomposition als Notation dem Brief beigefügt werden.

Von daher dachte ich, dass diese Frage gar nicht mal so schlecht ist, weil wenn der erste § unter den Musikern lautet: Schütze Deine Musik und sichere Sie Dir rechtlich ab, warum soll das nicht für einen DJ oder Remixer gelten?

Für mich und vielleicht für andere kann das u.U. sogar eine sehr wichtige Kernfrage sein, weil die Studiokosten Zeitaufwand usw. ohne rechtliche Absicherung man dann selbst trägt und irgendjemand anderes kassiert das Geld und den Ruhm.
Worin liegt da der Spam?

LG Coolchen
 
Ich verstehe jetzt zwar die Aufregung nicht, aber die Thematik heißt doch Kernfragen des Urheberrechtes oder sehe ich das falsch?

Worin liegt da der Spam?

Du hast das schon richtig verstanden soweit :) Von dir wars auch kein Spam, sondern von 1, 2 anderen Usern, die wieder diskutieren wollten ;)

Btw: Mir ist da noch ne Frage eingefallen... Betrifft ein wenig das Urheberrecht, jedoch nicht direkt das DJing.
Es gibt ja Programme wie Reason und Co. die zum produzieren gut geeignet sind. Oftmals sind dort auch diverse Presets enthalten (ich erinnere mich da mal an eine Radiosendung, wo ein solches Programm vorgestellt wurde, das als Preset z.b. einen Part von Members of Mayday - Sonic Empire enthielt).
Dürfte man diese Presets ohne rechtliche Bedenken in seine eigenen Produktionen einbauen? Ich mein, die sind ja so gesehen für jeden zugänglich...
 
hier eine der Kernfragen:
Ich führe öffentlich Musik auf, in Form von MP3 Files.
Die Veranstaltung ist bei der GEMA angemeldet, es wird der erhöhte Gemasatz berechnet.
Muss ich eine ORIGINAL-CD der aufgeführten Stücke zu hause nachweisen ?
oder reicht der Nachweis einer legalen Quelle. Plattensammlung des Bruders in Australien z.B. ?
Ein Gemabeauftragter sagte vor Jahren einmal die Herkunft ist der GEMA egal.
Aufnehmen aus dem digitalem Radio ist nicht verboten.
Ein MP3 File ist fast immer eine Kopie
HANNES
 
Zuletzt bearbeitet:
hier eine der Kernfragen:
Ich führe öffentlich Musik auf, in Form von MP3 Files.
Die Veranstaltung ist bei der GEMA angemeldet, es wird der erhöhte Gemasatz berechnet.
Muss ich eine ORIGINAL-CD der aufgeführten Stücke zu hause nachweisen ?
oder reicht der Nachweis einer legalen Quelle. Plattensammlung des Bruders in Australien z.B. ?
Ein Gemabeauftragter sagte vor Jahren einmal die Herkunft ist der GEMA egal.
Aufnehmen aus dem digitalem Radio ist nicht verboten.
Ein MP3 File ist fast immer eine Kopie
HANNES

Meinst Du, wenn die Schrift größer ist, dann wird es legaler?

Aufnahmen aus dem Radio sind nur für Privatgebrauch, nicht für öffentliche Aufführung.

Außerdem sind meine MP3 Files keine Kopien, da ich sie selber erstellt habe.

Um aber die Frage zu beantworten:
Du musst die Stücke zu Hause nachweisen können.

Am besten mal den Thread lesen, denn das poste ich nun schon zum 4. Mal.

Außerdem sollte man eher mal an die IFPI denken. Die sind für Piraterie zuständig.
 
ot:
Ein DJ produziert einen Remix, den Er auch bei verschiedenen VAs spielt und bevor Er sich versieht, ist das Teil geklaut worden.
Keine 2 Wochen später, bringt ein Remixservice diesen Remix als The Best Of heraus und zwar vom Remixer Blablabla.
Nun hat Unserer DJ ein Problem...
...weniger, denn da er die Rechte an den samples nicht geklärt hat würd ihm das label gehörig in den Arsch treten wenn er "seinen" remix irgendwo releasen würde.
/ot [sorry Atom *g*]


Was mich interessieren würde:
"Wie kann ich sicher gehen das von mir erstellte tracks die ich z.B als demo an verschiedene Labels sende nicht auf einmal in originaler oder leicht abgewandelter Form auf dem Markt auftauchen?!?"
Da helfen mir Schuhkartons und an mich selbst geschickte Einschreiben imho herzlich wenig...
 
habt Ihr eigentlich mal daran gedacht eure Songs bei der Gema Schützen zu lassen?
dafür die die nämlich da.....:cool:
 
Was mich interessieren würde:
"Wie kann ich sicher gehen das von mir erstellte tracks die ich z.B als demo an verschiedene Labels sende nicht auf einmal in originaler oder leicht abgewandelter Form auf dem Markt auftauchen?!?"
Da helfen mir Schuhkartons und an mich selbst geschickte Einschreiben imho herzlich wenig...
Danke, der erste der hier mal nach dem Sinn des Threads ne vernünftige Frage postet. Nehm ich mit auf.
 
Frage: Auf welcher Grundlage begründet sich ein Sicherheitseinbahlt in Form von einer Gema-Rückstellung pro Release, das dem Label vom jeweiligem Erlös eines jeden Trackz abgezogen wird, obwohl die Shops die komplette Abführung an die Rechteverwertungsgesellschaften übernehmen müßen.

Danke
 
Ich geh mal davon aus, dass du "Sicherheitseinbehalt" meinst?
Wenn ja, müsste ich noch wissen, von welcher Seite da was einbehalten wird. Das ist mir grad nich so ganz klar? Oder versteh ich das so richtig, dass die Shops zusätzlich zu den ohnehin schon komplett abgeführten Beiträgen pro Release zusätzlich nochmal etwas einbehalten?
 
Meine Frage wäre ob Ich ein Lied von 1958 einfach Remixen kann,oder ob Ich dann Pro Forma die Rechte kaufen muss,da ja die Rechte Irgendwann auch verfallen...
 
Die Frage kann ich dir auch beanworten: 25 Jahre nach Erscheinen des Werks ist die Einholung der Rechte aufgehoben.

//edit//

wiki sagt 50 Jahre

//edit 2//

wiki sagt auch "70 Jahre nach Tod des Urhebers"... :eek: :confused:

Muss ich wohl doch nochmal nachfragen, wie lang die Frist jetzt ist.
 
Also für mein Verständnis gilt Urheberrecht lebenslang, sofern man diese Rechte in irgendeiner Form abgetreten hat kann das natürlich anders aussehen?!
 
Ne, also dass sie irgendwann erlöschen ist Fakt, aber die Zeitspanne wäre jetzt dann doch mal interessant.

Siehe Gemeinfreiheit

//edit//

Grad gelesen: Bei musikalischen Werken unterscheidet man zwischen Leistungsschutzrecht und Urheberschutzrecht. Bei ersterem ist die Dauer 50 Jahre nach Erscheinen, bei letzterem 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Steht auch in oben genanntem Artikel. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

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