Künstlervertrag, Gut oder nicht?!?

DaZe

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Nachdem wir in Artworx-Thread drauf gekommen sind das Künstlerverträge an sich nicht schlecht wären aber doch einige Haken aufweisen dachte ich mir ich mach nen Thread auf!;)

Meiner Meinung nach is das eigentlich das beste was man machen kann um nicht abgezokt zu werden! Auch wenn so ein Vertrag nicht sehr angenehm für die Veranstalter ist! Wir hatten von nem Künstler so nen Vertrag unter die Nase gehalten wo unter anderem folgendes drinnen stand:

Wird die Veranstaltung abgesagt und der Künstler aber nicht mindestens 6 Wochen davor informiert so verlangt er 50 % der im zugesicherten Gage.... etc.!

Aber im eigentlich war uns das egal! Wir wussten von anfang an das dass Fest was wird also unterschrieben und passt scho!;)
DaZe
 
Das Engagieren eines DJs ist für den Veranstalter eine ganz normale Geschäftsbeziehung - sowas hält man in der Regel immer mit einem Vertrag fest, der Rechte und Pflichten beider Seiten zusammenfasst. Gehört einfach zum professionellen Geschäftsgebaren.

Der Veranstalter, der das als unangenehm empfindet, macht auf mich keinen allzu seriösen Eindruck. Umso tougher würde ich den Vertrag formulieren.

Ein Passus Marke "Wird die Veranstaltung abgesagt und der Künstler aber nicht mindestens 6 Wochen davor informiert so verlangt er 50 % der im zugesicherten Gage.... etc.!" kommt natürlich immer auf den Künstler an: Buche ich einen bekannten DJ, von dem zu erwarten ist, dass ihm durch das Nichtmitteilen einer Absage andere lukrative Aufträge entgehen, ist so eine Konventionalstrafe sicher ok. Bei einem Newcomer, der sich nach der Absage dann eben einfach wieder in seinen Hobby-Keller verkrümelt, kann man sicher eine individuelle Lösung in den Vertrag einfließen lassen, die entweder auf eine Verkürzung der Frist oder ein geringeres Ausfallhonorar zielt. Grundsätzlich ist nämlich jeder Vertrag verhandelbar - man muss sich nur einig werden.
 
[quote author=Daywalker link=board=17;threadid=5425;start=0#50499 date=1038816089]
Newcomer
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Ich würde mal behaupten, dass für nen Newcomer so ein Künstlervertrag völlig ausfällt ... der Veranstalter findet glaube ich genug, die es auch ohne machen.
Bei professionellen DJs ist es aber, glaube ich, auch völlig normal.

MfG Bruce
 
[quote author=Bruce link=board=17;threadid=5425;start=0#50528 date=1038841038]
Ich würde mal behaupten, dass für nen Newcomer so ein Künstlervertrag völlig ausfällt ... der Veranstalter findet glaube ich genug, die es auch ohne machen.
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Auch das haengt wie schon gesagt, vom Veranstalter ab. Manche muessen/wollen mit Vertraegen arbeiten, wenn's auch nur als "Unkostennachweis" fuer die Steuer dient.

Wie Daywalker schon ganz richtig sagte, sowas gehoert einfach zum professionelleren Geschaeftsgebaren. Sowohl die Rechte und Pflichten beider Seiten, als auch die steuerlichen Aspekte spielen nun mal eine grosse Rolle, z.B. wenn was schief laeuft. Bei Geld hoert die Freundschaft nun mal bekanntlich auf.
Natuerlich lohnt sich der ganze Aufwand aber auch erst ab einem gewissen Einkommen, zu erwartendem Umsatz und nicht zuletzt einer gewissen Regelmaessigkeit von Gigs. Fuer den Anfang ist der Papierkram einfach zuviel Arbeit.

Ich arbeite auch lieber mit Vertraegen, insbesondere wenn ich an mir unbekannten Locations spiele, bzw mit Leuten zusammenarbeite, deren Serioesitaet ich noch nicht kenne. Einmal abgezockt werden reicht mir voellig, danach weiss man wie der Hase laeuft.
 
im grunde sind mündliche absprachen ja auch verträge. z.b. im arbeitsgesetz sind sogar mündliche verträge eingebunden - was z.b. oftmals auf dem bau gang und gäbe ist...

"du arbeitest und ich bezahl dich" ... zack! das ist der vertrag. wenn sich einer nicht dran hält, bewegt der andere keinen finger und fertig ist er kuchen...

genauso bei djs ... bestes beispiel haben wir ja im anderen thread...

fazit: mündliche verträge sind rechtens, aber papier beweist mehr, wenn's um streitigkeiten geht ... daher mein tip: kleiner schriebs in zwei ausfertigungen mit je zwei unterschriften...
 
Hey!

Stimmt schon, das Mündlich abgemachte Geschäfte auch Geschäftsverträge sind, aber das haut nicht immer so hin. Bis da etwas ins Rollen kommt vergeht einige Zeit. Meistens braucht man noch einen Anwalt und da hört es schon für mich auf. Denn solche Großen Beträge verdiene ich nicht. Da ist der Anwalt teurer als als das Geld was man noch bekommt.
Das Problem was ich dabei sehe ist, das ein Wort eines anderen Absolut nicht mehr zählt! Das finde sehr schade.

Phil
 
gibt es hier jemanden der mir vielleicht eine vorlage solches vertrages linken könnte?

danke
 
Ein Künstlervertrag sollte immer dann gemacht werden, wenn es sich um eine größere Veranstaltung handelt, wenn es an einem fremden Ort ausgetragen wird und wenn man diese Veranstalter nicht kennt.

Inhalte dieses Vertrages sollten sein:

* Datum und Ort der Veranstaltung
* Dauer des Einsatzes
* Gage
* Vereinbarung über sofortige Barauszahlung der Gage nach Auftritt.
* Vereinbarung über Reisekosten, Übernachtung, Essen (je nach Vereinbarung)
* Bei Eingriff von höherer Gewalt verlieren beide Parteien ihre Schadensersatzansprüche.
* Bei Nichteinhaltung des Vertrages Anspruch auf Schadensersatz in vereinbarter Höhe (z.B. die Hälfte der Gage), evtl. noch einen Zeitraum angeben.
* Adressen von beiden Parteien
* Unterschrift von beiden Parteien
 
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