Legalität von Mp3´s bzw. "Promos" !?

Nitrus

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Hi,

ich habe eine spezielle Frage zum Thema Mp3´s. Ich weiß nicht ob es es hier Experten gibt, falls ja bitte ich um eine Antwort. Wenn nicht kann mir vielleicht jemand sagen an wen ich mich wenden kann.

Es geht um folgendes: Ich bin Dj und möchte immer auf dem neuesten Stand in Sachen Musik sein. Das Internet ist sehr groß und es gibt viele Künstler die sich über das Internet bekannt machen, sogenannte Promos werden veröffentlicht.

Ich rede nicht von den Kiddys, die eine Homepage haben und darauf verweisen das die Lieder nach 24h vom Pc zu löschen sind weil sie gegen das Copyright verstoßen, sondern von Seiten, die Verträge mit Dj´s und Labels haben und eben auch Lieder zum downloaden anbieten, sogenannte "Record Pools". Diese liegen meist in Amerika und bieten kostenlos Mp3´s an.

Bis jetzt habe ich bei keinem "Pool" einen Verweis auf die Legälität der Songs gesehen und genau das ist mein Problem. Nehmen wir an ich lade die Hälfte meiner Lieder bei Musicload oder iTunes, was auch immer. Die andere Hälfte beziehe ich über die genannten Promotion-Pools. Nun kommt die Polizei zu mir nach Hause oder in die Disco und schaut sich die gebrannten CD´s an.

In Amerika ist es ja genauso verboten Mp3´s zu laden und anzubieten. Diese Seiten haben ja aber eigentlich nichts mit der illegalen Mp3-Szene zu tun, bieten aber Mp3´s von teilweise namhaften Künstlern an. Mit dem Unterschied das es die Lieder noch nicht zu kaufen gibt, eben damit die Dj´s Promotion für die Künstler machen.

Wie ist die Rechtslage?
 
Also von solchen Record Pools habe ich noch nie gehört.
Find die Sache auch etwas dubios.

Normalerweise ist der Vorgang so: man meldet sich bei so einem Pool an und bekommt in manchen Fällen die Sachen auch als Mp3.
Natürlich soll man die Sachen dann auch spielen, und anschließend bewerten etc. Denke mal, dass man dann auch entsprechende Nachweise bekommt, welche Dateien man erhalten hat, die einem bei einer Kontrolle als Legitimation dienen könnten.
Natürlich ist das dann auch vertraglich geregelt was man mit diesen Dateien anstellen darf und was nicht.

Ein Record Pool, der die Dateien scheinbar offen für jederman zugänglich anbietet und wo es keine Verträge/Anmeldung gibt kann ja nicht so ganz recht das selbe Prinzip verfolgen.
Schließlich geht es den Labels darum Ihre Lieder bei namhaften DJs zu platzieren und damit zum einen bekannt machen und zum anderen Feedback zu sammeln. Eine unkontrollierte Vebreitung an jederman wäre da etwas kontraproduktiv, schließlich will man ja auch was verkaufen.

Hört sich seltsam an, vor allem wenn da sonst nix steht (kann ich mir irgendwie nicht vorstellen)
 
kann mich da jenz nur anschließen.

nenn mir bitte einen PROMOPOOL, der für alle leute öffentlich zeug zum laden anbietet OHNE registrierung. klassische promopools haben auch nur djs im verteiler, die nachweislich öffentlich auflegen, damit ihre anstrengungen früchte tragen
 
Ich weiss nicht, ob so ein Fall schon rechtlich geregelt ist. Die rechtliche Formulierung ist ja soweit ich weiss, dass Du Dir alles ziehen kannst, was nicht aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen kommt. P2p-Netzwerke gelten dabei wohl als klar rechtswidrig, aber ich habe keine Ahnung, wie das bei öffentlich zugänglichen Webseiten aussieht und soweit ich weiss ist das auch noch nicht gerichtlich geklärt. Intuitiv würde ich sagen, das es ok ist, wenn Du es ohne spezielle Software von öffentlich zugänglichen Seiten runterladen kannst, aber Intuition ist bei rechtlichen Fragen halt immer so 'ne Sache. ;)

Kannst Du vielleicht mal ein paar URLs hier posten, damit wir uns die Sache angucken können? Scheint ja nicht so ganz klar zu sein, wovon Du genau redest.
 
Mich würden auch mal Beispiel Links davon interessieren, da ich davon bis Heute noch nie gehört habe.

Da es sich hierbei um Promos handelt, muss irgendwo auf deren Seite eine AGB vorhanden sein, die es Dir als registrierter User und DJ erlauben, diese Promos zu benutzen.

Sind diese "Pools" legal?

Ich zweifel da irgendwie daran, da man ein File bis auf das Wasserzeichen immer manipulieren kann.

Letztendlich bräuchtest Du auch von diesen Pools eine schriftliche Bestätigung zur Nutzung dieser Tracks, da die rechtlichen Haftungen dieser Pool übernimmt.

Gib uns erstmal nähere Infos über diese Firmen und deren AGBs und dann kann man näher darauf eingehen.

So, wie es jetzt dargestellt ist, stehen da noch zuviele offene Fragen im Raum, wo man jetzt nur Vermutungen anstellen könnte.

ciao ciao

Armando
 
DDD schrieb:
Das ist nun der Webfehler den alle haben.
P2P muss gar nicht rechtswiedrig sein.
Auf den Content kommt es an!

Weiss ich. :)

Das ist im Kontext zu sehen: Wenn Du Dir bei Kazaa&Co was runterziehst, wofür Du sonst bezahlen musst, dann kannst Du davon ausgehen, dass das keine rechtmässige Quelle ist.
Wenn Du Dir aber etwa was bei Allofmp3 holst, dann kannst Du deswegen nicht belangt werden; die Seite ist zwar nach deutschem Recht illegal, aber nach russischem anscheinend nicht und wird nicht als offensichtlich rechtswidrige Quelle gesehen.
 
@DDD: Jo, Schwarzpressungen sind noch 'ne ganz andere Baustelle. Da wird ja mit den Werken anderer noch richtig Geld verdient, das ist schon was anderes als aufm Schulfhof mal ein paar gebrannte CDs tauschen.

Ich sehe halt das grundsätzliche Problem darin, dass noch sehr viel Unsicherheit darüber besteht, wann ich denn jetzt ein File haben darf und wie ich das im Zweifelsfall schnell beweisen kann.
Es bringt einem ja nichts, wenn man zwar alles sauber erworben hat, aber die Behörden erstmal für ein paar Monate das Equipment des Beschuldigten einbehalten bis dann irgendwann geklärt ist, dass man ihm nichts vorwerfen kann.
 
hab jetzt nicht alles gelesen nur die ersten 3 Posts, um zu sehen in welche Richtung das geht.

Gegenbeispiel: Auf www.beatport.com gibt es in regelmässigen Abständen solche Promogeschichten Gratis zum Download für jeden der angemeldet ist. Das sind dann oft einzelne Tracks aus Alben. Und bei denen bin ich mir sicher dass ich die spielen darf, hab ich auch schon gemacht!
 
bezüglich dieser Freetrax @beatport hab ich hier auch mal einen Thread aufgemacht. Keiner konnte mir wirklich sagen was damit los ist...
Beatport bescheinigt dir in keiner weiße dass du die Tracks frei runtergeladen hast. Und wenn das limitierte Angebote sind z.b.: nur innerhalb von 2 wochen zum freien Download verfügbar. Kannst anhc dne 2 Wochen wenn der Link nimmer auf der Seite ist nicht nachweißen dass der Download for free war.
 
CoarseBeat schrieb:
bezüglich dieser Freetrax @beatport hab ich hier auch mal einen Thread aufgemacht. Keiner konnte mir wirklich sagen was damit los ist...
Beatport bescheinigt dir in keiner weiße dass du die Tracks frei runtergeladen hast. Und wenn das limitierte Angebote sind z.b.: nur innerhalb von 2 wochen zum freien Download verfügbar. Kannst anhc dne 2 Wochen wenn der Link nimmer auf der Seite ist nicht nachweißen dass der Download for free war.

eben das ist es ja, man kann rein garnichts beweisen. Bei uns im Club waren sie und haben einem armen CD DJ alle seine CDs abgenommen (alle gebrannt) er meint zwar das seien alles nur Sicherheitskopien von seinen originalen zuhause und bezahlte MP3s aus dem Internet, aber bis zur entgültigen klärung haben die alles beschlagnahmt. Er musste sich von uns Platten leihen um noch irgendwas an den Start zu bringen.
Das ist so ein Hinderniss weshalb ich mir noch keine CD-Player dazu gekauft habe und vorerst ausschließlich bei Vinyl bleibe.

Grüße
 
ich könnte mir vorstellen dass man einfach im Falle eines Falles eine etsprechende Email an Beatport schreiben könnte, wann bzw. das du den Track runtergeladen hast und dir dann vonn ihnen eine Bestätigung ausstellen lässt
 
ich habe mal bei beatport geladen, und eine bestaetigungsmail erhalten. das ich diese tracks dort gekauft habe und welche genau.
weiss also nciht was ihr meint ;)
 
Vielleicht gibts hier ein Missverständnis. Ich reden von den Kostenlosen Promotracks. Und für die gibts keinen Beleg!

Dennoch noch denke ich dass die das nachträglich machen würden. Der Beatport Email Service ist spitze!
 
Dann klär ich euch mal näher auf. Es geht mir hauptsächlich um eine Seite namens digiwaxx.com und noch weitere Foren. Geht ruhig mal auf die Seite und registriert euch beim Promo-Service. Es gibt nur Black-Music, keine anderen Genres.

Man muss sich auf dieser Seite registrieren sowie eine ausführliche Bewertung zu den Liedern abgeben, sonst kann man dort nichts laden. Meine Frage ist ob es nun legal ist wenn ich diese Lieder in einer Disco spiele oder auf CD brenne etc., keine illegalen Sachen wie Filesharing oder Ähnliches.Rein für den privaten Gebrauch und zum Auflegen in der Disco.

Desweiteren geht es mir noch um einige "Foren" bzw. amerikanische Webseiten bei denen man sich nach einer Registrierung Musik kostenlos im Mp3-Format runterladen kann. Genauerer gesagt sind es die Bumsquad Dj´s und TJ´s Dj´s. Auf diesen Seiten werden Dj´s und Artists promotet und man kann ein Kommentar zu den Songs abgeben, muss man aber nicht zwingend.

Mein Problem liegt darin ob ich wie schon oben gesagt, berechtigt bin diese Lieder zu besitzen oder nicht sowie sie öffentlich zu spielen.

Werde mich noch weiter über die AGB´s erkundigen, habe aber bis jetzt noch nichts brauchbares gefunden.

Kann mir keine Schadensklage leisten und hab auch keine Lust drauf... ;)
 
z.B. bei den genannten Foren, dort gibt es eine Section wo man Mp3´s sozusagen sharen kann. Das heißt jeder kann dort Mp3´s posten, das ist für mich dann eine Raubkopie.

Das lustige daran ist aber, der Geschäftsfürer selbst bietet Mp3´s von teilweise nahmhaften Künstlern an. Und diese Seite ist ein Unternehmen, nicht irgendeine "Underground-Warez-Seite". Gucks dir mal selber an www.tjsdjs.com und geh mal in die 12er Section. Dann sag mir ob das noch legal ist oder nicht. Der CEO heißt Tj Chapman, sein Nick im Forum ist TJ...
 
@DDD

thema: HDD = gebrannte CD = 30% aufschlag.

du bist der erste, der das SO hier behauptet. bisher fragten sich alle, wie eine festplatte zu handhaben ist. aber... WAS, wenn der track ausschließlich über nicht-physischen verkehr zu kaufen ist? dann ist es keine kopie eines physischen datenträgers. die gema hat mit dieser 30% regelung sowieso einen an der waffel. man zahlt auf brenner und rohlinge automatisch abfgaben und dann noch sowas. die industrie stinkt mir langsam DERMAßEN.

wir sollten hier langsam ne antikapitalistische konspirativen-gruppe gründen, sehr intelligente leute hier am start
 
Danny_DJ schrieb:
@DDD

thema: HDD = gebrannte CD = 30% aufschlag.

du bist der erste, der das SO hier behauptet. bisher fragten sich alle, wie eine festplatte zu handhaben ist. aber... WAS, wenn der track ausschließlich über nicht-physischen verkehr zu kaufen ist? dann ist es keine kopie eines physischen datenträgers. die gema hat mit dieser 30% regelung sowieso einen an der waffel. man zahlt auf brenner und rohlinge automatisch abfgaben und dann noch sowas. die industrie stinkt mir langsam DERMAßEN.

wir sollten hier langsam ne antikapitalistische konspirativen-gruppe gründen, sehr intelligente leute hier am start

Wie schon 1000mal hier besprochen: Laut Gema Logik ist die Kopie auf Deinem Rechner, das Original - nonphysisch - auf dem Server oder wo immer. Es geht auch nicht um die Kopie eines physischen Datenträgers, sondern um die Kopie(Lizenz) eines Tracks.
Und die Industrie stink nicht nur langsam, sondern schon seit knapp 100 Jahren ;-) ... Alternative?
 
Die Eingangsfrage wurde zwar inzwischen beantwortet aber da es hierbei um mein lieblingshassthema geht will ich noch einige Anmerkungen machen.

Beatport bescheinigt dir in keiner weiße dass du die Tracks frei runtergeladen hast. Und wenn das limitierte Angebote sind z.b.: nur innerhalb von 2 wochen zum freien Download verfügbar. Kannst anhc dne 2 Wochen wenn der Link nimmer auf der Seite ist nicht nachweißen dass der Download for free war.

Sicherlich ein Grenzfall aber in diesem Fall würde ich mich einfach an das gängige Verfahrensrecht handeln. Ich muss nämlich gar nichts beweisen. Die Beweislast liegt beim Kläger - d.h. der Kläger muss Dir beweisen, dass es aus einer illegalen Quelle stammt und das kann er halt einfach nicht, wenn es nicht aus einer illegalen Quelle stammt. Das die Beweislast beim Kläger liegt darf man aber nicht als Freibrief sehen denn wenn es sich wirklich um eine illegale Quelle handelt lässt sich dies auch (in den meisten Fällen) nachweisen (z.B. über den hashwert einer Datei).

Den Knackpunkt sehe ich eher in der Beschlagnahmung der EDV denn wer verzichtet schon gerne über einen längeren Zeitraum auf seine EDV. Das ist ehrlich gesagt auch der einzige Grund warum ich meine Genehmigungen etc. immer beim Gig dabei habe. Ärger zu vermeiden wäre ein anderer Grund der mich persönlich allerdings nicht überzeugt, denn ich würde mich hier sogar gerne streiten aber auf meine EDV will ich nicht verzichten. Auch will ich nicht, dass diese überhaupt ein aussenstehender betrachtet. Zwar wird man nichts illigales auf meinen Rechnern finden aber wenn der Polizist Aktaufnahmen von mir und meiner Freundin sieht finde ich das halt auch nicht so toll.

thema: HDD = gebrannte CD = 30% aufschlag.

Wie schon 1000mal hier besprochen: Laut Gema Logik ist die Kopie auf Deinem Rechner, das Original - nonphysisch - auf dem Server oder wo immer. Es geht auch nicht um die Kopie eines physischen Datenträgers, sondern um die Kopie(Lizenz) eines Tracks.
Und die Industrie stink nicht nur langsam, sondern schon seit knapp 100 Jahren ;-) ...

Nun, die "GEMA Logik" ist aber weder der Weisheit letzter Schluss, noch zwingender Weise rechtlich wirksam. Ich bin zwar derzeit kein Veranstallter aber das wäre für mich ein Thema wo ich auch bis in die oberste Instanz gehen würde. In der Praxis ist dieses Thema jedoch wohl meistens hinfällig, da ich davon ausgehe, dass auf einer Party wo mit Laptop aufgelegt wird, auch "wirkliche" Kopien gespielt werden, womit der 30%Aufschlag dann ja wieder fällig wird (was man auch immer von diesem Aufschlag generell halten mag). Ich denke Leute die (so wie ich) ausschliesslich Tracks mit CC Lizenz spielen sind im Moment noch eher selten.

wir sollten hier langsam ne antikapitalistische konspirativen-gruppe gründen, sehr intelligente leute hier am start

Ich wäre dabei. Wie oben bereits erwähnt, ging mein erster Schritt in die Richtig, einfach keine "Gema-Mukke" mehr zu kaufen. Ich glaube in 2005 habe ich überhaupt keine Musik gekauft. Meine Sets bestreite ich mit Tacks die unter CC Lizenz stehen oder eigenen Tracks. Die CC Szene sollte ohnehin jeder unterstützen, der solche konspirativen Gedanken hegt. Das kann ein DJ sein, der ausschliesslich CC Tracks spielt (so wie ich mittlerweile), das kann eine Gruppe von Produzenten sein, die sich aus dem Spiel raushalten und ein Netlable gründen, wo auch alles unter CC steht (haben wir in Planung) oder aber jemand der ein Magazin betreibt wo CC Tracks reviews erfahren und somit der Markt für den Konsumenten übersichtlicher wird (so wie Mando das macht) und und und .....
Selbst ein reiner Konsument kann die Szene unterstützen, indem er auch manchmal auf den "Spenden" Button drückt.

Des Weiteren habe ich vor in München einen Verein zu Gründen für Produzenten, DJs und einfach liebhabern der elektronischen Musik. Es werden dann keine Komerziellen Veranstalltungen stattfinden, sondern Vereinsabende für Vereinsmitglieder = geschlossene Veranstalltung = keine Gema, keine Sperrstunde etc. pp.

So das war erstmal wieder genug "gesabber" von meiner Seite. tbc

Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
d´birch schrieb:
Sicherlich ein Grenzfall aber in diesem Fall würde ich mich einfach an das gängige Verfahrensrecht handeln. Ich muss nämlich gar nichts beweisen. Die Beweislast liegt beim Kläger - d.h. der Kläger muss Dir beweisen, dass es aus einer illegalen Quelle stammt und das kann er halt einfach nicht, wenn es nicht aus einer illegalen Quelle stammt. Das die Beweislast beim Kläger liegt darf man aber nicht als Freibrief sehen denn wenn es sich wirklich um eine illegale Quelle handelt lässt sich dies auch (in den meisten Fällen) nachweisen (z.B. über den hashwert einer Datei).

Ich kann mich irren, aber ich meine vor 'ner Weile gelesen zu haben, dass bei solchen Fällen eine Umkehr der Beweislast stattfindet, auch wenn das ansonsten im deutschen Recht so wie Du es beschrieben hast gehandhabt wird. Weiss da jemand vielleicht mehr zu?


d´birch schrieb:
Ich wäre dabei. Wie oben bereits erwähnt, ging mein erster Schritt in die Richtig, einfach keine "Gema-Mukke" mehr zu kaufen. Ich glaube in 2005 habe ich überhaupt keine Musik gekauft. Meine Sets bestreite ich mit Tacks die unter CC Lizenz stehen oder eigenen Tracks. Die CC Szene sollte ohnehin jeder unterstützen, der solche konspirativen Gedanken hegt. Das kann ein DJ sein, der ausschliesslich CC Tracks spielt (so wie ich mittlerweile)

Sorry, aber das ist für viele von uns einfach nicht umsetzbar. Ich mache ja neben elektronischen Underground-Sachen auch Mainstream-Parties, da kann ich mit CC-Musik schlicht und einfach gar nichts reissen. Und auch generell fände ich es eher albern, einen guten Track nicht zu spielen, weil er auf traditionelle Weise vertrieben wird. Ich finde es schon gut, wenn Leute völlig ohne kommerzielle Absicht ihre Sachen veröffentlichen, aber ich kann es auch sehr gut verstehen, wenn das jemand nicht will.

d´birch schrieb:
Des Weiteren habe ich vor in München einen Verein zu Gründen für Produzenten, DJs und einfach liebhabern der elektronischen Musik. Es werden dann keine Komerziellen Veranstalltungen stattfinden, sondern Vereinsabende für Vereinsmitglieder = geschlossene Veranstalltung = keine Gema, keine Sperrstunde etc. pp.

Das finde ich allerdings eine wirklich gute Idee. Mit ausgewähltem Publikum und ohne den Druck, zwingend Gewinn erwirtschaften zu müssen, kann man schon ganz andere Sachen machen als wenn man aufs Geld achten muss.
 
Hier wird zwar langsam wieder die GEMA zum Thema, aber auch von mir noch ein paar Worte dazu. "Gema Logik" ist mit Recht in Gänsefüßchen gesetzt. Die Gema hat eine Umkehr der Beweislast ... das bedeutet es wird angenommen Du spielst GEMA Material und das Du es nicht spielst mußt Du nachweisen. Und das zu 100%. Wenn Du also von 150 Tracks 149 CC Lizenz spielst und 1 "GEMA" pflichtigen zahlst Du (oder der Veranstalter) als wenn den ganzen Abend GEMA-pflichtig gelaufen wäre. Auch nicht der Weisheit letzter Schluß.
CC finde ich auch gut, jedoch kann ich mir (freilich subjektiv) nicht vorstellen damit einen Abend zu bestreiten. Und bisher denken selbst viele kleine Producer sie müßten in der Gema sein, da sie sonst irgendwas verpassen würden. Leider.
 
muss da mal einsteigen:

habe mich lange mit dem thema beschäftigt:

fact ist: bei mp3 tracks, die in legalen portalen gezogen werden, findet gemäß rechtsprechung eine vervielfälltigung statt. mit der bezahlung ist dies für den privaten gebrauch bezahlt. für die gewerbliche, öffentliche aufführung muss dann nicht nur die wiedergabe, sondern auch der vervielfälltigungsprozeß bei der gema bezahlt werden und zwar mit dem erwähnten aufschlag auf die gema gebühr. dieser aufschlag beträgt im normalfall 50%, nur bei zugehörigkeit des veranstalters zu verbänden wie zum beispiel dem dehoga oder bdt etc. gilt der emäßigte satz von 30%.

mit diesem betrag ist dann die vervielfälltigung bezahlt. ich muss dann auch nicht mehr im besitz des originals sein, kann mir die cd oder den track also leihen. (achtung bei der umgehung eines kopierschutzes)

und das hat eine vorteil, wie oben schon erwähnt: wenn jemand was will, muss er beweisen, daß die tracks aus einer illegalen quelle stammen. das ist aber so gut wie unmöglich. zur beschlagnahme eines rechners oder ähnlichem muss ein erheblicher verdachtsmoment vorliegen, zb du war mit einer eindeutig dir zugeordneten ip in ein filesharing-system eingelogt und aufgrund dessen ist strafanzeige erstattet worden.

so nebenbei: die polizei selber macht keine kontrollen. jedenfalls nicht ohne richterlich anordnung!

wichtig ist das zahlen der gema gebühr! für jede veranstaltung! damit seid ihr auf der sicheren seite! weisst eure auftraggeber darauf hin!
 
sind jetzt schon einige gute antworten auf meine frage gekommen :)

Hab da aber noch was. Wie steht es z.B. mit "Promo-Platten" und den Bootlegs, die man im Internet oder im Plattenladen findet?

Wie erkennt man das die Platte illegal gepresst wurde?

Nehmen wir mal an auf der Platte steht kein Hinweis auf Copyright oder z.B. "for promotional use only" drauf. Darf ich dann, vorrausgesetzt der Veranstalter bezahlt Gema-Gebühren, diese Platte öffentlich spielen oder ist es verboten?
 
Das ist glaub ich auch so ein Streitfall. Das Thema haben wir hier imho auch schon mehrfach besprochen, weiß nur grad nicht wo.
Immerhin gibt es ja Bootlegs und / oder die von dir genannten "Promotional Copies", die über die Online-Shops verkauft werden. Da dürfte / müsste / sollte man sich eigentlich keine Waffel machen müssen.
Aber wie gesagt...Konjunktiv...weil GEMA halt... :rolleyes:

Mal kurz suchen...

//edit:

Hier mal 2 Links dazu:

Bootleg-Verkauf von Recordstores

Wann ist es legal, ein Bootleg öffentlich zu spielen?
 
Zuletzt bearbeitet:
mal eine Frage am Rand:
Angenommen man wird in der Disko kontrolliert beim auflegen mit Laptop, was passiert dann wenn man seinen Ordner mit Rechnung (der ja durch siene reine Anwesenheit auch nichts beweißt) nicht da hat? Was passiert dann?
Und wenn es um sowas wie beschlagnahmen geht, wer ist berechtigt? Der von der GEMA oder der IFPI ja wohl kaum oder?! :rolleyes:
 

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