Lichttechnik: TÜV Untersuchung bei Mini-Laser?

dj rubber

dj rubber

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Für gelegentliche kleinere Partys als mobiler DJ ist es mir zuviel vom Verleiher komplette PA mit Lichttechink zu leihen. Ich habe selbst Sound und mir einige kleine Lichteffekte gekauft, nur um nicht ganz ohne Licht zu sein.

Unter anderem beim Thomann den Mini Laser Starville picoLase PinStripe

Nun mal eine Frage. Das ist ein Mini Laser, so groß wie zwei Zigarettenschachteln. Beispiel Video hier:
http://www.youtube.com/watch?v=vg1-ePrf0UA

In der Produktbeschreibung steht:

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Achtung: Dieses Gerät beinhaltet einen Laser ab der Klasse 3B (entsprechend der Klassifizierung nach DIN EN 60825-1:2007)
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Im Nahdbuch steht dazu:

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Grundsätzliche Anforderungen
zur Lasersicherheit

Zu Grunde liegt die DIN EN 60825-1. Die entsprechende Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft in Deutschland ist die BGV-B2.
Dieses Gerät beinhaltet einen Laser der Klasse 3B.
Als Betreiber sind Sie für die Sicherheit aller anwesenden Personen verantwortlich. Machen Sie sich mit den geltenden Vorschriften vertraut. Für einen sicheren Betrieb müssen Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.
Der Unternehmer/Betreiber hat vor der Inbetriebnahme einen Sachverständigen als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und den Betrieb der Lasereinrichtung der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei öffentlichem Einsatz muss die gesamte Laseranlage vor der Benutzung von einem Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen werden.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Muss man denn da wirklich den TÜV vorher anrufen und einen Laserschutzbeauftragten schriftlich ernennen? Warscheinlich lacht sich der TÜV Mitarbeiter (der Sachverständige) kaputt wenn er dann die kleine Alu-Kiste (die gesamte Laseranlage) sieht.

Dazu habe ich einige Fragen

1) muss man wirklich so einen Aufriss deswegen machen?
2) kräht (k)ein Hahn danach?
3) was kostet so eine TÜV Abnahme?
4) muss das jedes mal erfolgen? Auf jeder Party?
5) kann ich auch selbst dieser Laserschutzbeauftragter sein?
6) Wie funkioniert das mit der Berufsgenossenschaft ?
7) Wer ist die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt?!?)

Mir leuchtet es ja ein dass es gewisse Sicherheitsauflagen im Umgang mit Lasern gibt. Aber ist das denn nicht ein wenig übertrieben für so ein kleines Teil?

Wie macht ihr das denn? :confused:

lg rub
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist keinesfalls übertrieben, da die Klasse 3B erheblichen Schaden an den Augen anrichten kann.
 
schau in die herstellerangaben/comfirmationserklärung (oder wie sich das schimpft) - da müsste drinne stehen unter welchen bedingungen dieses jenes welches gerät zu betrieben ist. letzten endes, dass was die DIN/vorschrift sagt in kurzform oder aber auch nur der hinweis auf selbige.

letzten endes ist dieses in deutschland verkauftes gerät (so fern von in deutschland zugelassem händler/hersteller) eh abgesichert, was die sichere funktion als solches angeht. (gibt leider immer mehr ignoranten dessen, weil geldgeil und es egal ist ob haus wegen einem eigtl. nicht zugelassenem wasserkocher/what ever abrennt = wird man eigtl. in allen baumärkten fündig).

sagt dir die zu beachtende DIN des gerätes, dass eine anmeldung bzw. berechtigung nötig ist = dann mach sie
sagt dir die zu beachtende DIN, dass ein mindestabstand usw. nötig ist = dann mach so

und egal bei was = versichern nicht vergessen ! nicht nur das du bei evtl. schaden ewig löhnst (auch wenn du es nie kannst und deshalb auch nie möchtest und dadurch du dein leben in ein dauerdown'er schickst), sondern auch an die dritten (evtl. geschädigten) denken !
vorher sollen die es dann nehmen (für augenOP oder Blindenhund oder oder bei augenschaden durch laser) ? versicherung ist ja nicht bzw. zahlt nicht bei nichteinhalten.

bei so was und bei so vielen anderen sachen auch = an die anderen bitte zu erst denken !

sollte klar sein, dass hier ein saloppes betrachten nicht angesagt ist - einfach kurz die vorschrift erlesen und du weisst was zu tun ist.
und ein kurzer anruf bei ner verbraucherzentrale ist auch nicht schwer - die wissen zwar nicht alles, aber wissen immer an wen du dich zu wenden hast wenn es um verbrauchsgegenstände/sachverhalte geht.

was steht denn in der DIN genau dazu ? evtl. ist diese abnahme auch an eine räumliche aufstellung gekoppelt (so zu sagen = laser weit genug ab, keine abnahme nötig)

obwohl, ne versicherung pocht dann wohl auch auf eine abnahme.

....
Mir leuchtet es ja ein dass es gewisse Sicherheitsauflagen im Umgang mit Lasern gibt. Aber ist das denn nicht ein wenig übertrieben für so ein kleines Teil?

was hast du denn mit der größe ? nur weil das teil geringe ausmaße hat, sagt das noch gar nix !

der urknall war millionstel von millardstel kleiner als der laser da und döller peng geht's ja nicht. aslo kannste größe/ausmaße nicht als bezug für leistung nehmen !

weeest: je kleiner der raum je größer das energielevel je kürzer die wellenlänge <was eine höhere frequenz und damit wechselwirkung ist> - was für deinen laser bedeutet, dass = ja stärker der laser je kleiner der raum der den ausgestoßenen photonen pro sek. zur verfügung steht bzw. mehr laserphotonen pro zeiteinheit.

klatsch ich dir 10x pro sek. eine mit gleicher kraft, tut es mehr weh als 1x :d
mach ich's mehrere 1000x pro sek. stirbst du.
mach ich's mehrere 1000x pro sek. mit sehr geringer kraft (was die klassifizierung von laser'n in klassen/stärken ist), dann nervt es dich nur.

licht ist nicht nur das was du siehst - manches licht tut gut und manches tötet dich und manches wechselwirkt/wirkt halt nur auf bestimmte materie/sachen (im falle des laser's als lichtshowmacher - die augen)

gammastrahlung bzw. gammalicht warporisiert dich bevor du es überhaupt wahrnimmst/"siehst" und genau so ist's mit laser, der muß dich nicht sofort die augen sehr stark schädigen/erblinden. das kann auch über'n ganzen abend passieren und morgens oder tag/tage danach kommt der shiet und der augenarzt stellt eine verbrennung der ires (nie wieder rückgängig zu machen) fest. der arzt weiß dann auch durch welche art von licht dieses passiert ist !
und der geschädigte auch genau was ihm wann geblendet (unangenehm in den augen war) hat.

gibt auch laserschneider für stahl etc. - da fragst du auch nicht ob es gefährlich ist und glaubst den warnhinweisen ;-)

mit laser'n spielt man nicht und man fragt auch nicht nach einer bestättigung anderer der eigenen egal-macht doch nix-einstellung, obwohl man das zu beachtende/ein zu haltende schon erlesen/verstanden hat !

kein bock auf abnahme etc. = dann laser mit freier laserklasse kaufen

ich meine es nur gut mit deinen künftigen zuhörer''n/partygästen :)

mfg
 
Wenn Du einen Showlaser betreiben willst, dann musst Du zwei Stellen darüber vorab in Kenntnis setzen:

- zuständiges Gewerbeaufsichtsamt
- Berufsgenossenschaft

Diese Stellen können von Dir eine komplette Abnahme durch einen Sachverständigen verlangen. Das ist meistens der TÜV, mancherorts auch eine andere sachkundige Organisation.

In der Praxis sieht es meist so aus, dass das Amt und die BG zumindest mal eine halbwegs brauchbare Dokumentation der Installation haben wollen. Wenn Du das gut vorbereitest, dann stehen die Chance gut, dass das so "durchgewunken" wird. Dann sparst Du Dir die (kostenintensive) Abnahme durch einen Sachverständigen. Wenn Du aber nur schreibst "ich will da irgendwie bunt und hell machen", dann schrillen natürlich auf dem Amt die Alarmglocken.

Einen Laserschutzbeauftragen musst Du auf jeden Fall schriftlich bestellen. Du kannst das selbst sein. Amt bzw. BG werden ggf. hinterfragen, ob der bestellte Laserschutzbeauftragte auch wirklich Ahnung davon hat, was er tut. Rein theoretisch muss man keine formalen Nachweise dafür erbringen, in der Praxis helfen aber Nachweise über durchgeführte LSB-Kurse enorm.

Geh' bei Betrieb von Showlasern immer davon aus, dass DU derjenige bist, der Behörden und Berufsgenossenschaft nachzuweisen hat, dass das, was da vor Ort passiert, ungefährlich ist. D. h. DU bist in der Bringschuld. Wenn Du nicht lieferst, dann darfst Du nicht. Und das aus gutem Grund.

Ansonsten:

Der LSB muss bei der Veranstaltung permanent anwesend sein. Die Bedienung der Lasershow darf auch durch anderes Personal erfolgen, was den LSB aber nicht von seiner Verantwortung entbindet.

Auf jedem Fall solltest Du Laserstrahlung nicht unterschätzen. Die Größe des Gerätes sagt nichts darüber aus, wie groß Gefahren bei fehlerhaftem Aufbau bzw. falscher Nutzung sein können. Laser der Klasse 3B sind schon schwere Geschütze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo rub,

werf doch mal einen Blick auf www.beamerlasershow.com
Das könnte für deine Einsatzbereiche genau das Richtige sein, da es sich ja noch im "kleinen Rahmen" bewegt. Du nimmst einen handelsüblichen Beamer, etwas Nebel und kannst damit kinderleicht und sehr abwechslungsreich Lichtshows erzeugen, die einer Lasershow sehr nahe kommen.

Die Steuerung per iOS App ist kinderleicht. Ich konnte mich neulich bei einer Vorführung selbst davon überzeugen und habe mir die App inzwischen selbst zugelegt (erhältlich seit Januar 2014). Vorteil des Beamers: kein Laserlicht. Solang man nicht direkt vor der Linse steht, ist es auch nicht gefährlich für die Augen. Und wenn du mal nicht gerade eine Lichtshow machen willst, dann kannst du mit dem Beamer natürlich auch einen Film schauen :cool:

MfG
 
@ rubber: weg mit dem Laser! Solche Waffen sollten für den Hobbyeinsatz konsequent verboten werden!

@ Gessi: gibts das auch für Windoof?
 
Was hier noch gar nicht angesprochen wurde ist,
dass das Ding wahrscheinlich nicht mal die technischen Voraussetzungen erfüllt um überhaupt in der Öffentlichkeit eingesetzt werden zu dürfen.
Nur weil etwas verkauft wird heißt das noch lange nicht, dass man es auch benutzen darf.

Zum einen darf es keinen stehenden Strahl geben, egal ob der durch Prismen, Spiegel o.ä. abgeschwächt wird.
Zum anderen sind auch gewisse Sicherheitseinrichtungen vorgeschrieben wie z.B. ein Shutter, der im Fehlerfall sofort den weiteren Lichtaustritt verhindert.
Wie sieht es denn mit dem vorgeschriebenen Schlüsselschalter aus, der unbefugte Inbetriebnahme verhindert?
Oder dem Not-Aus, der ebenfalls vorhanden sein muss?

Ich gebe Dir recht, der ganze Aufwand für dieses "Spielzeug" rechnet sich nicht, zumal dieser "Sternenhimmel" Effekt auch ggf. mit LED-Technik zu realisieren ist.

Zu mir hat mal jemand gesagt:
Es gibt keinen Laser der Spaß macht, der nicht auch in die höheren Klassen einzustufen ist. Das kann ich soweit bestätigen.
Wenn es nach was aussehen soll, dann brauchst Du was größeres und
da ist für DJs ohne Zusatzausbildung eh Schluss.

Also lieber die Finger ganz vom Laser lassen und sich Geräte kaufen, die so ähnlich aussehen, aber ungefährlich sind.
Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, dass im Zweifelsfall davon auszugehen ist,
dass Du nachweisen musst, dass ein Schaden nicht durch deine Laseranlage entstanden ist!
(Diese Beweislastumkehr gilt z.B. bei Lärm oder wie es der DJ nennt: Musik.
Siehe hierzu die DIN 15905-5 und dieses Dokument.)

Man kann z.B. auch mit einem Scanner oder Moving Head einen Lasereffekt erreichen, wenn man ein Gobo mit kleinen Abständen hat wie dieses, das man sehr schnell drehen lässt. Dazu einen giftgrünen Farbfilter und ggf. noch das ein oder andere Prisma und schon hast du einen Tunnel, der wie von einem Laser aussieht. Damit es echt wirkt sollte das Gerät mindestens eine 575W Entladungslampe haben.
Fertig.
 

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