Melodieteile nachspielen

drehtischonkel

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Electrofunkateer
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Hab neulich mal wieder auf den Synthies von nem Kumpel rumgespielt. Dabei bin ich zufällig auf ne kleine Melodiestelle gekommen, die ich aus irgend nem track kenne (wie der heißt fällt mir bis heute nicht ein, is aber glaub von Kraftwerk ) Sie ist nicht besonders lang (2 Takte) und besteht aus nur 4 Noten.

Daher meine Frage: Dürfte ich theoretisch so eine Stelle für einen Eignen Track nahcspielen?

P.S. Wenns ne Melodie wie Kraftwerks "Trans-Europe-Express" wär, wärs ja klar, dass man da nachfragen muss aber so ein kurzes Melodiechen :confused:
 
Also ich hab keine Ahnung von Recht, allerdings nachspielen darf mans denk ich sicher, aber ich denke, was du mit dem Track dann machen willst ist entscheident.

Bei nichtveröffentlichung gilt denke ich mal: Wo kein Kläger, da kein Richter ;).
 
Moin

Gibt´s/gab´s nicht irgend ´nen Passus der besagt "alles unter 8takten zählt nicht als geklaut bzw. braucht nicht geklärt werden" :confused:
(Kann auch total falsch sein, meine aber da mal was gelesen zu haben *g.)
 
Moin

Gibt´s/gab´s nicht irgend ´nen Passus der besagt "alles unter 8takten zählt nicht als geklaut bzw. braucht nicht geklärt werden" :confused:
(Kann auch total falsch sein, meine aber da mal was gelesen zu haben *g.)

Hat sicher der Bekannte vom Bruder eines Freunes von deinem Freund gesagt :D

so einge regelung gibt es nicht.
 
Ne, mal irgendwo im Inet gelesen :rolleyes: :p
(Deswegen ja auch der direkte Verweis auf evn. Fehlinfo ;) )
 
Daher meine Frage: Dürfte ich theoretisch so eine Stelle für einen Eignen Track nahcspielen?

Nein, darfst Du nicht.

Das Urheberrecht sagt sehr klar:

Wenn ein Wiedererkennungseffekt eines Originales gegeben ist, dann entsteht ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Sonst musst Du die Melodie vom Urheber lizenzieren lassen, weil Du etwas "coverst", eben "nachahmst".

Das letzte große Urteil sorgte bei der Expo 2000 für Furore, als den Scorpions vorgeworfen wurde, einen Melodie-Anteil von einem Komponisten geklaut zu haben.

Ebenso war dies ebenso vor wenigen Jahren bei Bohlen, dem das vorgeworfen wurde.

Danach mussten vor Gericht beide Lieder von einem Pianisten vor Gutachtern gespielt werden. Der Gutachter entscheidet dann in dem Falle, ob es sich um einen Verstoß handelt.

Ist die Melodie gleich, jedoch die Rhythmik im Verlauf dieser Melodie anders, entsteht dadurch wieder ein neues Werk und verstößt nicht gegen das Urheberrecht.

Es dreht sich letztendlich Alles um den "Wiedererkennungswert".
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Trompete ind "Die Da?!" mußten Fanta Vier glaube ich auch etwas bezahlen, da der Urheber dieses einklagte. Obwohl die Trompete kaum zu hören ist.

Vor einigen Jahren wurde bei Viva ein neuer Song veröffentlicht. Prompt meldete sich ein Zuschauer, ob es sich um eine Coverversion vom Song XY handelt, da sich der komplette Song fast genauso anhörte. Nach Recherchen der GEMA wurde auch hier im Nachhinein geklagt und auch gewonnen.

Ich habe schonmal solche Sachen gehört, daß bei einem Megamix jeder Song eine maximal Länge von 60 Sekunden haben darf, ohne daß man dafür rechtlich belangt werden kann.
Demjenigen habe ich gesagt, daß er da mal fest dran glauben müßte, da manche Titel in einem Deepdance Mix in solch einer Länge gar nicht erscheinen, und es trotzdem zu einem großen Gerichtsverfahren kam.

Um die Antwort zum Thread zu geben: Ganz klar -nein-. Die Gründe hat mando ja schon beschrieben.
 
Moin

Gibt´s/gab´s nicht irgend ´nen Passus der besagt "alles unter 8takten zählt nicht als geklaut bzw. braucht nicht geklärt werden" :confused:
(Kann auch total falsch sein, meine aber da mal was gelesen zu haben *g.)

Das ist ein Irrglaube und Märchen, das sich seit Jahren im Netz verbreitet.

Es ist ab der 1. Sekunde eines Ausschnittes von einem Original bereits eine Urheberrechtsverletzung, weil es um den Wiedererkennungswert geht.

Jo, Du hast es deshalb gelesen, weil es von vielen leichtgläubigen Leuten blindlinks im Netz verbreitet wird, die sich nicht einmal vorher informieren, bevor sie solche "Behauptungen" ins Netz stellen, was andere leichtgläubige Menschen übernehmen. Ich nenne das immer den "Hoax" Effekt.

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser ;)
 
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da gibts solche restiktionen mit takten, weil sonst könntest du dir ja ne simple tonleiter und jeden mist lizensieren oder zb ne stinknormal Kadenz bestehend aus tonica subdominate dominante tonica - da müsste dann dieter bohlen für alles blechen was er rausbringt. ICh vermute das ist alles bei der gema auf der siete nachzuelesen, da musst du dein werk auch hinschicken, wenn du urheberrechte drauf haben willst, die schicken das dann auch erst mal mit noten durchn Computer um großartige Gleichheiten aufzudecken - so hat mir das zumindest mal mein privater klavierlehrer rübergrbacht und der ist dozent an der uni *g

aber wiegesagt der eindruck bein hörer und damit auch der wiedererkennungseffekt spielt bei der sache auch ne rolle
 
Zuletzt bearbeitet:
soweit mir bekannt is ein musikstück schon per gesetz (nix gema) ab dem ersten mal aufschreiben bzw. aufnehmen geschützt!! und die rechtslage sieht nunmal so aus dass z.b. hintergrund akkorde oder ne bass begleitung die nur aus dem grundton besteht nicht geschützt werden kann. bei 2 takten und 4 tönen wär das so ein beispiel. leider gibts da auch noch den wiedererkennungseffekt und wenn das lied NUR oder überwiegend aus diesen 4 tönen besteht wirds wenns vor gericht geht ein problem geben !
 
@Mando:
Hatte mich nach der Meldung nicht weiter damit auseinander gesetzt weil diese für mich belanglos war. Naja, und wieder was gelernt... :p
 
Man man, Wiedererkennungseffekt.
Ein Großteil des Punk besteht doch nur aus drei vier Akkorden. Da gibt's ja nun wahrlich nicht millionen verschiedener Spielweisen und Kombinationen. Gerade bei den Begleitungen kann man das glaub ich heute kaum noch durchsetzen.


Wie soll denn das dann bei Musik von Akufen z.B. aussehen. Wer den kennt weiß, dass der in seinen (nicht mehr allerneusten) Tracks solche Unmengen an Samples benutzt hat, dass er mit dem Verkauf das Geld für etwaige Lizenzgebühren ja nie wieder reinbekommen hätte. Der hat ja teilweise nur Stücke aus einem Beat und aneinandergereihten Samples gemacht.
 
Man man, Wiedererkennungseffekt.

Jo, darum gehts bei der Urheberrechtsgeschichte.



Wie soll denn das dann bei Musik von Akufen z.B. aussehen. Tracks solche Unmengen an Samples benutzt hat....blafasel

Auch da kann man nicht unbescholten Samples oder Teile aus dem Track ohne Erlaubnis samplen.

Wenn Samples oder Teile von einem Track z.B. von Akufen wieder erkannt werden, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Und da sind wir wieder beim Wiederkennungswert, siehe oben. Es darf nicht in "gleicher" Form wiedergegeben werden.

Solange Samples aus Originaltiteln nicht mehr erkannt werden oder rausgehört werden, schreit kein Hahn danach.

Sonst, wie immer -> lesen bildet -> Urheberrechtsgesetz geduldig durchlesen und nicht "eigene" Gesetze machen oder spekulieren...

Letztendlich macht man sich ab dem Moment strafbar, wenn ein Plattenvertrag unterschrieben wird, in dem der Künstler selbst darin unterschreibt, der Urheber für alle Inhalte des Musikstückes zu sein.

Sollte ein Kläger kommen und dem Label im Falle einer Veröffentlichung eine Klage wegen Urheberrechsverletzung ins Haus setzen, muss der Künstler gegenüber der GEMA nachweisen, woher seine Musikquellen kommen. Notfalls wird ein Gutachter noch hinzugezogen.

Auszug Dr. Christian Seyfert LL.M.:
"Bevor mit dem Sampling begonnen werden kann, ist zunächst die Rechtslage zu klären. In Deutschland ist Sampling im Grundsatz solange lizenzfrei zulässig, wie der Wiedererkennungseffekt des Samples in der neuen Musikproduktion nicht im Vordergrund steht und der Zuhörer beim Hören der neuen Musikproduktion auch objektiv eine Verbindung zum gesampelten fremden Musikstück nicht herstellen kann. Im Zweifel sollte man sich bei den jeweiligen Rechteinhabern (i.d.R. GEMA und der betroffenen Plattenfirma) eine Lizenz erwerben, um nicht Gefahr zu laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden."
 
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