Mixtape Online - Welche Daten sind notwendig? (GEMA)

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
B

blisabo1

Power-User
Dabei seit
3 Okt 2007
Beiträge
289
Reaktionen
8
Ort
im Wald
Hallo,

Habe eine Frage zum Online stellen von Mixtapes.

Es geht darum, dass ich auf meiner zukünftigen Homepage ein Promo Tape anbieten möchte.
Mein Problem dabei ist natürlich die Gema, möchte ja keinen Stress bekommen.

Es ist mir ja erlaubt einen Mix (Musik legal erstanden (Vinyl)), an gute Bekannte weiter zu geben, richtig?
Wenn ich nun die Daten von diesen Personen habe ist das damit geklärt.

Es soll also ein Formular entstehen, bei dem Daten abgefragt werden und der User dann einen Link per Mail zugeschickt kriegt, unter dem er dann das Tape downloaden kann.

Aber welche Daten sind unbedingt erforderlich? Also welche Daten sind für mich unbedingt Pflicht, dass ich keine rechtlichen Konsequenzen fürchten muss.

Reicht eine E-Mail Adresse schon aus? Wo kann ich das ggf. nachlesen?

Ich möchte wenn dann nur das Mindestmaß an Daten verlangen, weil wer will schon unnütz irgendwelche Daten von sich angeben, nur damit er ein Mixtape hören kann, bzw. darf. - Das schreckt eher ab.


mfg
chris
 
Die Mühe kannste dir sparen, dadurch wird das ganze auch nicht legaler.
Zumal die Gema nichtmal unbedingt dein "Feind" ist. Was du mit dem Mixtape betreibst ist Urheberrechtsverletzung, theoretisch brauchste die Zustimmung aller Künstler, von denen du was verwendet hast.

Aber das steht hier ja schon alles so oft in dem Forum, dass man es hier echt nicht nochmal durchkauen muss
 
Ok, verstanden.
Solange ich keine Gema bezahle betreibe ich die Sache nicht legal, da die Tracks ja geschützt sind.

Danke für die Auskunft.

mfg
chris

Kann geschlossen werden.
 

Scheinbar nicht.

es reicht nicht für das Mixtape GEMA zu bezahlen.
Man braucht das Einverständniss aller verwendeten Künstler, wenn man es ganz legal machen will:

Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende Rechte klären:
  1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird, zustimmen. Auskunft zum jeweiligen Musikverlag erhält man auf der Datenbank der GEMA- Homepage www.gema.de/musikrecherche/ oder bei der Dokumentationsstelle der GEMA in Berlin,xxx
  2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller (Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es beim Bundesverband Musikindustrie unter www.musikindustrie.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de. Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, xx, Telefon xx. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der GEMA:xx Telefon xx
 
Also ist Mixe machen überhaupt illegal, auflegen in eine(m/r) Club/Disco auch, wie auch zu unseren Contest Zwecken z.B. richtig?

So wie es da steht müsste es so sein.

mfg
chris
 
auflegen in eine(m/r) Club/Disco auch
Tust dich echt so schwer mit dem lesen!?

Die Einleitung beginnt mit "Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten..."
Das machst im Club eher weniger ;)
Und jetzt komm(t) mir nicht mit "aber da wird ja auch manchmal mitgeschnitten" -das weiß ich auch *g*
 
Damit wären wohl alle Fragen beantwortet.

---> zu.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neue Themen


Zurück
Oben