Mobile Disco - Musik mit Mp3 ???

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larifari

der wilde dj
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Folgende Zeilen hab ich bei der Gema gefunden (im warsten sinne des wortes!)

Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und
öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings
solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt,
z.B. in einer Diskothek, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom
Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen
Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.

Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten
CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern
stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung
erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die
Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.

Kann mir das jetzt mal einer übersetzen?

Ich bekomme DJ-Promos auf Vinyl und brenne mir diese auf CD und wandele diese anschließend in eine mp3 um und speichere sie auf meinem laptop.
Ausserdem lade ich mir mp3 bei musicload.de runter und ich kann mir bei einigen plattenfirmen Djpromos downloaden.
Verstehe ich die Worte der Gema nun richtig und ich darf mir meine mp3s zwar zuhause anhören, aber nicht bei meinen gigs abspielen?
bzw. abspielen darf ich sie schon, es muss dann aber extra-vervielfältigungsgebühr vom veranstalter gezahlt werden?
ist doch blödsinn, sinn der dj-promos ist es doch, sie dem volk vorzuspielen, damit die die scheiben nachher im laden kaufen...

ich raff es nicht... ??? ;-(
 
also, bei der nutzung von mp3s ist generell ein höherer beitrag zu zahlen. dabei ist es egal, ob von originalen cds, promos, netlabeln usw.. sobald dieser entrichtet ist, darf jede legal erworbene mp3, also auch legale sicherheitskopien, öffentlich gespielt werden.
Verstehe ich die Worte der Gema nun richtig und ich darf mir meine mp3s zwar zuhause anhören, aber nicht bei meinen gigs abspielen?
bzw. abspielen darf ich sie schon, es muss dann aber extra-vervielfältigungsgebühr vom veranstalter gezahlt werden?
fazit: genau so ist es.

steht hier aber schon x-mal.
 
und als mobiler dj? mit gewerbeschein z.b. auf einer hochzeit, oder einer freibadfete? oder wenn ich selber veranstalter bin von z.b. einer Ü30 party- jedes mal extra-gebühr zahlen?
ist doch echt *******e... tschuldigung...
da will man es sich einfach machen.. keine platten mitschleppen und dann wird man wieder bestraft für seine mühen...
dann kan ich mir das promo downloaden ja auch schenken...

ich weiss z.b. von einem kollegen der in einer disco auflegt, dass er vom chef ein verbot hat mp3 promos abzuspielen. musste sogar einen extra vertrag unterscheiben und bei verstoß soll er 5000 euro strafe zahlen!

man, in was fürn land leben wir nur???
 
darum gehts doch nicht. es geht doch nur darum, das die datei als mp3 vorliegt. wenn deinen legalen, und legal erworbenen tracks, als audio-cd vorliegen, entfällt der mehraufwand. überleg doch mal, warum meist alle mit originalen-kauf-cds auflegen.

guck dich aber mal in diesen sub-forum um. da steh eigentlich schon alles dbzgl. drin, ohne dir jetzt dmait hilfe verweigern zu wollen. nur damit wir uns richtig verstehen.
 
GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

Jedes Anfertigen einer Kopie ist ein Eingriff in die Verwertungsrechte, weshalb dieser einen finanziellen Ausgleich erfordert.
 
larifari schrieb:
und als mobiler dj? mit gewerbeschein z.b. auf einer hochzeit, oder einer freibadfete?


aber eine hochzeit is doch eine private feier , also müsste es doch kein problem geben , oder ????
 
ne hochzeit ist schon eine private feier, aber wenn ich die menschen gar nicht kenne und also dj beauftrage werde gegen rechnung/bezahlung musik zu machen, denke ich ist es nicht mehr privat - zumind. nicht für mich...

ich glaube man fährt wirklich am sichersten, wenn man seine mps alle inne tonne tritt und sich seine cds alle bei ebay kauft.

ich hab nämlich echt keinen bock auf streß mit der gema oder ähnlichen vereinen...
und meine platten-promoter können sich ihre mp3s in zukunft auch schenken denke ich...
hat ja keinen sinn.. ich lad mir doch nicht irgendwelche neuen mixe von dj weichei ausm netz, bewerte die und darf sie dann nirgens abspielen, weils ja mp3s sind...

man was ist das nur fürne sch.. in brd???
 
larifari:

solange es sich immer bei Deinen Aufträgen um eine "geschlossene Gesellschaft" handelt, wirst Du auch kein Problem mit der GEMA haben, da es keine öffentliche Aufführung ist.
Egal ob nun Geburtstagsparty oder Hochzeitsfeier.

Erst ab dem Moment wenn eine Partie öffentlich für jeden zugänglich gemacht wird bzw. ist, wird die GEMA mit ihm Spiel sein, da der Veranstalter eine GEMA-Meldung machen muss.

Das kann Dir insoweit egal sein, solange Du selbst nicht der Veranstalter bist bzw. Dir selbst nicht die mobile Disco gehört.
Falls ja, musst Du diese Anmeldung bei der GEMA tätigen (bei öffentlichen Veranstaltungen).

Bei öffentlichen Parties sollte man im MP3 Bereich immer Belege und Quellen der MP3 nachweisen können (dass es sich hierbei um eine Promo handelt etc.), daher immer eine Kopie von allem machen, falls da mal eine Kontrolle kommt.

Wie Du schon selbst schreibst, sind Original CDs am einfachsten zu handhaben oder eben über gekaufte Mp3s lediglich die Belege zu sammeln.

ciao ciao

Armando
 
Mando Mango schrieb:
larifari:

solange es sich immer bei Deinen Aufträgen um eine "geschlossene Gesellschaft" handelt, wirst Du auch kein Problem mit der GEMA haben, da es keine öffentliche Aufführung ist.
Egal ob nun Geburtstagsparty oder Hochzeitsfeier.


ich hörte von einer geschichte eines kollegen, der auf einer privaten hochzeit mit seiner mobil disco (gegen bezahlung) mit mp3s und rohlingen musik gemacht hat. da kam ein gast lobte ihn in den himmel, fragte ihn über seine mp3s aus und machte anschließend noch fotos von dj und laptop...
3 wochen später hatte der dj ne klage von der gema am hals, wegen den nicht gemeldeten vervielfältigungsrechten...

das gibt einem doch zu denken, oder?
 
larifari schrieb:
Mando Mango schrieb:
das gibt einem doch zu denken, oder?
Für mich hört sich das wie ein Märchen an.

Warum sollte sich ein Beauftragter in eine Hochzeit einschleichen und Beweise sammeln, wenn diese nicht öffentlich ist?

Wenns wirklich passiert ist, hätte ich die Klagen lassen und den Prozess gewonnen.

Da ich aber nicht weiss in welchem öffentlichen Rahmen das geschehen ist, kann ich dazu auch nicht näher drauf eingehen.
 
hi,

das halte ich eigentlich auch für ein Märchen. Erstens wie Mando schon gesagt hat. Warum sollte er das tun -- wenn es ohnehin eine geschlosse Gesellschaft war? Und warum sollte er dann Dinge sammeln, welche absolut keine Beweiskraft haben? Wenn es wirklich stimmt, würde ich als GEMA Mitglied mich darüber beschweren, wie hier meine Beiträge zum Fenster rausgeschmissen werden. Ausser dass in diesem Fall nämlich die Prozesskosten beim Kläger bleiben würden, würde nicht viel rauskommen dabei.

Christian
 
Welche Dinge sollten denn keine Beweiskraft haben? Fotos von der Veranstaltung sind m. E. schon ein aussagekräftiges Mittel, um zu belegen, dass Person X auf einer Veranstaltung entgeltlich Musik via PC aufgeführt hat, was sich zusätzlich durch Zeugenaussagen (Gäste der Veranstaltung) untermauern lässt. Wenn sich in dem Gespräch zwischen dem Fotografen auch noch Anhaltspunkte ergeben haben, dass die Musik aus nicht legalen Quellen stammt, dann wird nicht nur die GEMA sondern auch die IFPI sehr schnell hellhörig - insofern würde ich diese Story nicht zwingend pauschal ins Reich der Märchen verbannen. ;)
 
Johnny schrieb:
Welche Dinge sollten denn keine Beweiskraft haben? Fotos von der Veranstaltung sind m. E. schon ein aussagekräftiges Mittel, um zu belegen, dass Person X auf einer Veranstaltung entgeltlich Musik via PC aufgeführt hat,

Dies wäre evtl. noch ein Beweis dafür dass hier ein PC vorhanden war. Ob mit diesem auch Musik abgespielt wurde bzw. welche Musik (Musik von GEMA Mitgliedern, Musik von anderen die keine GEMA Mitglieder sind oder gar eigene Musik) dürfte ein Foto allerdings nicht in letzter Konsequenz klären können.

Wenn sich in dem Gespräch zwischen dem Fotografen auch noch Anhaltspunkte ergeben haben, dass die Musik aus nicht legalen Quellen stammt, dann wird nicht nur die GEMA sondern auch die IFPI sehr schnell hellhörig - insofern würde ich diese Story nicht zwingend pauschal ins Reich der Märchen verbannen. ;)

bzgl. des Gesprächinhaltes steht dann wohl Aussage geben Aussage - also auch keine eindeutige Beweiskraft. Die Beweislast liegt beim Kläger - in diesem Beispiel also GEMA und IFPI. Wie genau wollen die mir beweisen, woher die Files auf der Festplatte stammen und dass ich diese Abgespielt habe? Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin definitiv dagegen, Musik illegal zu besorgen aber wenn es denn so wäre könnte es mir dennoch niemand nachweisen. Ich denke es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis jemand darauf kommt, dass hier eine "Beweislastumkehr" zu erfolgen hat -- dagegen sollten wir uns allerdings auf jeden Fall wehren (unabhängig davon welche Meinung man hier vertritt).

Christian
 
@ d´birch

Wenn Du Dir schon die Mühe machst, mich zu zitieren, dann bitte wenigstens so, dass der Zusammenhang gewahrt bleibt. Ich schrieb oben, dass die Fotos durch entsprechende Zeugenaussagen untermauert werden können, und wenn es sich bei dem betreffenden Hochzeitsgast tatsächlich um einen Mitarbeiter der GEMA gehandelt haben sollte, dann wird er schon gewusst haben, worum er sich zu kümmern hat. Das ist aber nicht der Kern meines Postings gewesen, denn für "hätte, könnte, dürfte"-Wischi-Waschi-Spekulations-Gelaber gibt's bessere Themen. Ich halte es lediglich für bedenklich, ein Ereignis, so wie es oben geschildert wurde, pauschal ohne Kenntnis der Einzelheiten als Märchen (also Lüge) abzuurteilen und damit unerfahrenen mitlesenden Kollegen ein falsches Sicherheitsgefühl zu vermitteln, respektive den schildernden Kollegen mit einer solchen Aussage zu diskreditieren. Nicht mehr und nicht weniger.

Zum Thema:
Auch "private" Hochzeiten können durchaus als öffentliche Veranstaltung im Sinne des § 15/3 UrhRG eingestuft werden, was zwar nicht der Regelfall ist, trotzdem von Fall zu Fall neu beurteilt und bewertet werden muss. Die GEMA ist bei der Klärung solcher Fragen übrigens recht kooperativ.
 
Johnny schrieb:
@ d´birch

Wenn Du Dir schon die Mühe machst, mich zu zitieren, dann bitte wenigstens so, dass der Zusammenhang gewahrt bleibt.
o.k. sorry - aber das ändert nicht viel daran.
Ich schrieb oben, dass die Fotos durch entsprechende Zeugenaussagen untermauert werden können,
Und was sollen die Zeugen genau aussagen??
und wenn es sich bei dem betreffenden Hochzeitsgast tatsächlich um einen Mitarbeiter der GEMA gehandelt haben sollte, dann wird er schon gewusst haben, worum er sich zu kümmern hat.
Sollte bleibt jedoch immer ein Konjunktiv. Und wenn er so gut gewusst hat worum er sich zu kümmern hat, finde ich es doch ein wenig verwunderlich, dass der DJ und nicht der Veranstallter verklagt wurde. Wenn Du Dir mal meinen Beitrag "Meine erste GEMA Prüfung" durchliesst, siehst Du welche Erfahrungen ich bissher mit der Kompetenz von GEMA Mitarbeitern sammeln durfte. ;-) (Von daher könnte es u.U. wirklich sein - probieren tun die ja recht viel zur Zeit)
Das ist aber nicht der Kern meines Postings gewesen, denn für "hätte, könnte, dürfte"-Wischi-Waschi-Spekulations-Gelaber gibt's bessere Themen.
es war bzw. ist in der Tat ein wenig OffTopic.
Ich halte es lediglich für bedenklich, ein Ereignis, so wie es oben geschildert wurde, pauschal ohne Kenntnis der Einzelheiten als Märchen (also Lüge) abzuurteilen
Kenntnisse der Details fehlen durchaus aber die Hinweise reichen für eine Vermutung.
und damit unerfahrenen mitlesenden Kollegen ein falsches Sicherheitsgefühl zu vermitteln,
das verstehe ich nicht so ganz -- wie wird hier ein falsches Sicherheitsgefühl vermittelt?
respektive den schildernden Kollegen mit einer solchen Aussage zu diskreditieren.
Das lag in keinem Fall in meiner Absicht. Ich meinte auch nicht, dass es ein "Märchen" von Larifari wäre, sondern von dem Kollegen der ihm dies erzählt hat. Es sollte lediglich ein Hinweis sein, diese Geschichte noch mal zu hinterfragen. -->
Nicht mehr und nicht weniger.
<-- "Dito"

Zum Thema:
Auch "private" Hochzeiten können durchaus als öffentliche Veranstaltung im Sinne des § 15/3 UrhRG eingestuft werden, was zwar nicht der Regelfall ist, trotzdem von Fall zu Fall neu beurteilt und bewertet werden muss. Die GEMA ist bei der Klärung solcher Fragen übrigens recht kooperativ.

Das ist richtig es kann sich bei einer Hochzeit durchaus auch um eine öffentliche Veranstalltung handeln. Das die GEMA bei Klärung solcher Fragen recht kooperativ ist, kann ich allerdings (wiederum aus meiner nicht zu verallgemeinernden persönlichen Erfahrung heraus) nicht bestätigen. Als ich damals (1995) geheiratet habe, kannte ich mich in diesen Belangen noch nicht aus und hab mich daher bei der GEMA erkundigt. Damals habe ich die Aussage bekommen, dass für eine geschlossene Veranstalltung jeder Gast jeden anderen Gast kennen muss und dies bei einer Hochzeit wohl niemals der Fall wäre, da es sich ja um 2Familien handelt die erst jetzt zusammengeführt werden. Mein Tipp -- bei der GEMA erkundigen und dann noch mal selbst hinterfragen.

Christian
 

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