Mobiler dj (ohne gewerbe) in der Öffentlichkeit Musik machen

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kristall35

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Hallo,
meine Frage steht schon oben in der Zeile....
Fang mal von vorne an
Wir sind ca. 10 dj's im Stammtisch und machen jetzt seit März 2019 keine Musik mehr!
Jetzt kamen einige auf die Idee für einen guten Zweck (Kinder Krebshilfe Spende) mit dem Djs im Ort auf 10 Lokalitäten Musik zu machen!
Da aber 3 dj's das Gewerbe abgemeldet haben, ist die Frage!
Darf mein als Dj in der Öffentlichkeit FÜR EINEN GUTEN ZWECK. ALSO KEINE GAGE ohne Gewerbeschein Musik machen?
Gruß und thanks sagt kristall35
 
nein.

Bei Jegliche Art wo Musik gespielt wird die nicht Gema frei ist, was man auch erstmal belegen muss.
Must du egal wie und wofür Gema abdrücken.

Da ist das mit dem Gewerbe die kleiner baustelle.
 
Über GEMA Gebühr übernimmt der Veranstallter bzw. Inhaber der Lokalität! Die Frage war doch eindeutig!
Es geht darum, diese Aktion ist einmalig und in Kürze! Und das Gewerbe wieder anzumelden klappt bei mir und einen anderen DJ nicht, da wir noch eine andere Nebentätigkeit nachgehen!
Wir wissen natürlich auch, das wir keine Eigenwerbung machen dürfen!
Es geht jetzt nur um diese Aktion!!!
Wer kann uns da weiter helfen?
 
Also ich sehe das so:
Wenn du kein Geld bekommst und den Auftritt somit ehrenamtlich und zum Zwecke eines "Fundraisers" absolvierst hast du vom Finanzamt erstmal nichts zu befürchten. DJing ist weder ein "Beruf mit Meisterprivileg" o.ä., der Ausübungsbeschränkungen unterliegt, was das Gewerbeaufsichtsamt interessieren könnte, noch erzielst du zu versteuernde Einnahmen an diesem Abend, was das Finanzamt beträfe.

Mit dem Ordnungsamt muss sowieso Kontakt aufgenommen werden, schon allein wegen dem Umfang der Veranstaltung, der Genehmigung selbiger und des entsprechenden Hygienekonzeptes, sobald z.B. öffentliche Verkehrsflächen betroffen sind oder sich eine gewissen Menge an Menschen gezielt durch den Ort bewegt (Kneipenjagd / Clubcrawl). Da wissen die Betreiber aber i.d.R. Bescheid was sie sonst so machen müssen wenn sie sowas organisieren.

Was deine Musik angeht, so musst du und wirklich du (bzw. jeder deiner 9 Kumpels) für die öffentliche Aufführung die korrekte Abgeltung des VR-Ö Tarifes, also die Vervielfältigungslizenz entsprechend nachweisen können für die GEMA.
Gewerbe oder nicht, lediglich die öffentliche Aufführung reicht als Auslöser aus.
(Definition von 2013: ab 2 möglichen Zuhörern, nix mit "geschlossener Veranstaltung" oder so.)
Das bedeutet: Auflegen nur mit Originaltonträgern. Diese können sein z.B. Original-CDs oder Schallplatten.
Alternativ Festplatten / USB-Sticks mit Original-Downloads direkt auf dieses Medium und entsprechenden Kaufbelegen.
Sobald du irgendeine Kopie / Vervielfältigung mitführst so ist diese entsprechend anzumelden und zu zahlen, falls es sich um GEMA-Repertoire handelt (deine Nachweispflicht falls nicht).
Stichwort: "GEMA-Vermutung"

Was die Abgeltung der Wiedergaberechte gegenüber der GEMA / GVL angeht, so ist es durchaus üblich, dass der jeweilige Veranstalter oder ggf. die einzelne Location diese Gebühren übernimmt.
Auch hier wieder Vorsicht: Selbst wenn kein Eintritt verlangt wird sind trotzdem Gebühren für die öffentliche Aufführung fällig!
Es gibt aber Sonderregelungen für Sonderfälle, also am besten mit der zuständigen GEMA-Stelle sprechen.

Ist aber lediglich meine Meinung, ich bin weder Amtsperson oder Anwalt noch Steuerberater und arbeite auch nicht bei der GEMA, also kann ich nur vermuten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine Antwort, das hilft ein doch schon ein bischen weiter... das mit der GEMA ist mir bekannt und da achten wir eigentlich schon drauf!!!
Ein DJ Kollege hat auch schon beim Fiasko nach gefragt ... bekommt morgen eine Mail....mal sehen ,was da noch raus kommt!
danke nochmals!
 
Musst nix anmelden. Auch wenn das Finanzamt gern was anderes sagt. Passiert uns hier ständig, dass die Sachen verlangen, die gar nicht verpflichtend sind. Wenn du fragst bekommst du immer die für das FA bequemste und sicherste Antwort, nicht unbedingt die für dich sinnvollste.

Ob du ein bisschen Geld kriegst oder nicht, ist zunächst egal. Wenn du welches kriegst, gibst du's einfach in der Steuererklärung an. Je nach Höhe als Nebeneinkünfte oder eben als nichtabhängige Beschäftigung.

Haben wir hier für uns und diverse Vereine, Freiberufler und Privatpersonen hundertfach gemacht. Teilweise auch gestritten. Muss man dem FA manchmal eben aufzeigen, was wirklich is.

Musst schon bissl was im Jahr verdienen, damit du Vorsteuer berechnen MUSST...
 
ohne Bezahlung u. ohne Kostenauferlegung gegenüber dem Finanzamt deinerseits = keine Gewerbeaktivität = persönliche Privataktivität.

Gema ist nen Extrablatt.
 

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