mp3 stream rips

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jemand

Oldschooler
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hey, ich schreibe gerade im zusammenhang mit einer produktbesprechung einen artikel über mp3 djing und habe jetzt auf anrat meines chef redakteurs auch den rechts aspekt mit reingenommen. habe auch schon vor wochen eine mail an die gema geschickt, aber dort rührt sich nix.
also ich habe mehrere fragen.

es gibt immer mehr softwareanbieter, die damit werben, dass es legal ist sich mp3s von online radiosendungen zu rippen. meine frage ist nun, wie verhält es sich wenn ich nun tracks vom onlineradio rippen würde, wenn wir das thema qualität mal außen vor lassen, darf ich damit auflegen, wenn ich, bzw. der veranstalter, die ca. 30% höheren beiträge, also der betrag der für aufführungen einer kopie greift, an die gema abführe/abführt.
Wie verhält es sich mit legal erworbenen mp3s aus dem onlineshop, die erfüllem ja eigentlich nicht den status einer kopie, gibt es dort schon eine verbindliche regelung? denn bis jetzt wird es bei der gema ja so dargestellt, als sei jedes mp3 eine kopie. und des weiteren, wie verhält es sich mit bemusterung via mp3, es gibt immer mehr anfragen von pools und verlagen, die einem eine bemusterung mit mp3 anbieten.
und zu guter letzt, ist der dj in irgendeiner beweißpflicht, sprich muß er buch führen oder die quittungen, im falle onlineshop, mit sich führen...

lg
 
jemand schrieb:
meine frage ist nun, wie verhält es sich wenn ich nun tracks vom onlineradio rippen würde, wenn wir das thema qualität mal außen vor lassen, darf ich damit auflegen, wenn ich, bzw. der veranstalter, die ca. 30% höheren beiträge, also der betrag der für aufführungen einer kopie greift, an die gema abführe/abführt.

Ein aufgenommener Stream darf (meines Wissens) nur zu privaten Zwecken verwendet werden und nicht in der Öffentlichkeit gespielt werden.


jemand schrieb:
und zu guter letzt, ist der dj in irgendeiner beweißpflicht, sprich muß er buch führen oder die quittungen, im falle onlineshop, mit sich führen...

Ein Nachweis, dass die mp3s legal erworben sind muss (meines Wissens) vom DJ erbracht werden. Habe hier im Forum gelesen, dass einer immer einen Stapel Quittungen mit sich rum schleppt, kann dir aber jetzt nicht sagen, wer das ist.

Gruß

MNS
 
Mp3 's aus Aufnahmen jeglicher Art haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Nur für Private Zwecke (Parties). Und selbst wenn es erlaubt wäre, könnte man ja nicht nachweisen, dass es sich um eine Aufnahme und nicht um einen illegalen Download handelt.
 
new-one schrieb:
Mp3 's aus Aufnahmen jeglicher Art haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Nur für Private Zwecke (Parties). Und selbst wenn es erlaubt wäre, könnte man ja nicht nachweisen, dass es sich um eine Aufnahme und nicht um einen illegalen Download handelt.

Ich denke es reicht, wenn 2 die gleiche Aussage treffen :rolleyes:
 
ok, das scheint alles einleuchtend.
andere frage in den letzten drei monaten ging auch durch die presse, dass es einen, ich glaube, russischen mp3 onlineshop gibt der eigentlich nur wie bekloppt cds rippt und sie dann als file verkauft. so mit 1mb 1cent pauschale. das letzte was ich darüber gelesen habe ist, dass die dort geltenden gesetze diese vorgehensweise nicht unterbinden können.
weiß hier jemand wie sich diese diskussion entwickelt hat bzw. evtl. noch wie dieser onlineshop hieß....
 
Hallo,

es gibt immer mehr softwareanbieter, die damit werben, dass es legal ist sich mp3s von online radiosendungen zu rippen. meine frage ist nun, wie verhält es sich wenn ich nun tracks vom onlineradio rippen würde, wenn wir das thema qualität mal außen vor lassen, darf ich damit auflegen, wenn ich, bzw. der veranstalter, die ca. 30% höheren beiträge, also der betrag der für aufführungen einer kopie greift, an die gema abführe/abführt.

Die Frage wurde zwar schon hinreichend abgeklärt aber dennoch noch mal: Diese Aufnahmen vom Radio darf man ausschliesslich für private Zwecke nutzen. Man darf Sie nicht weitergeben und auch nicht öffentlich aufführen.

Wie verhält es sich mit legal erworbenen mp3s aus dem onlineshop, die erfüllem ja eigentlich nicht den status einer kopie, gibt es dort schon eine verbindliche regelung?

Eine verbindliche Regelung für speziell diese Files gibt es noch nicht. Der Wortlaut der "30% Regelung" schliesst diese Files nicht mit ein, da es sich hierbei nicht um eine Kopie handelt sondern eben um das orginal Medium. In den meisten Fällen (Ausnahmen bestätigen die Regel) wird aber wohl auf einer Veranstalltung bei der Leute mit dem Laptop auflegen auch eine gerippte CD dabei sein und daher muss der Veranstallter den 30%igen Aufschlag dann ja ohnehin doch wieder bezahlen.

und zu guter letzt, ist der dj in irgendeiner beweißpflicht, sprich muß er buch führen oder die quittungen, im falle onlineshop, mit sich führen...

Diesbezüglich habe ich im Gegensatz zu meinen Vorrednern andere Informationen. Die Beweisplicht liegt beim Kläger sprich beim Rechteinhaber. Diese Information habe ich allerdings auch von einem einzelnen Anwalt erhalten. Diesen Punkt solltest Du demnach noch mal gesondert klären (Verfahrensordnung??). Unabhängig der Beweisplicht Lage ist es aber auf jeden Fall empfehlenswert, die Rechnungen aufzubewahren. Ich für meinen Teil habe sogar immer Schriftliche Einverständnisserklärungen dabei von denen Künstlern, welche keine Gema Mitglieder sind. Man bewegt sich dann einfach auf der sicheren Seite - und das ist doch ein gutes Gefühl ;-)

andere frage in den letzten drei monaten ging auch durch die presse, dass es einen, ich glaube, russischen mp3 onlineshop gibt der eigentlich nur wie bekloppt cds rippt und sie dann als file verkauft.

Ich denke Du meinst http://www.mp3search.ru Angeblich rechnen diese über das Russische GEMA-Equivalent ab. Als privatperson, welche die Files ausschliesslich für private zwecke nutzt kann man das Risiko evtl. gerade noch eingehen - aber als DJ lasse ich da meine Finger davon, bis mir eine offizielle Stelle (die GEMA betrachte ich nicht als solche) bestätigt hat, dass es vollkommen legal ist.

Zusammengefasst kann ich Dir eigentlich nur noch mal Raten, die Punkte mit den jeweils zuständigen Stellen noch mals abzuklären. Unsere Aussagen hier können Dir zwar eine ungefähre Richtung aufzeigen aber Du hast ja selbst gesehen wie unterschiedlich diese hier ausfallen können. So ist die z.B. die Aussage
Mp3 's aus Aufnahmen jeglicher Art haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Nur für Private Zwecke (Parties).
nur als Meinung zu bewerten, welche jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt.
In einem Zeitungsartikel willst Du Dich aber mit Sicherheit nicht mit "halbwarheiten" zufrieden geben.

Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
MusicNonStop schrieb:
Ich denke es reicht, wenn 2 die gleiche Aussage treffen
Da ist was dran. war nur der Vollständigkeit halber. Der eigentliche Kern dieses Beitrags sollte das sein:
new-one schrieb:
Und selbst wenn es erlaubt wäre, könnte man ja nicht nachweisen, dass es sich um eine Aufnahme und nicht um einen illegalen Download handelt.
Das hast du eigentlich auch schon vorher gesagt, aber nur im Bezug auf Onlineshops.
d´birch schrieb:
na ja.
d´birch schrieb:
So ist die z.B. die Aussage

Zitat:
Mp3 's aus Aufnahmen jeglicher Art haben in der Öffentlichkeit nichts verloren. Nur für Private Zwecke (Parties).


nur als Meinung zu bewerten, welche jeglicher rechtlicher Grundlage entbehrt.
Echt? Das ist mir neu. Oder sollte ich noch ein paar beamtsdeutsche §, die eh keine *** versteht, posten?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Yes please, dafuer ist dieses Subforum schliesslich da. Knallharte, trockene Fakten. :)

Wenn ich mir diese Informationen und weitere, aehnliche, aus anderen Quellen genauer betrachte, so erweckt sich in mir der Eindruck, als ob die GEMA und/oder andere damit verbundene Organe ihre Mitglieder und die sonstige Oeffentlichkeit bewusst im Dunkeln halten moechte.
Es waere doch sicherlich zum Vorteil der Konsumenten und Artists, wenn von irgendeiner Seite mal deutlich Klarheit geschaffen wuerde, was nun genau legal und was illegal waere. Ein Superstar z.B. haette doch sicherlich nichts mehr dagegen, wenn ein paar Euro von seinem Gehalt abgezwackt werden wuerden um fuer solche Sachen mal endlich Oeffentlichkeitsarbeit zu machen.

Aber egal, das schiesst bei weitem am Thema vorbei und hat hier nichts mehr zu suchen.

Cheerio
 
new-one schrieb:
Echt? Das ist mir neu. Oder sollte ich noch ein paar beamtsdeutsche §, die eh keine *** versteht, posten?

Tja, man lernt nie aus. Aber poste doch gerne die entsprechenden Paragraphen, dann können wir mit dem "Auslegen" selbiger beginnen. Aber die Aussage "Mp3 's aus Aufnahmen jeglicher Art haben in der Öffentlichkeit nichts verloren." solltest Du überdenken. War ja auch nicht böse gemeint aber das stimmt halt so nicht. Sonst dürfte ich laut deiner Aussage meine selbstproduzierte Musik nur als .wav File, nicht aber als .mp3 File abspielen!?! Denk mal drüber nach.

Edit: Es sei denn, Du hast das ausschliesslich auf die RadioStream Mitschnitte bezogen. Dann hast Du natürlich recht, diese dürfen ausschliesslich für private zwecke genutzt werden. Aber das kam bei der Aussage nicht rüber.

Christian
 
Zuletzt bearbeitet:

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