J
jemand
Oldschooler
hey, ich schreibe gerade im zusammenhang mit einer produktbesprechung einen artikel über mp3 djing und habe jetzt auf anrat meines chef redakteurs auch den rechts aspekt mit reingenommen. habe auch schon vor wochen eine mail an die gema geschickt, aber dort rührt sich nix.
also ich habe mehrere fragen.
es gibt immer mehr softwareanbieter, die damit werben, dass es legal ist sich mp3s von online radiosendungen zu rippen. meine frage ist nun, wie verhält es sich wenn ich nun tracks vom onlineradio rippen würde, wenn wir das thema qualität mal außen vor lassen, darf ich damit auflegen, wenn ich, bzw. der veranstalter, die ca. 30% höheren beiträge, also der betrag der für aufführungen einer kopie greift, an die gema abführe/abführt.
Wie verhält es sich mit legal erworbenen mp3s aus dem onlineshop, die erfüllem ja eigentlich nicht den status einer kopie, gibt es dort schon eine verbindliche regelung? denn bis jetzt wird es bei der gema ja so dargestellt, als sei jedes mp3 eine kopie. und des weiteren, wie verhält es sich mit bemusterung via mp3, es gibt immer mehr anfragen von pools und verlagen, die einem eine bemusterung mit mp3 anbieten.
und zu guter letzt, ist der dj in irgendeiner beweißpflicht, sprich muß er buch führen oder die quittungen, im falle onlineshop, mit sich führen...
lg
also ich habe mehrere fragen.
es gibt immer mehr softwareanbieter, die damit werben, dass es legal ist sich mp3s von online radiosendungen zu rippen. meine frage ist nun, wie verhält es sich wenn ich nun tracks vom onlineradio rippen würde, wenn wir das thema qualität mal außen vor lassen, darf ich damit auflegen, wenn ich, bzw. der veranstalter, die ca. 30% höheren beiträge, also der betrag der für aufführungen einer kopie greift, an die gema abführe/abführt.
Wie verhält es sich mit legal erworbenen mp3s aus dem onlineshop, die erfüllem ja eigentlich nicht den status einer kopie, gibt es dort schon eine verbindliche regelung? denn bis jetzt wird es bei der gema ja so dargestellt, als sei jedes mp3 eine kopie. und des weiteren, wie verhält es sich mit bemusterung via mp3, es gibt immer mehr anfragen von pools und verlagen, die einem eine bemusterung mit mp3 anbieten.
und zu guter letzt, ist der dj in irgendeiner beweißpflicht, sprich muß er buch führen oder die quittungen, im falle onlineshop, mit sich führen...
lg