MP3s in Discos

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Nebenbei wurde hier jetzt ja seitenweise geschrieben, das ich mir private Kopien anfertigen darf. Die darf legal besitzen, und laut Gema auch spielen, wenn der Digiaufschlag gezahlt wird. Ne Rechnung hab ich da drüber nicht, also was will ich dann vorzeigen? Garnix! ...und trotzdem isses in Ordnung.

Laut GEMA soll es legal sein mit Privatkopien (wenn man nicht im Besitz des entsprechenden Originals ist) als DJ öffentlich aufzulegen?

Laut § 53 UrhG ist die berufliche / kommerzielle Nutzung mit Privatkopien unzulässig.
 
nein, du verwechselst da die mächtigkeit verschiedener gesetze. das is wie mit der mengenlehre, es gibt eigenschaften, die zuerst gelten und DANN kann man erst die weniger mächtigen gesetze berücksichtigen.
bildlich gesprochen sowas wie 'punkt vor strich'.

das UrhG besitzt die höhere Mächtigkeit. Und das besagt, dass so Kopien AUSSCHLIEßLICH zum privaten genuss benutzt werden dürfen!
und ausschließlich heißt ausschließlich.

um da n gutes beispiel zu nennen, formal ist in hessen die todesstrafe erlaubt - aufgrund des bundesgesetzes aber verboten. also gibts auch in hessen keine todesstrafe.
 
Beides trifft zu. Ist nur etwas um die Ecke gedacht.

Es ist so: Wenn ich mir eine private Kopie anfertige nach §53, dann mache ich etwas, was eigentlich gegen das Recht des Rechteinhabers verstösst. Das Gesetz lässt das aber zu, solange die Auflage "zum privaten nicht kommerziellen gebrauch" erfüllt wird.

Diese private Kopie darf ich dann auch nicht spielen als DJ, ganz klar gesetzlich geregelt.
Zahle ich jetzt aber an die Gema den Aufschlag, erkaufe ich mir sozusagen über die Gema vom Rechteinhaber das Recht seine Musik auf dieser VA spielen zu dürfen.
Somit darf ich auch die private Kopie abspielen, weil ich mir sozusagen kurzzeitig die Rechte für das abspielen gemietet habe. Und das hebelt dann wiederum die Sache mit der privaten Verwendung aus, weil die ja nur zum Schutz des Künstlers und der Verwerter existiert - wenn diese aber freiwillig sagen: Das geht klar, er hat dafür bezahlt und darf das jetzt, dann kannst du auch die Kopie spielen.

EDIT: Ne, Frei:Stil - richtiger Ansatz, aber inhaltlich genau andersrum, und in deinen Worten Ausgedrückt: Das UrheberRECHT besitzt die höhere Wertigkeit, und manche Paragraphen im UrheberrechtsGESETZ können dadurch auch überstimmt werden.
BEispielsweise kann ich als Urheber ja auch einem Sagen: Du zahlst mir jetzt 2€ für meinen neuen Song, ich erlaube dir aber den dann im Internet kostenlos zu verbreiten. Das gienge...
Genau so läuft das auch. Die Gema vertritt den Künstler. Das Gesetz sagt: ok, es gibt gründe, warum wir das private kompieren erlauben müssen, aber wenn schon, dann müssen wir das so einschränken, dass der Künstler und die Verwerter möglichst gut geschützt sind, also machen wirs nur privat. Jetzt sagt die Gema: Hm, wir wollen aber das die Musik gespielt wird, und somit bekannter wird, und wir, bzw. der Künstler mehr dran verdient - wir machens deshalb so: Wir geben dem DJ die möglichkeit sich kurzfristig das Recht zu mieten, um die Songs auf einer VA spielen zu dürfen. Somit hat der DJ einen Vetrag mit dem Rechteinhaber, der ihm gestattet diesen Song auch von einer Kopie zu spielen, und das wirkt stärker, als die privatklausel in §53.

Hierzu der Auszug von der Gema HP:

Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich in einer Diskothek aufgeführt, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesem Fall erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.

Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin aber der festen Ueberzeugung, dass ...

---> und genau DAS ist der Knackpunkt! "Überzeugung" bedeutet nicht "Wissen" und schon gar nicht "mit geltendem Recht übereinstimmend"

Das ist auch das Problem warum hier so viel Halbwissen in den Threat geschleppt wird. Jeder empfindet bei dem Begriff "rechtens" etwas anderes. Nur sagen die Gesetze (mehr oder weniger) deutlich was zu gelten hat und nicht irgendein Gefühl.;)
 
Für Musik gelten aber andere Gesetze, welche auch immer wieder bestätigt wurden.
Es ist nach wie vor so, dass das kopieren zum eigenen privaten Gebrauch aus einer legalen Quelle erlaubt ist.
Also Sonic, nur weil du hier selbstbewusst auftrittst, glaube ich dir noch lange nicht. Ja, ich bin kein Experte, habe das aber immer so gelesen, wie ich es oben dargestellt habe. In diesem Zusammenhang habe ich auch vom BGH Urteil gehoert.

Uebrigens sagt z.B. die c't zur von uns diskutierten Frage, dass du die MP3s nicht weitergeben darfst. Siehe hier.
 
Die c't sagt da niergends, dass mans nicht darf, sondern gibt nur die Inhalte der AGB'S wieder.

Was in den AGB's steht ist aber nicht geltendes Recht, also können die Firmen da drin schon ein Vertragsbruch sehen, allerdings müssen die ihren Regressanspruch auch nach deutschm Recht durchsetzen, und das können sie nicht, weil das deutsche Recht anders lautet.

Mein Vermieter kann auch in den Mietvertrag schreiben: Nichtraucherwohnung, nur an Nichtraucher, und keinerlei Haustiere erlaubt.
Das kann ich dann munter Unterzeichnen, und trotzdem sind diese Klauseln (teilweise) ungültig und ich darf Rauchen, und zumindest Kleintiere halten.

Was du irgendwo gelesen hast, interessiert mich überhaupt nicht. Falsch bleibt falsch. Und ja, ICH BIN EXPERTE IN DEM THEMA, und zwar ein studierter (wenn auch kein Volljurist, deshalb auch keine Rechtsberatung hier, wie ich immer wieder Betone - das muss klar sein).

Ich würde daher einfach sagen: Du darfst gerne glauben, was du irgendwo gelesen hast, und offentsichtlich ohne jegliche art von Rechtskunde daraus ableitest. Damit tust du keinem weh, und alles is OK. Was du aber nicht tun solltest, ist so etwas öffentlich zu verbreiten...
 
Zuletzt bearbeitet:
der thread ist schon ewig alt. ich guck das erste mal seit einem jahr wieder rein und es hat sich inhaltlich rein gar nichts getan hier.

Wie im Stirbt Vinyl Thread halt.

Aber irgendwie gehen da auch langsam die Themen aus... Mal gucken, was in den ersten Seiten so diskutiert wurde, vielleicht kann ich das nochmal in die Runde werfen, ohne dass es jemand merkt :d
 
AGBs duerfen ja durchaus geltendes Recht modifizieren, so lang die einschraenkung nicht unbillig ist. Mp3s kosten nur nen Euro oder so, da sehe ich die Einschränkung nicht uebertragbar nicht als unbillig an. Du muestest schon erlaeutern, warum du die AGB fuer unwirksam haelst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Thema AGB gibt's viele Gerichtsurteile, gerade weil Einschränkungen in bestimmtem Rahmen (u.a. billigkeit) erlaubt sind. Paradebeispiel ist hier das gewaehrleistungsrecht, wo Gerichte schon oft geurteilt haben, das einscchraenkungen per AGB rechtens sind.

Die frage hier ist, ob es billig ist, das recht zur privatkopie durch AGB und Nutzungsbedingungen einzuschraenken.

Ich denke, meine Argumentation ist bis hier sehr schluessig.ich finde es bemerkenswert, dass du gerade hier aussteigst, wo's ans eingemachte geht.
 
Ich steige deshalb aus, weil ich momentan mit einem guten freund hier sitze der dasselbe gelernt hat wie ich, und der mir sagt, dass es keinen Sinn hat sich mit Leuten im Netz auseinanderzusetzen, die Dinge behaupten wie du es hier tust.

Er hat recht, auch wenn diese Tatsache und vorallem die daraus entstehende Konsequenz mir zu tiefst wiederstrebt. Doch genau aus diesem Grund möchte ich mit dir nicht weiter diskutieren

Ganz nebenbei diskutiere ich grundsätzlich nicht mit Leuten die Absurditäten wie "LOL" in ihren Sätzen verwenden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich steige deshalb aus, weil ich momentan mit einem guten freund hier sitze der dasselbe gelernt hat wie ich, und der mir sagt, dass es keinen Sinn hat sich mit Leuten im Netz auseinanderzusetzen, die Dinge behaupten wie du es hier tust.

Er hat recht, auch wenn diese Tatsache und vorallem die daraus entstehende Konsequenz mir zu tiefst wiederstrebt. Doch genau aus diesem Grund möchte ich mit dir nicht weiter diskutieren

Ganz nebenbei diskutiere ich grundsätzlich nicht mit Leuten die Absurditäten wie "LOL" in ihren Sätzen verwenden ;)

das ist jetzt aber hochgegriffen....
 
Ich sitze grad beim Frühstück und hab keine Lust auf Kindergarten. Hier is erst mal dicht, bis ich Zeit gefunden habe hier zu sortieren und löschen. Eins aber noch: PNs sind privat und werden nicht veröffentlicht!
 
ich hab beschlossen, dass ich auf den thread keinen bock mehr habe.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neue Themen


Zurück
Oben