Musik aus dem Internet auf öffentlichen Veranstaltungen

G

Gast7191

Guest
Hi Leute,
ich hätte mal ne rechtliche Frage, geht nicht direkt um DJ-Recht, sondern eher allgemein um Veranstaltungen, aber vielleicht wisst ihr das ja trotzdem.
Wenn ich eine öffentliche Party veranstalte und der DJ dabei mit gebrannten CDs mit Musik aus dem Internet auflegt (keine legalen Downloads) kann dann nur der DJ Ärger bekommen oder wäre ich als Veranstalter möglicherweise mit dran ??? Macht es einen Unterschied ob ich davon weiß oder nicht ???
Wie seht ihr das, wisst ihr was darüber ???
danke, ciao
 
wenn der dj ilegale erworbene tracks nutzt, ist es grundsätzlich illegal. daran ändern dann auch irgendwelche gebühren nicht.

wenn der dj aber legal erworbene tracks (download) nutzt, und wenn das eine eindeutig private party ist (geschlossene gesellschaft), dann kann man das ohne probs machen. solche "aufnahmen" werden imho nicht anders behandelt wie gekaufte cds. sobald die sache einen öffentlichen charackter hat bzw. bekommt, sind wieder gema-gebühren fällig, die vom va an die gema zu entrichten sind. damit ist liegt dann auch die gesamte verantwortung beim va. zur not bzw. unsicherheit reicht dann ein einfach anruf bei denen. solche "aufnahmen" werden imho nicht anders behandelt wie gekaufte cds oder legale downloads.

thanks to the noise from the deep ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde als VA die Veranstaltung ganz normal bei der Gema anmelden. Dann kannst Du sicher sein, daß dort keiner kontrollieren kommt, da Du es ja offiziell angemeldet hast.
Wen soll dann noch interessieren, von welchem Datenträger die Musik kommt? Wenn Du einen DJ engagierst, dann kannst Du doch davon ausgehen, daß der auch "offizielle" Musik auflegt. Macht er es nicht, so kann das doch nicht Dein Problem sein. Er spielt doch die Musik, nicht Du. Sollst Du ihn etwa noch kontrollieren?
Spielt der DJ noch auf eigene Rechnung, dann hast Du auch kein Problem damit. Ist er ein Kollege, der freundlicherweise auf der VA auflegt, könnte es vielleicht Probleme geben.
Könnte vielleicht wie eine Grauzone sein.

Fazit: Am besten alles legal, dann hast Du auch keine Probleme.
 
Wie Thomas schon schrieb, bleibt es sich bei einer privaten Party egal.

Und wie Stacho schon schrieb, reicht der GEMA diese Pauschale, die ein Veranstalter zahlen muss und somit die GEMA Gebühren für die Tracks bezahlt sind, egal ob nun illegal oder legal.

Da es sich hierbei um eine einmalige Veranstaltung handelt und nicht um einen Club mit einem Resident DJ, wird die GEMA nach dieser Anmeldung und Pauschale keine Überprüfungen machen.

Anders ist es bei festen Clubs, die mehrere Tage die Woche offen haben, da werden von GEMA Beauftragten meist an den Haupttagen Freitag und Samstag Stichproben bei den DJs gemacht.

Verantwortlich dafür ist nur der DJ alleine, da der Veranstalter garnicht überprüfen kann, was der DJ da auflegt.

Der DJ dient ja in einem Club als "Subunternehmer" / "Beauftragter", der für seine Dienste bezahlt wird und nicht als Angestellter des Clubs.
Wäre der DJ fest angestellt, müsste der Clubbesitzer bzw. Arbeitgeber dafür alle rechtlichen Folgen tragen.

DJs, die mit illegalen Material auflegen, gehen immer ein Risiko ein, rechtlich dafür verantwortlich gemacht zu werden.

Der DJ bedient sich in diesem Falle illegal der Tracks, die nicht an die Artists bezahlt werden und verlangt aber selbst eine Gage dafür - da geht die Rechnung eben früher oder später nicht auf...
 
Gestern in planetopia habe ich ja was gehört das ist mir so noch gar nicht in den Sinn gekommen...

Man kann ja mit Radioprogrammen aus dem Internet Musik ganz legal aufnehmen !
Hat man diese auf der Platte zahlt man dann GEMA gebühren ist ja auch alles legal..... oder täusche ich mich da.
In zukunft kann man ja zu illegalen Kopien einfach sagen hab die vom Internet radio aufgenommen...

Ist das nicht krass bitte...

Wo soll denn das noch hinführen .. :confused:
 
Guggi schrieb:
Gestern in planetopia habe ich ja was gehört das ist mir so noch gar nicht in den Sinn gekommen...
Man kann ja mit Radioprogrammen aus dem Internet Musik ganz legal aufnehmen !
Jo, aber NUR für den privaten Gebrauch.

Auch diese Grauzone wollen sie künftig in Gesetzen ausschliessen - bis dahin ist es noch erlaubt.

Jegliche Weitergabe u. Veröffentlichung ist verboten.

Irgendwo gabs da schon nen ausführlichen Thread hier , weiss nicht mehr wo (Ich glaube bei Mixing), da hatte ich alle Fakts reingeschrieben.
 
ja, ich glaube auch dass der Thread im "mixing" Bereich war.

Die GEMA will eine erhöhte Gebühr haben, wenn mit gebrannten CDs aufgelegt wird (Stichwort: Vervielfältigungsrecht) aber ob die Files darauf aus legaler oder illegaler Quelle Stammen, kannst Du gar nicht überprüfen (genauso wie auch niemand anderes dies überprüfen kann). Du hast diesbezüglich keine Sorgfaltsplicht, welche Du verletzen könntest. Abgesehen davon, müsste ersteinmal nachgewiesen werden, dass die Files illegal sind und dies ist wie gesagt nicht in letzter Konsequenz möglich.

Chrisitian
 
Danke für eure schnellen Antworten, das hatte ich mir schon so gedacht, wollte nur auf Nummer sicher gehen.
Es geht nur darum, dass ich oft auf auch öffentlichen Veranstaltungen DJs mit gebrannten CDs sehe (und ich bin ziemlich sicher dass die ned immer legal sind) und dann wollte ich mal wissen wie es aussieht, wenn ich einen solchen DJ auflegen lassen würde, wobei ich sowieso denke, dass die wirklich guten DJs das immer legal machen, denn jeder, auch die Künstller, sollte ja für seine Arbeit auch den Lohn bekommen.
cu
 
Folgende Antwort habe ich nach ca. 1 Monat von der AKM (wie die deutsche GEMA) bekommen ....

Legale Downloads von iTunes & Co
Mit den legalen Downloads werden Nutzungsrechte nur für den Privatgebrauch, nicht aber auch für den gewerblichen Gebrauch erworben. Wird daher ein Download aus einem legalen Online-Shop in der Folge von einem DJ für die öffentliche Wiedergabe in einer Discothek verwendet, fällt ein Kopierzuschlag an, womit die gewerbliche Nutzung abdeckt ist.
 
Guggi schrieb:
Folgende Antwort habe ich nach ca. 1 Monat von der AKM (wie die deutsche GEMA) bekommen ....

eigentlich müsste es DA aber so sein, dass man dann in dem GEMA-schreiben angibt, CDRs zu haben und da halt 30% draufzahlt.

hab nämlich gerade mit finetunes und www.conzoom.com endlich legale portale gefunden, die mit überweisung und lastschrift arbeiten. also die olle gema soll mir bei so nen legalen sachen nich in die quere kommen. wo is der unterschied ob ne cd oder n mp3 wenn alles gekauft ist???
 
Es geht nicht nur um legal oder illegal sondern auch um die Rechte die "innendrin" sind.
Auch CDs darf man nicht immer einfach so öffentlich Vorführen.
meistens steht drauf:
Unauthorised copying, ... public performance and broadcasting of this record prohibited

> öffentliches dingbums muss erst genehmigt werden, durch zahlen von Gema Gebühren z.B.
ähnliches gilt für MP3. Legal für Zuhause aber "illegal" für die Öffentlichkeit >> Gebühren

Bei CDs ist wohl bissl mehr "Recht" drin.
 
die öffentliche Vorführung ist ja über die GEMA Gebühr abgedeckt. Bei gebrannten CD´s ist das auch geregelt. Da erhöhen sich die GEMA Gebühren um 30%. Wie das mit mp3s aus einem legalem Download aussieht ist nicht geregelt. Die GEMA meint, dass auch hier die 30% Erhöhung anfällt aber in den Richtlinien ist nur die Sprache davon, wenn nicht das orginalMedium verwendet wird. Wenn ich allerdings eine Mp3 vom Notebook aus abspiele, ist dass das orginal Medium wie ich es erworben habe. Solange da keine eindeutige Regelung geschaffen wurde, halte ich mich an den Wortlaut und zahle "nur" die herkömmliche GEMA Pauschale. Selbst das sehe ich eigentlich nicht ein (bei Partys wo kein Mainstream gespielt wird) aber darum kommt man leider nicht herum.

Christian
 
Hallo,
kann mir jemand explizip beantworten wie es sich bei einer mobilen Disco verhält?
Sachverhalt wie folgt: Mobile Disco - Buchung für eine Privat Feier z.b. Hochzeit od. Geburtstag. Darf ich dort mit Mp3s Musik machen oder nicht?
Die Mp3s sind teilweise Promos, von Vinyl umgewandelt und selbst eingelesene CD´s (die im original vorliegen).
Ich habe vor meine Sampler alle einzulesen und in mp3s umzuwandeln, so könnte man Titel schneller finden. Das einlesen mit einem Speziellen Programm geht schneller, als alle tracks in eine z.b. Excel Tabelle abtippen.
Bevor ich mir aber die Mühe mache, würd ich gern wissen, ob ich dann gegen das Vervielfältigungsrecht verstoße oder nicht.
Bei öffentlichen Feiern - ja, aber wie sieht es aus, wenn ich offiziell als DJ mit meiner mobilen Disco - auf Rechnung - z.b. beim geburtstag meines nachbarn musik mache?

Ich muss ja unterscheiden zwischen einer privaten feier ( die ich selber im garten zuhause mache ) und einer privaten feier zu der ich als gewerbebetreibende fahre. ich verdiene ja nun mein geld mit dem abspielen von musik.
 
Zuletzt bearbeitet:
@larifari

meinste nicht das du es etwas übertreibst? nun haste nen eigenen thread dbzgl. aufgemacht, und nun hier auch noch gleiches posten. das muß nun wirklich nicht sein.
 
DJ-StachO schrieb:
Ich würde als VA die Veranstaltung ganz normal bei der Gema anmelden. Dann kannst Du sicher sein, daß dort keiner kontrollieren kommt, da Du es ja offiziell angemeldet hast.
Wen soll dann noch interessieren, von welchem Datenträger die Musik kommt? Wenn Du einen DJ engagierst, dann kannst Du doch davon ausgehen, daß der auch "offizielle" Musik auflegt. Macht er es nicht, so kann das doch nicht Dein Problem sein. Er spielt doch die Musik, nicht Du. Sollst Du ihn etwa noch kontrollieren?
Spielt der DJ noch auf eigene Rechnung, dann hast Du auch kein Problem damit. Ist er ein Kollege, der freundlicherweise auf der VA auflegt, könnte es vielleicht Probleme geben.
Könnte vielleicht wie eine Grauzone sein.

Fazit: Am besten alles legal, dann hast Du auch keine Probleme.


Ich bin doch selber der DJ!
Und, meine letzte Party hatte ich angemeldet und ich hatte trotzdem Kontrolle vor der Tür. Der hatte nämlich behauptet ich hätte nicht gemeldet.
 
Der DJ ist in der Regel eben NICHT der Veranstalter und somit nicht für die Zahlung von etwaigen GEMA-Gebühren verantwortlich (steht übrigens auch auf der Website dort). Bei einer Hochzeit ist üblicherweise eben das Brautpaar der Veranstalter (oder auch die Brauteltern, wer auch immer - eben meist nicht der DJ) und darf sich um solche Belange kümmern. Bei einer Buchung sollte dieses im Vertrag über einen entsprechenden Passus geklärt sein. Umgekehrt bist Du in diesem Fall in der Pflicht, den Veranstalter darauf hinzuweisen, dass sich in Deinem Repertoire MP3-Dateien befinden und dass sich hierdurch die Gebühren für die GEMA um 30% erhöhen. Entweder der Veranstalter akzeptiert dies (dann bist Du fein raus), oder er wird Dich bitten auf den Einsatz der Kopien zu verzichten. Auch dieses sollte vertraglich festgehalten sein, damit im Zweifelsfall die Haftungsfrage eindeutig geklärt ist.
 
Hey
auf die Idee bin ich ja noch gar nicht gekommen.
Na dann will ich mal schnell meine AGB´s ändern und mir einen schlauen Satz einfallen lassen, den ich unter meine AB schreibe.

Ist das rechtlich hieb- und stichfest?
 
Schau Dich einmal auf der DJ-Seite der GEMA um. Insbesondere die Antwort auf die Frage "Muss ein DJ Lizenzzahlungen an die GEMA entrichten?" zeigt den Standpunkt der GEMA recht einfach auf. Was die Formulierung von AB/AGBs angeht, solltest Du Dich an den Rechtsanwalt Deines Vertrauens wenden. Aus Ihnen sollte klar hervorgehen, dass der Veranstalter/Auftraggeber für die Entrichtung der Gebühren verantwortlich ist (Genauso gehört dann aber auch dazu, dass Du mit offenen Karten bezgl. des Verwenden von MP3-Dateien und den damit verbundenen Aufschlägen spielst!). Als Serviceleistung sollte die Anschrift inkl. Telefonnummer der zuständigen Bezirksdirektion gleich mit angegeben werden - das wirkt professioneller und seriöser.
 

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