Nebenjob DJ erlaubt?

Stich

Stich

27 und kein bißchen leise
Dabei seit
23 Aug 2005
Beiträge
856
Reaktionen
56
Ort
Steiermark, Österreich
Es betrifft mich jetzt nicht direkt, aber die Frage ist mir in den Sinn gekommen:

Ist es in euren Arbeitsverträgen gestattet, nebenbei als DJ zu arbeiten?

Ich selber habe einen freien Vertrag mit meinem Arbeitgeber, deshalb habe ich da auch keine Einschränkungen. Aber im Arbeitsvertrag meiner Freundin steht ausdrücklich drin, daß Nebentätigkeiten z.B. im Gastgewerbe nicht gestattet sind, weil sie dem Image schaden oder so.
Wie ist das bei euch so geregelt? Daß man nicht seiner eigenen Firma Konlurrenz machen darf ist logisch, aber auch wenn man in einem anderen Bereich arbeitet?
 
Also bei mir jedenfalls gibt es dabei keine Probleme!

Das was da mit Image-Schädigung gemeint ist finde ich totalen Schwachsinn!


Die Arbeitgeber die das so Regeln sind nur Neidisch auf den wundervollen Job des DJ! ;) :D
 
Es geht dabei nicht direkt um DJ, sondern auch Ausschank, Gogo usw. was in dem Vertrag untersagt ist.
 
Bei gutem Draht zum Chef oder Personalverantwortlichen würde ich einfach mal nachfragen. Ich würde mal vermuten, dass die damit kein Problem haben, solange es Deine Arbeit nicht beeinträchtigt (und Du z.B. regelmässig total unausgeschlafen zur Arbeit kommst).

Bei meiner neuen Stelle habe ich es bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, dass ich während meines Studiums als DJ gejobbt habe, und der Geschäftsführer meinte, dass ich das ruhig weiter machen kann. Natürlich dann nur am Wochenende. :)
 
Also Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten nicht verboten. Man darf also auch als DJ auflegen. Aber, wie Marvis auch sagte, gehst du als Angestellter mit einem Arbeitsvertrag die Verpflichtung ein, sicher zu stellen, daß du deiner Tätigkeit uneingeschränkt nachgehen kannst. Deine Freizeit dient primär der Erholung. Wird durch die Nebentätigkeit deine Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt und liegt keine spezielle Klausel vor, steht dem also nichts im Wege.
Auf jeden Fall aber würde ich dies mit dem Arbeitgeber abklären und schriftlich einen Anmerkung zum Arbeitsvertrag machen, in der genau geklärt wird, was du wie oft wie lange machen darfst. Das gehört dann natürlich von beiden Parteien unterschrieben. Nur so bist du sicher, denn natürlich kann dein Chef sagen, ja mach ruhig, aber sollte es mal Probleme geben, kann der sich natürlich sehr schnell umentscheiden. Egal, ob die was mit dem DJing zu tun haben oder nicht.

Achtung Falle: Du solltest auf keinen Fall in einer Nebentätigkeit aktiv werden, wenn du krank geschrieben bist. Das ist zwar dumm, wenn du dadurch ein Booking platzen lassen musst (Wer hat nicht mal mit ner fetten Erkältung ein Gig durchgezogen) aber sonst kann dich der Arbeitgeber fristlos kündigen.
 
bassline8 schrieb:
Auf jeden Fall aber würde ich dies mit dem Arbeitgeber abklären und schriftlich einen Anmerkung zum Arbeitsvertrag machen, in der genau geklärt wird, was du wie oft wie lange machen darfst. Das gehört dann natürlich von beiden Parteien unterschrieben. Nur so bist du sicher, denn natürlich kann dein Chef sagen, ja mach ruhig, aber sollte es mal Probleme geben, kann der sich natürlich sehr schnell umentscheiden.

Glaubst Du wirklich, dass das jemand mitmacht?

Ich würde das eher mündlich abklären und dann sehr sorgfältig dafür sorgen, dass Hauptjob und DJing nicht miteinander in Konflikt geraten.
 
marvis schrieb:
Glaubst Du wirklich, dass das jemand mitmacht?

Ich würde das eher mündlich abklären und dann sehr sorgfältig dafür sorgen, dass Hauptjob und DJing nicht miteinander in Konflikt geraten.


Also mit dieser Absprache "hinter vorgehaltener Hand" erreichst Du genau das, was man eigentlich vermeiden will: Im Zweifelsfall hast Du nichts schriftlich, kannst also nicht nachweisen, daß Dein Vorgesetzter einverstanden war. Es muß Dir nur irgendwann jemand was Böses wollen - reingefallen, im schlimmsten Falle Kündigungsgrund.

Die einzig wasserdichte Methode ist eine kurze schriftliche Genehmigung. Habe ich übrigens auch machen lassen.

Sieh's mal so rum: Warum sollte ein Arbeitgeber, der mit Dir zufrieden ist, was dagegen haben, wenn Du am Wochenende in Deiner Freizeit ein paar Stunden auflegst. Es sei denn, das Wochenende würde zu Deiner normalen Arbeitszeit gehören.
 
marvis schrieb:
Glaubst Du wirklich, dass das jemand mitmacht?

Ich würde das eher mündlich abklären und dann sehr sorgfältig dafür sorgen, dass Hauptjob und DJing nicht miteinander in Konflikt geraten.

Bei größeren Arbeitgebern ist wohl eher der schriftliche Weg Standard. Meine Tätigkeit ist seit Anfang an als schriftliche Nebenabrede zum Arbeitsvertrag enthalten. Unter anderem ist darin auch eine maximale Stundenzahl pro Monat festgeschrieben. Bis vor zwei Jahren wurde diese Nebenabrede auf ein Jahr befristet, und jetzt ist sie ohne zeitliche Einschränkung dauerhaft gültig und damit bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
 
marvis schrieb:
Glaubst Du wirklich, dass das jemand mitmacht?

Ich glaube das nicht nur, ich weiß das, weil ich erstens es so selbst gehandhabt habe und es geklappt hat und zweitens hierzu auch Fachliteratur gelesen habe.
Was glaubst du, was dir jemand, der Ahnung von der Materie hat, rechtlich raten würde: Das wasserfeste schriftliche oder das hörensagen?

Wenn eine Firma mir dies nicht schriftlich geben würde, dann würde ich aber ganz vorsichtig sein!
 
Ist es nicht der fall das mündlich abgemachte Dinge genauso geltend sind wie schriftliche? Sollte so etwas nicht schriftlich wiederlegbar sein muss dies ja irgendwo aufgeführt sein. Zbsp: Ein kaufvertrag ist mündlich genauso geltend wie wenn ich unterschreiben würde, beim Lehrvertrag steht da aber das er nur schriftlich gültig ist..... oder liege ich da falsch? :confused:

Lg Van
 
Aber wenn du was schriftlich hast ist das auf jedenfall besser weil stell dir mal die Situation vor du hast mündlich was mit deinem Boss abgemacht das du am WE auflegst ab und zu und er hat nen schlechten Tag du sagst irgendwas was ihm nicht passt - BOOM - und schon sitzt du auffer Straße, denkste deinem Boss macht das was aus vorer Tür stehen 5 Mille andere, wenn du jetzt aber was schriftliches hast und die selbe Situtation kannste sagen ne guck ma hier ich hab was schriftliches wegen dem Grund kannste mich nicht rauswerfen ....
 
mit dem auflegen in clubs verhaelt es sich genauso wie mit ejder anderen taetigkeit auch.
zu allererst dürft ihr keine jobs machen die mit euer arbeit zu tun haben.
was beim djing nicht der fall sein wird.

und zwietens braucht ihr nur muendlich nachfragen ob ihr diese nebentaetigkeit ausüben koennt.
in der regel wird das kein chef verbieten, solange es eure hauptarbeit nicht beinflusst.
ich habs einfach gesagt und gut ist.

macht euch da mal keine waffel. ;)
 
VanDax schrieb:
Ist es nicht der fall das mündlich abgemachte Dinge genauso geltend sind wie schriftliche? Sollte so etwas nicht schriftlich wiederlegbar sein muss dies ja irgendwo aufgeführt sein. Zbsp: Ein kaufvertrag ist mündlich genauso geltend wie wenn ich unterschreiben würde, beim Lehrvertrag steht da aber das er nur schriftlich gültig ist..... oder liege ich da falsch? :confused:

Prinzipiel ja, ich habe auch schonmal in einer Firma gearbeitet, ohne einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, aber wie willst du etwas mündliches beweisen?
Im Zweifelsfalle ist schriftlich immer besser. Ich werde hier keinem raten, auf sowas zu verzichten. Aber das ist ja auch nur meine Meinung. Es steht jedem frei, was anderes zu machen :)
 
So ist es. Verträge sind selbstverständlich auch mündlich abschließbar. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Immobiliengeschäfte.

Das Problem ist eben nur, das in einem Streitfall nachzuweisen. Wenn jemand böswillig ist, sagt er eben "Nö, haben wir nie drüber gesprochen".
 
Vertrag ist Vertrag und wenn da auch noch direkt etwas von Gastro drinsteht, dann würde ich das schon sehr ernst nehmen.
In einem ehemaligen Job musste ein Kollege seine mobile Disko, die er ab und an am Wochenende betrieben hat, aufgeben. Ein ihm übel gesonnener Mitarbeiter hat diese Tätigkeit dem Arbeitgeber 'verpetzt'. Daraufhin gab es eine Abmahnung und die Kündigung wurde angedroht.
Im Arbeitsvertrag stand drin, dass das Wochenende allein zur Erholung zu nutzen ist.

Grüße, Georg
 
Also, eigentlich kanns doch dem Arbeitgeber ziemlich schnuppe sein, was ich in meiner Freizeit anfange, haupsache ist halt, dass ich bei der Arbeit 100% gebe.

Also ich organisiere auch neben meiner Arbeit Veranstaltungen und lege auf, und das klappt.

Wieso muss mein chef was davon wissen?

Weiters, man kann ja auch ohne probleme neben einer arbeit studieren(abgesehen jetzt vom zeitlichen) - da sagt auch niemand was.
oder es gibt leute, die haben 2 jobs, weils finanziell mit einem nicht geht...

Mein chef hat mir sogar am anfang gesagt, er findets toll, wenn jemand was noch nebenher macht, aber hauptsache ist, dass ich voll bei der eigentlichen arbeit bin....

Wenn mein 2. Job einfluss auf den anderen nimmt, ist das wieder was anderes. (sei es zeitlich oder auch körperlich (müde, ablenkung usw.))
 
Beak schrieb:
Also, eigentlich kanns doch dem Arbeitgeber ziemlich schnuppe sein, was ich in meiner Freizeit anfange, haupsache ist halt, dass ich bei der Arbeit 100% gebe.

Also ich organisiere auch neben meiner Arbeit Veranstaltungen und lege auf, und das klappt.

Wieso muss mein chef was davon wissen?

Das hängt vom Arbeitsvertrag und anderen Dingen ab.

Hier zum Beispiel mal etwas Interessantes was ich razzfazz gegoogelt habe:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/recht_nebenjob.php

Wenn du nun nebenbei unter der Woche deine Veranstaltung organisierst und dein Arbeitgeber kriegt davon etwas mit, dann sieht es schnell dunkel aus, wenn du vollzeit arbeitest. Da hast du nämlich ganz flott mal die 8 Stunden pro Tag überschritten.

Dein Arbeitnehmer muss dir ja nicht was böses wollen, aber ich kenne genug Leute, die sich als Verantwortlicher schnell auf den Sack getreten fühlen, weil sie sich übergangen fühlen.

Nochmal: Ihr könnte ja machen was ihr wollt und solange es gut geht ok.
Absichern hat aber noch keinem geschadet. Und wenn das schon ein Problem für dich darstellt: Nachtigal ick hör dir trappsen ;)
 
Beak schrieb:
Also, eigentlich kanns doch dem Arbeitgeber ziemlich schnuppe sein, was ich in meiner Freizeit anfange, haupsache ist halt, dass ich bei der Arbeit 100% gebe.

Das ist eben der Unterschied zwischen dem, was man als Recht empfindet und was als Recht gilt. Würde wohl jeder sagen: Was geht den das an.
Ist aber eben nicht so.

Abgesehen davon, daß Arbeitsrecht bei Dir in Österreich ja durchaus anders sein kann: Das Urheberrecht z.B. ist auch so ein Fall, wo Rechtsempfinden und tatsächlich geltendes Recht immer weiter auseinander gehen.
 
Argon schrieb:
Im Arbeitsvertrag stand drin, dass das Wochenende allein zur Erholung zu nutzen ist.
Das ist aber schon ne ziemlich harte Formulierung.
Ist sowas in heutigen Arbeitsverträgen Gang und Gebe ?
(Ich bin noch Schüler ;) )
 
bassline8 schrieb:
Wenn du nun nebenbei unter der Woche deine Veranstaltung organisierst und dein Arbeitgeber kriegt davon etwas mit, dann sieht es schnell dunkel aus, wenn du vollzeit arbeitest. Da hast du nämlich ganz flott mal die 8 Stunden pro Tag überschritten.

Also unter der Woche mach ich so oder so nix, weil ich glaub dazu wär ich nicht imstande und außerdem sind veranstaltungen am wochenende ja bekanntlich erfolgreicher.

Außerdem mache ich sowas hobbymäßig, genau wie wahrscheinlich 90% von den DJs hier im Forum, und beim Hobby gilt nicht sowas wie Arbeitsrecht und so weiter.
Aber ich hab mich jetzt mal mit meinem Chef darüber unterhalten - is ja eigentlich ein wichtiges thema und ziemlich oft vertreten - und er meint, dass es sowas wie höchstens 8 Stunden am tag arbeiten beide Jobs inklusive net wirklich gibt - wie soll das auch klappen, ich glaub, dass is auf der HP da oben ein bisschen unglücklich erklärt.
Du musst nur deinen nebentätigkeit melden - also sagen, dass du nebenher was machst.
Jedoch kommts halt ein bissal blöd, wenn du sagst, du bist dj und legst immer am montag und am donnerstag von 22 - 3 uhr früh auf.... das hängt dann vom chef ab, manche sagen gleich nein, andere schauen sichs an, obs einfluss auf deine arbeit nimmt.

Wenn das ganze am WE (also an tagen wo frei ist) stattfindet, dann ists eigentlich schnuppe - eigentlich logisch.

Was Stich hier geschrieben hat, dass Arbeiten im Gastgewerbe verboten sind, ist vertragsabhängig und so auch Arbeitgeberabhängig.
Die sagen halt einfach von vorhinein schon, das darfst du machen, das nicht. Und zwar nicht wegen Image-Schäden, sonder einfach deswegen, damit die arbeiter ausgeruht sind, deswegen das WE zur erholung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Beak schrieb:
Also unter der Woche mach ich so oder so nix, weil ich glaub dazu wär ich nicht imstande und außerdem sind veranstaltungen am wochenende ja bekanntlich erfolgreicher.

Ups, also ich habe früher mal Events organisiert und auch wenn das Event selber am Wochende stattfand, so ist doch unter der Woche einiges an Arbeit angefallen. Termine mit Sponsoren, Meetings, Flyer drucken, Am Tag vorher aufbauen etc. etc.

Waren ja auch Beispiele, die nicht auf dich zutreffen müssen.

Zum Thema 8 Stunden oder mehr arbeiten, google mal nach Arbeitsrecht und Arbeitszeiten. Ist ganz interessant, wie das Rech tin Deustchland aussieht.
Ist natürlich auch kalr, daß Arbeitgeber da oft nicht explizit drauf verweisen.

Anyway, das wichtigste ist wohl von allen gesagt...
 
bassline8 schrieb:
Ups, also ich habe früher mal Events organisiert und auch wenn das Event selber am Wochende stattfand, so ist doch unter der Woche einiges an Arbeit angefallen. Termine mit Sponsoren, Meetings, Flyer drucken, Am Tag vorher aufbauen etc. etc.

Ja na das is so oder so klar! Die meiste arbeit findet im Vorhinein statt!
Nur da kann man sich das ziemlich gut einteilen (auf längere Zeit aufteilen, früh anfangen), das geht dann schon! Außerdem sind wir zu 6.
anders ist es dann am veranstaltungstag selber... also zuerst arbeiten, dann gleich nacher zur Veranstaltung und am nächsten tag wieder arbeiten.... das wäre zu viel.. da brauch ich schon mindestens den halben tag frei und wenn nur den halben tag frei, dann die anderen 2 tage kann ich auch nur halbtags arbeiten :)

Zurzeit mach ich die meisten veranstaltungen am samstag. Da hast du am freitag früher aus, kannst noch schön ausschlafen und hast den ganzen samstag zur vorbereitung.
 
Beak schrieb:
Zurzeit mach ich die meisten veranstaltungen am samstag. Da hast du am freitag früher aus, kannst noch schön ausschlafen und hast den ganzen samstag zur vorbereitung.

Those where the days ...
Na bin halt schon zu alt, bei mir gibt es so was wie Freitags früher frei und schön ausschlafen nicht. Samstags morgens punkt sechs plappern meine 2 Söhne und wollen gefüttert werden. :)

Ist aber schon klar, du kriegst das bestimmt hin mit dem "Nebenjob", scheinst dir ja dein Hobby gut einzuteilen.

Ich war halt nicht immer so vernünftig. Während meiner Ausbildung habe ich zum Teil Mittwochs, Freitags, Samstags und sonntags dann noch auf After Hours aufgelegt. Ich war so schnell im "Teufelskreislauf" drin, weils es Fun gemacht hat und auch noch Geld gebracht hat, daß ich da gar nicht so drüber nachgedacht habe, was ich mir mit dem Schlafentzug alles antue.

Da bist du vernünftiger, richtich so ! :D
 
Bei einer Leiharbeitsfa. wollte man dies mir einmal verbieten, einen selbst(st)ändigen Nebenjob auszuüben.

Das Gehalt war allerdings wie üblich so niedrig, daß man einen Nebenjob quasi annehmen muß :p

Bei Beamten muß der Dienstherr wohl gefragt werden.
 
bassline8 schrieb:
Während meiner Ausbildung habe ich zum Teil Mittwochs, Freitags, Samstags und sonntags dann noch auf After Hours aufgelegt.

Tja, ich glaub das ist der Unterschied, dass ich nicht studiere... Wer weiß was mir dann einfallen würde :p
Da hat man irgendwie mehr zeit als notwendig ist und dann auf einmal weißt nicht mehr wo oben oder unten ist ;) :p
 

Neue Themen


Zurück
Oben