Online Bestellung - DJ Equipment

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ccey

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Hallo Leute,

kennt sich jemand mit online-bestellungen und deren verbindlichkeit bezüglich der preisangabe aus?

Beispiel:
nehmen wir einen online equipment shop. ein gerät hat einen überraschend niedrigen preis.
ich bestelle die ware.
wie ist die rechtliche situation dann, bezüglich meiner verbindlichen bestellung der ware und dem preis was angegeben war.

hat jemand schon mal so ne erfahrung gemacht?

danke
 
Hi,

bei Onlinebestellungen ist es immer wichtig die AGBs des Shops zu lesen, denn:

wie in deinem genannten Beispiel bezüglich Preisänderungen gibt es verschiedene Möglichkeiten.

1. der Händler hat in seinen AGBs Irrtümer und Änderungen vorbehalten --> der Preis kann sich ändern und du musst ihn zahlen, kannst jedoch die Ware zurücksenden wenn dir die Änderung zu viel ist

2. der Händler verkauft zu einem Sonderangebot mit zeitlicher Beständigkeit. --> Du brauchst nur den ausgeschriebenen Preis zu zahlen, sonst ist das Betrug.

3. der Händler hat keine AGB (so einen gibts nicht) --> der preis ist bindend

ich hoffe das ich dir ein wenig helfen konnte --> Aussagen ohne Gewähleistung ;)
 
"Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit. "

So steht es in der AGB unter Angebote.
 
Also AGBs sind in bestimmten Fällen nicht bindend, denn was geht und was nicht bestimmen die Gerichte.
Und die entschieden dass Preise in Online-Shops unverbindlich sind. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auslieferung zustande.
Der Verkäufer kann die Ware sogar zurückfordern wenn ihm im nachhinein der Fehler auffällt.
 
Der Verkäufer hat nicht das Recht, den Preis nach einer Bestellung (einem Vertragsabschluss Kunde - Verkäufer) nachträglich zu Ungunsten des Kunden zu verändern. Zu Gunsten geht natürlich - teurer werden darf es nicht, bzw. der Kunde müsste dann benachrichtigt werden. Eingefordert kann der erhöhte Warenpreis allerdings nicht!

Zu vergleichen mit einem Kostenvoranschlag. Dieser darf nicht "wesentlich" überschritten werden, andernfalls besteht das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen!

Zu sehen auf: http://www.ksa.at/recht/vorkauf/Kostenvoranschlag.html
 
Moin

wenn alle Stricke reißen:

Fernabsatzgesetz § 312 ff. BGB. Da kannst Du die Sachen innerhalb 14 Tagen immer noch zurückgeben, auch bei Nichtgefallen. :p
 
also ich weiß mit ziemlicher sicherheit, das abgedruckte angebote, also auch onlineinhalte verbindlich sind ;)
das weiß ich unter anderem deshalb, weil ich son kram bis zum abwinken in meiner bürokaufmann-lehre büffeln durfte :p
 
moeep..nee. zum einen ist alles eine unverbindliche preisempfehlung von seiten des anbieters, irrtümer bleiben auch da vorenthalten und weiterhin, wenn du ein produkt kaufen willst, gibst du mit deiner bestellung ein angebot, juristisch gesehen, ab, auf das der anbieter eingehen kann oder nicht. also bindend ist erst dann wenn auch der verkäufer positiv auf dein kaufangebot zustimmend eingeht. solange dies nicht passiert, ist kein verbindlicher vertrag zustande gekommen.

man möge mich steinigen, wenn dies nicht so ist. ;)
 
Thomas K. schrieb:
moeep..nee. zum einen ist alles eine unverbindliche preisempfehlung von seiten des anbieters, irrtümer bleiben auch da vorenthalten und weiterhin, wenn du ein produkt kaufen willst, gibst du mit deiner bestellung ein angebot, juristisch gesehen, ab, auf das der anbieter eingehen kann oder nicht. also bindend ist erst dann wenn auch der verkäufer positiv auf dein kaufangebot zustimmend eingeht. solange dies nicht passiert, ist kein verbindlicher vertrag zustande gekommen.

man möge mich steinigen, wenn dies nicht so ist. ;)


Das ist so teilweise richtig. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden. Generell stellt eine Preisauszeichnung laut Preiskenzeichnungsgesetzt eine verbindliche Willenserklärung da. Wenn aufgrund eines Fehlers die Preis fälschlicher Weise fehlerhaft angegeben war, kann dies korrigiert werden (sprich der eigentliche Preis zählt und der Kunde kann sich überlegen ob er es dennoch nehmen will oder nicht). Dieser Fehler muss aber unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) korrigiert werden. Komm ich am nächsten Tag nochmal an dem gleichen Schaufenster vorbei und der Preis wurde inzwischen nicht geändert, verstösst der Händler gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Christian
 
Tatsächlich besteht eine Rechtsgültige Willenserklärung die der Kaufvertrag nach § 433 BGB voraus setzt, aus Angebot und Annahme.

Jedoch handelt es sich bei den mit Preisen verzeichneten in Onlineshops dargestellten Waren noch nicht um ein Angebot. Sondern lediglich um ein wie wir juristen das ausdrücken ivitatio ad offerendum (eingedeutscht: "Einladung zum Angebotabgeben") Somit ist die eigene Abgabe bzw. bestellung nicht die Annahme eines bereits gegebenen Gebotes sondern lediglich ein eigenes Angebot die Ware oder Sache iSd §90 BGB zu kaufen. Dies Schlussfolgert das eine Wirksame rechtskräftigte Willenserklärung und somit ein gültiger Kaufvertrag erst dann entstanden ist wenn der Händler mit dem Angebot einverstanden ist und selbiges Annimmt.

Ergo sind die Preise , mit welcher die Ware ausgezeichnet werden, nicht bindend.
Ist nen Prinzip der deutschen privat Autonomie!

Hoffe Konnte weiterhelfen.
 
kric11 schrieb:
Moin

wenn alle Stricke reißen:

Fernabsatzgesetz § 312 ff. BGB. Da kannst Du die Sachen innerhalb 14 Tagen immer noch zurückgeben, auch bei Nichtgefallen. :p

Das Fernabsatzgesetz ist seit dem 01.01.2002 außer Kraft getreten.

Es gibt nur noch Fernabsatzverträge, welche im BGB festgelegt sind.
 

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