Open Air Party mit Akku-P.A.

M

Markimarc

Bekanntes Mitglied
Dabei seit
27 Jan 2017
Beiträge
102
Reaktionen
2
Hallo,
wir veranstalten Open Air Partys mit Generator und PA Anlage.
Leider hat es Probleme mit Förster/Polizei gegeben, es kam sogar zur Anzeige.

Jetzt meine Frage

Ich habe gehört, dass auf Open Air Partys, die mit diesen neuen Akku PA Systemen beschallt werden, die Polizei lediglich Platzverweise ausstellen darf und keine Anzeigen.


Es gehe offenbar darum , dass bei Generatorbetrieb eine andere Gesetzeslage vorherrscht.

Kennt sich einer von euch damit aus , wo die gesetzlichen Grenzen zwischen "Beisammensein mit Akkumusik" und illegaler Party gezogen werden?
Evtl Personenzahl ?

Bitte nur Antworten von Leuten, die sich damit auskennen.

Gruss
Marc
 
Es macht schon einen Unterschied aus "feuerpolizeilicher" Betrachtung.
Ein Generator mit seinen Betriebsstoffen (Benzin/Diesel, Öl) ist eine Umweltgefahr.
Außerdem je nachdem eine Lärmbelastung und Feuergefahr.
Dazu kommt noch ggf. offenes (Lager-)feuer und Zigaretten.
In Deutschland darf man nicht einfach so im Wald Feuer machen oder feuergefährliche Handlungen vornehmen.
Bei den Akkulautsprechern steht erstmal nur die Lärmbelästigung im Raum, dieser kann mit einem Platzverweis entgegengewirkt werden.
Ob es "lediglich" einen Platzverweis gibt oder eine Anzeige hängt von der Art des "Vergehens" ab.
Das sind auch zwei unterschiedliche Dinge. Wenn man einfach nur weggeschickt wird hat man erstmal nichts "verbrochen".
Eine Anzeige gibt es bei Verletzung von Vorschriften / Rechtsnormen, das geht nicht "einfach so".
 
Danke für die Infos, Netwizard:)
Das scheint mit den Akku-Boxen also nicht so hoch bestraft zu werden.
Leider haben wir dann keine Subwoofer, den konnte ich mit Akkubetrieb nicht finden.

Wir suchen nach Wegen, unsere "Angriffsfläche" bei (illegalen) Partys zu verkleinern.
Wichtig wäre evtl noch eine Info, die mir letztens zukam:

Bis 99 Leute - eine lose Zusammenkunft
100- 299 Leute - eine Versammlung
300 - ∞ - eine Veranstaltung
 
Wichtig wäre evtl noch eine Info, die mir letztens zukam:

Bis 99 Leute - eine lose Zusammenkunft
100- 299 Leute - eine Versammlung
300 - ∞ - eine Veranstaltung
Wichtiger wäre nach welchem Regelwerk diese Definition gelten soll.
Wenn das z. B. für Innenräume oder Bahnhofshallen ist hilft dir das gar nix.
Außerdem könntest du dich ja in einem Bereich aufhalten der von mehreren verschiedenen Vorschriften abgedeckt ist, dann müsstest du diese allesamt berücksichtigen bzw. die "strengste".
Die Versammlungsstättenverordnung und die GEMA definieren "Veranstaltung" z. B. anders.
Zusätzlich stellt sich mir die Frage, was das für eine Konsequenz hat, wenn es jetzt 100 oder 300 Leute sind und in die jeweils höhere Kategorie fällt?
 

Neue Themen


Zurück
Oben