Im Folgenden spreche ich für die SCHWEIZ, und es soll auch keine Rechtsberatung sein, ist einfach mein Wissen nach einem Quartal Jus-Studium
Also grundsätzlich haftet der Gast für sein Handeln, er kann diesen Schaden von der Versicherung einfordern, welche allerdings nicht den gesamten Betrag zahlen muss, wenn er betrunken war. Aber dir gegenüber haftet er sowieso über den gesamten Betrag.
Nicht haften würde er, wenn es keinen Kausalzusammenhang gäbe, das heisst wenn er bei seinem Handeln nicht davon ausgehen konnte, dass er damit etwas kaputt macht. Damit meine ich nicht "ich wusste nicht dass das Ding nicht wasserdicht ist", es geht hier wirklich um den Fall, dass er nicht wissen konnte, dass dann etwas passiert, wie (komisch Beispiel, ich weiss, aber mir kommt nichts besseres in den Sinn) Gast stellt während der Party das Licht ein was die Sicherung nicht verträgt, die hauts raus, Stromausfall und dir zerschiessts ein USB Stick oder eine SD Karte oder so.