Problem mit CDJ-800

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Hallo,
habe mir vor kurzem einen cdj 800 bei ebay geschossen, der anbieter hat ihn als mp3 fähig ausgeschrieben, nun meine frage, habe einige mp3 cd's versucht abzuspielen, nur hat dies nie funktioniert!
mir ist auch eigentlich nicht bekannt das der alte 800er mp3's abspielen kann.

vom verkäufer wurde mir gesagt das er auf dem 800er mp3 cd's abgespielt hat!

wie kann das funktionieren?
 
AW: problem mit CDJ 800

der cdj 800mk1 (also alte version) kann definitiv keine mp3s abspielen. das kann nur der cdj 800 mk2. droh dem typ mit ner klage und verlange kaufpreisminderung
 
AW: problem mit CDJ 800

Hallo,
habe mir vor kurzem einen cdj 800 bei ebay geschossen, der anbieter hat ihn als mp3 fähig ausgeschrieben, nun meine frage, habe einige mp3 cd's versucht abzuspielen, nur hat dies nie funktioniert!
mir ist auch eigentlich nicht bekannt das der alte 800er mp3's abspielen kann.

vom verkäufer wurde mir gesagt das er auf dem 800er mp3 cd's abgespielt hat!

wie kann das funktionieren?

sicher das es mp3 waren und keine WMV WAV o.ä. ?

guck mal wie schon gesagt ob du nen MK2 oder MK1 hast
 
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du kannst nachbesserung verlangen, wenn er dir ein gerät versprochen hat, das mp3's abspielen kann, dann musste auch eins bekommen das so etwas kann.

wenn er nicht nachbessern will, kaufpreis minderung verlangen...
alternativ geld zurück.
geht er dadrauf nicht ein.. schalt nen anwalt ein!
 
AW: problem mit CDJ 800

Let´s Fetz ... direkt ne Mahnung über Ebay an den wenn er sich nicht umgehend meldet!

Aber ich denke der wird was dran machen .. ich wette, der war auf ner Homepage und einfach die Details von nem mk2 Copy/Past ..

Was sagt man denn bei sonem Preis an .. 30€ mindern?
 
AW: problem mit CDJ 800

Wasn Zufall... Genau das Angebot hatte ich auch im Auge behalten. Ist in der Tat etwas unübersichtlich beschrieben. Aber: Zum einen sieht man auf den Original-Bildern deutlich, das es sich um den MK1 handelt und zum anderen hätte man dem Verkäufer eine Frage stellen können (was ich übrigens getan habe) - und dann wäre alles geklärt gewesen.

Also ich denke, mit Wertminderung wirst du da wenig Chancen haben, da die Original-Bilder eine eindeutige Sprache sprechen.

Aber versuchen würde ich es auf jeden Fall ;)
 
AW: problem mit CDJ 800

also ich hab in der beschreibung nirgends ein "MK2" gelesen.
der verkäufer sprach immer nur vom CDJ 800

jedoch erwähnt er das man MP3´s abspielen kann.........das kann man aber nicht

das ist echt ein schwieriger fall......:confused:
 
AW: problem mit CDJ 800

also ich hab in der beschreibung nirgends ein "MK2" gelesen.
der verkäufer sprach immer nur vom CDJ 800

jedoch erwähnt er das man MP3´s abspielen kann.........das kann man aber nicht

das ist echt ein schwieriger fall......:confused:

Exakt... Und auf meine Nachfrage hin bekam ich auch die Antwort, das es sich um einen MK1 handelt. Und es steht ja eindeutig geschrieben, das man bei Fragen VOR Abgabe eines Gebots selbige klären soll... Wer sich daran nicht hält hat dann eben pech gehabt... Klingt hart, ist aber so.
 
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Wenn doch aber in der Beschreibung steht, dass das Gerät mp3´s lesen kann, muss er diese doch Einhalten oder? Vielleicht ist er ja so kulant und gibt lässt noch etwas am Preis nach! Da stehen die Chancen bei beiden denke ich 50/50. Er hat in der Beschreibung nen dicken fehler gemacht, und du hast dich nich richtig Informiert! Ne Zwickmühle find ich...
 
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Also,
ich hab das ding in letztem moment gesehen.
Ebay werde ich auf jedemfall bescheid sagen, da er eh in der überschrift sogar den CDJ 1000 beworben hat, das darf man so nicht!
das das gerät nicht mp3 fähig ist wusste ich nicht, und da der anbieter es mehrfach angegeben hat und mir gestern nochmals via email bestätigte das das gerät mp3 fähig sei und meinte das es mein prob sei
der Pioneer kundenservice dementierte mir das auch das es nit mp3 fähig ist.

und da der werte verkäufer sich weigert einen gütigen kompromiss einzugehen, hab ich meinem Anwalt bescheid gesagt.
der hat sich das kurz angeschaut und meinte trotz seiner erläuterungen, das dieses angebot nicht rechtens ist!
da 1. Falsche beschreibung in Überschrift und text
2. verschiedene Bilder angezeigt werden.
3. er mir nochmals in einer email bestätigte das das gerät defintiv mp3 fähig sei, somit ist eine versehentliche beschreibung des Gerätes auch ausgeschlossen und ich darf ein MP3 fähigen CD Player verlangen da ich auch auf so einen geboten habe
 
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Genauso ists Richtig! Ich würde eher nach Beschreibung als Bilder gehen. Es gibt sehr viele Ebayer die einfach Bilder von anderen Auktionen benutzen da sie selber keine machen wollen.
 
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das ist aber auch verboten!

naja ich warte ab was passiert...is net mehr mein problem!
 
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Halte uns aber mal aufem Laufenden... würd gerne wissen was raus geworden ist.
 
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Nachbesserung? bei Ebay - gebrauchte Sachgüter - private Verkäufer? Sollte es sich um einen privaten Verkäufer handeln, der private und in der Rgel gebrauchte Sachgüter verkauft Bewertungen <500, dann kannst du eine klassische Nachbesserung bzw. ein Ersatzgerät nicht verlangen. In diesem Fall wird der Verkäufer bereits ausgeschlossen haben, dass ein Umtausch bzw. Gewährleistung erfolgt - richtig??? Jedoch handelt es sich in diesem Fall um einen Mangel bzw. Abweichung des Artikels von der Beschreibung. Du kannst den Vertrag insofern anfechten, da er anfechtbar ist. Egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer.

Jedoch sollte man in der Geschäftssprache versuchen, zunächst freundlich aber sachlich zu bleiben. Nicht drohen - nicht fordern. Jedoch unmissverständlich klarmachen, dass Du eine Reaktion in deine Richtung erwartest. Solltest Du keine Antwort erhalten - präzise werden und unmissverständlich aber dennoch sachlich und auch fachlich klarmachen, dass es Dir ernst ist. Wenn dann nichts kommt. Anzeige und wenn nötig zivilrechtliche Konsequenzen in Erwägung ziehen und vor allem nach der erstatteten Strafanzeige damit drohen. Dann sollte etwas erfolgen.

Wenn nicht - Pech - wir befinden uns in Deutschland - da sind leider immer die Täter - Opfer und dementsprechend gering fällt die Strafe bzw. Entschädigng des Geschädigten aus.


Ich hätte zunächst eine Anzeige erstattet. Erspart Mühe und Kosten. Aber ich denke, dass Dein Anwalt das richtige machen wird. Hoffe, dass 'Deutschland auf deiner Seite ist'.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: problem mit CDJ 800

bin auch sachlich geblieben, hab ihn drauf hingewisen das ich mich im nachhinein erkundigt habe warum der cd player keine mp3 spielt ihn angeschrieben das dieses gerät keine mp3's spielt und er bleibt aber bei seinem standpunkt das das gerät defintiv mp3's spielt, ich sei nur zu blöd die mp3's richtig zu brennen! *aha*

darauf antwortete ich das auch der pio kundenservie etc. keine mp3 fähigkeit bestätigte, und wie wir denn nun verbleiben würden,
er antwortete nicht, ich warte bis morgen, dann gehts mit einer email weiter in der stehen wird, da ich keine antwort bekomme, ich meinen anwalt einschalten werde.
weil keine antwort ist auch eine antwort, im sinne von ignoranz!
 
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Hi an alle,

muss hier auch mal meinen Senf dazu geben.

Bilder spielen in der Regel eine untergeordnete Rolle. Woher soll jemand, der sich mit der Materie nicht zu 100% auskennt unterscheiden können, ob auf den Bildern einm MK1 oder MK2 abgebildet ist?
Ausschlaggebend ist die Produktbeschreibung. In der Produktbeschreibung steht eindeutig, dass das Gerät MP3 fähig ist. Wie soll man an Hand der Bilder beurteilen können ob das stimmt oder nicht? Man muss sich also auf die Beschreibung verlassen können. Es ist mit Sicherheit nicht aufgabe des Kunden (Käufers) sich anhand der Bilder auf der Website des Herstellers noch einmal zu informieren ob die Angaben stimmen. Der Kunde muss davon ausgehen, dass die gemachten Angaben richtig sind.

Anhand der EMail des Verkäufers kann man sehen, dass dieser Versucht den Käufer arglistig zu täuschen. Unter Umständen erfüllt er mittlerweile schon mehrere Straftat Bestände.

Ich würde den Verkäufer vorschlagen, dass er das Gerät zurück nimmt und dir deine Kosten erstattet. Ansonsten (wie schon geschehen) Anwalt einschalten und Vertrag rückgängig machen und darauf bestehen, dass der Verkäufer die Kosten übernimmt.

Eventuell noch eine Anzeige wegen Betruges machen. Die wird wohl ehh eingestellt aber die Perosn ist dann zumindest Aktenkundig und wird sich überlegen, wie sie in der Zukunft zu handeln hat.
 
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bin auch sachlich geblieben, hab ihn drauf hingewisen das ich mich im nachhinein erkundigt habe warum der cd player keine mp3 spielt ihn angeschrieben das dieses gerät keine mp3's spielt und er bleibt aber bei seinem standpunkt das das gerät defintiv mp3's spielt, ich sei nur zu blöd die mp3's richtig zu brennen! *aha*

darauf antwortete ich das auch der pio kundenservie etc. keine mp3 fähigkeit bestätigte, und wie wir denn nun verbleiben würden,
er antwortete nicht, ich warte bis morgen, dann gehts mit einer email weiter in der stehen wird, da ich keine antwort bekomme, ich meinen anwalt einschalten werde.
weil keine antwort ist auch eine antwort, im sinne von ignoranz!

Was ist eigentlich jetzt deine Zielsetzung mit deinem Anwalt bzw. was hast du den Verkäufer geschrieben, Minderung des Preises oder Geld zurück?

In deinem Fall sehe ich nur, dass der Kauf nicht bindend ist wegen Irrtum des Verkäufers in Text und Bild. Im Klartext muss der Verkäufer nur dein Geld zurück erstatten.
 
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Vergessen zu erwähnen!

- Metallene Tasten

Das sollte laut Beschreibung dein Player haben! :D
 
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nicht nur metallerne tasten, auch CD Text gibet irgendwie nicht :(
 
AW: problem mit CDJ 800

Was ist eigentlich jetzt deine Zielsetzung mit deinem Anwalt bzw. was hast du den Verkäufer geschrieben, Minderung des Preises oder Geld zurück?

In deinem Fall sehe ich nur, dass der Kauf nicht bindend ist wegen Irrtum des Verkäufers in Text und Bild. Im Klartext muss der Verkäufer nur dein Geld zurück erstatten.

Hab erstmal garnichts weiter geschrieben, ausser das er sich mal äussern sollte.

Ich will lediglich DAS GERÄT haben auf das ich geboten habe, und zwar ein MP3 Fähigen CD Player von Pioneer
 
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Ich will lediglich DAS GERÄT haben auf das ich geboten habe, und zwar ein MP3 Fähigen CD Player von Pioneer

So wird das aber nicht laufen, da er diesen ja logischerweise nicht liefern kann, ich denke eher an eine einvernehmliche Annullierung des "Vertrages" und eine Verwarnung des Verkäufers...
 
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Ich glaube auch eher, dass ein Gericht entscheiden würde, dass er das Geld zurück zahlen muss. Ob du damit durch kommst, dass er das Gerät, welches er ja nicht besitzt wirklich liefern muss glaube ich nicht.

Letztlich müsste das dann ein Richter entscheiden. Ich würde den Vertrag annulieren und das Geld zurückverlangen und gut. Sonst ärgerst du dich in einem Jahr noch damit rum.
 
AW: problem mit CDJ 800

Droh dem mitm Anwalt zähle die Punkte auf die ihm mehr kosten würde als wenn er dir 50€ zurück überweißt .. dann ist die Sache gegessen .. zumindest wäre es bei mir als Verkäufer so...
 

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