Probleme mit dem Ausfüllen des Gewerbescheins für Nebentätigkeiten

K van Eelen

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Hallo, habe vor kurzem ein Gewerbe als DJ-Nebentätigkeit angemeldet.
Nun habe ich Probleme diesen Doppelbogen auszufüllen.
Werde im Jahr auf jeden Fall unter 5000€ damit verdienen.

1.Umsatzsteuer.
Ich kann ja wählen ob ich eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme oder nicht.
Würd ich ja gerne machen.
Nun hatte ich aber am WE einen Gig in einer Grossraum Disco und die wollten promt ne Rechnung mit UmST. Hams se auch bekommen. Meine Steuernummer muss ich noch nachreichen.
Muss ich jetzt in dem Bogen ankreuzen, dass ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte, und ab jetzt immer UmSt in den Rechnungen angeben?

2.Soll-/Istversteuerung
Ich kann ankreuzen zwischen:
-Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten ( Sollversteuerung)
-Ich berechne die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten. und beantrage hiermit die Istversteuerung.
Sorry, aber kein Peil was die da wollen. Worum gehts da? Und gehts da um das Geld was ich verdiene, oder ob ich eigene Mitarbeiter bezahle oder was?

Und jetzt ganz wichtig:
Angaben zur Festsetzung der Vorrauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer):
Ich weiss ja überhaupt nicht wieviel dieses Jahr verdienen werde (oder pro Jahr). Könnten 200€ oder vllt auch 1500€ sein.
Was gebe ich da nun an? Den vermuteten Höchstwert oder lieber niedrigen Wert?
Kommt das nun in die Zeile: Gewerbebeetrieb oder Selbstständiger Arbeit?

Und wieviel gebe ich an bei "voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben"?
-Ich weiss ja nicht, ob ich mir Geräte kaufe oder nicht.So lang alles ganz bleibt, kauf ich wohl nix.
-Ich weiss ja nicht wie Km ich zu verschiedenen Gig fahre.
-Und da ich nicht weiss wie oft ich Auflege, weiss ich auch nicht wie viel Musik (Tonträger) ich einkaufe.
Was ist wenn ich da jetzt 1000€ angebe und aber nur 1000€ verdiene?
Wird meine Tätigkeite dann als Liebhaberei gesehen?
Welche angaben sind nun klug und was sollte ich besser lassen?

Für einen Steuerberater habe ich momentan nicht mal 5€ übrig.
Die Lösung fällt also flach.
Ich frage hier, weil hier Leute mit Erfahrung und aus Erfahrung sprechen können.
Habe auch schon beim Finanzamt nachgefragt, aber die Person hatte da nicht den Peil von DJ-Tätigkeiten.
Ich weiss ich kann bis ca.7800€ Steuerfrei verdienen.
Ich weiss ich muss bis zu einen Betrag den ich eh nicht erreiche keine Umst angeben muss, aber was nützt mir das wenn die Club-Bosse auf Rechnung mit UmSt bestehen. Die muss ich ja später dann eh vorlegen. Was mache ich denn nun, wenn ein anderer Club keine Rechnungen mit UmSt akzeptiert?

Habe mich hier im Forum umgeschaut, aber nichts gefunden, was genau diese Fragen beantwortet.

Bitte um Aufklärung. Danke Klaus
 
1. kleinunternehmerregelung bedeutet einfach nur ob du die USt abführen musst oder ned...
und das zu der rechnung schau dir §14ff mal an...
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html

2. vereinbartes entgelt bedeutet wenn du vor hast dann und dann ein gig zu starten, ne rechnung schreibst, dann musste auch die USt abführen, also auch wenn du noch nichts vom Geld gesehen hast... das andere erklärt sich dann denke ich mal hiermit von selbst ;)

naja... und die angaben die sind nur so grob zu machen wieviel sonderausgaben und son kram du hast... also das ist nicht wirklich wichtig... das is denke ich mal nur so für die im FA für... keine ahnung... interesse :)

hoffe das hat dir ein bisle weiter geholfen :)
 

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