Rechnung offen... ab wann Mahnungen schreiben?

jenz

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Hi!

Also ich hab nen Kunden, der hat noch ne Rechnung offen.
Normalerweise mache ich BAR Zahlung, habe aber jetzt schon bei einigen Diskotheken es so gemacht, dass die mir das überweisen.

Ist ja im Prinzip kein Ding.
Jetzt hatte ich nen Booking per Telefon für die Azubi-Weihnachtsfeier eines großen Industrieunternehmens.
Da ich selbst dort eine Ausbildung gemacht habe, habe ich das angenommen.

Auch hier wollte man per Überweisung zahlen.

Damit war ich einverstanden. Doch nun wird die Zahlng langsam fällig (hab auf die Rechnung ne Frist von 14 Tagen gesetzt) und es ist immer noch nix in Sicht.

Was nun? Wie läuft das mit den Mahnungen?
Muss man erst ne Zahlungserinnerung schreiben, ab wann kann man ne Mahnung schreiben? Was ist mit Mahngebühren? Welche Fristen hat man einzuhalten??
 
zahlungsziel 14 tage --> dann ab dem 15. tag mahnung raus mit 8 tagen zahlungsziel plus 3-8 euro gebühren (tipp).

nach neuem recht nur noch eine mahnung, dann kannste direkt mahnbescheid erlassen (vordruck im bürobedarf- papierladen). ausfüllen und zum zentralen mahngericht in uelzen schicken, die versenden dann n mahnbescheid in diesen tollen gelben umschlägen. kosten werden vor ort draufgehauen, meist 15,50 plusplusplus.
wenn immer noch keine zahlung, geht 14 tage später vollstreckungsbescheid raus (musste beantragen) und wenn dann immer noch nix, schickste nen gerichtsvollzieher hin.

is alles seeehr nervig und anstrengend, lass dir a) die knete immer bar zahlen und b) ruf da vorher nochma an. n mahnbescheid macht sich meist nicht gut, wenn man evtl nochma gebucht werden will.

edit: wen der vollstreckungsbescheid zugestellt ist, hast du einen "titel", d.h. der anspruch besteht, wenn zuvor kein begründeter widerspruch, 20 oder 30 jahre, weiß es jetzt nicht so genau.
 
Zuletzt bearbeitet:
kommt daraufan.
steht bei deinem zahlungsziel ein konkretes datum oder nur 14 tage?
besser ist immer ein festes datum anzugeben, ansonsten ist es immer etwas schwammig. (posteingang beim kunden etc.)

prinzipiell kannst du nach jetztiger rechtslage nach vierzehn tagen mahnen.
danach kannst du sofort mahnbescheide, verzugszinsen etc. berechnen.

edit :

ravanelli war etwas schneller.

zu den kosten fuer mahn- und vollstreckungsbescheid plus gerichtsvollzieher gehst du allerdings erstmal in vorleistung und bekommst es dann bei bezahlung mit bezahlt.

ravanelli hat aber recht, das es sehr stressig und zeitaufreibend sein kann, bis mann sein geld bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst SOFORT (14 Tage sind um) eine Zahlungserinnerung raushauen.....allerdings würde ich die ohne einen Aufschlag senden. Das macht einen besseren Eindruck.

Hier noch mal 7 Tage einräumen, danach kannst du einen Mahnbescheid anfordern, der sofort rechtswirksam ist, oder noch mal anmahnen - mit Androhung auf den Mahnbescheid, das hilft meistens.

Das wäre es....


Gruß
 
scout schrieb:
kommt daraufan.
steht bei deinem zahlungsziel ein konkretes datum oder nur 14 tage?
besser ist immer ein festes datum anzugeben, ansonsten ist es immer etwas schwammig. (posteingang beim kunden etc.)

Die Rechnung hab ich doch direkt am Ende des Abends abgegeben...
 
jenz schrieb:
Die Rechnung hab ich doch direkt am Ende des Abends abgegeben...



du solltest immer darauf achten unter deine rechnung ein festes zahlungsziel anzugeben. da du die rechnung sicherlich vor deinem gig geschrieben hast, sollte es kein problem sein, dies auch vorher mit einzufuegen. es spielt dabei auch keine rolle, ob du sie persoenlcih uebergibst (ggf. kopie quittieren lassen) oder per post schickst.

es ist bei eventuellen streitigkeiten immer guenstiger es so zu halten.

beispiel :

aufgelegt am 01.12.2006
rechnungsdatum 01.12.2006
zahlungsziel 14.12.2006

edit :

nochmal kurz zum am abend uebergeben. auch hier zaehlt im streitfalle der eingang beim kunden (eingangsstempel postbuch), da auch hier durch die justiz von einem normalen postweg ausgegangen wird (2 - 3 tage)
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich auf rechnung mit zahlungsziel arbeiten würde (als dj), würde ich vorher eine vorkasse in höhe von min. 50 % der gage vereinbaren... und generell würde ich HÖCHSTENS ein zahlungsziel von 7 tagen geben... kein veranstalter braucht 14 tage zeit...
 
Ich wäre mal ein bisschen Vorsichtig mit einem Mahnschreiben am 15. Tag und dann noch 8 € Gebühren :rolleyes:.

Es wäre erst angebracht Gebühren einzuschalten wenn die Zahlung nach dritte Woche nicht eingegangen ist.

Bei mach großen Firmen dauert eine Verarbeitung mal locker 4 Wochen.

Mein Leitfaden:

- Rechnung stellen (14 Tage)
- Mahnschreiben am 17. Tag verschicken mit den Hinweis innerhalb der nächsten 7 Tagen

- Am 28. Tag ein Mahnschreiben mit 3% auf dem Gesamtbetrag mit den Hinweis innerhalb von 7 Tagen

- Sollte die Zahlung innerhalb 40 Tagen nicht erfolgen.....Rechtsstreit ankündigen.....

FEEEEEETTTTTTTTTTTTTTIG
 
rabbbit schrieb:
Ich wäre mal ein bisschen Vorsichtig mit einem Mahnschreiben am 15. Tag und dann noch 8 € Gebühren :rolleyes:.

So siehts aus!

Du kannst am 15. Tag erinnern, ganz klar. Aber überlege dir besser ob das Telefonisch nicht effizienter zu regeln ist.
Wenn dann noch eine Woche ohne Zahlungseingang verlaufen ist, solltest du ein -privates- Manhverfahren eingehen, sprich... den netten Leuten ein Briefchen schreiben.
Wenn dann nach ner weile immernoch keine Antwort kommt oder gezahlt wurde solltest du ein letztes mal Mahnen, erst DANN solltest du in Erwägung ein Richterliches Mahnverfahren zu beantragen, welches dann auch Gebühren kostet (die selbstverfreilich der Kunde zu tragen hat)

Mfg
 
hi, ich vertrete in einer baustoffgroßhandlung oft unsere buchhalterin. ich würde auch nicht sofort auf einen mahnbescheid hin arbeiten, wegen vorleistung etc.... ich habe die erfahrung gemacht, dass telefonate oftmals was bringen. kleine zahlungserinnerung schreiben, hinfaxen und anrufen. dann mit der buchhaltung verbinden lassen, auf gar keinen fall mit jemand anderem darüber reden.

ein beispieltext den ich aufsage: " hallo, ich hatte ihnen etwas zugefaxt und wollte wissen, ob es leserlich ankam. ich vertrete hier die buchhaltung, beim sichten der offenen posten ist mir aufgefallen, dass noch eine rechnung offen steht. ich denke, es ist unnötig in diesem fall eine mahnung zu schreiben, da sie den kleinen betrag wohl übersehen haben.......wie schreibt man ihren namen? usw....." oder so ähnlich. die meisten machen gleich eine überweisung fertig. wichtig ist hier, nach der ziel-bank zu fragen, weil du sie zwingst, die rechnung spätestens dann in die hand zu nehmen ;)

stop! du hast deine ausbildung dort gemacht? großes industrieunternehmen? dann ruf deinen ex-ausbilder an und lass dich intern verbinden. den kannst du fragen, ob er jemanden aus der buchhaltung kennt, der auch 'pflegeleicht' ist......

bei der heutigen zahlungsmoral sind fälligkeit sofort mit 2-3 % skonto, 8 tage netto ratsamer als 14 tage, aber bei großen firmen leider nicht immer durchsetzbar


edit:

slick war schneller:D
 
Zuletzt bearbeitet:
scout schrieb:
beispiel :

aufgelegt am 01.12.2006
rechnungsdatum 01.12.2006
zahlungsziel 14.12.2006
Mathematik ist nicht Dein Ding, oder? Rechnungsdatum 01.12.2006 + 14 Tage = 15.12.2006 Zahlungsziel.
Mit den Mahngebühren wäre ich vorsichtig. Soweit ich weiß, sind diese nicht rechtlich verankert. Wenn die Gegenstelle pfiffig ist, braucht sie die nicht zu zahlen.
 
@ stacho

hier zaehlt allerdings der tag der rechnungserstellung als inklusive, damit habe ich wieder richtig gerechnet. ;)

edit

ausserdem kann man nach neuem recht jeden zeitraum als zahlungsziel verwenden von sofort (zahlungsziel gleich rechnungsdatum) bis unendlich.

@ all

sicherlich ist es sinnvoller nicht mit kanonen auf spatzen zu schiessen.
allerdings war die frage von jenz auf den zeitpunkt bezogen, ab welchen er mahnen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele gehen da von Werktagen aus. Also kannst Du mal 2 Tage draufrechnen, da der Sonntag nicht als Werktag zählt.

Noch etwas: Je mehr man sich anstrengt, sein Geld zu bekommen und je mehr Auslagen man hat, desto weniger hat man im Nachhinein verdient.
 
StachO schrieb:
Mit den Mahngebühren wäre ich vorsichtig. Soweit ich weiß, sind diese nicht rechtlich verankert. Wenn die Gegenstelle pfiffig ist, braucht sie die nicht zu zahlen.

Schreibst du Briefe entstehen Kosten die nicht aus Selbstverschulden generiert wurden, es ist also dein gutes Recht sie auf den Schuldner umzulagern.
Dagegen klagt keiner wenns Human bleibt, da bekommst du als "Mahnungsschreiber" auf jeden Fall Recht!
 
Zuletzt bearbeitet:
StachO schrieb:
Wenn die Gegenstelle pfiffig ist, braucht sie die nicht zu zahlen.

Mach ich auch nie, wenn ich ne Mahnung bekomme... :eek:

@ EDIT

war falsch informiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe bisher noch nie Mahngebühren bezahlt, wenn die Jemand von mir haben wollte. Soll er doch wegen der 4,-Euro vor Gericht ziehen.
 
Nur am Rande:

Es gibt KEINE Unkosten, nur KOSTEN... :D


VORSICHT: Mahngebühren sind Gesetzlich legitimiert, allerdings sollten diese nicht absurd sein. Ansonsten ist eine angebrachte Mahngebühr zulässig. Wenn Firmen das "nicht Bezahlen" nicht weiter verfolgen, dann wegen des langen Streitweges....aber im Recht sind sie.
 
Zuletzt bearbeitet:
sven.man schrieb:
Nur am Rande:

Es gibt KEINE Unkosten, nur KOSTEN...


http://de.wiktionary.org/wiki/Unkosten

Kommt drauf an in welchem Zusammenhang, wobei sich wie ich doch festellen muss das "unkosten" sagen, für "große Kosten" sich sehr eingebürgert hat wie dem auch sei...,

kleines Beispiel am Rande was ihr wohl auch öfters benutzt und garnicht so meint wäre:

merkwürdig (Sinn ergibt sich wohl aus dem normalen Wort) wobei man es eher als eine Art Synonym für "Komisch" hernimmt.


mfg

Tobi
 
Mal was grundsätzliches zur Fristberechnung und Mahnung:

Zu beachten ist, dass eine Fristbezeichnung nach Wochen oder nach Tagen zu unterschiedlichen Ergebnissen führt:

Bsp Frist in Tagen:
Ereignis (zB Rechnung gestellt): 11.12.; Zahlungsziel 14 Tage:
Fristbeginn: 12.12. Fristende: 16.12., 24:00 Uhr
ausser Ende am So. Feiertag => nächster Werktag.

Bsp Frist in Wochen (Monaten):
Ereignis: 11.12. (Montag); Zahlungsziel 2 Wochen:
Fristbeginn: 12.12. Fristende: 25.12. (Montag), 24:00 Uhr

(nicht bei Fristen die auf den Beginn des Tages abstellen, müsste ausdrücklich vereinbart sein)

Wird ein fester Termin als Zahlungsziel vereinbart (zB Zahlbar bis 20.12.) oder lässt sich dieser durch Fristangabe berechnen (wie oben), so tritt ab diesem Tag der Verzug ein. Die sog. Mahngebühren können dann als Verzugsschaden geltend gemacht werden (zB Kosten Zahlungserinnerungsschreiben etc.).

Wird kein Zahlungsziel vereinbart muss zunächst gemahnt werden. Die Kosten der ersten Mahnung sind nicht ersetzbar.

Bei Rechnungen tritt der Verzug automatisch nach 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ein. Bei unsicherem Zugang kommt der Schuldner automatisch 30 Tage nach Empfang der Leistung (Auflegen) in Verzug. Dies allerdings nur, wenn er kein Verbraucher ist.

Mit der Mahnung bzw. der Geltendmachung des Verzugsschadens sollte man allerdings ein paar Tage nach Verzugsbeginn warten. Schließlich kann es bei einer Überweisung am letzten Tag o.ä. auch mal etwas dauern. Dann hat der Schuldner die Verzögerung nicht zu vertreten, und schuldet folglich auch keinen Ersatz für durch den Verzug verursachte Schäden.
Mit der Überweisungproblematik bin ich mir da im Moment nicht ganz sicher, hab aber gerade nichts zum nachlesen da.

VG
 
SlickJackson schrieb:
So siehts aus!
Du kannst am 15. Tag erinnern, ganz klar. Aber überlege dir besser ob das Telefonisch nicht effizienter zu regeln ist.
Mfg

ich zitiere mich nicht selber, deshalb zitiere ich euch:

habe ich explizit ACHT euro geschrieben? NEIN - ich habe 3-8 euro geschrieben. es kommt auf den betrag an. bei 1000,- euro sind ACHT euro durchaus angemessen. bei 150,- euro nicht.

habe ich nicht auch geschrieben, dass ein anruf vorher eventuell sinnvoller ist? JA- habe ich. wenn einem nämlich eine weitere geschäftsbeziehung am herzen liegt.

also zerhackt hier was anderes und bevor hier zitate übernommen werden, evtl mal den originaltext lesen - manchmal wird eben auch ein zitat gekürzt.
:rolleyes:
 
Hm, viele Meinungen ;o)
Werd jetzt noch bis Freitag abwarten, dann werd ich mal da anrufen.
Hab da selbst noch net so ganz dahintergeblickt, wer da überhaupt verantworlich ist. Scheinbar organisieren das die Azubis irgendwie selbst in Eigenregie...
 

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