Rechteübertrag MP3

Chris R

electronic dance music
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Hätte da mal ne Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe:

Ich habe ein Gewerbe als DJ angemeldet. Das Gewerbe hat die gleiche Anschrift wie meine Wohnadresse und heißt auch gleich wie ich. Wenn ich Platten und MP3s kaufe, ist als Rechnungsadresse immer die des Gewerbes bzw. meine eigene (da diese sich ja nicht unterscheiden) angegeben.

So nun zum Problem:

Ich möchte dieses Gewerbe nun umbenennen und einen Partner mit in diese Eventfirma aufnehmen, um an einem Abend auch auf zwei Events spielen zu können. Was ist nun mit den MP3s, die ich auf meinen Namen bzw den der Firma gekauft habe? Kann die mein Partner auch benutzen (da ich diese ja auf den Namen der Frima gekauft habe, auch wenn diese jetzt anders heißt)? Was ist wenn ich jetzt MP3s auf den neuen Namen der Firma kaufe und mich evtl irgendwann von meinem Partner wieder trennen? Kann ich dann die gekauften MP3s weiter benutzen?

Danke für eure Antworten im Voraus
 
Soweit ich verstanden habe, "erweiterst" Du Deine Firma mit Deinem Partner.
Daher ist das kein Problem, da Du ja alle Belege hast und er ja auch für diese Firma dann arbeitet.

Durch die Gewerbeummeldung bzw. die alte Gewerbeabmeldung ist das ja nachzuweisen :)

Letztendlich gehts ja nur um die Belege bei einem GEMA Nachweis.
 
Da hätte ich dann auch gleich eine Frage die mich sehr stark beschäftigt.

Wie ist das bei mp3 Dateien, die ich von Künstlern als vorab Promo bekommen habe? Wie soll ich da was nachweisen können? Belege - Wie? Woher?

Und diesselbe Geschichte bei Labelbemusterung letztens mal wieder eine Nachricht bekommen mit Links zu den VÖs das wars.

Was tun sprach Zeus?
 
Aber das MUSS ja eigentlich machbar sein, immerhin hast du sicher noch anderes Firmeneigentum -kapital, wo die Rechnung auf die alten Namen laufen.
Gibt ja vielleicht noch Sachen, die du noch abschreibst etc.

Wäre ja schlimm, wenn eine Firma den Namen ändert und ihr ganzes Vermögen weg wäre.
 
Wie ist das bei mp3 Dateien, die ich von Künstlern als vorab Promo bekommen habe? Wie soll ich da was nachweisen können? Belege - Wie? Woher?

Diese Frage konnten wir leider bis Heute nicht klären.

Entweder einen schriftlichen Nachweis von der Quelle erbringen, dass es sich hierbei um eine Promo handelt, oder im ID3Tag die Quelle (DJ Pool, Label, Vertrieb) und Promo hervorgeht, damit die GEMA da im Notfall nachforschen kann.

Wenn ein GEMA Künstler Dir diese MP3 als Demo gegeben hat, muss eine Einverständniserklärung seitens des Labels gegeben sein, da der Künstler bei einem GEMA Release die Rechte auf das Label für eine bestimmte Vertragszeit überträgt, sonst könnte der GEMA Künstler theoretisch 1000 als Promo deklarierten MP3s einfach blind verteilen.

Letztendlich verlangt ja die GEMA von den Quellen auch belegbare Downloadzahlen.

Bei Vinyl ist das es da im Vergleich einfacher, weil es durch die Pressungen überschaubar und nachweisbar ist und die Vinyl als Promo (in einer limitierten Stückzahl) deklariert sind.

Wenn Portale wie Beatport so etwas für die Kunden anbieten, haben sie oftmals in den Vereinbarungen mit den Labels die Übertragung bzw. eine Vollmacht für das Anbieten von Promos.

Sonst liegt das in der berühmten grauen Zone, da es eigentlich nie richtig nachweisbar ist, ausser man hat eine schriftliche Deklarierung als Promo.

Ich würde mir dann bei jeder MP3 Promo einen Beleg erstellen (ebenalls in die ID3TAG eintragen), in dem die Quelle hervorgeht, woher Du diese Promo hast und dass es sich hierbei um eine legale Beschaffung handelte.

Dann kann im Notfall die GEMA direkt beim Label, DJ Pool, Vertrieb nachfragen bzw. nachhaken. Ich vermute, die müssen dann auch die Downloadzahlen vorweisen.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, einfach mal die GEMA Fragen, wie das denn nun genau bei MP3 Promos rechtlich aussieht und wie Du das nachweisen kann.

info@gema.de

oder im Forum die Fachleute von www.irights.de fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
lustig, eine ähnliche frage hat sich hier gestern auch aufgetan.

person B hat keine kreditkarte. kauft also person A etwas über z.b. beatport, ist es dann möglich, die rechte für die gekauften mp3s auf person B zu übertragen? ich meine, nicht.
 
lustig, eine ähnliche frage hat sich hier gestern auch aufgetan.

person B hat keine kreditkarte. kauft also person A etwas über z.b. beatport, ist es dann möglich, die rechte für die gekauften mp3s auf person B zu übertragen? ich meine, nicht.

Theoretisch schon, wenn die Person A der Person B den Beleg dafür gibt.
Um sich darin abzusichern, einen Verkaufsbeleg bzw. eine Quittung erstellen, dass diese MP3 übertragen bzw. verkauft wurde.

Denn wie soll Person B letztendlich auf den Beleg bzw. den Email-Beleg Zugang haben.

Wenn ich z.B. eine Software mit Beleg auf meinem Namen bei ebay versteigere, übergebe ich ja beim Verkauf auch alle Rechte der Software und das ist ja mit dem ebay Beleg nachweisbar, dass ich es verkauft habe.

Sonst immer auf die AGB des jeweiligen Online Shops achten, ob es da eine extra Klausel dafür gibt, dass die MP3s nicht übertragbar sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke für den input, aber selbst wenn Du es sagst, ist mir das ganze nachwievor suspekt. person A könnte die dateien und die rechnung ja trotzdem behalten. was passiert, wenn person B kontrolliert wird und für die besagten tracks eine rechnung mit zusätzlicher übergabeerklärung vorlegt? kommt die gema dann zu person A und wühlt die tracks durch? die rechnung könnte hypothetisch gesehen geklaut und die übergabeerklärung gefälscht sein. was dann?

davon abgesehen: ich meine, die GEMA hat speziell bei beatport-sachen eh nichts zu sagen. da beatport in denver sitzt, ist es doch eher die RIAA, oder irre ich mich?
 
Steht bei den AGBs der Online Shops drinne: Die Verwendung, Benutzung etc der Tracks unterliegt den Bestimmungen und Gesetzen in den jeweiligen Ländern. Insofern ist die Gema schon zuständig, bzw auch wieder nicht, weil die sich mehr dafür interessieren, ob die Gema-Gebühr bezahlt wird und nicht ob die Tracks korrekt sind.
 
Da hätte ich dann auch gleich eine Frage die mich sehr stark beschäftigt.

Wie ist das bei mp3 Dateien, die ich von Künstlern als vorab Promo bekommen habe? Wie soll ich da was nachweisen können? Belege - Wie? Woher?

Und diesselbe Geschichte bei Labelbemusterung letztens mal wieder eine Nachricht bekommen mit Links zu den VÖs das wars.

Was tun sprach Zeus?

Ich bin froh, dass ich da dieses Semester meine Medienrechtsvorlesung gehört hab.

Promos müssen nachweislich Promos sein. Beatport hat netterweise alle paar Wochen welche drinnen, die teilweise auch brauchbar sind.
Ich behelfe mir da so, dass ich von den Promo Aktionen Screenshots mache. Rechnung gibts ja nicht. Auf der anderen Seite aber auch dumm, weil wozu muss man sich dann bitte für den Promo Download einloggen?
 
Nochmal eben kurz wegen übergang von eigentum an mp3 dateien...

muss theoretisch gehen, nach dem, was ich da an juristerei kenne...müsste unter sachenrecht fallen, somit als ganz "normale" sache gehandhabt werden. Somit kann ganz normal das eigentum an jemand anders übertragen werden...theoretisch auch ohne "beweis", also nichts schriftlicher erforderlich...wie zum beispiel bei ner schenkung oder so, oder mündlichem vertrag...

Aber ich weiß eben nich genau, obs da bei "computerrecht" :)p) nicht andere sachverhalte gibt.

/edit: wurde gerade darauf hingewiesen, dass es sich bei dateien wohl nich um sachenrecht, sondern ums urheberecht handelt...das läuft dann also anders und nich, wie oben beschrieben.

Grüße
Meedo
 
Zuletzt bearbeitet:
/edit: wurde gerade darauf hingewiesen, dass es sich bei dateien wohl nich um sachenrecht, sondern ums urheberecht handelt...das läuft dann also anders und nich, wie oben beschrieben.

Dateien sind keine Sachen sonder jedigleich ein Zustand...

Da es gerade wieder um das makieren von MP3s mit Hilfe des ID3 Tags angeht, möchte ich an diese Stelle nochmla auf meinen ID3 Tager hinweisen der genau für diese Aufgabe geschaffen wurde:
https://www.deejayforum.de/36-dj-software/25981-projekt-id3-tager-7.html#post584534
Die Daten über die Herkunft (source) werden dabei im ID3v2 Tag vordefinierten WOAS frame (Official audio source webpage) gespeichert. ;)
 

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