referenznachweis von dj´s auf flyer

C

callboykami

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hi, ich hab da mal eine frage:
dj itchi&scratchi hat früher in "club a" aufgelegt. nach paar gigs wechselt er zu "club b". weil "club a" angesagt ist und beide clubs konkurenten sind, will "club b" auf seine flyer den dj namen von itchi schreiben und dahinter in klammern den club namen von "club a". ist das rechtlich möglich?vorallem wenn man weiß, dass "club a" sich den namen patentiert hat?!
 
Wenn er dort aufgelegt hat, ist es eine Referenz und Niemand kann denen verbieten, das auf den Flyern in Klammern zu schreiben.
 
ich dachte weil die ein patent auf diesen namen haben würden die mich platt machen. du musst dir vorstellen, die sind ein riesen reiseunternehmen, die auch noch nebenbei parties machen. man kann sich denken wieviele anwälte hinter denen stehen. ich kann mir nicht mal ein infogespräch beim anwalt leisten :p
 
Clubs angaben find ich okay..

Nur Partyreihen (Name xy) würde ich aus Prinzip nicht verwende.
(Ausser MAyday.. bla bla.. nur keine Trendpartys)
 
Wenn Club A sich tatsächlich die Bezeichnung "Club A" als Wortmarke eintragen lassen hat, dann halte ich die Verwendung ebendieses Wortes auf Werbematerialien für einen anderen Club für "fragwürdig". Der Markeninhaber (so er denn die Wortmarke in allen Schreibweisen schützen hat lassen) kann in dem Fall eine Markenschutzverletzung geltend machen und z. B. verlangen, dass die betreffenden Werbematerialien geändert/vernichtet werden. Auch die öffentliche Referenzierung stellt eine unter Umständen genehmigungspflichtige Nutzung einer Marke dar. Wer Kunden/frühere Auftraggeber als Referenzen nutzen möchte, sollte sich daher VORHER bei Ihnen erkundigen, ob er dieses überhaupt darf. Kleines Beispiel:

Der kleine DJ PeterPan verdient seine Brötchen in einem Underground-Club mit dem fiktiven Namen "Strip-Club". Eines Tages nimmt er einen Auftrag für die Siemens AG an und möchte im Anschluss diese Firma auf seiner Homepage als Referenz angeben. Ihr könnt Euch sicher sein, dass Siemens etwas dagegen haben wird, zusammen mit einem "Strip-Club" erwähnt zu werden und deswegen der Veröffentlichung dieser Referenz nicht zustimmen wird und sich ggf. auch mit rechtlichen Mitteln (einstweilige Verfügung, Unterlassungserklärung, Schadenersatzforderung) dagegen wehren wird. Selbst wenn der Anwalt nur mal kurz hustet, bekommt er dafür eine dem Gegenstandswert (der bei Siemens locker in die Millionen geht) angemessene Aufwandsentschädigung, die mal schnell auf über 1000 Euro anwachsen kann.

Unter diesen Aspekten halte ich persönlich es für etwas voreilig, hier jemandem quasi einen Freibrief hinzuhalten, dass er mit Referenzen quasi machen kann, was er will. Das kann er nämlich keinesfalls und es täte allen verantwortungsbewussten Leuten recht gut, sich einfach mal ein paar logische Gedanken zu solchen Themen zu machen. Wer eine (Wort-)Marke schützen lässt, tut dies mit Sicherheit nicht grundlos.


PS: Ehre wem Ehre gebührt. Thanks for support. ;)
 
komm ich halt auch ma reingedarked :D

wenn du für eine firma gearbeitet hast (also auch club) darfst du damit werben.
aber hast du den schriftlich das du in dem anderen laden wirklich aufgelegt hast?
und,
hast du dies auch versteuert ?
wenn nein
-> vergiss es mit der werbung.
im zweifelsfall (=klage) bist du derjenige der den kürzeren zieht.

du darfst vergleichende werbung führen (ich sag nur mcDonalds vs. burgerking also auch club xy vs. club yx so lange alles nachweisbar der wahrheit enstpricht.
und wenn du für irgendwas enagiert wurdest darfts du dies auch als referenz führen (für artist mappe etc.)

also faustregel:
heb alles auf, mach dein booking korekktund schriftlich und alles wird gutund wo kein kläger da keine klage.
aber leiber den ball flach halten im zweifel.

DDD schrieb:
Na, ich denke auch.
Lediglich geschützte Logos dürfen nicht verwendet werden.
kommt auf den verwendungszweck an.. gibt es auch genügend schlupflöcher und ausnahmen.. aber dafür muss man experte sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
caress schrieb:
du darfst vergleichende werbung führen (ich sag nur mcDonalds vs. burgerking also auch club xy vs. club yx so lange alles nachweisbar der wahrheit enstpricht.

Nur um das kurz klarzustellen - nicht dass es falsch verstanden wird. Ich gehe mal davon aus, dass du bereits weißt, was ich jetzt schreibe, aber so in dieser Formulierung würde ich es nicht stehen lassen.

Vergleichende Werbung, die mit konkreten Namen arbeitet, ist nämlich gerade nicht gestattet! Jeder Vergleich, der natürlich, wenn du damit wirbst, zu deinen Gunsten ausfällt, wird somit als "Verletzung" des anderen Unternehmens, Clubs o.ä. gesehen. Nicht umsonst spricht Ariel vergleichend immer nur von einem herkömmlichen Colorwaschmittel ohne Namen.

Zum Sachverhalt selbst weiß ich nur, dass es sich prinzipiell nur um geschützte Namen in einem bestimmten Segment handeln kann.
Da sich aber bei vielen Clubs ein eindeutiger Name, der nahezu einmalig ist, nicht zweifelsfrei finden und patentieren lassen wird, sollte es keine Probleme geben. Vor allem, weil das Schützen eines Namens nicht unerheblicher finanzieller Mittel bedarf!

Wenn es aber wirklich Konkurrenzclubs sind, würde ich nicht unbedingt darauf bestehen, dass der Club auf dem Flyer erscheint - hinterlasst doch einfach nur die Stadt, aus der der DJ kommt (i.d.R. ja mittlerweile Englisch) oder fügt event. Webradios hinzu oder andere vielleicht etwas "befreundete" Projekte. So kann man dem ganzen vorbeugen... Wenn du nämlich eh noch nicht solch einen Namen hast, dass man dich auch über die Grenzen des einen Clubs hinaus kennt, dann wirst du mit Sicherheit auch keine oder wenn nur ganz wenige Leute ziehen.

Greets :)
 
die vergleichende Werbung ist seit einiger Zeit in Maßen erlaubt worden.
Noch lange nicht so wie in den Staaten, aber man darf es, solange es wirklich nachweisbar ist, DDD hat schon recht!

Bsp: Tele2 (oder 3?) und die Sache mit den Telekom Tarif, in der Werbung werden auch Preise verglichen und es fallen Namen.
oder
Burger King im Radio. Bei der Werbung fährt einer in den McDrive nd fragt nach irgend einem 99er, da fällt auch der Name McDonalds...

sowas ist seit ein paar Jahren erlaubt
 
Iconixx schrieb:
Vergleichende Werbung, die mit konkreten Namen arbeitet, ist nämlich gerade nicht gestattet! Jeder Vergleich, der natürlich, wenn du damit wirbst, zu deinen Gunsten ausfällt, wird somit als "Verletzung" des anderen Unternehmens, Clubs o.ä. gesehen. Nicht umsonst spricht Ariel vergleichend immer nur von einem herkömmlichen Colorwaschmittel ohne Namen.

Zum Sachverhalt selbst weiß ich nur, dass es sich prinzipiell nur um geschützte Namen in einem bestimmten Segment handeln kann.
Da sich aber bei vielen Clubs ein eindeutiger Name, der nahezu einmalig ist, nicht zweifelsfrei finden und patentieren lassen wird, sollte es keine Probleme geben. Vor allem, weil das Schützen eines Namens nicht unerheblicher finanzieller Mittel bedarf!
)

also,
grizto hat da schon recht (und ich auch he he :D ),
du darfst vergleichend werbung machen mit konkreten namen,
jedoch nicht ,wie du ja auch richtig gesagt hast, ohne wirkliche beweise anzuführen.
die aktion von ryan air mit den preisvergleichen (oder freenet z.b.) ist zum besipiel legal. die berühmte usa, pepsi vs. coca-cola fede in der ein coca-cola automat einen pepsi automat verprügelt jedoch nicht.


warum ich den grund angeführt hab zu dem thema is mir im nachinein auch net klar , bringt ja nix in dem konkreten fall. :confused:
aber so isses richtig.




namen patentieren (oder auch farben,symbole whatever) geht nur in einem bestimmten segment.
es darf als keine weiter telefon firma geben die ein lila T als logo hat.
aber ein club z.b. dürfte theoretich ohne weiteres ein lila T als logo haben.
aber wo es ja auch "electronics beats" gibt unter dem telekom banner wäre ich mir da net so sicher.
sind schon gut gesichert die firmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Irgendwie scheint mir das Thema abwegig zu werden.

Ich geh mal zu den Fakten:

Wenn auf den Flyern von Club B künftig steht:

DJ Callboykami (Club A) <- Referenz

ist das erlaubt, da es keine Werbung ist, sondern nur eine Referenz aufweist, wo er einmal aufgelegt hat bzw. wodurch er bekannt geworden ist.


Kuckt Euch doch mal die Flyer an, da werden immer nach den DJ Namen die entsprechenden Clubs oder Labels als Referenz angegeben, das ist erlaubt!

Ausnahmen wären Klagen von Club B, wenn der DJ nicht nachweisen kann, dass er dort jemals aufgelegt hat (Ich empfehle immer Event-Ankündigungen aus Magazinen, Werbeanzeigen bzw. Flyer als Nachweise aufzuheben)

Das hat absolut nichts mit Werbung oder einer Partyreihe zu tun, da auch nicht danach gefragt worden ist, wie ich das verstanden habe.

ciao ciao

Armando
 
mhh das beste wäre mit einen markenrechtanwalt zureden. muss dann halt die 150-200€ hinlegen. aber die idee mit dem referenznachweis vom veranstalter selbst ist gut, werde ich auch machen.
um nochmal den sachverhalt für euch deutlicher zumachen: ich werde auf ne partyreihe auflegen. ist glaub findet 5-6 im jahr statt und ist sehr beliebt. mein referenznachweis ist für ne andere partyreihe, die dann ca. 12 x im jahr statt findet. eigentlich hat das ganze nix mit den clubs zutun, nur hat der veranstalter von der ersten party sein partynamen patentieren lassen.
 
callboykami:

Da brauchst Du keinen Anwalt dafür, da Du jederzeit den Namen in Klammern als Referenz hernehmen kannst, das hat absolut nichts mit Werbung zu tun.

Anders wäre es wenn Du einen geschützten Namen als Werbung verwendest, was Du ja nicht vor hast.
 
aber ist es nicht so, dass bei geschützten marken man erstmal um erlaubnis fragen muss, wenn man sie öffentlich verwenden möchte?? was der veranstalter niemals geben würde!
 
okay, hier ein Beispiel:

Ich habe einmal auf der Love Parade aufgelegt.

Da die Love Parade ein geschützter Name ist, darf ich niemals eine Veranstaltung mit diesem Namen machen, ausser ich lizenziere den Namen von Dr. Motte.

Ich darf aber zu jederzeit in Klammern meine Referenz schreiben, z.B. Armando S. (Love Parade / Street Parade, was auch immer) weil es REFERENZEN sind, also FAKTEN, wo ich aufgelegt habe, damit die Leute einen Anhaltspunkt haben.

Es ist egal, welcher Name da geschützt ist oder nicht, da es sich hierbei NICHT um Werbung handelt.

Ich hoffe, dass es jetzt verständlich war, denn Du kommst immer wieder auf diesen Werbezweck, den Du ja damit nicht machst.

Es geht Dir lediglich um die REFERENZ, die Du auf jeden Flyer in Klammern angeben darfst, da es Fakten sind.
(Ausnahme, wie oben schon geschrieben, wenn Du nicht nachweisen kannst, in dieser Location jemals aufgelegt zu haben)

ciao ciao

Armando
 
@ Amando

Die Angabe einer Referenz (DJ xyz hat schon mal in Club A aufgelegt) wird ja schließlich nicht umsonst gemacht. In letzter Instanz - und so wird es sogar jeder mittelmäßige Anwalt überzeugend verargumentieren können - soll mit der Angabe der Referenz ausgesagt werden:

"Hey, DJ xyz ist kein schlechter DJ, der hat ja schließlich schon in Club A aufgelegt. Dann muss die Veranstaltung in Club B natürlich zu einem Erfolg werden, also bewegt Euren Hintern schleunigst dahin!"

Wäre dies nicht die Aussage, dann könnte man die Referenz ja auch gut weglassen - aber nein, man will schließlich schon ein wenig vom Namen des Club A mit profitieren. Wofür sonst sind Referenzen denn da? Sie dienen dazu, den potentiellen Kunden von den Fähigkeiten des DJ zu überzeugen, der schon bei A, B, C und noch vielen anderen aufgelegt hat. A, B und C sind in der Regel bekannte Namen, die der Kunde kennt und aufgrund deren Nennung in seiner Entscheidung mit beeinflusst wird. Diese Beeinflussung ist eindeutiger Teil des AIDA-Prinzips der Werbung. Wer sich auch nur ansatzweise mit solchen Thematiken auseinandergesetzt hat, sollte das eigentlich wissen und auch wissen, dass Referenzwerbung eben nicht immer als sebstverständlich abgetan werden kann. Erschwerend kommt hinzu, dass es hier um Referenzwerbung unter Einbeziehung einer eingetragenen Marke geht. Der Markeninhaber kann prüfen lassen, ob die Marke in den Klassen, für die er sie registriert hat, verletzt wurde - was regelmäßig der Fall ist, wenn ein lokaler Branchenkollege in irgendeiner Form damit wirbt.
 
Thomas,

in diesem Falle gebe ich Dir nicht Recht, da ich alle Locations bzw. Parties der letzten 19 Jahre als Referenz in Klammern verwenden darf, wenn ich auf anderen Parties angekündigt werde.

Das wäre vergleichbar, wenn ich in Klammern stehen habe (Ex WOM Mitarbeiter) kann mir kein Mensch dieser Welt verbieten, da ich dort einige Jahre gearbeitet habe.

Ich kann aber gerne mal bei uns den Rechtsratgeber fragen, wenn da immer noch Zweifel bestehen.
 
@Thomas

Du hattest Recht, hier die Antwort auf meine Anfrage (mit letzten Absatz ist Dein letzter Absatz gemeint, da ich Dich zitiert hatte):

"Leider ist das, was im letzten Absatz geschrieben wurde, richtig. Momentan stehen die Markenschützer Gewehr bei Fuss und mahnen alles ab, was nicht koscher ist.
Ich wäre da sehr vorsichtig. Du mußt ja den Club nicht direkt benennen...kannst das ja auch umschreiben..."

Edit, kleiner Nachtrag von ihm:

"Das gilt aber nur bei eingetragenen Markennamen"



Ergo geht man am sichersten, nochmals bei den Referenzstellen nachzufragen, falls man diese auf Flyern angeben möchte.

Krass, was sich so in letzter Zeit alles rechtlich verändert hat... :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst grundsätlich ausgeführte Aufträge als Referenz nehmen, dies ist nicht mal Ansatzweise eine Werbung.
Du darfst selbst keinerlei Bewertung zu diesem Auftrag veröffentlichen, z.B.: "habe bei Schneckenschiss aufgelegt, aber in einer schrottigen Location".

Damit bewertest du einen Geschäftsvorgang in der Öffentlichkeit (kann dann schon mal als Anklage wegen Rufmord als Bumerang zurückkommen)

Ein DJ wird als KÜNSTLER betrachtet, Künstler habe kaum Möglichkeiten sich zu bewerben deshalb ist es legitim eine Veranstaltung oder Location als Referenz zu nehmen. Da ansonsten ein Verleugnen deiner Leistung im Raum steht, dass kann wiederum von dir eingeklagt werden, dass entsprechende Auftraggeber dies nicht unterschlagen.

Weiterhin bestimmt sich durch solche Referenzen einen "Marktwert", ähnlich der Schwacke-Liste für PKW.

Eine Patentierung eines "Namens", z.B. einer Veranstaltungsreihe ist nicht nötig, außer es würde ein Merchandising folgen, da:

Ein Name der Beweisbar schon Verwendung gefunden hat, und in der Öffenlichkeit regestriert wurde (Gewerblich), kann von anderen nicht mehr ( Regional) genutzt werden, da erhebliche Verwechslungsmöglichkeiten bestehen. Dies wird von jedem Amtsrichter bestätigt.

Die folgende Aussage greift nur bei Gewerbetreibenden, nicht Privat:

Beispiel: Ich mache eine Party "Dekadenza", diese dann zum 3mal, ab dem Moment der 1.Party habe ich Plakate, Flyer, Radiowerbung betrieben, damit ist der Name etabliert, jedes Gericht würde nun, bei Klage, Nachmachern ein Verbot aussprechen den Namen "Dekadenza" zu nutzen. Aber: "Dekaaden`za" wird anders geschrieben, klingt aber genauso, der andere Veranstalter darf diesen Namen dann allerdings benutzen.

Du musst dich fragen ob deine Veranstaltungen Deutschlandweit laufen sollen, oder eben nur Regional. Da kann es dir egal sein, wenn du Dekadenza in München betreibst, ob einer in Hamburg das gleiche macht, es besteht dann keine Kolidierungsmöglichkeit, es kommt zu keinem Interessenkonflikt da beide Namen zu weit (Räumlich) auseinander liegen.
Überregional: solltest du den Namen schützen lassen, dies ist relativ teuer und ein netter Aufwand - dann kannst du jederzeit alles Verklagen was deinen Namen, in einem werbendem "Zusammenhang" mit werbenden Äusserungen verwendet.
. Nutzung Dritter ohne Zustimmung des Eigentümers.

So viel zur Rechtslage.
 
Zuletzt bearbeitet:
also meint ihr es wäre doch riskant so ein move zumachen?! vorallem wenn man bedenkt, dass ich fast die selbe party machen will und durch diesen namen nur vom fame des konkurenten profitiere. da ich hab auch andere referenzen habe, die besser oder gleichwertig sind............wie sieht es denn eigentlich aus wenn der veranstalter mich verklagen will? kommt sowas sofort vors gericht oder ist er dazu verpflichtet mir erstmal schriftliche eine unterlassung zuschicken?
ich hab gehört für solche sachen muss man auch extra ein gewerberechtsschutz haben. oder wenn man probleme mit dem clubbesitzter hat und der dich abgezogen hat, kommt man mit dem normalen rechtschutz nicht weit. stimmt das??
 
callboykami schrieb:
oder wenn man probleme mit dem clubbesitzter hat und der dich abgezogen hat, kommt man mit dem normalen rechtschutz nicht weit. stimmt das??
Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast, gilt der normale privat Rechtschutz, der dann auch aktiv wird, da Du als "Privatperson" giltst, auch wenn Du als DJ im Einsatz warst oder bist.

Wenn ein Gewerbe aktiv ist, gilt die private Rechtschutzversicherung nicht.
 

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