Remix - wie wird aufgeteilt?

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jack1958

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hallo zusammen,hoffe jemand kann mir helfen.
hab bei einem amerikanischen Sänger,der auch gleichzeitg Komponist ud Texter des Originalsongs ist,eine Remixanfrage gestellt.Die ist auch positiv beantwortet worden.Mir ist natürlich auch klar,daß ich noch die Genehmigung des Verlags einholen muß.
Hier ein Auszug aus der E-mail:

You can put the tracks together where you are and forward it to London and he will endeavour to drop the lead vocals on where he is at, and return it to you to do the final mix.

Let me know what is the share devision of the product that you're looking at.

kann mir jemand erklären,was "share devision" bedeutet und mich mal ein bischen aufklärt, wegen beteiligung,bearbeitungsrechten usw?

wär nett von euch zu hören.

gruß jack
:)
 
Hier mal all die offenen Fragen, die gerade im Raume stehen:

1. Bekommst Du alle Elemente von dem Originaltrack zugesandt?
Falls nein, gilt es nicht mehr als Remix, wenn nur die Vocal vorhanden ist und eine komplett andere Musik darunter legst.
Dann musst Du mit dem Sänger einen Produzenten-Vertrag vereinbaren.
Falls Ja, muss das andere Label die Vocal von dem Original-Label lizenzieren lassen.

2. Ist der Originaltrack bereits released worden?
Wenn Nein, gilt Dein Track ebenso nicht als Remix, wenn Dein Track zusammen mit dem Original nicht veröffentlicht werden.

3. Willst Du den Track eigenständig auf einem anderen Label veröffentlichen?
Dann muss er von dem anderen Label nochmals lizenziert werden.

Im Normalfall wird ein Remix-Vertrag vereinbart, in dem der Remixer eine Pauschale erhält, wird also völlig anders gehandhabt, als wenn Du selbst Producer bist.

Ebenso wird im Normalfall der Remix beim Originallabel zu dem Original bzw. neben dem Original veröffentlicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo und erstmal danke für die schnelle antwort.

1. also, eigentlich wollt ich die originalvocals und nen komplett neuen track
drumherum machen.wie du ja aus dem auszug der mail siehst,soll ich ihm das instrumental zuschicken und er singt die leadvocals komplett in london neu ein.die schickt er mir dann,damit ich den mix hier fertig machen kann.

2. der originaltrack stammt aus dem jahre 1979 und ist bei island records
releast worden.der song wurde 1991 schonmal gecovert,allerdings total erfolglos,weil grottenschlecht.

3. die fertige produktion soll dann erstmal einigen majorlabels angeboten werden;kontakte sind bereits vorhanden.

4. eigentlich fungiere ich ja eigentlich als remixer und produzent in einer person und so wie du das beurteilst,müßte ich ihm dann wohl doch nen bandübernahmevertrag vorschlagen,oder?
a. was würdest du ihm in diesem fall an punkten anbieten?
b. die ganze gema bleibt ja wohl allein bei ihm,oder kann ich da auch bearbeitung geltend machen?

danke schonmal im voraus!

gruß jack
 
1.
Dann ist es in Deinem Falle kein Remix mehr und Du musst einen Produzenten-Vertrag mit ihm machen.
Schwierig wirds deshalb zusätzlich, da er sich in London befindet und andere rechtliche Bestimmungen sind, als hier in Deutschland.

Entweder bekommt er als Sänger im Sinne des Produzentenvertrages eine Pauschale oder einen Anteil, der zwischen Dir und dem Sänger ausgemacht werden muss.

Ausser der Sänger besteht darauf als Komponist eingetragen zu werden, da er die Gesangslinie, ergo die Hauptmelodie im Sinne der Vocal gesetzt hat.


2.
Wird der Originaltrack in einer Art Cover-Version von Dir gemacht?
Wenn ja, muss natürlich die Lizenz eingeholt werden und es muss dann den Namen des Originals tragen, wenn der Wiedererkennungswert gegeben ist.

3.
Die Majorlabels müssen sich in dem Falle dann bei Veröffentlichung um die Lizenzerlaubnis von Island Records bzw. deren Urheber einholen, damit sie das Releasen können. Unabhängig von Deiner Lizenz zur Erlaubnis der Weiterverarbeitung.


4. Siehe Punkt 1

In den meisten Fällen wird bei solchen Projekten dem Sänger eine Pauschale angeboten, da er ja nicht als Bandmitglied fungiert. Ausser Ihr beide gründet ein festes Bandprojekt.

Wenn er die Bearbeitung Deines Tracks dann mit seiner Vocalspur macht bzw. mastert, hat er natürlich die Produktions- und Masteringrechte daran.


ciao ciao

Armando
 
Zuletzt bearbeitet:
vielen dank armando für deine ausführungen.

noch eine letzte frage: da er der urheber des songs ist und ihm die erlöse aus der gema-verwertung alleine zukommen,will ich ihm im sinne eines produktionsvertrages keine pauschale anbieten,sondern prozentual beteiligen.
was ist da ungefähr so üblich?

danke und viele grüße

jack
 
Es gibt bis zu 14 verschiedene Copyrights zu vergeben, das ist gesetzlich festgelegt und kann auch von der GEMA erfragt werden www.gema.de

Es bekommt bei einem Release dann jeder seine gesetzlichen Anteile, der an dem Track beteiligt war.
 
Eins würde mich an der ganzen Sache mal interessieren:

Du schickst ihm das Instrumental zu und er singt dann den Text dazu, wie er will??? Das ist doch Schei**e, ist doch besser, wenn du die Vocals verarbeiten kannst, wie du willst, oder nicht? :confused:
Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
hallo,
hab von denen ein angebot erhalten.
auszug aus der mail:

he is aware that he receives 100% of the performer publishers percentage. What is needed to know is on the Recording Royalty: Will he have the controlling percentage of 70/40 etc. on the recording royalties?

The agreement will be signed with whatever company we agree to sign and go with, and you must borne the cost of all the recordings.

Also, the track should be recorded in London, or make sure the lead vocals can be laid down in London.

was meint ihr dazu?

gruß jack
 

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