Remixe

G

Gast10946

Guest
Ist es legal lamples von lieder auszuschneiden und daraus mixe zumachen?Diese auch zu verkaufen?Wie machen dasdie großen wie disco boys?Die kaufen sich doch auch net irgendwelche rechte oder samples oder?
 
schreibe doch mal einen Produzenten an und frage ihn ob du einen Track remixen darfst und wie es mit den Rechten steht. Der wird dir sicher helfen.
 
mgL schrieb:
Ist es legal lamples von lieder auszuschneiden und daraus mixe zumachen?Diese auch zu verkaufen?Wie machen dasdie großen wie disco boys?Die kaufen sich doch auch net irgendwelche rechte oder samples oder?
Ich glaube mit dieser Einstellung liegst du grottenfalsch. Wie es jetzt die Disco Boys machen kann ich dir nicht sagen, aber ich habe im Radio einen ausführlichen Bericht darüber gehört, wie es bei Madonna und ihrem Hit "Hung Up", welcher ein Abba-Sample enthält, war. Sie ist regelrecht auf den Knien zu den zwei Jungs von Abba gerutscht, dass diese das sample aus "Gimme Gimme Gimme" für sie frei geben. So weiß ich auch, dass es wesentlich einfacher ist von Abba die Erlaubnis zu bekommen komplette Tracks neu zu produzieren, als nur ein einziges Sample zu verwenden. Wenn du dich unbedingt eines Samples, wenn nicht sogar eines Tracks von jemandem Annehmen möchtest, so ist dies nur mit Genehmingung des Urhebers möglich, erst recht, wenn du daran denkst deine Produktion anschließend auf den Markt zu bringen und zu verkaufen.
 
Nein, das ist nicht legal.

Die Discoboys lassen das natürlich über deren Label vorher lizenzieren, sonst darf es garnicht veröffentlicht werden.

Daher gibt es auch ein Urheberrechtsgesetz und die GEMA, die diese Rechte schützen.
 
wollte jetzt keinen neuen thread starten deswegen frag ich hier ma... um ein track zu remixen, brauch ich da alle spuren oder nur das sample? wie machen die "großen" das so?
 
hi, du musst folgendes beachten: solange du deinen remix nur für deine zwecke (also z.b. bei einem auftritt abspielst) benutzten tust und du diesen nicht gewerblich verbreitest (also tonträger herstellst und verkaufst), kannst du eigentlich alles remixen und vorführen. die GEMA-Gebühren die an einer party gezahlt werden müssen, übrnimmt in der regel der veranstalter und das sind meistens einmalige gebühren. dadurch ist die "öffentliche" aufführung deines remixes abgegolten. JETZT ABER AUFGEPASST:
wenn du das aufnehmen und herstellen und verkaufen willst, ist das ILLEGAL.

du musst folgendes machen:

1) anfrage beim repertoireowner (das ist der rechtliche besitzer der aufnahme des liedes - in der regel die "pladdefirmaa")
2) anfrage beim musikverlag (diese vertreten die/den komponisten/autoren - in der regel immer das "publishing")
3) die gema musst du nach einholung und absegnung deiner anfragen (sie müssen schriftlich gemacht werden) um die erlaubnis zur herstellung deines tonträgers beim cd-presswerk anhalten und auch eine bestätigung haben

erfahrungsgemäss klappt das nur bei grossen namen und produzenten, dass die pladdefirma (die dann meistens zuerst noch den künstler fragen muss, ob er das will) die freigabe für den "ton" gibt. ob der urheber (das publishing) einwilligt ist auch bein unbekannte fast aussichtslos). dazu kommt, dass du meistens vorzahlungen leisten musst, denn die leute wollen "kohle" sehen.

einfacher ist es meistens mit einem fertigen remix zur besagten plattenfirma zu gehen und die regeln dass. aber ich sag dir nur eins, diese mühlen mahlen verdammt langsam.

gutes beispiel ist da OLI P. "Flugzeuge im Bauch". der herbert G. hatte damals seine einwilligung (leider) gegegeben. da er ja sänger und komponist war, konnte das einfach gemacht werden (grönemeyer besitzt auch die verlagsrechte). kürzlich hat er in einem interview gesagt, auch wenn's ein hit war, er hätte das doch nie erlauben sollen (dasselbe denke ich beim song "hung up" von madonna - die abba-männer hätte das besser sein lassen - der song ist schlichtweg *******e geraten meiner meinung nach und nervt nur).

also wenn du noch fragen hast, melden.
gruss

professor eisendrath
 

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