Remixes erlaubt?

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urbanbassblazer

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Hallo!
Ich hätt mal ne Frage!
Und zwar wollt ich wissen ob es legal ist, wenn man einen Remix der aus Acapella und Beat gemacht wurde,im Web zum download freigibt!
Meine Meinung ist das es legal ist,da die Acapellas und Instrumentals ja vom Künstler auf einer Platte veröffentlicht wurden und sie damit sicher bezwecken
wollten das Remixes gemacht werden!
Ich habe z.B. einen Remix aus Jay-Z´s 99 Problems Acapella und den Instrumental vom Outta Control Remix gemacht!
Ist das legal wenn ich diesen ins Internet gebe :confused: ?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
mfg Urban Bassblazer
 
Kurz und knapp: Nein

Etwas ausführlicher: Suchfunktion benutzen - daraus folgt: Nein
 
Und warum geben dan die Künstler die Acapellas und Instrumentals auf eine Platte und verkaufen sie!
Das macht doch keinen Sinn!
Wer hört sich schon einen Beat oder ein Acapella an?
Könnt ihr mir vielleicht einen Link zu dem Thema sagen?
Ich bin aus Österreich!Ist da die Regelung anders?
 
Der Sinn ist, dass man das ins DJ-set live einbaut. Live spielen ist legal, das ganze aufnehmen und in irgendeiner Form verbreiten ist illegal. Basta!
 
in österreich ist es erlaubt ihn zu verbreiten, aber der user muss einwilligen den track nicht weiterzugeben oder zu verkaufen, und ihn nach 24 stunden zu löschen. (keine garantie) :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wenn ich auf meiner Homepage hinschreibe das die User einwilligen müssen das sie sie nicht verbreiten oder verkaufen und das sie sie nach 24 Stunden löschen kann ich nicht gestraft werden?
 
urbanbassblazer schrieb:
Wer hört sich schon einen Beat oder ein Acapella an?

Es gibt auch DJ's, die live-remixen. Find ich persönlich seeehr gut, wenn man sowas beherscht. Mit Self-Remixes auf die Stimmung des Publikums eingehen, das hat schon was :).
 
urbanbassblazer schrieb:
Also wenn ich auf meiner Homepage hinschreibe das die User einwilligen müssen das sie sie nicht verbreiten oder verkaufen und das sie sie nach 24 Stunden löschen kann ich nicht gestraft werden?


so weit ich weiß ja, so hat auch ein freund von mir auf seiner page.
ich werde ihn im laufe des nächsten tages nochmal fragen.

stay tuned
 
Kann ihn mal einer ueber die Legende der "24 stunden"-Loeschaufforderung aufklaeren? :D

Hab dazu aber auch nochmal ne Frage: Wie ist das wenn ich zuhause ein bissl was an nem Track aendere wie Intro verschoenern oder sowas: Darf ich den Kram dann oeffentlich auffuehren, solange ichs nicht weitergebe? Waere ja praktisch kein grosser Unterschied zum live-remixen.
:confused:
 
evershine schrieb:
in österreich ist es erlaubt ihn zu verbreiten, aber der user muss einwilligen den track nicht weiterzugeben oder zu verkaufen, und ihn nach 24 stunden zu löschen. (keine garantie) :)
Hast Du mit Deiner Angabe auch eine rechtliche Quelle dazu, wäre super, wenn Du uns da einen Link geben würdest, denn sowas war mir bis Heute nicht bekannt.

Für mich sind zwei Textstellen ein Widerspruch
"erlaubt ihn zu verbreiten" <-> "den track nicht weiterzugeben" :confused:

ciao ciao

Armando
 
geissenpeter schrieb:
Darf ich den Kram dann oeffentlich auffuehren, solange ichs nicht weitergebe?
Rechtlich gesehen, nein.

Da aber viele DJs oftmals eigene Remixe auflegen, läuft es sozusagen unter der "grauen Zone".

Graue Zone deshalb, weil des den Track in dieser Form ja offiziell über die GEMA nicht gibt.

Es zählt dann unter Kategorie "Bootlegg" bzw. "White Label".

Wie das dann letztendlich die GEMA (im Falle einer MP3) bei einer Überprüfung handelt, kann ich Dir nicht beantworten. (Ich gehe mal davon aus, dass die GEMA da keinerlei Beanstandungen machen wird, wenn die restlichen MP3s/CDs offiziell gekauft wurden - mit Belegnachweis bei gebrannten CDs)

Ergo ist es im Sinne der Eigenverantwortung der DJs, die solche Remixe als MP3 öffentlich aufführen.

Rechtlich wärst Du aus dem Schneider, wenn es sich dabei um eine selbstgecuttete Vinyl handelt.
 
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