Selbstständig machen?

HaXan

HaXan

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Hallo,

weiß net ob ich hier richtig bin, aber vielleicht kennen sich ja ein paar leute mit dem thema aus.
Also folgendes:
Ein Freund und ich wollen uns selbstständig machen, er ist vor kurzem arbeitslos geworden und ich bin momentan noch bei einer Zeitarbeitfirma. Aber wie sieht das genau aus? Der kumpel von mir meinte ER würde vom arbeitsamt ein halbes jahr lang die ganzen sozialabgaben und arbeitslosengeld/hilfe weiterhin bekommen, wenn er ein gewerbe anmelden würde. Ist ja alles schön und gut, aber wie siehts bei mir aus? Wenn ich jetzt bei meiner zeitarbeit kündige, bekomm ich ja auch kein arbeitslosengeld. Mein freund dagegen hat ja eigentlich nichts zu verlieren, denn mehr wie arbeitslos kann er ja nicht mehr werden, ausserdem wird die firma die mir machen möchten erstmal in kleinem stil anfangen, sodass wir fast kein startkapital brauchen!
Also meine hauptsächlichen fragen wären dann folgende:
Wie sieht es aus, wenn man zu zweit eine firma aufmachen möchte, was gibt es da für möglichkeiten, und wie sieht es mit der unterstützung aus?
Was passiert, wenn ich meinen job kündige, was sagt das arbeitsamt dazu?

MFG

HaXan
 
Hi,

ich empfehle dir erstmal zur IHK zu gehen. Die bieten kostenlose Beratungen für Existenzgründer an. Ein Kumpel von mir hat das ähnlich gemacht. Er hat vorher einen Termin ausgemacht und musste dann zum Gespräch einen Geschäftsentwurf mitbringen.

Die Berater sollen sehr kompetent sein, und auf fast jede Frage Antworten parat haben. Viel wichtiger ist jedoch ... die sagen einem genau wie der Hase läuft. Ist die Geschäftsidee shice ... sagen die das einem eiskalt ins Gesicht. Durch so eine Beratung siehst du was für Chancen eurer Gewerbe hat, und du erfährst, was alles dazu notwendig ist.

BTW: Zu glauben, das man ein Gewerbe mit Null anfangen kann, ist falsch. In den ersten Monaten kommt kaum Geld rein, aber ihr wollt ja was essen und leben. Das sind alles Ausgaben, die es einzukalkulieren gilt. Das monatliche Einkommen für mindestens 6 Monate muss einfach als Startkapital dasein.

Grüße triple D
 
hi
also wenn dein freund erst vor kurzem arbeitslos geworden ist ( ich glaube man muß mind. 3 monate arbeitslos sein um das überbrückungsgeld beantragen zu können), bekommt er arbeitslosengeld. das sind ca. 67 % von seinem letzten verdienten lohn (es sei denn die haben an dem prozentsatz wieder was geändert, da muß er sich mal infomieren).
auf jeden fall kann dein freund das überbrückungsgeld beanspruchen, welches sich im moment sogar bzw. nur in der phase beim bezug von arbeitslosengeld I richtig lohnt. dann bekommt er 6 monate lang nochmal den selben satz auf sein arbeitslosengeld drauf.
(als beispiel : wenn ihm 1000 euro arbeitslosengeld zu stehen bekommt er für 6 monate 2000 euro im monat).
und wie du schon gesagt hast laufen die sozialabgaben weiter über das amt.
und wenn das nicht klappt fällt er danach ganz normal wieder ins arbeitslosengeld zurück (für die restzeit die ihm zu steht).
wenn er z.b. die 3 monate schon arbeitslos ist plus die 6 monate überbrückungsgeld, und es klappt nicht bekommt er die restlichen 3 monate noch arbeitslosengeld.

die infos sind von vor ca. 1 jahr. ich hoffe nicht da in der hinsicht was geändert wurde !

ich hoffe ich konnte was helfen und es war verständlich geschrieben :D
 
Missb4 schrieb:
und wie du schon gesagt hast laufen die sozialabgaben weiter über das amt.
Nein ! Das ist nicht so, es sei denn es hat sich seit letztem Jahr was geändert. Das Überbrückungsgeld ist ungefähr doppelt so hoch wie das Arbeitslosengeld, aber Du musst Dich um Renten-, Kranken-, Pflegevesicherung usw. selber kümmern, sprich privat versichern oder freiwillig in der gesetzlichen Kasse bleiben (was deutlich teuerer ist).

zu Dir selbst: Erkundige Dich beim Arbeitsamt, meines Wissens kann man neuerdings auch aus einer Festanstellung direkt in die Selbstständigkeit starten (also mit Förderung) da kann Dir das Amt aber ne Menge zu sagen.

Zu Deiner Äußerung "...wir brauchen ja nicht viel Startkapital..." Unterschätz das nicht. Viele (mich eingeschlossen) denken " Na watt denn, ich hab nen notebook, Drucker, Telefon und Flatrate, also kann's los gehen". Egal was Du/Ihr machen wollt, plant ausreichend Geld für die Werbung und für das nackte Überleben in der Startphase ein. In den ersten drei Jahren geltet Ihr überall als Existenzgründer und dürft bei einer Bank höchstens mal ins Bonbonglas greifen.

Ansonsten: Viel Spaß euch zwei, nicht Kirre machen lassen von Eltern, Freunden oder sonstigen Bedenkenträgern, Selbstständigsein rockt.

Na denn man Tau :)
 
@mirage : also ich weiß das es beim der "ich ag" so ist mit den sozialabgaben, aber nicht beim überbrückungsgeld.
habe da bei mehreren stellen nachgefragt, weil das bei mir selber mal thema war mit selbstständigkeit.

aber die debatten gibt es jedes mal...soll er einfach selbst nach dem aktuellsten stand fragen !
 
Moinsen!

Zur Sache mit deinem Kumpel (Arbeitslosengeld trotz Gewerbe):
Sind das Sachen, die er / ihr selbst in Erfahrung gebracht habt oder habt ihr das erstmal aus einigen Quellen zusammengesucht und deutet diese Quellen einfach von euch aus so?
Allzu sicher wäre ich mir da nämlich nicht. Das Gewerbe, das für unseren Club angemeldet wurde, läuft momentan über eine Person (für alle Kritiker: ist nur vorerst - im Oktober läuft es aus und dann wird das mit Hand und Fuss gemacht... ;)). Dieser ist auch arbeitslos. Nur gibt es hier das Problem, dass er allein schon aus diesem Grund kein Arbeitslosengeld bekommt, weil er ein Gewerbe auf sich angemeldet hat.
Sinngemäß hat das Arbeitsamt zu ihm gesagt: "Wenn sie ein schon Gewerbe auf sich angemeldet haben, dann sehen sie halt auch zu, dass sie ihre Einnahmen dadurch beziehen - Arbeitslosengeld fällt hier für sie aus!"
Er hat auch nicht schlecht geguckt.
Wichtig wäre also, sich dort 1000%ig sicher zu sein, dass das alles so funktioniert, wie ihr euch das vorstellt. Zu der Sache mit dem Selbstständig machen sag ich mal nichts weiter, ich gehe einfach mal davon aus, dass ihr euch entsprechend ausführlich informiert, alle eventuellen Probleme, Schwierigkeiten usw., was auftreten könnte, bedacht und euch das gründlich überlegt habt. ;)

Ganz ehrliche Meinung von mir:
HaXan schrieb:
...wir brauchen ja nicht viel Startkapital...
Diese Äusserung lässt nicht darauf schließen...
Startkapital an sich - das was gefordert ist - mag sein. Aber du musst halt auch diverse Anschaffungskosten von Dingen, die ihr für eure Existenz benötigt, mit einberechnen. Und das ist bestimmt nicht sehr wenig. Na ja, ihr macht das schon... ;)

btw. wäre es mal interessant, in welche Richtung ihr euch selbstständig machen wollt.

P.S. Nicht falsch verstehen, der Beitrag ist nicht sarkastisch gemeint, ich will nur darauf hinweisen, alles vorher gründlich zu durchdenken und keine "Schnellschussaktion" zu starten...
 
Hier erstmal ein paar Infolinks wegen Zuschüsse etc., die man vom Staat erhalten kann:

http://www.mosbach.de/Förderprogramme.html
http://www.existenzgruender.de/01/index.php

Informiere Dich bei der IHK, Gewerbeamt und Arbeitsamt.

Wenn Du eine ICH AG gründest, bekommst Du erstmal vom Arbeitsamt 6 Monate einen Zuschuss, wovon Du leben kannst, danach muss ein entsprechender Umsatz vorhanden sein, um davon zu leben.

Da Ihr aber zu zweit seid, musst Du Dich näher informieren, welche Möglichkeiten von Zuschüssen es in dem Bereich gibt.

Am wichtigsten ist es, dass Du jetzt bereits einen detailierten Plan erstellst, um auch diese Leute davon zu überzeugen, dass Ihr Gewinne einfahren werdet.

Zugleich empfehle ich einen Steuerberater aufzusuchen, der Dir erstmal die wichtigsten Fakten aufzählen wird, was die ganzen Abgaben, Zuschüsse, Förderungen etc. anbetrifft.

Zuschüsse bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsamt einen konkreten Bericht vorlegt, um welche Produkt / Dienstleistung es sich handelt und das man innerhalb von 6 Monaten mit einem Gewinn rechnet.

Es muss also vorher schon alles genauestens geplant sein, bevor Ihr überhaupt beide an den Start geht.

Wenn nach diesem Zeitraum keine Gewinne in Aussicht sind, bekommst Du auch keine Zuschüsse mehr und musst wieder Insolvenz beantragen bzw. das Gewerbe wieder auflösen.

Das erste Jahr ist für Existenzgründer steuerfrei.

Informiere Dich auch bei der Bank, die Existenzgründer ein Startkapital geben.

Also heisst es jetzt erstmal einen genausten Plan aufzustellen, wie ihr das ganze aufziehen wollt und wie Ihr beide schnellstmöglich an Umsätze kommt.

ciao ciao

Armando
 
Mahlzeit zusammen!
Also folgendes: Ersmal zu Deinem Kumpel! Er soll das auf jedenfall machen, besser gestern als heute. Spätestens im September :D werden die Ich AG`s sowieso langsam wegfallen! Du musst bedenken, diese Leute tauchen in keiner Statistik über Arbeitslose auf;80% der sogenannten Ich AG`s sind seit Einführung wieder kaputt!

Wie die Anderen schon gesagt haben, müssen sämtliche Kosten von Ihm selbst getragen werden. Das üble an der Sache ist, daß er natürlich auch die Buchhaltung, also den gesamten Verwaltungskram drauf haben muss! Und das ist echt nicht ohne!!!

Zu Dir würd ich ganz einfach sagen:
Bleib in dem Job den Du momentan hast (sicheres Geld)
Du kannst Deinem Kumpel mit Sicherheit nebenbei unter die Arme greifen und erstmal abwarten, wie es läuft!

ODER!!!!!!

Ich hab es so gemacht:
Bin ja gelernter Veranstaltungskaufmann!
Hab im Jahr 2000 ein Nebengewerbe angemeldet für meine Tätigkeit als Dj!
Da hast Du die ersten 5 Geschäftsjahre mit nichts was am Hut! Es sei denn dein Gewinn am Ende eines Geschäftsjahres übersteigt 10. 000 (nach allen Abgaben)

Und zu der Frage, wie es ist, wenn Ihr beide........

Es gibt die GbR (Gemeinschaft bürgerlichen Rechts)
das Bedeutet einfach erklärt:

Wenn Ihr zusammen ein GbR gründet, haftet jeder für den Anderen mit!
Soll heissen : Dein Kumpel kauft sich nen 500er Benz, kann nicht bezahlen, Du haftest mit!!!! Sogar mit Privatvermögen
Und wie ja bekannt ist: Bei Geld und Frauen hört die Freundschaft auf!

So, genug erzählt....wenn Du noch etwas wissen musst, frag die IHK oder mich :D
Arbeitsamt kannst Du vergessen...Durch Hartz IV wissen die im Moment selbst nicht wer was bekommt und wer nicht! Habe gestern noch mit so einem Experten gesprochen; er war aber ehrlich und hat es wenigsten zugegeben, daß er keinen Plan hat!


Gruss Der Romanverfasser (Mist, festgeschrieben ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst mir ja noch eine PN schicken bei Bedarf ?

Selbständig im Bereich DJ & Veranstaltungstechnik ?

Ich AG Gelder (600 € im 1. Jahr, 360 im 2. sowie 240 € im 3. Jahr) sowie Überbrückungsgeld (1/2 Jahr) gibt es wohl nur noch bei guten Geschäftsaussichten, die die IHK sowie die AA prüft.

Wenn alle Stricke reißen, spät. im 3. Jahr sagen, daß es nicht "läuft". Dann hat man noch einen Restanspruch auf ALG I

Man prüft wohl die Aussichten, muß ein schlüssiges Konzept vorlegen. Banken geben wohl keine Kredite mehr.

Höchstens über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Dabei mußt Du Dich dann auch krankenversichern.

Für Tätigkeiten in diesem Umfeld auch eine Betriebshaftpflicht sowie auch eine Equipment-Versicherung z. B. über das Versorgungswerk www.vdmv.de

Gewerbeanmeldung bei der Stadt

Differenzierung zwischen Kleingewerbe & Vollgewerbe. Letzteres hat den Vorteil, daß man auch die "Vorsteuer" ziehen kann bei Investitionen, eine UST-ID bekommt.

Die Buchhaltung kann ich Euch natürlich auch nicht ersparen. Für Laien recht nett das Wiso Programm, womit man auch über "Elster" fällige Umsatzsteuer-Voranmeldungen über das Elster-Modul machen kann sowie die Einnahmen-Überschuß-Rechnung mit Buchungen erstellen kann

Wie es bei Dir aussieht, weiß ich nicht genau, vermutlich wirst Du bei einer Kündigung noch eine Sperrzeit von der AA bekommen, wenn Du ohne Grund kündigst, also mußt Du Dich kündigen lassen aus "betrieblichen" Gründen, nicht persönlichen Gründen.

Zum Gesellschaftervertrag wäre erst einmal eine GbR angesagt

Wenn es wegen geringer Umsatzerlöse nicht so klappt, kann man zusätzlich noch einen Wohngeldzuschuß etc. beantragen sowie ergänzende Sozialhilfe.

Wie gesagt: Näheres kann ich Dir auch per PN erläutern zu steuerrechtlichen Fragen etc

MFG Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also erstmal danke für die vielen antworten! Um mal klaren tisch zu machen:
Ein freund und ich wollen einen Dienstleistungsbetrieb gründen, der halt so ziemlich alles macht, egal obs kleine reperaturen am haus oder garten sind, rasenmähen, egal was, eigentlich alles! Er ist gelernter schreiner und ich gelernter schlosser, und mit dem Wissen kann man denke ich schon etwas erreichen!
Hier in meiner umgebung gibt es zwar schon eine firma, die ist aber dennoch ein bisschen weiter weg, und sozusagen nicht in unserem "einsatzgebiet"
Mir geht es in erster linie erstmal darum, welche möglichkeiten bestehen wenn man zu zweit eine firma aufmachen möchte, und wie das unterstüzt wird, das wird wohl das erste sein was es zu klären gilt. Ich wusste auch nicht das die IHK dort berater hat, die offen und ehrlich sind, und ich denke, das wird die erste anlaufstelle sein, an die wir uns wenden werden!

MFG

HaXan
 
Gute Geschäftsidee!!!!
Aber wie auch alle Anderen schon sagten, daß ist ne heikle Angelegenheit!
Mach das doch, daß Du bei der Zeitarbeit bleibst und Deinem Kollegen hilfst..."Freundschaftsdienst" versteht sich...Und wenn es gut läuft kannst Du immer noch kündigen!

Das Problem bei einer Selbsständigkeit aus einem Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß Du eine komplette Kalkulation der ersten 3 Geschäftsjahre vorlegst!
Geil oder, wie Hellsehen...total absurd, ist aber so
:eek:
 
HaXan schrieb:
Hallo,

Mein freund dagegen hat ja eigentlich nichts zu verlieren, denn mehr wie arbeitslos kann er ja nicht mehr werden,

Nun ja, wenn das so wäre würden sicher ohne Ende Kleingewerbe mit kuriosen Geschäftsideen aus dem Boden schießen.
Denk doch mal an die Investitionen, die du tätigen musst und an die Schulden, die du machst.
Die fallen nicht einfach weg, wenn das Geschäft nicht läuft. Ok, wenn du nicht zahlungsfähig bist und den Laden dicht machen musst, kannst du eben nicht zahlen. Aber du wirst trotzdem deine Gläubiger im Nacken sitzen haben und sobald du wieder Arbeit hast oder ein neues Gewerbe aufmachst - falls du es noch darfst - musst du blechen, was für viele nach dem gescheiterten Versuch der Unternehmensgründung bedeutet, dass sie nie wieder oder nur sehr schwer wieder auf die Beine kommen.

Und gerade bei kleinen Personengesellschaften wie der GbR solltest du sehr vorsichtig sein! Stichwort: unbeschränkte, solidarische Haftung.
 
Der Steuerberater hat bei mir ein 3-Jahres Plan gebaut, welcher Umsatz erwartet wird.

Wenn du unter 24.000 Euro Umsatz im Jahr bleibst, kannst du die von dem Vor- und Umsatzsteuer-Gedöns befreien lassen.

Bei der ICH-AG darfst du auch nur bis 25.000 Euro im Jahr an Gewinn glaube ich machen. Sofern du diesen Punkt überschritten hast, kannst du auf die Zuschüsse auch verzichten...
 

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