SuperGau Wasserschaden!

LiMeLiGhT

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Moin zusammen,

Ich kam erst kürzlich in den außerordentlichen Genuß einer überfluteten Wohunung. Da ich bzw. wir grad erst beim Einzug waren standen diverse
Dinge noch auf dem Boden, inkl. meiner meisten Platten.
Lange Rede kurzer Sinn, so ziemlich alle hin! Meine Frage ist nun, was kann man so als Faustformel bei der Hausratversicherung als Schadenssumme für sowas angeben, pro Platte 5 EUR, mehr, weniger, überhaupt irgendetwas ?
Vielleicht kann ja jemand helfen da der Schadenregulierungstyp der Versicherung alles andere als kooperativ ist.

<tia>
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Naja, wenn es nur Wasser war, evtl. kann man da noch was retten, Plastik ist ja Wasserdicht.

In diesem Fall wird die Versicherung wahrscheinlich nur die paar Pfennige für neue Cover bezahlen, und ggf ein durchgeweichtes Case, bzw. den Zeitwert davon.

Zur Frage:
Wenn man Zeitwert etc. mitrechnet kommt man auf ca. 1 Euro Pro Stück, klingt hart, ist aber so, das ist der Preis, den auch ein Händler für eine gebrauchte Platte zahlen würde.

ich würde an deiner Stelle mal bei einem Gutachter nachfragen (fragen kostet nichts) mit dem Hinweis auch ein Gutachten bei Ihm erstelllen zu lassen, wenn die Versicherung eins anfordern sollte.

Sollte der Gutacher das nicht genau sagen können, würde ich versuchen wenigsten 5-7 Euro pro Scheibe rauszuholen, dann wollen die in der Regel eh ein Gutachten bzw. lassen ein Gutachten von Ihren eigenen Gutachtern erstellen.

Gruß
Wolfgang
 
Die Gutachter Nummer wollte ich eigentlich umgehen da sich sowas ewig in die länge ziehen kann und es in diesem Falle um schnelle behebung des Schadens
bzw. schnelle Regulierung der Versicherung geht. Wir müssen nach trockenlegung schleunigst das komplette Laminat auswechseln um die Wohnung schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen und dafür brauchen wir halt schnell das Geld. Hatte gedacht das irgendjemand hier von einen ähnlichen Fall berichten könnte. Könnte echt ****en...zumahl die hälfte der Scheiben in kürze eh verkauft werden sollte.
:(
 
Tja, so ist das mit den Versicherungen, die versuchen sich im Schadensfall immer so gut wie möglich vor dem Bezahlen zu drücken.
 
melde dich doch mal bei deinem versicherer, und lass dir gleich eine schadensmeldung zukommen lassen, um dort die einzelschäden und deren gesammtsumme zu ermitteln. je nach agb des versicherers ist ab einer best. schadenssumme ein gutachten bzw. kostenvoranschlag pflicht. auch kann es sein, das der versicherer ein gutachten erfordert, bevor du reparaturaufträge herausgibst, da ggf. sonst die die kosten dafür nicht, oder nicht in vollem umfang, übernommen werden. wende dich also schleunigst an deinen versicherer. mach zur sicherheit von allem photos, und schätze mal selbst ein, wie hoch der schaden sein könnte, um ggf. die sache etwas zu beschleunigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
in der regel kommen gutachter von der versicherung ab einer summe von 1000 € raus. kommt aber natürlich auf die gesellschaft an.

dann ist noch entscheidend ob du unterversichert bist.
 
Und du kannst auch einen eigenen Gutachter bestellen.
Den von der Versicherung muß keiner akzeptieren, da allgemein bekannt ist, wie diese arbeiten. Immer zu Gunsten der Versicherung.
Bei deinen Platten sollte der Wiederbeschaffungswert gelten.
Ebaypreise braucht man sich dabei nicht vorrechnen lassen.
Die stellen, falls Du Profi bist ja einen Teil deiner Erwerbstätigkeit dar.
Wie das mit dem Hausrat zusammengeht, also du die Platten gewerblich lagern müßtest (eigener Raum) weiß ich nicht.
Aber Versicherungen finden immer was um sich zu drücken.
 
Am Besten wären natürlich auch Rechnungen von den Platten. Wenn du z.B. bei irgendeinen Onlineshop Kunde bist, kannst du bei den meisten auch noch lange Zeit nach dem Kauf, die Rechnungen aufrufen und ausdrucken.
 
Hallo!

Naja, wenn es nur Wasser war, evtl. kann man da noch was retten, Plastik ist ja Wasserdicht.
Muss hier mal zustimmen und nachfragen:

Wie genau sind denn die Platten jetzt kaputt gegangen?
Kann ja sein, daß dir die Wohnung mit Schlamm vollgelaufen ist aber selbst da müsste man doch noch etwas retten können.
Einmal durch die Plattenwaschanlage sollte doch reichen. :confused:
 
Seifenwasser geht genau so.

Ich hab hier im Keller einen Wasserschaden gehabt und das erst nach 6 Monaten festgestellt.

War ein feuchtigkeitsschaden und die Wände schimmelten.

15000 Plattencover teilweise total verschimmelt.

also blankocover zugelegt, den Müll entsorgt und die platten mit Fensterreiniger abgewischt (mach ich in der Disko auch so, wenn eine Platte wirklich mal extrem verdreckt ist)

Laminat etc. bezahlt die Versicherung übrigens nur dann, wenn es dein eigener ist.

Im Schlimmsten Fall wälzen die alles auf die Gebäudeversicherung oder auf eine Haftpflichtversicherung ab.

Kommt immer darauf an, wie der Wasserschaden entstanden ist!

So Versicherungsfragen sind immer sehr verzwickt.
 
Einen Plattenladen hatte ich mal, vor 11 Jahren.

Aber da sind keine Bestände mehr da!

die 15000 sind schon aussortiert (14 Jahre DJ machen sich doch bemerkbar), unbrauchbare Scheiben, -xfache Bemusterung usw. hab ich vor 3 Jahren mal gründlich aussortiert, da hat sich dann der Bestand halbiert.

Lagert alles im Keller auf Schwerlastregalen, bin momentan dabei das alles auf Metrokisten umzulagern und die Scheiben nach und nach zu digitalisieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und du kannst auch einen eigenen Gutachter bestellen.
Den von der Versicherung muß keiner akzeptieren, da allgemein bekannt ist, wie diese arbeiten. Immer zu Gunsten der Versicherung.
Bei deinen Platten sollte der Wiederbeschaffungswert gelten.
.

Das muss nicht unbedingt sein. In dem Falle wird man wohl den Gutachter akzeptieren müssen, den die Versicherung stellt.

Denn der Schaden wird ja über die eigene Versicherung abgewickelt.
Bei ner fremden Versicherung könnte man es sich sicher aussuchen.
 
Das muss nicht unbedingt sein. In dem Falle wird man wohl den Gutachter akzeptieren müssen, den die Versicherung stellt.

Das stimmt so nicht, es kann nur sein das man unter Umständen auf den Kosten für ein privates Gegengutachten sitzen bleibt bzw. diese erstmal auslegen muss. Und eventuell muss man dann auch noch gerichtlich klären lassen welcher Gutachter recht hat...
 
Wie gesagt, es zählt erstmal das, was der Gutachter der Versicherung sagt. Den kann man nicht wie hier beschrieben von vornerein ausschlagen und direkt seinen eigenen bestimmen
 
Passt zwar nicht zum Thema aber habe mich gerade etwas gefragt!

In diesem Forum habe ich einmal gelesen, eben wegen Plattenreinigung und so, dass man auf keinen Fall Wasser verwenden sollte! Meiner Meinung auch klar, weil sich das Wasser sehr gut in den kleinen Rillen hält.
Nur ihr wäscht eure Platten mit Wasser bzw. Fensterreiniger - habt ihr irgendwelche Veränderungen an der PLatte wahrnehmen können?
 
Warum sollte man die nicht mit Wasser waschen? Ist doch Plastik. Und jede Flüssigkeit enthält Wasser:D . Man sollte vielleicht destilliertes Wasser nehmen (kalk.....);
 
Sind den deine Platten übehaupt im Versicherungsvertrag... bei uns steht nix davon... und weil ich ja in der Schweiz wohne, müssen die mir bei sowas eh nix Zahlen.. sagen einfach steht nix davon!
 
Sind den deine Platten übehaupt im Versicherungsvertrag... bei uns steht nix davon... und weil ich ja in der Schweiz wohne, müssen die mir bei sowas eh nix Zahlen.. sagen einfach steht nix davon!

Die gehören eigentlich zum normalen Hausrat.

Man könnte sich bei teuren Platten/Sammlerstücken allerdings streiten ob es Wertsachen sind, die sind dann üblicherweise nur bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert. Bei älteren Hausratversicherungsverträgen hätten die bei Antragstellung dann komplett aufgelistet werden müssen. Ist heute aber gar nicht mehr üblich....
 
Ich selber hatte auch mal einen Wasserschaden in der alten Wohnung. Mein Vermieter hatte die Küche Jahre vorher montiert und ich habe diese natrülich benutzt. Dann platze der Zulauf der Spühlmaschien auf und ca. 15 Liter Wasser machten aus meiner Küche ein Freizeitbad :( Resultat: Lamit aufgequollen, Tapeten verschimmelt und Fussleisten waren eh fürn *****. Dummerweise ist es so, daß man verpflichtet ist, bei Abwesenheit oder Nichtbenutzung von Zuläufen diese abzudrehen. Sollte dadruch also so ein Wasserschaden entstehen, bleibt man ohne Gebäudeversicherung auf jeden Fall auf dem Schaden sitzen. Denn die Hausrat kommt nur für die eigenen gegenstände auf und bei feuchten Wänden etc. gar nicht. Dazu kommt noch daß man die Feuchtigkeit nur schwer rausbekommt wenns der Keller ist. Das kann von Teueren Heizgeräten bis zur belüftung des Estrich gehen. Also wenn du was retten kannst, dann nur Gegenstände die auch noch einen gewissen Wert haben.

Was das Gutachten betrifft: Es kam jemand von der Gebäudeversicherung und damit war alles im Lot. Denke mal das ein privater Gutachter für ein paar beschädigte Plattencover vom Preis her nicht wirklich lohnenswert ist. Also wenns niemand zahlt, schau zu das du die Dinger an einem trockenen Platz lagerst und wartest bis die gesammte Feuchtigkeit verdunstet ist. Sollten dennoch einige Platten danach beschädigt sein, kannst du ja noch versuche die eine oder andere zu digitalisieren.

lG
 

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