Technics 1210 Mk 2 Transportschaden Antrieb

Elektro-Dengel

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Hi ihr Lieben,

hab heute nen 1210er bekommen, den ich bei Ebay ersteigert hatte. Das Paket ließ nix gutes vermuten, denn es klapperte und schepperte!

Beim Öffnen fiel dann gleich auf, dass der Horst, der das Ding eingepackt hat, einfach alles so zusammengepackt hat, wie´s grad rumstand.
Nicht mal die Nadellampe war eingefahren ;-)!

Unterm Transpor hatte sich dann (oh Wunder) der Teller gelöst und is mit seinen 1,xx kg unter der Schutzhaube auf Entdeckungsreise gegangen!

Dabei hat er dem Tonarm ordentlich eine mitgegeben und seinen eigenen Magneten (bzw. dessen Halterung) verbogen! (siehe Fotos)

Laufen tut er völlig normal! Der Tonarm hat kein Spiel, geht leichtgängig, kein Springen, nix!

Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack! Was sagt ihr zu dem Spass?
 

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AW: Tachnics 1210 Mk 2 Transportschaden Antrieb

Das Belch am Stator vom Teller ist wurscht... das ist fast immer etwas verbogen und dient eigetnlich nur als abstandshalter bzw. halteblech für den Stator. Hat sonst keine Bedeutung, wenns dich optisch stört bieg es mit ner Flachzange wieder etwas grade.

Viel mehr sorgen würde mir der Tonarm machen, aber wenn du sagst der ist OK.

Glück gehabt...

Bei mir sah das letztes mal so aus, war der gleiche "Packfehler":

http://www.12x0.de/images/plattenspieler2.jpg

grüße, kaype
 
AW: Tachnics 1210 Mk 2 Transportschaden Antrieb

Hey Kaype,

merci für die fixe Antwort! Optisch stören tut mich das Blech nat. nicht, da ich selten mit dem Teller verkehrt herum auf dem Player spiel...!:d

Den Tonarm werd ich mal im Auge behalten! Hab ihn jetze nur eingestellt mal ein wenig rumprobiert! Aber der liegt auch mit relativ wenig Gewicht sehr sauber in der Rille, springt auch bei wildem backspinning nicht! Schein ich ja echt nochmal Glück gehabt zu haben! Naja der Pitch is halt durch! Aber da schick ich dem Kaype, wenn ich Zeit hab mal gleich beide zum erneuern!
 
AW: Tachnics 1210 Mk 2 Transportschaden Antrieb

Hab mir jetzt die Tonarm-Aufnahme noch mal genau angeschaut, Der Arm hat wohl direkt an den Gelenken, da wo er verickt und geriffelt ist, einen Haar-Riss abbekommen! Wird also doch irgendwann mal ersetzt werden müssen!

PS: Wie kann ich denn den Titel eines Threads ändern, seh grad dass ich TAchnics statt TEchnics geschrieben hab?!
 
Also ich würde das Ding sofort zurückschicken und mein Geld wieder haben wollen. Das Versandunternehmen haftet nicht, weil der Technics einfach dämlich eingepackt wurde und am Ende bist du der Leidtragende. Wozu also ein unnötiges Risiko eingehen?
 
Und wie schon in dem anderen Thread neulich geschrieben. Wenn Privatverkäufer keine Chance: Gefahrenübergang BEIM VERSAND, sprich das Risiko trägst du, egal wie ******e er es verpackt hat ... und selbst wenn er den Versandaufkleber auf den Deckel gebappt hätte.

Aber bevor hier jetzt wieder StachO mit 100 Vergleichsurteilen kommt halte ich mich da lieber raus. Ich hab das ganze bei dem Deck vom Photo durchgespielt mit Anwalt, Mahnverfahren bishin zu der Entscheidung ob ich ein Gerichtliches Mahnverfahren draus mache. Mich hat der Spaß 80 Euro gekostet und nix gebracht, das Gerichtliche Manverfahren hätte nochmal gut 350 Euro gekostet was alles erstmal hätte verauslagt werden müssen.

Ich würde den Verkäufer im guten kommen und nicht drohen, da schotten die meisten ab, und ihn um klärung bitten und/oder ggf Rücknahme des Artikels. Eine Reparatur kann kostspieligsein wenn man es zb bei einem Deutschlandweit bekannten online musikhaus machen lässt (250€) ... bei Interesse kannst mir aber auch gerne ne Mail schicken, ich hab ... neben der Tatsache das ich das auch mache ... ein how to im Internet wie man den arm selbst tauscht.

grüße...
 
Da kommt nicht der Stacho, sondern ich. Denn das ist zwar korrekt, aber in dem Fall hier nicht.

Denn es gehört zu den vertraglichen Nebenbedingungen des Verkäufers, die Verpackung zumindest so zu wählen, dass bei normalem Versand nicht zu erwarten ist, dass was drankommen kann.

Da ist dann zu fragen, ob der Verkäufer sich hier fahrlässig verhalten hat. Hat er den Plattenspieler einfach nur in eine Kiste geworfen ohne Füllmaterial o.Ä., war klar, dass dieser Schaden nehmen wird, weil er ja nicht mal fixiert in der Kartonage sitzt.

Ein anderes Thema wäre das, wenn denn zwar die Verpackung nicht unbedingt nach den AGB vom Spediteur gewählt wurde, aber doch zumindest so, dass man dem Verkäufer keine Fahrlässigkeit vorwerfen könnte. Der ist ja schließlich dann Privatmann und kein Verpackungsprofi.

Aber wenn einer einen Plattenspieler einfach lose in ne Kiste wirft und dann abschickt, dann muss er schon sehr dämlich sein, wenn er glaubt, dass das gut geht oder aber es war ihm egal ODER es war bereits vorher ein Defekt dran und er wusste um § 447 BGB und dachte, das dann auf den Versand schieben zu können.

Dritteres wäre schon ein Betrug (wenn auch kaum nachzuweisen), die ersten beiden Fälle schützen aber auch nicht vor Haftung.

Eine andere Frage ist aber, ob das ganze was hilft. Der Schaden wird bei ca. 150 Euro liegen. Und ich kenne jetzt die Verpackung ja nicht. DU musst beweisen, WIE verpackt war. Kannst du das nicht einwandfrei, wird´s schon schwer. Wenn der dann behauptet, es war korrekt verpackt ist das schlecht. Und im Endeffekt würdest du Monatelang prozessen und ein Restrisko bleibt immer.

Außerdem noch folgendes:

Für diese Plattenspieler werden zwar hohe Preise bezahlt, im Endeffekt müsste man aber doch Abstriche machen. Wenn ein Neugerät für knapp 420 Euro zu bekommen ist, dann brauchst du gar nicht mit Werten von 300 Euro für ein älteres Gerät zu kommen. Jetzt mag mancher einer meinen, das sei ja der Verkehrswert, aber ganz so wird ein Gericht das nicht sehen. Die setzen das in ein normales Verhältnis.

Und eben drum sind auch die zu ersetzenden Teile schon so und so alt, haben also keinen Neuwert mehr. Also wäre auch zu fragen, wieviel ein z.B. 5 Jahre alter Tonarm noch wert ist usw...

Zurückschicken und einfach die Kohle zurückverlangen ist aber auch nicht. Denn der gute Verkäufer ist mal zur Nachbesserung berechtigt. Es besteht ja grundsätzlich ein Kaufvertrag. Und der hat mit dem "Nebenvertrag" des Versandes nix zu tun. Und da kommen wir wieder auf die Frage, WIE HOCH denn der anzunehmende Schaden wirklich anzusetzen ist.

Alles nicht so einfach. Aber wenn ich das mit der Verpackung richtig verstanden habe, so sollte der Verkäufer zumindest zur Diskussion bereit sein.
 
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Ich hab dein Posting nicht komplett gelesen aber:

- Er packt das Deck samt Deckel in einen Karton
- in dem Karton sind 4390872345609872134506987324509687245908m² Füllmaterial
- Das Leben schreitet 100 JAhre in die Zukunft und am Ende

... dreht ein Roboterlaufband das Paket um!

Weil ein Deckel auf dem Deck war löst sich der Teller, der Verkäufer ... schon lange TOT! ... weiß nicht das der Teller gesteckt ist, hat aber alle Vorschriften beachtet weil nämlich der Gegenstand ansich (MIT DECKEL) Supidupiextraklasse eingepackt war sich keine Schuld zu Lasten hat kommen lassen. Der Teller ... losgelöst ... macht unter dem Deckel Tabularasa und zerstört sich selbst (129€ schaden), den Tonarm (99€ Schaden) und die Tellernabe (45€ schaden) ... läst aber den Deckel ansich heile, sprich ÄUSSERLICH, Chassis, Füße, Boden, Deckel ... also der Gegenstand ANSICH, ist heile.

wer ist nun schuld?

Der Verkäufer der es nicht besser wusste, oder der Käufer der bei einem Privatverkauf das Risiko BEIM VERSAND übernimmt.

moep moep.

grüße, kaype
 
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So wie es kaype gesagt hat stimmt es auch...

nochmal für alle: Versandkauf, 1. Stelle = Absender, 2. Stelle = Empfänger

Kaufmann + Kaufmann = Gefahrenübergang bei Abgabe an Spediteur
Kaufmann + Privatperson = Gefahrenübergang bei Abgabe der Ware beim Empfänger
Privatperson + Privatperson = Gefahrenübergang bei Abgabe an Spediteur

dem Versender hier Fahrlässigkeit nachzuweisen dürfte schwer sein, es sei denn du hast den Auspackvorgang per Fotos dokumentiert oder Zeugen gehabt... und selbst dann ist unklar ob man demjenigen Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz (bei bereits vorhandenem Schaden) vorwerfen kann... dauert, kostet Zeit und Nerven => lohnt nicht... wenn der Verkäufer nicht so kulant ist und das Ding zurücknimmt oder einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet hast du wohl Pech gehabt, ausser du hast Glück und der Spediteur ersetzt den Schaden... wäre zwar absolute Kulanz und dementsprechend definitiv nicht von Nöten, aber grad bei so kleinen Beträgen nicht unüblich, schließlich sollen die Kunden ja nicht verärgert werden. Sieh es so: es ist relativ wenig Lehrgeld das du zahlst, da haben andere schon mehr geblecht...

für's nächste Mal und für alle anderen: schreibt dem Verkäufer lieber ne Mail das er beim Versand den Teller z.B. mit Tape sichern soll, den Raum zwischen Teller und Abdeckhaube mit Zeitungen füllt, Nadellampe einfährt, Tonarm fixiert etc... sollte dann sicher ankommen... wer sich unsicher ist, lieber unter Zeugen das Ding öffnen, sollte dann schlecht verpackt sein hat man dafür Zeugen, man hat das Schriftstück indem man den Verkäufer zu sachgerechter Verpackung auffordert (incl. Hinweisen WIE er es machen soll), da wird es schon leichter Fahrlässigkeit nachzuweisen
 
Der Teller löst sich aber nicht, obwohl er nicht sollte, sondern weil der Verkäufer es zumindest vergessen hat, den runterzumachen. Dass er als Nutzer eines Plattenspielers nicht wusste, dass der Teller nur gesteckt ist, ist kein Argument. Das sollte doch jedem einleuchten. Das wäre, wie wenn der Verkäufer eines Autos sagen würde, er habe nicht gewusst, dass er einen Katalysator nicht ausbauen darf, wenn der Käufer das Fehlen des selbigen reklamieren würde. Denn jeder Autofahrer hat zu wissen, dass man das nicht darf. Selbst die 80-jährige Oma wäre dann schuld, auch, wenn ihr Enkel ihr das so gesagt hätte. Der Vergleich hinkt auch nicht, so ist das einfach. Nur, dass mir jeder glauben wird, dass wahrscheinlich 100 % aller Plattenspieler-Benutzer wissen, dass der Teller runterfällt, wenn man das Gerät auf den Kopf dreht. Es kann ja auch nicht sein (und da wird´s dann deutlich, warum das Gesetz das so macht), dass jemand die Ware dann einfach unsachgemäß einpackt, diese dadurch Schaden erleidet und der Käufer dann nachher der Dumme ist. Es geht bei dieser Regleung, lt, welcher der Käufer das Risiko trägt, lediglich um die zufällige Verschlechterung der Ware (z.B. ein unbeabsichtigtes Fallen des Paketes), nicht aber um eine Beschädigung durch unsachgemäßes Einpacken.

Ich würde nichts sagen, wenn ich den Fall nicht schon selbst eben als Verkäufer gehabt hätte (mit entsprechend dummem Ausgang für mich mit Hinweis auf meine nebenvertraglichen Pflichten) und wenn ich nicht nach 3 Semestern Wirtschaftsrecht während meines BWL-Studiums und Behandlung genau eines solchen Falles wüsste, was ich da sage.

Ich will natürlich nicht für die vollständige Korrektheit meiner Begutachtung haften und empfehle dem TE für genaueres einen Anwalt zu Rate zu ziehen, aber grundsätzlich weiß ich schon, wovon ich rede...

Fakt ist eben auch, dass nicht die Neupreise anfallen, sondern lediglich deren Zeitwert. Dadurch aber vermindert sich der Streitwert nochmals und der Gang zum Gericht ist alles andere als clever, allzumal dort gerne Vergleiche angestrebt werden und man dann doch auf einem Teil der Kosten sitzen bleibt. Aber es ist lt. meinem Wissen, meinen Erfahrungen und lt. eben tatsächlich gängigen Urteilen m.E. definitiv juristisch falsch zu sagen, dass der Käufer in einem solchen Fall IMMER das Risiko trägt.

Was der Käufer letztenendes beweisen kann ist dann ja wieder ein anderes Thema. Bei mir aber z.B. ist meist einer nebendran, wenn ich ein Paket öffne... Und wenn mal was wäre, würde ich sofort Bilder machen. Fahrlässigkeit im übrigen ist nicht das, was man hinter dem Wort oft sieht. Es ist nämlich kein böser Wille nötig. Vergessen, den Teller runterzumachen ist fahrlässig. Denn etwas wichtiges zu vergessen, wenn das zu einem negativen Ergebnis führt, ist immer fahrlässig. Fahrlässig bedeuted eben die kleinen, moralisch eigentlich unbedenklichen Sachen, die unvermeidbar jedem mal passieren. Das heißt aber vor dem Gesetz nicht, dass diese Sachen auch passieren dürfen.
 
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D.B.R... sieh mal, selbst wenn es juristisch wasserdicht sein sollte, was du da erzählst: kaype hat das ganze doch, wie er nun mehrfach gesagt hat, schon bis vor dem prozess durchgespielt.

das problem ist wie so oft im leben:

Recht haben bedeutet nicht immer unbedingt Recht bekommen!

Da kannst du noch so auf der letztlich richtigen Seite sein, es hilft dir in der Realität nichts. Man bleibt einfach auf den Kosten sitzen.. Es sind 100€ Lehrgeld die man einmal zahlt und bei jemand wie kaype ist es klar dass er ab und an mal - trotzdem nicht weniger ärgerlich! - bei seinen hunderten Decks die geschickt bekommt, einen Pfosten dabei hat, der das Ding nicht richtig verpackt..

Dumm gelaufen, lass es von kaype reparieren oder machs selber, das kommt für dich sicherlich am günstigsten und vor allem! am wenigsten Nerven aufreibend =)

Grüße
 
Der Teller löst sich aber nicht, obwohl er nicht sollte, sondern weil der Verkäufer es zumindest vergessen hat, den runterzumachen.

Das kann der Verkäufer aber auch nur wissen, wenn er mal einen 1210 als Originalverpackt gekauft hat. Denn da ist der Deckel extra und muss erst aufgesteckt werden.

Du glaubst gar nicht, wieviele DJs es gibt, die das gar nicht wissen, weil denen die Musik wichtig ist und nicht, wie die Technik funktioniert.

D.B.R... sieh mal, selbst wenn es juristisch wasserdicht sein sollte, was du da erzählst: kaype hat das ganze doch, wie er nun mehrfach gesagt hat, schon bis vor dem prozess durchgespielt.
Wobei das aber auch von Anwalt und zuletzt vom Richter abhängt. Wenn Du einen scheiss Anwalt erwischt, dann hast Du Pech gehabt und verkaufst diese Sache immer so weiter, dass der Gang zum Anwalt nichts bringt.
 
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Und ganz nebenbei gibt es hier in Regelmässig Abständen die Frage wie man den den Teller abbekommen würde und wie er gesichert sei. Wenn jetzt jemand vorher einen Plattenspieler von Dual hatte wo dann Beispielsweise der Teller mit Sprengring o.ä. (nur ein Beispiel, ob es so ist weiß ich nicht) gesichert ist könnte er ja davon ausgehen das es beim Technics ebenso ist.

Die Behauptung "weiß man eben" zieht da nicht, und es ist auch keine Straftat (Steuehinterziehung) nebst der Tatsache das die Betriebserlaubniss erlischt (Entfernung des Kats) und dem klitzekleinen Manko das der 1210er beim nächsten TÜV durchfallen würde damit verbunden... weil es eben ein Plattenspieler ist und kein Auto, daher hinkt der Vergleich sehrwohl mMn. Auch stellt sich mir die Frage, WOHER "weiß man das eben", gibt es einen Lehrgang von dem ich bislang nichts wusste? Ließt man das in den Medien? Ist man als Eigentümer verpflichtet die Bedienungsanleitung zu lesen um es zu erfahren? Nein! Ergo wirst du nur sehr schwer mit "weiß man eben" durchkommen können.

Nebenbei sei noch gesagt das ich meinen Verkäufern sehrwohl eine Mail schreibe WIE sie einen Plattenspieler zu verpacken haben, auch bei dem oben verlinkten habe ich das getan, konnte aber NICHT nachweisen das der Verkäufer sie gelesen hat. Daran ist es dann letztlich gescheitert, und zugegeben, auf meine Mail hab ich vom VK auch nie eine Antwort bekommen... wäre das der Fall gewesen hätte ihm das wohl das Genick gebrochen. Also sollte man als Zusatz zu Inspires Tipp noch hinzufügen das man dem VK schreiben sollte wie er einen Plattenteller zu verpacken hat und sich dies bestätigen lassen mit einer Antwort... notfalls 2-3 mal auffordern. Dann sollte wirklich nichts schief gehen.

Es ist schon richtig das ich ziemlich viele Decks auspacken, der abgerissene Tonarm war allerdings der bislang krasseste Schaden...

grüße, kaype
 
Du glaubst gar nicht, wieviele DJs es gibt, die das gar nicht wissen, weil denen die Musik wichtig ist und nicht, wie die Technik funktioniert.
Hehe, stimmt wohl.
Sieht man doch allein hier im board (cinch!?, xlr!?, symmetrische verbindung!?, wie mach ich mir richtig die Schuhe zu!?)
 
Nebenbei sei noch gesagt das ich meinen Verkäufern sehrwohl eine Mail schreibe WIE sie einen Plattenspieler zu verpacken haben, auch bei dem oben verlinkten habe ich das getan, konnte aber NICHT nachweisen das der Verkäufer sie gelesen hat.

Mich wundert ja, das Emails neuerdings eine Rechtskräftigkeit besitzen und dass man mit ihnen was beweisen soll.:confused:

In diversen Zeitschriften kann man unter "aktuelle Urteile" immer wieder lesen, dass Emails nicht als Beweismittel zugelassen werden, da sie unterwegs abgefangen und verfälscht werden können.

Ich schreibe den Verkäufer auch immer vorher an, wie er das Teil verpacken möchte. Der Deckel ist nämlich auch so ein Kandidat. Wenn der beim Transport eingesteckt wird, können die Scharniere hinten ausbrechen und der Deckel ist hin. Daher besser nur auflegen und zwischen Deckel und Teller ein Stück Styropor legen, damit der Teler druff bleibt. Außerdem nicht vergessen, den Tonarm festzubinden.
 
Mich wundert ja, das Emails neuerdings eine Rechtskräftigkeit besitzen und dass man mit ihnen was beweisen soll.:confused.
Besitzen sie!?, verifiziert durch einen Verschlüsselungsalgo.!?
Hast da mal den entsprechenden § zu parat!?

Ich kannte das so wie stacho, aber wenn hier kaype die Thematik "live" erlebt hat... :confused:
 
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Hast da mal den entsprechenden § zu parat!?

Nein, den habe ich nicht. Ich habe aber schon mehrmals in Zeitschriften gelesen, dass die wohl nicht rechtskräftig sein sollen. Die meisten mails haben sogar einen Disclaimer, dass über das Internet verschickte mails keine verbindlichen Zusagen sind, da sie unterweges verfälscht werden können. Bei uns in der ThyssenKrupp Stahl AG hat z.B. jede Mail diesen Disclaimer.

Ich kannte das so wie stacho, aber wenn hier kaype die Thematik "live" erlebt hat... :confused:

Das meine ich ja gerade, das hängt auch vom Anwalt ab.
 
Es geht hier ja nicht um Staatsmillionen sondern einfach um die Frage ob der Verkäufer wusste das er ihn ******e einpackt und Fahrlässig handelt oder ob er es nicht wusste.

Aber das ist halt, wie so viele dinge, ne Grauzone...

Ich kann nur von dem reden was ich selbst erlebt habe... und da war es nunmal der knackpunkt das der verkäufer die Mail nicht gelesen hat, bzw. ich das nicht nachweisen konnte.

grüße...
 
Mich wundert ja, das Emails neuerdings eine Rechtskräftigkeit besitzen und dass man mit ihnen was beweisen soll.:confused:
In diversen Zeitschriften kann man unter "aktuelle Urteile" immer wieder lesen, dass Emails nicht als Beweismittel zugelassen werden, da sie unterwegs abgefangen und verfälscht werden können.

Der heutige Geschäftsverkehr beruht hauptsächlich oder zumindest zu großen Teilen auf eMails... wie schwachsinnig wäre es dann dem keine Rechtsgültigkeit zuzuteilen bzw sie von vornherein auszuschließen? Sogar mündliche Absprachen sind rechtsgültig... wenn ich dann schon lese "in diversen Zeitschriften"... klingt wie "hab ich mal gehört, weiß aber nichtmehr wo, vielleicht glaubt es trotzdem einer wenn ich sag das es in Zeitschriften stand
"
Nein, den habe ich nicht. Ich habe aber schon mehrmals in Zeitschriften gelesen, dass die wohl nicht rechtskräftig sein sollen. Die meisten mails haben sogar einen Disclaimer, dass über das Internet verschickte mails keine verbindlichen Zusagen sind, da sie unterweges verfälscht werden können. Bei uns in der ThyssenKrupp Stahl AG

Über e-Mails lassen sich nach OLG Oldenburg z.B. Verträge anfechten (durfte ich mir jetzt lang genug in Vorlesungen anhören). Klar, mit ner eMail hast du ne erschwerte Beweislage, du musst beweisen können das der "Absender" auch wirklich der Absender war etc. aber du kannst grundsätzlich eine Beweiskraft nicht ausschließen. Nur bei zwingender Schriftform verliert die eMails die rechtsverbindlichkeit, es sei denn man nutzt eine digitale Signatur, was mittlerweile so gut wie jeder Mailprovider anbietet.

Da ist bei dir mal wieder gefährliches Halbwissen und sehr viel Überzeugung vom Rechthaben dabei...
 
wenn ich dann schon lese "in diversen Zeitschriften"... klingt wie "hab ich mal gehört, weiß aber nichtmehr wo,

Das sind die Zeitschriften wie Freizeit Revue, Gala, Das Neue Blatt, Bunte, TV Direkt, usw.

Da merke ich mir nicht, wo ich es gelesen habe, ich weiß nur, dass ich es bereits schon 3 oder 4 Mal gelesen habe. Wenn ich alles das aufheben und abspeichern würde, was ich wo mal gelesen habe, nur um es als Beweis mal hier zu posten, dann leben wir in einer falschen Welt.:rolleyes:
Da ist bei dir mal wieder gefährliches Halbwissen und sehr viel Überzeugung vom Rechthaben dabei...

Ich lasse mich ja gerne belehren, ich lasse mir nur nicht unterstellen, dass ich das einfach hier ohne Beweise so in den Raum werfe!

Außerdem sind Recht haben und Recht bekommen immer noch zwei Paar Schuhe. Das hängt viel vom Anwalt ab.

Die nächste Sache ist die, dass wir hier Seitenweise darüber füllen können, ohne dass sich die Grunddiskussion ändert. Da spielt es am Ende keine Rolle, wer überhaupt Recht hat. Aus genau diesem Grund sehe ich mir auch keine Talksendungen am Mittag an. Da kommt am Ende auch Nichts bei rum.
 
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Das sind die Zeitschriften wie Freizeit Revue, Gala, Das Neue Blatt, Bunte, TV Direkt, usw.

DAS sind natürlich sehr vertrauenswürdige Quellen für Rechtsfragen :rolleyes:
wenn Klatschblätter und Fernsehzeitschriften über rechtliche Fragen berichten bei der sich nichtmal Volljuristen einig sind... wie war das mit Quellen prüfen und nicht alles ungeprüft glauben? kommt ja fast mit Bild lesen gleich
 
Ich kenne das auch nur so, dass eMails keine Rechtsgültigkeit besitzen, da sie zum einen verändert werden können und zum anderen es keine Beweismöglichkeit gibt, dass der korrekte Empfänger diese auch gelesen hat.

Alles andere ist mir neu.
 
DAS sind natürlich sehr vertrauenswürdige Quellen für Rechtsfragen :rolleyes:
wenn Klatschblätter und Fernsehzeitschriften über rechtliche Fragen berichten bei der sich nichtmal Volljuristen einig sind... wie war das mit Quellen prüfen und nicht alles ungeprüft glauben? kommt ja fast mit Bild lesen gleich

Dann frage doch mal einen Juristen bezügl. des neuen Urheberrechts und wie es mit dem Kopierschutz aussieht. Das Urheberrecht ist so dämlich geschrieben, dass sich die Gelehrten da noch nicht mal einig sind. Da bekommt man bei der Befragung von Anwälten bei zwei Leuten drei Antworten.

Wer von uns beiden hat nun Recht?

Wahrscheinlich beide!

Aber wie gesagt, solche Angelegenheiten hängen vom Anwalt und letztendlich vom Richter ab. Und dazu können wir beide keine Angaben machen.
 

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