Naja, ganz so einfach ist das nicht mit den Herren in Grün.
Sollte die Musik zu laut sein ( wird von den Polizeibeamten so ganz ohne Messung festgestellt ; irgendwo sind sogar db-werte für tag und nacht angegeben: lächerliche 74db tagsüber und 64 db nachts - wenn ich mich jetzt nicht irre ) ist der Anlagenbesitzer gut beraten möglichst leise zu machen und zu versprechen das das heute nicht mehr vorkommt. Bei Wiederholtung an einem Abend können die Beamten tatsächlich den Verstärker mitnehmen; kann am nächsten Tag auf dem Revier abgeholt werden.
Die Anzahl der Gäste in Privatwohnungen, Angemieteten Räumlichkeiten z.B. in Wirtschaften usw. ist uneingeschränkt.
Grundgesetz ist sehr aufschlußreich: Versammlungsfreiheit ( >Artikel 8 ) und Unverletzlichkeit der Wohnung ( > Artikel 13 )
Deshalb gilt für Privatpartys folgendes:
Schlecht ist wenn offentsichtlich jeder Zutritt zu den Räumlichkeiten hat, die Staatsmacht um Eintrittsgeld gebeten wird und eine tolle Bar in der Gegend steht, an der Personal Getränke gegen Bares verkauft.
Solange nichts dergleichen durch die Kollegen festgestellt wird, sollte es keine Probs geben.
Ach ja, nochwas: immer freundlich, nett, höflich, einsichtig usw. falls es doch einmal soweit kommt.