Umsatzsteuer bei gewerblichen Kunden

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Contrarian

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Hallo zusammen,

ich sitze gerade zum ersten mal an meiner Umsatzsteuererklärung. Ich habe gehört das man sich die Mehrwertsteuer die ein gewerblicher Kunde für einen meiner Auftritte gezahlt hat irgendwie von ihm zurückholen kann. Wie macht man das ?

Gruß
Heiko
 
Also der Kunde hat Dir "Mehrwertsteuer" gezahlt und dann möchtest Du von diesem Kunden diese Steuer nochmal zurückholen.
OK, da würde ich am besten zwei große, grimmige Schlägertypen bei dem vorbeischicken, anders sehe ich da kaum eine Möglichkeit:d





Ansonsten kannst Du ziemlich froh sein, wenn Dein Kunde sich die Vorsteuer aus Deiner Rechnung vom Finanzamt zurückholt und sie nicht von Dir zurückfordert.
Da wäre ich dann lieber vorsichtig, wenn es doch mal unvermittelt bei Dir an der Tür klingelt...:p
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube auch nicht so recht daran, das da jetzt noch was geht, ich hab das nur gehört. Aber die Idee mit den Schlägertypen ist gar nicht so schlecht ;-) Ich muss dazu sagen, es handelt sich auch noch um die Umsatzsteuererklärung für 2017, da ist dann schon alleine deswegen auch schon im Nachhinein nix mehr zu machen ...
 

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