Veranstaltung im Ausland

djj

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Bester wo gibt!
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Ort
Nähe Köln
Guten Abend,
hoffe mal mir kann vielleicht hier geholfen werden.
Im Rahmen meiner Ausbildung zum Veranstaltungskaufmann muss ich eine schriftliche Ausarbeitung machen zu folgendem Thema. Ich bin leider weder in unseren Büchern, noch im Internet wirklich fündig geworden.

Der Fall ist fiktiv, soll aber wie folgt aussehen.

Ein deutsches Unternehmen veranstaltet im Ausland, nehmen wir mal Frankreich ein Event für seine Mitarbeiter. Hierbei sollen auch Künstler auftreten. Ausserdem werden Einnahmen durch Getränkeverkauf generiert.

Hinzukommt das gleiches Unternehmen ein Konzert veranstaltet für die Bevölkerung.

Wie sieht das ganze nun steuerlich aus.
Was muss wo abgeführt werden? Wie sieht das aus, wenn ich einen deutschen Künstler, welcher in der Künstler Sozialkasse ist dort auftreten lasse.

Teilweise kann das Unternehmen sich ja die UST zurückerstatten lassen, je nachdem worum es geht. Muss diese dann hier in Deutschland wieder abgeführt werden?
Gibt es da irgendwas beim Zoll was zu beachten wäre?
Muss ich irgendwas auch im endsprechenden Land versteuern?
Generell geht es darum wie ich bei einer solchen Veranstaltung Steuerrechtlich vorgehen müsste. Was also in der Buchhaltung zu beachten/buchen wäre.

Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Schönen Gruß,

djj


PS:
An alle die nur halbwissen haben, oder Vermutungen anstellen bitte ich euch zurückzuhalten. Das hilft mir nicht. Kann nur mit fundiertem Wissen was anfangen. Alternativ würde es mir auch sehr helfen wenn jemand Literatur Hinweise oder Seiten im Web kennt, die mir da weiterhelfen könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ui ui, Du machst es Dir nicht einfach, ich schau mal was sich machen lässt...

Im Prinzip könnte man das Ganze noch etwas feiner aufdröseln um zu gucken wer aus welchem Land, was in welchem Land einkauft, Dienstleistungen inbegriffen. Z.B.: Verkaufspersonal: Deutsch oder Französisch? Eigene Firma oder externe Firma vor Ort die alles weitere regelt? wie z.B. Einkauf der Waren: D oder F?

Die Sache mit dem Künstler aus Deutschland ist noch relativ einfach. Eine deutsche Firma engagiert einen in Deutschland gemeldeten Künstler (egal für welches Land). Umsatzsteuerland = Deutschland. Der Einsatzort ist dabei wirklich egal.

Interessant wird es, wenn das deutsche Unternehmen einen französischen Künstler engagiern würde. In dem Falle könnte der Auftragnehmer 0% in Rechnung stellen, die müssten dann aber vom Unternehmen in Deutschland abgeführt werden. Dasselbe gilt übrigens auch für bestimmte andere Dienstleistungen wie Anwalt, Architekten oder eben Künstler. (Hab eine ähnliche Situation gerade mit meinem Innenarchitekt, ein Niederländer, der mir in Prag meinen Laden entwirft. Er stellt eine Rechnung mit 0% MwSt aus, ich führ sie hier ab.)
Für Warenverkehr trifft ungefähr dasselbe zu. Das Herkunftsland der Waren brauch keine MwSt in Rechnung stellen, dafür muss das Bestimmungsland sie aber zu dem entsprechenden Tarif im eigenen Land abführen.

Innerhalb der EU wird das dann intern wieder ausgeglichen (vergleichbar mit Grenzpendlern, die auch nur in einem Land Steuern zahlen müssen).

Grundsätzlich: Du brauchst nie doppelt abführen! Wenn ja, dann machst Du irgendwas falsch.

Bin leider kein Buchhalter und hab da auch nicht sooooo den Plan von, dafür engagier ich mir ja auch die Spezialisten. Die Sache mit den Dienstleistungen stimmt aber schon...

Für Deine Fallbearbeitung würde ich mir vielleicht überlegen, um grosse Teile an externe Firmen einfach auszulagern, wie z.B. den Getränkeverkauf, um es Dir zu vereinfachen. Das spart Dir einige Mühen und Du kannst Dich um die wesentlichen Aspekte kümmern. Die externen Firmen stellen Dir dann einfach eine Gesamt-Rechnung mit 0% aus und Du führst es dann in D ab.

Nighty night
 
Also was den Künstler angeht, geht es ja nicht um die Umsatzsteuer sondern um die Künstlersozialkasse.


Was die Umsatzsteuer angeht bin ich soweit, dass selbst wenn ich sie im entsprechenden Land entrichte, kann ich sie mir zurückerstatten lassen. Gilt in der Form wie es angewendet würde nur für vorsteuerabzugsberechtige Firmen. Somit bleibt dies ein Durchlaufender Posten.
Die Idee das der einfachheithalber einfach an externe Firmen auszulagern hatte ich auch schon und werde ich wahrscheinlich auch so in den Fall mit aufnehmen.
Das Körperschaftssteuern etc in Deutschland gezahlt werden müssen versteht sich ja von selbst, da der Sitz der Firma in Deutschland ist.


Eigentlich war es so geplant, dass sämtliche Dienstleister aus Deutschland kommen. Das einzige was aus Frankreich kommt, sollten die Zulieferer für Waren sein, z.B. fürs Catering.
 
Auch wenn was an die Künstlersozialkasse abgeführt werden muss, die Firmensitze von beiden Parteien sind ja Deutschland.

Natürlich habe ich mir gedacht, dass es eigentlich es im Rahmen des "Lerneffekts" besser wäre, es so kompliziert wie möglich zu gestalten, aber man muss sich ja auch überlegen, was am kostengünstigsten und effektivsten wäre.
Personal für das Konzert z.B. liesse sich doch einfacher vor Ort organisieren. Keine Unterkunftskosten, keine Sprachbarrieren, keine Transportkosten etc...
Vielleicht eine handvoll Leute mitnehmen zur Bewirtung der deutschen Mitarbeiter, aber man sollte es nicht übertreiben.
 
Die einfachste Lösung wäre:

- In Frankreich eine Fa. zu gründen & alles über diese Fa. abwickeln
- alle einnahmen in Frankreich versteuern.
- die jeweiligen "künstler" müssten, je nachdem wo die ihren Wohnsitz haben,
ihr honorar selbst versteuern.
 
Sicher kann man das einfacher stricken, aber hab nunmal die Aufgabe das so auszuarbeiten ;)

Bin aber durch eure Hilfe schonmal ein gutes Stück weiter gekommen.
Vielen Dank.

Wende mich dann ggf. nochmal an die einzelnen Personen.
 

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