Verleih von Equipment

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traxis

Bibi-Blocksberg-Hörer
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11 Sep 2004
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Ort
Augsburg / Hamburg
Hey,

vielleicht könnt ihr mir helfen. Folgendes:

Ich lege nächste Woche auf einer VA auf. PA ist soweit vorhanden, nur CD-Player müssen gestellt werden. Da ich selbst eine recht weite Reise dorthin habe kann ich meine eigenen nicht mitnehmen u benötige Fremdgeräte. Ein Freund von mir stellt mir seine vergleichsweise günstig zur Verfügung.

Mir selbst vertraut er, ich bekenne mich selbst zu einem ehrlichen Menschen, sollte ich also mein eigenes Bier darüber kippen bin ich nicht der Typ, der dann den Arsch einzieht sondern ehrlich dazu steht.
Vielmehr gehts um folgendes: Der DJ-Bereich ist gut abgetrennt auf einer Bühne. Dennoch stellen wir uns nun die Frage, wie es zu handeln gilt, wenn im Falle des Falles irgendwas durch Fremdverschulden zu Bruch geht. Für diesen Fall würde er sich gern gegenüber dem Veranstalter absichern.

Inwiefern kann man dies schriftlich festhalten, vor allem, was gibt es zu beachten, wenn hierfür ein solches Schreiben aufgesetzt wird?

Stehe gern Rede u Antwort bei weiteren Fragen!

Viele Grüße
Pat
 
Im Falle einer Zerstörung durch Fremde gehst Du einfach so vor, als wenn Dein eigenes Equipment dort steht. Adresse festhalten und ersetzen lassen.

Ein VA wird dir so nichts schriftlich geben, da man damit schnell Schmuh betreiben kann.
 
Solch verschuldete Mißgeschicke deckt die hoffentlich vorhandene Privathaftpflicht ab, sofern der Verursacher eine solche hat & man diesen dingfest machen kann.

Bei selbst gemieteten Gegenständen als Verursacher zahlt die Haftpflicht nicht, da geliehene oder gemietete Geräte ausgeschlossen sind bei der Haftung

Ist man selbst Veranstalter, gibt es auch Tagespolicen für Veranstalterhaftpflicht
 
Na ja, wir haben z. B. eine Equipmentversicherung abgeschlossen gegen Diebstahl, Beschädigung, Unterschlagung etc.

Europaweit versichert, auch nachts im LKW etc.

Ist gar nicht so teuer, wie man denkt. Natürlich mit Selbstbeteiligung stationär bzw. "on Tour"

Es gibt diverse Versicherungsmakler wie www.erpam.de oder das Versorgungswerk der Medienwirtschaft www.vdmv.de
 
Kommt eben auf ein worst case scenario an. Bei teurem Equipment kann man auch tageweise eine Veranstalterhaftpflicht abschließen.

Meist hat allerdings der Vermieter schon eine o. g. Equipmentversicherung, die auch vor Ort greift. Wäre eben abzuklären.
 
Ich habe meine Equipment ebenfalls durch eine Versicherung gesichert.
Wenn dir wirklich mal jemand Bier in die Player kippt wird der ziemlich schnell das weite Suchen. Für den Fall, dass der Sicherheitsdienst in nicht mehr bekommt ist das dann umso besser.

Durch ne Ladung Bier kann man ja ruck zuckm mal 3000 Euro in die Luft jagen ;)
Und da ist es schön wenn man nur 200 Euro selbstbeteiligung hat.

Sollte man die Person allerdings erwischen, oder man glaubt es kaum sie würde dazu stehen das sie es war, trägt den Schaden die Privathaftpflicht, solange es kein Vorsatz war. Wurde der Schaden durch den gast vorsätzlich verursacht, muss er Ihn in voller Höhe selbst zahlen.


Wenn ich mich recht erinnere beiten einige Versicherer Versicherungen für Equipment auch Veranstatlungsbezogen an.
 

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