Vertrag für Veranstaltung zum Download?

sayan

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Hallo.

Ich möchte eine Veranstaltung in einem Club durchführen. Der Vertrag soll alle wichtigen Punkte klären. Grundlage soll die folgende Vereinbarung sein:

Den Eintritt bekommt komplett der Veranstalter. Der Clubbetreiber bekommt den kompletten Getränkeumsatz. Die Werbekosten werden festgelegt und sollen 50/50 geteilt werden. Die DJs werden vom Veranstalter bezahlt. Alle anderen anfallenden Kosten werden vom Betreiber übernommen.

Ich bin auf der Suche nach einer Quelle wo ich einen rechtssicheren Vertrag bekommen kann, wenn es sein muss auch kostenpflichtig.

Kann jemand helfen?
 
vertrag? machs unter der hand... dann musst du auch nicht die eintrittseinnahmen versteuern... weil ja dein name nirgends auftaucht...
klemmst dir am ende vom abend einfach die eintrittskasse unter den arm... :d
 
vertrag? machs unter der hand... dann musst du auch nicht die eintrittseinnahmen versteuern... weil ja dein name nirgends auftaucht...
klemmst dir am ende vom abend einfach die eintrittskasse unter den arm... :d

Recht dumme Idee falls du es ernst meinst... Mit dem Vertrag möchte ich verhindern, dass der Veranstalter mit der Kasse unter dem Arm das Weite sucht.

Hat jemand noch einen sinnvollen Tipp?
 
Recht dumme Idee falls du es ernst meinst... Mit dem Vertrag möchte ich verhindern, dass der Veranstalter mit der Kasse unter dem Arm das Weite sucht.

Hat jemand noch einen sinnvollen Tipp?

wo machst du deine partys? in russland?

ich bin immer vorsichtig mit solchen vertraglichen sachen... da man damit mitveranstalter wird... inkl. haftungsgeschichte und strafen... oder du schreibst einen vertrag mit 50 unterpunkten...
bin dann aber gespannt was der besitzer zu sagt...
 
Ich möchte keinen Vertrag mit 50 Unterpunkten schreiben deswegen habe ich diesen Thread eröffnet.
 
andrester ist das ganze schwermachbar, du könntest von deinem Anwalt oder einem Notar einen Vertrag aufsetzen lassen, aller Dings befürchte ich wird das nicht sehr günstig sein
 
Ja das ist sicher eine Möglichkeit aber wie du schon richtige bemerkt hast, wäre das sehr teuer deswegen bin ich auf der Suche nach einer Vorlage.

Man kann ja auch z.B. einen Mietvertrag für 7 € downloaden und diesen Vertrag dann anpassen. Genau so was suche ich für das Durchführen einer Veranstaltung.
 
Ich glaube nicht, dass Dich Jemand ernst nimmst, seitdem Du im MP3 Thread Deinen merkwürdigen Standpunkt vertreten hast :rolleyes:

merkwürdig vllt aber mit einem sehr guten argumentationsweg!ich nehm dich noch für voll perry =)

@ topic: kassier selbst den eintritt oder hol dir jemand der das macht-basta,so wirds auf abipartys bei uns im umkreis auch gemacht:sprich die schüler/studenten sitzen an der kasse!
 
Sach ma, haben euch eure Mütter mit'm Arsch gestillt, oder was? Der TE möchte einen Vertrag und keine Tipps zur Steuerhinterziehung von ein paar Kindern die nix in der Birne haben!:rolleyes::mad:
 
@Tom MälZZer: Vielen Dank.

Hier geht es um eine ernsthafte Veranstaltung die auch ernsthaft geplant wird. Wer also nur glorreiche Ideen wie PeryRhodan oder Epic Sunset hat, kann sich seine Antwort sparen.
 
Ich habe mal ein paar Sätze geschrieben und einen ersten Entwurf erstellt. Vielleicht kann ja jemand der sich in der Materie auskennt einen Blick drauf werfen:

_________

Veranstaltungsvertrag

betrifft: XYZ

XY Events
Königsberg 8
5000 Köln

- nachfolgend Veranstalter genannt -

und

Vorname: ................................................................. Name: ...............................................................................................
Anschrift: ................................................................................ PLZ: .................. Ort: .........................................................
E-Mail: .........................................................@................................................... Telefon: ..................................................
Internet: ...................................................................................................................................................


- nachfolgend Betreiber genannt -

treffen nachfolgende Vereinbarungen:

1. Veranstaltungsort

Die Veranstaltung findet statt in den Räumlichkeiten der xxxx, welche dem Veranstalter zur Verfügung gestellt werden.

2. Veranstaltungsdatum und Zeit:

Die Veranstaltung „Techno“ wird am 24.10.09 von 23.00h bis 06.00h durchgeführt. Nach Absprache kann der Veranstaltungszeitraum angepasst werden.

3. Vertragsgegenstand 

Der Veranstalter führt in den unter 1. genannten Räumlichkeiten eine Tanzveranstaltung durch.

4. Vorbereitung und Pflichten der Parteien

Der Betreiber verpflichtet sich die folgenden Vorbereitungen gewissenhaft und auf eigene Kosten durchzuführen:

Gestellung einer ausreichenden PA Anlage „ab Verstärker“ bestehend aus Tanzflächenbeschallung und Monitorboxen
Beschaffung ausreichender Getränke
Bereitstellung ausreichend Personal für den Bereich Theke
Personal für den Bereich Sicherheit nach aktueller Rechtslage
Werbemittel in vorangehenden Veranstaltungen auszulegen
Verpflichtet sich die GEMA- Gebühren im vollen Umfang abzuführen

Der Veranstalter verpflichtet sich die folgenden Vorbereitungen gewissenhaft und auf eigene Kosten durchzuführen:

Bereitstellungen und Aufbau der Technik (Plattenspieler, CD Player, Mischpult) „bis Verstärker“
Bereitstellung ausreichender DJs
Bereitstellung Kassenpersonal
Erstellen von Werbemitteln für den Print- und Onlinebereich
Bewerben der Veranstaltung über Print- und Onlinemedien


Der festgelegte Termin in Verbindung mit der Location gilt als verbindlich vereinbart und kann nur im allerseitigen Einvernehmen bis zum Beginn der Veranstaltung geändert werden. Vertragsbrüche können zu einer kurzfristigen Vertragsauflösung führen.


5. Transport und Haftung
Den Hin- und Rück-Transport der Technik und sonstiger Materialien veranstalterseitig übernimmt der Veranstalter auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.

Sollten während der Veranstaltung Sach- oder Personenschäden entstehen haftet der Betreiber. Der Betreiber hat für einen entsprechenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden.

Der Betreiber trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit der Räumlichkeiten.


6. Auf- und Abbau der Veranstaltung
Der Aufbau der PA Anlage inkl. Monitorboxen „ab Verstärker“ erfolgt durch den Betreiber auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.

Der Auf- und Abbau der Technik „bis Verstärker“ erfolgt durch den Veranstalter auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.

Der Betreiber verpflichtet sich die PA Anlage inkl. Monitorboxen „ab Verstärker“ mindestens 6 Stunden vor Veranstaltungsbeginn aufgebaut zu haben, um dem Veranstalter einen Soundcheck zu ermöglichen.

Der Veranstalterverpflichtet sich bis eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn alle nötige Technik „bis Verstärker“ aufgebaut zu haben um einen pünktlichen Veranstaltungsbeginn zu gewährleisten.

7. Durchführung der Veranstaltung
Der Betreiber verpflichtet sich oder eine bevollmächtigte Person ebenso wie die Veranstalter während der gesamten Veranstaltungsdauer anwesend zu sein.

8. Abrechnung und Erlösaufteilung
Dem Veranstalter stehen sämtliche Eintrittserlöse zu. Den Eintrittspreis legt der Veranstalter fest. Der Betreiber wird am Eintrittserlös nicht beteiligt und hat keinen Zugriff auf die Eingangskasse.

Der Erlös auf dem Getränkeumsatz steht dem Betreiber zu. Der Veranstalter wird an dem Getränkeerlös nicht beteiligt.

9. Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Bei Abbedingung der Schriftform zur Änderung dieses Vertrages ist die Schriftform erforderlich. Der Betreiber bestätigt mit seiner Unterschrift im Besitz einer gültigen Konzession zu sein.

_____________________

Mir geht es darum alle anfallenden Kosten auf den den Veranstalter umzulegen. Ich hoffe alle Kostenpositionen bedacht zu haben.
 
Zitat von StachO
Ich glaube nicht, dass Dich Jemand ernst nimmst, seitdem Du im MP3 Thread Deinen merkwürdigen Standpunkt vertreten hast

merkwürdig vllt aber mit einem sehr guten argumentationsweg!ich nehm dich noch für voll perry =)

@ topic: kassier selbst den eintritt oder hol dir jemand der das macht-basta,so wirds auf abipartys bei uns im umkreis auch gemacht:sprich die schüler/studenten sitzen an der kasse!

HiHI der stacho... les ich auch mal was von dem... is lustig... seitdem er bei mir auf der ignorliste ist und ich nicht mehr seinen dünnschiss lesen muss ist das forum gleich viel angenehmer...

@ Epic Sunset :D

@ sayan

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Personenschäden.

Der Betreiber trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit der Räumlichkeiten.

nur weil du das in den vertrag schreibst heisst das noch lange nicht das es gilt bzw nicht gilt... diese punkte verstoßen gegen deutsches recht... ergo haftest du... ob du nun willst oder nicht... und ob du es in einen vertrag schreibst oder nicht... als VA haftest du... ist leider sooo...

Verpflichtet sich die GEMA- Gebühren im vollen Umfang abzuführen
voller umfang? was soll das heissen?= kann man viel drunter verstehen... blödsinn...

Der Betreiber verpflichtet sich die folgenden Vorbereitungen gewissenhaft und auf eigene Kosten durchzuführen:

Gestellung einer ausreichenden PA Anlage „ab Verstärker“ bestehend aus Tanzflächenbeschallung und Monitorboxen
Beschaffung ausreichender Getränke

ausreichend... ich mein was soll das was ist ausreichend? schwammiger geht es nicht mehr?
vor allem anlange 1000w 10000w 100.000w???


- was ist mit erlös der gaderobe? taucht garnicht im vertrag auf...

plus wie gesagt darfst das alles schön versteuern deinen einnahmen...

@Tom MälZZer: Vielen Dank.

Hier geht es um eine ernsthafte Veranstaltung die auch ernsthaft geplant wird. Wer also nur glorreiche Ideen wie PeryRhodan oder Epic Sunset hat, kann sich seine Antwort sparen.

btw bei meinen nunmehr 8 eigenen veranstaltungen welche ich abgehalten habe... hab ich versucht das mein name so wenig wie irgend möglich auftaucht...
aber wenn du denkst das du so was brauchst...
 
nur weil du das in den vertrag schreibst heisst das noch lange nicht das es gilt bzw nicht gilt... diese punkte verstoßen gegen deutsches recht... ergo haftest du... ob du nun willst oder nicht... und ob du es in einen vertrag schreibst oder nicht... als VA haftest du... ist leider sooo...

Wofür hafte ich genau? Für Person- und Sachschäden?

voller umfang? was soll das heissen?= kann man viel drunter verstehen... blödsinn...

Ich möchte alle Kosten die durch die GEMA enstehen auf den Betreiber umlegen sofern das möglich ist. Wie kann man den Abschnitt ensprechend ändern?

ausreichend... ich mein was soll das was ist ausreichend? schwammiger geht es nicht mehr?
vor allem anlange 1000w 10000w 100.000w??

Stimmt.

- was ist mit erlös der gaderobe? taucht garnicht im vertrag auf...

Guter Hinweiß aber in diesen Fall gibt es keine Gardrobe.

plus wie gesagt darfst das alles schön versteuern deinen einnahmen...

btw bei meinen nunmehr 8 eigenen veranstaltungen welche ich abgehalten habe... hab ich versucht das mein name so wenig wie irgend möglich auftaucht...
aber wenn du denkst das du so was brauchst...

Vielen Dank für deine hilfreiche Ausführungen.
 
So wie du deinen Vertrag geschrieben hast ist das schon Ok,das mit der Gema passt auch so...
Licht hast du vergessen...
@Perry Es kommt darauf an wie du dein Gewerbe angemeldet hast,wenn du Klein unternehmer bist,dann musst du deine Eintrittsgelder nicht versteuern,es sei denn du machst einen Karten vorverkauf und bist in einem Bundesland wo du Vergnügungssteuer zahlen musst.Und das mit der Gema ist imer ein Pauschalbetrag der in Pax oder Szenefläche gerechnet wird.Da ist von vorne rein Klar was es kosten wird.

@Topic
Versuche es mal im Veranstalter Forum im Netzt die sind sehr hilfsbereit was so etwas angeht.
 
Was du selber brauchst ist z.B.: eine Veranstalterhaftpflicht : Haftpflicht-Versicherung für Veranstaltungen... ist logisch weil jeder versucht die haftung auf andere abzuwälzen... damit er selber nicht in den prozenten steigt... gemeinhin bezieht sich besagt versicherung auf Person- und Sachschäden?

...sobald Sie die Funktion eines Veranstalters übernehmen, sie automatisch gesetzlich verpflichtet sind, sich finanziell ausreichend abzusichern, den im Falle eines Schadens werden Sie in voller Höhe schadensersatzpflichtig gemacht und haften mit Ihrem ganzen Vermögen.

Im normalfall einig man sich unter der hand das die Haftpflicht-Versicherung vom besitzter reicht...
aber da du ihm noch nichtmal so weit draust das du angst hast das er mit der kasse abhaut würde ich dir zu einer eigenen raten...


und btw hast du eine Betriebs-Haftpflicht? mal von der VA-Haftpflicht abgesehen?



Zum thema gema... Im normal fall hat der betreiber eine jahrespauschale... da zahlt er für alle freitage und samstage im jahr ne summe... würde er jeden tag einzeln anmelden wäre es zu teuer... man kann auch die ganze woche anmelden... aber das machen die wenigsten weil sie ja nur am woe auf haben...
wäre jetzt deine veranstaltung an einem vorfeiertag (donnerstag sonntag...) müsste der besitzer die gema extra anmelden... und dann die mp3 und gebrannte CD´s... wäre die gemakosten 30% höher... siehe deinen vertrag... was ist "voller umfang"


So wie du deinen Vertrag geschrieben hast ist das schon Ok,das mit der Gema passt auch so...
Licht hast du vergessen...
@Perry Es kommt darauf an wie du dein Gewerbe angemeldet hast,wenn du Klein unternehmer bist,dann musst du deine Eintrittsgelder nicht versteuern,es sei denn du machst einen Karten vorverkauf und bist in einem Bundesland wo du Vergnügungssteuer zahlen musst.Und das mit der Gema ist imer ein Pauschalbetrag der in Pax oder Szenefläche gerechnet wird.Da ist von vorne rein Klar was es kosten wird.

@Topic
Versuche es mal im Veranstalter Forum im Netzt die sind sehr hilfsbereit was so etwas angeht.

Einnahmen musst du immer in der einkommenssteuererklärung versteuern... und da er nicht anderes gesagt hat... kann man ja wohl von einer vorsteuerpflicht ausgehen...

und gemapauschale... ja fürbestimmte tage? die meisten besitzer die ich kenn haben nur ne pauschlae für das wochenende bzw freitag...
von vorn herein klar? mit oder ohne den 30% für mo3 und gebrannte cd´s?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit GEMA und Versicherung kenne ich mich leider nicht aus, allerdings kann ich dir Tipps zur Allgemeinen Vertragsform geben.

Bei so einer ausführlichen Vereinbarung, wie du sie vorbereitest würde ich auf jeden Fall eine Präambel aka Vorbemerkung (nach der Parteiennennung) einfügen.

Z.B.: "Herr A. möchte in den Räumlichkeiten von Herrn B. eine Techno-Veranstaltung abhalten, bei der die Kosten.......[usw.]....... Dies vorrausgeschickt vereinbaren die Parteien folgendes:"

So eine Vormbemerkung ist sinnvoll um von Anfang an den Konsens und Zweck der Vereinbarung herauszustellen und wenn du vor hast den Vertrag nochmal anwaltlich prüfen zu lassen weis der Rechtsberater auch was Sache ist.

Bei deinen Schlussbestimmungen fehlt die Salvatorische Klausel. Mittlerweile eigentlich in jedem Vertrag enthalten außer bei AGBs:

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

So oder ähnlich sollte sie lauten, Wortlaut stammt von wikipedia.
 
Einnahmen musst du immer in der einkommenssteuererklärung versteuern... und da er nicht anderes gesagt hat... kann man ja wohl von einer vorsteuerpflicht ausgehen...

und gemapauschale... ja fürbestimmte tage? die meisten besitzer die ich kenn haben nur ne pauschlae für das wochenende bzw freitag...
von vorn herein klar? mit oder ohne den 30% für mo3 und gebrannte cd´s?

Die meisten Clubs in denen Ich eine veranstaltung gemacht habe,hatten keine Jahrespauschale,und wenn im Vertrag steht in voller höhe dann sind da wohl die 30% aufschlag drinnen oder nicht??

Eventuell kann man auch davon ausgehen das der Threadsteller kein Gewerbe angemeldet hatt,und er als Privatperson die Party macht...
Dann muss er einnahmen gegen ausgaben versteuern...
 
Die meisten Clubs in denen Ich eine veranstaltung gemacht habe,hatten keine Jahrespauschale,und wenn im Vertrag steht in voller höhe dann sind da wohl die 30% aufschlag drinnen oder nicht??

Eventuell kann man auch davon ausgehen das der Threadsteller kein Gewerbe angemeldet hatt,und er als Privatperson die Party macht...
Dann muss er einnahmen gegen ausgaben versteuern...

zu 1. kann ich mir nicht vorstellen... ohne die jahrespauschale bezahlt man so unglaublich viel mehr gema... imho gibt es keine vernünftigen besitzer der nicht eine jahrespauschale abdrückt...

zu 30%: die "gemagebühren" sind exklusive der 30%... weil die 30% eine vervielfältigungslizenz ist... so zu sagen ein zusatzvertrag... als solches auch gesondert zu erfassen...

zu2. wenn Threadsteller kein Gewerbe angemeldet hat dann kann er auch kein eintritt verlangen...
einnahmen gegen ausgaben versteuern muss oder darf so wieso jeder in form einer einnahmen-überschussrechung... deswegen erzielt man trotzdem einen gewinn und sofern der Threadsteller kein armer schlucker ist und über 8000 euro gewinn im jahr erzielt er einkommenssteuer auf den eintritt bezahlen muss...

Prinzipiell muss man ja von ausgehen dass wenn ein Deejey in einem Deejayforum von einer eigenen party spricht er A) Selbstständig ist und B) vorsteuer abführen muss... ausnahmen bestätigen die regel...
 
zu 1. kann ich mir nicht vorstellen... ohne die jahrespauschale bezahlt man so unglaublich viel mehr gema... imho gibt es keine vernünftigen besitzer der nicht eine jahrespauschale abdrückt...

zu 30%: die "gemagebühren" sind exklusive der 30%... weil die 30% eine vervielfältigungslizenz ist... so zu sagen ein zusatzvertrag... als solches auch gesondert zu erfassen...

zu2. wenn Threadsteller kein Gewerbe angemeldet hat dann kann er auch kein eintritt verlangen...
einnahmen gegen ausgaben versteuern muss oder darf so wieso jeder in form einer einnahmen-überschussrechung... deswegen erzielt man trotzdem einen gewinn und sofern der Threadsteller kein armer schlucker ist und über 8000 euro gewinn im jahr erzielt er einkommenssteuer auf den eintritt bezahlen muss...

Prinzipiell muss man ja von ausgehen dass wenn ein Deejey in einem Deejayforum von einer eigenen party spricht er A) Selbstständig ist und B) vorsteuer abführen muss... ausnahmen bestätigen die regel...
Zu 1. Wenn ein Club Betreiber ausschlislich Fremdveranstalungen macht,wieso sollte er dann eine Jahrespauschale machen??
Zu30%: Da in dem Vertrag(und das ist es worum es hier geht)Gema Gebühren im vollem Umfang behandelt werden,kann man davon ausgehn das die 30% schon drinnen sind.
zu2. Jede Privat Person ist berechtigt eine Rechnung zu stellen,ergo auch eintritt zu verlangen,und wenn jemand bei einer Party Gewinn macht der zu versteuern ist,dann ist er Selber Schuld...(Reinvestitionen,eigenes gehalt usw..)
 
Zu 1. Wenn ein Club Betreiber ausschlislich Fremdveranstalungen macht,wieso sollte er dann eine Jahrespauschale machen??
Zu30%: Da in dem Vertrag(und das ist es worum es hier geht)Gema Gebühren im vollem Umfang behandelt werden,kann man davon ausgehn das die 30% schon drinnen sind.
zu2. Jede Privat Person ist berechtigt eine Rechnung zu stellen,ergo auch eintritt zu verlangen,und wenn jemand bei einer Party Gewinn macht der zu versteuern ist,dann ist er Selber Schuld...(Reinvestitionen,eigenes gehalt usw..)

Du hast von den "meisten" clubs gesprochen... aha... du kennst also nur club welche fremdveranstaltungen machen... und keine eigenen...
kleine frage wo wohnst du? und welchen und wieviel clubs sind das die nur leute zur miete reinnehmen...

zu 30%: das ist eben eine ZUSATZ!!! beim normalen booking als DJ musst du auch auch dazu sagen das du eine vervielfältigungslizenz brauchst... eben weil das nicht selbstverständlich ist...

ja als nicht selbstständiger darfst du in geringem umfang rechnungen stellen... d.h. aber nicht das dz z.B. mal eben so ne rechnung über 1000 euro stellen darfst... und erst recht nicht das du als eintritt verlangst... weil das eine gewerbliche tätigkeit ist...
du darst z.B. auch auf deine gartenparty kein bier verkaufen oder eintritt verlangen... weil das alles gewerbliche tätigkeiten sind...

btw. als selbstständiger hat mein kein "gehalt" wie du schtreibst... und man muss defakto gewinn machen... und selbstständigkeit ohne gewinnabsicht ist scheinselbstständigkeit und dann kannst dein gewerbe vergessen...


wer von den beiden bist du denn, die man da auf der seite sieht?

öhm keiner von den spacken... aber jemand anderes in diesem forum ist von dem verein... :-}
 
öhm keiner von den spacken... aber jemand anderes in diesem forum ist von dem verein... :-}
wer soll es denn sein? ich hatte in den 80ern mal mit denen zu tun.

warum schreibst du denn, dass die rocken und anschließend schreibst du spacken? ist wohl mehr die ironie, dass die rocken oder?
 
Du hast von den "meisten" clubs gesprochen... aha... du kennst also nur club welche fremdveranstaltungen machen... und keine eigenen...
kleine frage wo wohnst du? und welchen und wieviel clubs sind das die nur leute zur miete reinnehmen...

zu 30%: das ist eben eine ZUSATZ!!! beim normalen booking als DJ musst du auch auch dazu sagen das du eine vervielfältigungslizenz brauchst... eben weil das nicht selbstverständlich ist...

ja als nicht selbstständiger darfst du in geringem umfang rechnungen stellen... d.h. aber nicht das dz z.B. mal eben so ne rechnung über 1000 euro stellen darfst... und erst recht nicht das du als eintritt verlangst... weil das eine gewerbliche tätigkeit ist...
du darst z.B. auch auf deine gartenparty kein bier verkaufen oder eintritt verlangen... weil das alles gewerbliche tätigkeiten sind...

btw. als selbstständiger hat mein kein "gehalt" wie du schtreibst... und man muss defakto gewinn machen... und selbstständigkeit ohne gewinnabsicht ist scheinselbstständigkeit und dann kannst dein gewerbe vergessen...
Ich komme aus Stuttgart und es sind 5 Clubs die ab und an mal ne eigen Va machen aber der Rest sind Fremdveranstaltungen.Weniger Stress für den/die Besitzer.

Wie schon oben erwähnt,steht in dem Threadsteller vertrag in voller Höhe ergo sind auch deine 30% dabei(aber ich kann es gerne nochmal schreiben)

Du darfst als Privatperson eine rechnung in höhe von 1000 € stellen,musste halt versteuern aber es ist möglich.

Hast du schonmal etwas von Besenwirtschaften gehört???

Und wie Ich und andere VA Ihr Gewrbe führen bleibt uns überlassen und das hatt mit Scheinselbständigkeit nicht das geringste zu tun.
Ich habe mal in einem Laden gearbeitet der Hatt 10 Jahre lang keine Gewerbesteuer zahlen müssen weil 0 auf 0.

Und Natürlich kannst du dir ein eigenes gehalt zahlen.

da möchte Ich jetzt aber ein Paar Quellennachweise Sehn.

In sachen Rechnung als Privatperson stellen(Wie hoch) und eigenes gehalt.

Bei deinen 8 VA hatt der Staat warsch. mehr Kohle gesehn als Nötig;)

Edith/: Ach so,und Ich werde jetzt schon über 5 Jahre regelmässig gebucht,wurde aber nie eine sogenannte Vervielfältigungslizenz gewünscht!!
 
Zuletzt bearbeitet:
das ist jetzt glaub ich zu viel OT... sollte mal n mod n eigenen FRED draus machen...

Ich komme aus Stuttgart und es sind 5 Clubs die ab und an mal ne eigen Va machen aber der Rest sind Fremdveranstaltungen.Weniger Stress für den/die Besitzer.

DU willst also sagen das 5!!!!!!!!! Clubs aus Stuttgart woche für woche ihre partys einzeln bei der gema anmelden...? und woche für woche unmengen an kohle bezahlen? statt mit einer jahrespauschale nur den bruchteil?

Die Stuttgarter sind glaub ich bekloppter als ich dachte... vor allem bei 5 clubs..

Wie schon oben erwähnt,steht in dem Threadsteller vertrag in voller Höhe ergo sind auch deine 30% dabei(aber ich kann es gerne nochmal schreiben)

NEIN! eben net... weil das ein zusatzpunkt in einem gemavertrag ist... idealerweise lies mal das http://www.salection.de/blog/?p=79 Salection Blog interview... welcher ZUSÄTZLICH!!! für mp3 und oder gebrannten CDs genommen wird...

Du darfst als Privatperson eine rechnung in höhe von 1000 € stellen,musste halt versteuern aber es ist möglich.

a) Als Privatperson darf man (wofür auch immer) eine Rechznung stellen.

b) Man darf auf diese Rechnung keine Mehrwertsteuer aufschlagen. In die Rechnung sollte (zur Begründung) der Satz: "Die Rechnung ist Mehrwertsteuerfrei, da von Privatperson."

c) Wenn es kein Privatkram ist, der Verkauft wird, sondern der Ansatz zum Geldverdienen, Muss die Rechnung oben eine Rechnungsnummer haben und unten die Steuernummer. Es reicht die bisherige Steuernummer vom Finanzamt.

Wenn es nicht um Privatkram, sondern um Geldverdienen geht, muss der Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) ermittelt und bei Gewinn>410€ in der Steuererklärung (Anlage GSE) angegeben werden.

Man brauch als immer eine steuernummer... und muss eine einkommenssteuererklärung schreiben... worauf man einkommensster bezahlt...

Hast du schonmal etwas von Besenwirtschaften gehört???

DIese sagt nur aus das man keine Gaststättenkonzession benötigt... mehr auch net... also auch keine ausschanklizenz... das hat aber nichts mit dem thema zu tun...

Und wie Ich und andere VA Ihr Gewrbe führen bleibt uns überlassen und das hatt mit Scheinselbständigkeit nicht das geringste zu tun.
Ich habe mal in einem Laden gearbeitet der Hatt 10 Jahre lang keine Gewerbesteuer zahlen müssen weil 0 auf 0.

was haust du jetzt wieder alles zusammen??? da kommt man ja garnicht hinterher...

Gewerbesteuer muss an die komune abgeführt werden und das erst ab 24.500 € Gewinn... was bedeute der laden hat 10 jahre unter 24.500 gewinn erwirtschaftet... im normalfall heisst das er hat steuerhinterziehung begangen...
Das Steuerecht sieht aber eine gwinnabsicht vor jeden selbständigen vor...
Machst du als selbständiger DeeJay 5 Jahre lang null euro gewinn (also einnahmen - ausgaben = null) sagt das finanzamt das es nur ein hobby ist un kündigt dir...

Und wie Ich und andere VA Ihr Gewrbe führen bleibt uns überlassen und das hatt mit Scheinselbständigkeit nicht das geringste zu tun.
Ich habe mal in einem Laden gearbeitet der Hatt 10 Jahre lang keine Gewerbesteuer zahlen müssen weil 0 auf 0.

Und Natürlich kannst du dir ein eigenes gehalt zahlen.

da möchte Ich jetzt aber ein Paar Quellennachweise Sehn.

In sachen Rechnung als Privatperson stellen(Wie hoch) und eigenes gehalt.

Bei deinen 8 VA hatt der Staat warsch. mehr Kohle gesehn als Nötig;)

Edith/: Ach so,und Ich werde jetzt schon über 5 Jahre regelmässig gebucht,wurde aber nie eine sogenannte Vervielfältigungslizenz gewünscht!!

Und Natürlich kannst du dir ein eigenes gehalt zahlen.

da möchte Ich jetzt aber ein Paar Quellennachweise Sehn.

In sachen Rechnung als Privatperson stellen(Wie hoch) und eigenes gehalt.

Bei deinen 8 VA hatt der Staat warsch. mehr Kohle gesehn als Nötig;)

Edith/: Ach so,und Ich werde jetzt schon über 5 Jahre regelmässig gebucht,wurde aber nie eine sogenannte Vervielfältigungslizenz gewünscht!!

NEIN du kannst dir kein gehalt zahlen... weil ein gehalt ein Arbeitsentgelt ist... was es nur für angestellte/ beamten gibt... damit ist es per definition für selbstständige nicht möglich...
diese erwirtschaften nur einen gewinn...

zu rechnung als privatperson... das geht als freiberufler aber in dem sinne auch nur mit steuernummer und steuererklärung... ergo ist es das "selbe" wie selbstständig... siehe oben...

Vervielfältigungslizenz bezahlt ja auch der bei der gema der die veranstaltung anmeldet... was du ja kaum machen dürftest...
 

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