Wegen Rechnungskopie keine Garantie - Ist das erlaubt?

FDW

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Hi!

Ich habe bei eBay eine Soundkarte gekauft.

Mit dazu habe ich eine Rechnungskopie bekommen.

Jetzt verweigert mir MusicStore aber eine Reparatur auf Garantie, weil ich nicht die original Rechnung besitze.

Dürfen die das?
 
Eigentlich nicht. Die Karten sind ja auch registriert mit nummern. ;)
erstmal sagen se natürlich nee, weil da kann ja jeder kommen.
musst also anhand der seriennummer der karte und der rechnungskopie und auch dem ebay gedöns nachweisen das sie vom musicstore ist. frage ist natürlich warum der typ die bei ebay verkloppt, er denn noch garantie hat(angeblich) ;)
 
Die Garantie ist noch vorhanden usw... Die Karte wurde auch schon einmal vom MusicStore getauscht. Stand aber alles so bei eBay. Also das passt schon. MusicStore Köln hat mir in der Mail ja wirklich geschrieben, sie überprüfen die Karte, wenn ich die Rechnung habe. Wenn es nur eine Kopie ist, machen sie es nicht...:mad:
 
Falls es sich um eine M-Audio handelt :
Die haben in Ihren " Garantiebedingungen" folgendes stehen.
Mal eben frei aus dem Englischen
Das Produkt wird vom ursprünglichen Käufer, mit Beweis des Erwerbes ( Rechnung ) von einem autorisierten M-AUDIO Händler ein geschickt.
Das Produkt ist vom ursprünglichen Käufer registriert worden.

Wer also nicht erstbenutzer ist oder den Originalbeleg hat schaut dumm aus der Wäsche.
So wurde mir das im letzten jahr auch auf einer M-Audio präsentation / Abbleton-Einführung bestätigt.

Keine Ahnung wie das bei anderen Herstellern aus sieht.
Ist aber meine ich häufiger der Fall, das die Garantie nur für den authorisierten erstbenutzer gültigkeit hat.
Schlau währe es dann auf ein Blankounterschreibenes schreiben des Verkäufers zu bestehen, damit man Garantiefälle ohne probleme abwickeln kann.
Aber bis das die Ebayer bzgl Iher Gebote gerafft haben werdern noch dekaden vergehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, normalerweise reicht eine Rechnungskopie immer aus.
Ich würde schon allein aus Sicherheitsgründen keine Originalrechnung mitschicken. Habe es mal bei Acer gehabt, dass die "Originalrechnung" abhanden gekommen ist und man mir die Reparatur in Rechnung gestellt hat. Als ich mich dann beschwerte, dass ich die Rechnung mit dem Gerät eingesandt habe, hieß es dann, dass die keine Rechnung bekommen haben.
Seitdem gehen meine Geräte nur noch mit Kopien zum Hersteller / Händler.

Viele Händler erwarten auch nur eine Kopie. Also ich würd auf die Reparatur auch mit Kopie bestehen ...
 
Ich würde schon allein aus Sicherheitsgründen keine Originalrechnung mitschicken.

Eben das ist es ja. Ich hatte dem MusicStore ja eh nur eine Kopie mitgeschickt. Die hätten garnicht gemerkt, dass das die "Kopie einer Kopie" ist. Ehrlich wie ich bin, habe ich es aber natürlich gesagt :rolleyes:
 
Falls es sich um eine M-Audio handelt :
Die haben in Ihren " Garantiebedingungen" folgendes stehen.
Mal eben frei aus dem Englischen
Das Produkt wird vom ursprünglichen Käufer, mit Beweis des Erwerbes ( Rechnung ) von einem autorisierten M-AUDIO Händler ein geschickt.
Das Produkt ist vom ursprünglichen Käufer registriert worden.

Wer also nicht erstbenutzer ist oder den Originalbeleg hat schaut dumm aus der Wäsche.

Das ist übrigens bei vielen Herstellern so (z.B. Urei), wissen die meisten Leute aber offensichtlich nicht.
 
Musik Store schreibt seit eh und jeh die Seriennummern mit auf die Rechnung. Daher verstehe ich das Problem nicht.
 
Ich bekomme jetzt die Rechnung als Original. Wasn Aufwand :rolleyes: :mad:
 
Schlechte news: Der Gewährleistungsanspruch gegen den Händler verfliegt beim Weiterverkauf, da du theoretisch einen Gewährleistungsanspruch beim Wiederverkäufer geltend machen kannst (sofern er diesen nicht im vorhinein ausgeschlossen hat).
Bsp.:
Shop verkauft Karte an A.
A hat Gewährleistungsanspruch beim Shop.
A verkauft Karte an B.
B hat Gewährleistungsanspruch bei A.
Falls dieser ausgeschlossen wurde hat B nur ne kaputte Karte und gar keine Ansprüche mehr.

Also würd ich das mit ebay nicht erzählen.
Mfg -T-
 
Mal ne dumme Frage, steht denn dein Name überhaupt auf der Rechnung drauf, oder ist das jemand komplett anderes, von dem du die Karte gekauft hast. In dem Fall könnte ich es nämlich verstehen, wenn die sich quer stellen
 
Moin Jenz

Sein Name kann ja gar nicht auf der Rechnung stehen weil zum Ausstellungszeitpunkt noch überhaut nicht absehbar sein konnte das er die Karte mal erwerben würde, oder wie siehst du das!? ;)
 
Das war ja nicht so ganz ersichtlich, er hat geschrieben er hat das Ding bei ebay gekauft. Das kann aber zwei Dinge heissen: er hat es privat gekauft oder beim Musicstore-ebay Shop
 
Stimmt

Aber erstens stieg die Diskussion ja gleich mit der Annahme des Privaterwerbs ein, (so hatte ich das auch verstanden), und zweitens wär es ja ne oberdreiste Nummer vom Store was über eBay zu verkaufen und dann zu sagen kein Garantieanspruch wegen Rechnungskopie :p
 
Naja, ich bekomme jetzt die original Rechnung. Dann sollte alles glatt laufen.

Mal ne dumme Frage, steht denn dein Name überhaupt auf der Rechnung drauf, oder ist das jemand komplett anderes, von dem du die Karte gekauft hast. In dem Fall könnte ich es nämlich verstehen, wenn die sich quer stellen

Natürlich steht mein Name draucf. Ich hab die Soundkarte gekauft, bei eBay reingestellt, selber von mir ersteigert, und mir dann aber nur eine Rechnungskopie gegeben:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :D
 
Es hätte genausogut sein können, dass du sie per ebay von Musictown gekauft hast, die haben auch nen ebay Shop....
 

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