Welche Rechtsform benötigt man?

S

Snoopy84

Neues Mitglied
Dabei seit
10 Aug 2005
Beiträge
1
Reaktionen
0
Hallo,

mich würde mal interessieren, welche Rechtsform man benötigt, um eine Veranstaltung ins Leben zu rufen?

Liebe Grüße
Snoopy
 
Jo, bei mehreren Leute eine GbR gründen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Die Veranstalterhaftpflicht kann man auch tageweise abschließen

Gema zahlt der Veranstalter ebenfalls.

Für regelmäßige Einnahmen auch ein Gewerbe anmelden
 
Sobald man mit anderen Personen eine Vereinbarung in irgendeiner Form getroffen hat, bei der das Ziel "Gewinn" lautet, hat man automatisch eine GbR gegründet!

Sicherer für dich als Unternehmer ist auf jeden Fall eine Kapitalgesellschaft.
 
Auch bei einer GbR haftet man mit seinem gesamten Privatvermögen.

Wenn es sehr groß sein sollte/wird, dann doch lieber GmbH.
 
GmbH würde ich auch empfehlen. Brauchst nich so viel Grundkapital und du haftest auch nur mit diesem einbezahlten Grundkapital.

Auch bei einer AG haftest du nur beschränkt (einbezahltes Eigenkap.).
Ich glaube aber, eine AG zu gründen ist mit mehr Aufwand (administrativ) verbunden als eine GmbH.

So ist es wenigstens in der Schweiz.
 
Bei einer GmbH mußt Du 25000,-Euro (früher 50000,-DM) hinterlegen, sonst bekommst Du die Rechtsform nicht.
 
Ohne mich da groß auszukennen: Tuts nicht auch ein Verein? Hier gibt es sogar einen Club, der als Verein läuft.
 
DDD schrieb:
Ähm - ein e.V. darf keine Gewinne machen.

OK, aber könnte man nicht diese Rechtsform verwenden, um erstmal zu testen, ob ein Konzept prinzipiell tragfähig ist?
 
@DDD: Ich komm nur auf die Idee, weil ich heute ein Interview mit einigen Vertretern von o.g. Verein gemacht habe. Die fahren nun schon seit mehreren Jahrzehnten einen Club auf Vereinsbasis. OK, Gewinne sind nicht drin (bzw. werden wieder in die Location investiert), aber dafür steht das Ganze rechtlich auf sicheren Füssen. Außerdem bieten die auch an, mit anderen Veranstaltern zu kooperieren, d.h. wenn man eine Partyidee hat, die denen gefällt, dann kann man die Location und Anlage haben, die kassieren die Getränkeeinahmen und man selber den Eintritt. Ich weiss aber nicht, ob die dann als Veranstalter auftreten oder der, der die Party letztlich macht. Ansonsten wäre die Frage der Rechtsform ja quasi nur verlagert.
 
Ich sehe das genauso wie DDD.

Wie siehts eigentlich mit der Haftung in einem Verein aus?

Ach und wer macht heutzutage schon eine VA ohne dabei Gewinn anzustreben?
Selbst wenn man nicht das Ziel hat damit reich zu werden, will man ja zumindest etwas als Entschädigung für seine Mühe bekommen und mir fällt bei dem Wort Verein irgendwie immer das Wort "ehrenamtlich" ein.
Kann auch sein dass ich da falsch liege. Habe mich noch nicht so intensiv mit Vereinen beschäftigt.
 
SuperBrill schrieb:
Ach und wer macht heutzutage schon eine VA ohne dabei Gewinn anzustreben?

Ich. :)

Also klar, wenn mich jemand als DJ anheuert, dann erwarte ich (außer in Ausnahmefällen) auch eine Bezahlung dafür. Aber mit einem Verein im Rücken (bin zur Zeit in zweien aktiv, die auch VAs machen) kann ich mit relativ wenig Stress einfach mal ein Veranstaltungskonzept ausprobieren. Klar, ich verdiene nix (außer Essen und Bier :) ), aber dafür kann ich Sachen machen, die ich sonst nicht tun könnte (z.B. einfach mal eine Lesung + DJ-Set in einem alten Gewölbekeller) und das ohne Angst, dass ich dafür privat zahlen muss, wenns schief geht. Das ist in meinen Augen besser, als den ganzen Berg von rechtlichen Verpflichtungen vor sich zu sehen und es dann bleiben zu lassen.

Und mal ehrlich: Wie viele Veranstaltungen, die jemand mal so nebenbei macht, sind denn wirklich auch kommerziell erfolgreich?
 
Wir schliessen eben bei Bedarf eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für eine Veranstaltung ab. Das tuts.
 
Die Versicherung abschliessen wahrscheinlich schon. Ich weiss nur nicht, ob man nicht doch irgendein Gewerbe anmelden muss, wenn man dann doch Gewinn macht. Oder gibts da auch Freibeträge?
 
DJ-StachO schrieb:
Bei einer GmbH mußt Du 25000,-Euro (früher 50000,-DM) hinterlegen, sonst bekommst Du die Rechtsform nicht.

stimmt schon....

muss aber nicht alles einbezahlt sein. Kann (in der Schweiz zumindest) auch eine Zeit lang eine Schuld bleiben
 
Ich weiß nur, daß dieses Geld hier in Deutschland komplett nachgewiesen werden und sofort hinterlegt werden muß.

Allerdings sollte man, wie DDD es sagte, bedenken, daß damit zivilrechtliche Belange nicht ausgeschlossen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

Neue Themen


Zurück
Oben