Werde ich jetzt verklagt ?

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Ja, hatte sowas befürchtet.
Aber wenn er schonmal da steht, heißt es ja, dass du es ernst meinst und du hast offiziell dokumentiert, seit wann du den Namen mindestens benutzt.
Amtliche Dokumente will man ja auch gar nicht mit dem Künstlernamen unterschreiben, sondern eher Autogrammkarten;:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:
muss man eigentlich die 300euro nur einmal zahlen ?
oder stehen gebühren an ?
 
@Netwizard:
Naja, so genau steht das nicht da. Muss dieses Jahr auch wieder nen neuen Perso beantragen, da wird ja nicht erwähnt, dass der Name schon vorher drin stand.
(Werd mir da gute Stück aber mal zur Sicherheit mal scannen *g*)

@Diro:
Naja, komm - such nen neuen Namen, oder änder doch deinen ins stylischere Dyro ab (tippelste ja sowieso, dass es Deiro gesprochen wird, da wäre die Schreibweise passender)
Und beim nächsten Ausweis mit eintragen lassen - hatte bei mir damals 30 DM gekostet, also nicht die Welt.
OK, ist dann zwar nicht geschützt, aber zumindest belegt, dass du schon so heisst.
Apropos belegen: Fürn Künstlernamen musst du belegen, dass du seit einiger Zeit unter dem Namen künstlerisch tätig bist - also schau mal, dass du irgendwas zusammenbekommst, dass dich und den Künstlernamen in Zusammenhang bringt.
 
Apropos belegen: Fürn Künstlernamen musst du belegen, dass du seit einiger Zeit unter dem Namen künstlerisch tätig bist - also schau mal, dass du irgendwas zusammenbekommst, dass dich und den Künstlernamen in Zusammenhang bringt.

Mal blöde Frage: Müsste er dann nicht entsprechende Künstlersozialversicherung bezahlen, wenn er nachweist, das der Künstler ist?
 
ihr mach wieder eine wissenschaft, wahnsinn:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

hast du mal geschaut wieviele namen hawtin/tiesto hatten?????
da ist dein problem wohl ein witz.

solange du noch nichts veröffentlicht hast, ist es doch wurscht.

wenn es wirklich drauf ankommt, nimm dir nen neuen;)
 
Hier gehört schon lange zu :)

ihr mach wieder eine wissenschaft, wahnsinn:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

hast du mal geschaut wieviele namen hawtin/tiesto hatten?????
da ist dein problem wohl ein witz.

solange du noch nichts veröffentlicht hast, ist es doch wurscht.

wenn es wirklich drauf ankommt, nimm dir nen neuen;)

Ach, das habe ich eben aber auch schon gesagt und trotzdem wurde hier noch munter weiterdiskutiert, dann darf man das doch wohl entsprechend ausschmücken?
 
@Netwizard:
Naja, so genau steht das nicht da. Muss dieses Jahr auch wieder nen neuen Perso beantragen, da wird ja nicht erwähnt, dass der Name schon vorher drin stand.
(Werd mir da gute Stück aber mal zur Sicherheit mal scannen *g*)

@Diro:
Naja, komm - such nen neuen Namen, oder änder doch deinen ins stylischere Dyro ab (tippelste ja sowieso, dass es Deiro gesprochen wird, da wäre die Schreibweise passender)
Und beim nächsten Ausweis mit eintragen lassen - hatte bei mir damals 30 DM gekostet, also nicht die Welt.
OK, ist dann zwar nicht geschützt, aber zumindest belegt, dass du schon so heisst.
Apropos belegen: Fürn Künstlernamen musst du belegen, dass du seit einiger Zeit unter dem Namen künstlerisch tätig bist - also schau mal, dass du irgendwas zusammenbekommst, dass dich und den Künstlernamen in Zusammenhang bringt.


wo ich damals 16 war und mein Ausweiß bekamm wollte ich das schon machen da sagte die Alte da das es dass nicht mehr gibt ;)

weiß halt auch nicht :D
 
Ne,ne, deine Logic kauf ich dir erst nach einer Quelle ab.
Was für eine Logic? Ich habe es im August 2009 gelesen und habe eben durch diesen Thread erfahren, dass ATB gewonnen hat.

Wo ist das Problem?

Schreibst Du Dir die Zeitschriften auf, die Du beim Arzt, auf der Arbeit oder beim Friseur liest? Wohl eher nicht.
 
Nein, isser leider nicht.
Als ich meinen Künstlernamen eintragen hab lassen, hab ich extra ein Merkblatt bekommen, wo das unter anderem draufstand.
Du darfst ja nichtmal amtliche Dokumente mit dem Künstlernamen unterschreiben, obwohl das Ding im Ausweis steht.

Über Form und Aussehen seiner Unterschrift hat jeder Bürger das freie Entscheidungsrecht. Lege ich fest, dass meine Unterschrift "XXX" sein soll, so kann ich damit alle Dokumente unterschreiben, sodass diese rechtsgültig werden. Es hindert einen nichts daran, mit "DJ I'm so Great and Ur NOOOOT" zu unterschreiben.
 
Ich würde ihn an deiner stelle auch ändern!

Könnte ansonsten ganz schön teuer werden!

Lg Maggei
 
Rechtlich "KANN" bei solchen Sachen natürlich was seinen Lauf nehmen...

NUR....

ich verstehs grad nicht ganz. Ich lese von Dir " wollte ich mich im Club nennen".
Hast Du mit dem Namen schonmal iwo aufgelegt? Flyer / Plakate von Dir etc oder sonstigen großen Erfolg das Du jede Woche mit dem Namen iwo auflegst?

DENN....

im NETZ gibts 10000'de Leute die sich in Foren so nennen wie manch ein Super-Star oder der gleichen.

Von daher kann ich die Sache nur so beurteilen. Und wenn er wie Du sagtest direkt mit aggressiver Wortwahl und Klage droht tippe ich mal auf

->Blindgänger<-
:)

mfg
 
is doch nur ein name ...
 
Was für eine Logic? Ich habe es im August 2009 gelesen und habe eben durch diesen Thread erfahren, dass ATB gewonnen hat.

Wo ist das Problem?

Schreibst Du Dir die Zeitschriften auf, die Du beim Arzt, auf der Arbeit oder beim Friseur liest? Wohl eher nicht.

Nein, allerdings wird du verstehen, das ich hier im Forum nichts darauf gebe, wenn jemand etwas vor einem Jahr in einem X-beliebigen Printmedium gelesen hat und nichts im Web dazu auffindbar ist. Mein Stand ATB wins, atc gibt es schon lange nicht mehr.
 
Ich lach mich hier echt nochmal tot.
Und das nicht mal Patrick das besser weis, haut mich echt um :D

Jetzt mal im Ernst, man kann keine Namen schützen lassen.
Man kann Marken schützen lassen. Ein Name wäre also eine Wortmarke.
Wenn, das Wörtchen wenn nicht wär...
Denn eine Name einer Person wird in den seltensten Fällen als Wortmarke annerkannt.
Denn das entscheidende Kriterium ist hier nicht, wie lang man den Namen trägt, oder ob Verwechslungsgefahr besteht, sondern, ob der Name als Marke angesehen werden kann.

In diesem Fall hier heisst das, dass wenn keiner von euch beiden allein dadurch, dass ein anderer den gleichen Namen trägt, wirkliche finanzielle Einbussen hat, dann vergesst das Thema einfach.
Es kann sich dann nämlich keiner den Namen schützen lassen, also auch keine Ansprüche geltend machen.
Dazu müsste er nachweisen, dass du seinen Namen bewusst verwendet hast, um dadurch "seinen Teil vom Kuchen abzubekommen".
Wenn euer Name also nicht als Marke wertvoll ist, und von wertvoll kann man reden, wenn sich allein mit dem Namen Geld verdienen lässt, dann braucht ihr euch über sowas keinen Kopf zumachen.

Zwei Beispiele, wann ein Name wertvoll ist:
1. Wenn nachweislich aufgrund deines Namens auf nem Flyer, ein erhöhter Umsatz generiert werden kann.
2. Und noch besser: Wenn du ein T-Shirt mit deinem Namen drucken lassen würdest, und es dann teurer verkaufen könntest, weil dein Name draufsteht (im Klartext: teurer als T-Shirt inkl. Druckkosten, und eventueller Gewinn aufgrund von Handels) dann wäre dein Name als Marke anerkennbar.
Also gehen wir mal davon aus, dass T-Shirt kostet 20€, und der Druck nochmal 5€, dann ist dieses T-Shirt 25€ Wert. Wenn du dir jetzt 50 davon bestellst, und sie für 30€ verkaufst, also handel betreibst, dann werden die 5€ als dein Gewinn aus Handel angesehen. Wenn du die T-Shirts aber für 50€ verkaufen könntest, und das nur deshalb weil explizit dein Name draufsteht, dann hast du den Gewinn aus dem tragen des Namens erwirtschaftet, der Name bekommt also einen Wert.
Dann, aber auch erst dann, ist er schützbar.

So long
Jascha
 
Was sone kleine "DU HAST MEINEN NAMEN GEKLAUT" - Diskussion an Beitragsstoff liefert.
Awesome,

mfg
 
Interessantes Thema. Ich warte immernoch auf den Tag, wo der Tim Mälzer mich belangen will (ist ja leider so ein arroganter Fatzke) :D
 
Interessantes Thema. Ich warte immernoch auf den Tag, wo der Tim Mälzer mich belangen will:D

Warum sollte er? Kannst du mit deinen TT's kochen?
Wär mal ne Idee, ein rotierendes Induktionsfeld! Hat was von Mikrowelle...
Und mit dem Crossfader kannst du Gewürze nach links und rechts aus dem Mixer ins Essen katapultieren.:p
Also gerade Crepes sollten durch die Fliehkraft schön gleichmäßig werden. Ich würde hier dann eher 33RPM wählen.
Den Stil der Pfanne sollte man aber aus Sicherheitsgründen abnehmen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Warum sollte er? Kannst du mit deinen TT's kochen?
Wär mal ne Idee, ein rotierendes Induktionsfeld! Hat was von Mikrowelle...
Und mit dem Crossfader kannst du Gewürze nach links und rechts aus dem Mixer ins Essen katapultieren.:p

Naja, man weiß ja nie..... so richtig riechen können wir uns ja nun nicht. Das war auch der Grund, warum ich mir den Namen "geliehen" hab:p:D
 
Naja, man weiß ja nie..... so richtig riechen können wir uns ja nun nicht. Das war auch der Grund, warum ich mir den Namen "geliehen" hab:p:D

Sorry für OT:

Wenn er Dich wirklich verklagen will, forder ihn zu einem Koch&Deejay - Wettbewerb heraus. Ihr beide müsst jeweils ein Drei Gang Menü und ein 80 min Set zaubern. Beides wird dann von einer seriösen Jury bewertet und wer im Gesamten am Besten abschneidet, gewinnt und darf somit den anderen verklagen. :D:p
 
Sorry für OT:

Wenn er Dich wirklich verklagen will, forder ihn zu einem Koch&Deejay - Wettbewerb heraus. Ihr beide müsst jeweils ein Drei Gang Menü und ein 80 min Set zaubern. Beides wird dann von einer seriösen Jury bewertet und wer im Gesamten am Besten abschneidet, gewinnt und darf somit den anderen verklagen. :D:p

Pfff, den koch ich in Grund und Boden. Kochen ist nämlich meine 2. Leidenschaft;)
 
Darf man fragen, wie du auf Diro gekommen bist?
 
ich krieg hier kopfweh.

@te: ohn den thread wirklich gelesen zu haben, sage ich was ich immer sage: willst du gewissheit, geh zum fachanwalt.

wenn jemand noch wirklich was sinnvolles zum thema bei zutragen hat--> pn an mich.
 
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