Wichtige neuigkeiten von der GEMA

G

Gast7446

Guest
Moin Folks
Habe in einem anderem Forum etwas entdeckt was diejenigen unter uns betrifft die ihre eigene Musik auf der eigenen HP
zum Download anbieten.
alles begann mir dieser e-mail:

"WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************
Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!

Aufgrund dieser Mail wurde von einem User bei der Gema nachgefragt und bekam folgende antw:

Es ist tatsächlich so das jeder Künstler/Band ihre Songs (auch GEMA freie) bei der GEMA anmelden muss.bevor mann diese
zum Download anbietet.
D.h. mann muss bei der GEMA ein formular anfordern und ausfüllen wleche Songs zum Download angeboten werden.
Die GEMA gibt ihr ok. Erst dann dürfen die Lieder zum Download angeboten werden.

So viel dazu,wollte euch das nicht vorenthalten.
Ich halte euch auf dem laufenden falls sich da noch etwas neues ergibt.

Greetz Croopa
 
Also das man jetzt bei seinen eigenen Sachen die Gema um Erlaubnis fragen muss, find ich unerhört. Als nächstes muss man wohl auch noch bei der Gema fragen, wenn man seine eigenen Tracks auf ner Party spielen will.

Ich denke, das diese Machenschaften den Musikern mehr schaden, als helfen. Wie soll man denn jetzt seine eigenen Sachen der Öffentlichkeit präsentieren? Bald hat man gar keine Rechte mehr als freier Musiker. Das hat ja schon beinahe was Sektenhaftes ... "entweder du bist für mich oder gegen mich" ... shice Monopolisten :mad:
 
Heut gabs ne Stellungnahme der GEMA zu diesem Thema:

Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen. [www.gema.de]

Ich finds Trozdem ******** das ich meine eigenen Songs (gemafrei) bei denen Melden muss um keinen Stress zu kriegen.*grummel*

Greetz Croopa
 
Zuletzt bearbeitet:
Das glaube ich wohl kaum, daß die Gema mir verbieten kann, eigene ungeschützte Stücke zu veröffentlichen.

Das wäre ja das gleiche, als wenn man uns verbieten würde, zu sprechen. Dann müßte ich ja auch erst ein Formular ausfüllen und danach darf ich dann mit anderen Leuten sprechen.

In meinen Augen: Großer Quatsch ist das. :eek:
 
Jo als ich den Ersten Beitrag gelesen habe (und auch die angebliche Antwort mit Rechtschreibfehler von der Gema) dachte ich: "Das ist doch dickes Gelaber und Panikmache". Das scheinbar offizielle Statement von der Gema lockert das ganze doch erheblich...
 
sorry. aber irgendwie klingt das n bissel nach:
BITTE ERNST NEHMEN! Leider musste die ICQ-Verwaltung diesen 2. Kettenbrief starten, da der 1. nicht ernstgenommen wurde. Ab 1.12.05 wird ICQ kostenpflichtig! Dies kannst du jedoch verhindern ....blablabla

Nix für ungut. Aber irgendwas an dem Text sagt mir dass da was nicht ganz stimmt.
Und dass man jetzt schon bei eigenen /gema-freien Tracks die GEMA fragen muss ist ja wohl total bescheuert. Wo soll das noch enden? Armes Deutschland...

Also lieber Themenstarter sei mir nicht böse wenn ich das erst glaube wenn du mir einen link zur gema-seite zeigst, wo man das nachlesen kann.
 
Solange hier keine ernsten Quellen genannt werden, geht mir das sowieso am Heck vorbei. Wär aber doch 'n riesen Skandal, wenn es stimmen würde.
 
Ich misch mich mal nicht ein, hab nur aus Spaß etwas Recherche betrieben.

Hier auf popbuero.de (5ter Arikel) taucht der gleiche Artikel nochmal auf, jedoch hab ich auf der Gema-Seite nichts Ähnliches gefunden, was auch an meiner mangelnden Zeit lag :p :D

Greetz und hoffen wir mal, dass es ein Fake ist,

Jan
 
Croopa schrieb:
Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!


Ich lach mal 45 Sekunden. Als stream, nicht als rechte Maus :D
 
DJ-StachO schrieb:
Das glaube ich wohl kaum, daß die Gema mir verbieten kann, eigene ungeschützte Stücke zu veröffentlichen...

genau! selbst wenn meine werke wie bei unsere bbr001 die ich ja auch als preview zum downloaden habe nachweislich "GEMA-frei" sind, dann können die mich mal.

in diesem falle halte ich das schlichtweg auch für FALSCH recherchiert ;)
denn solchen müll macht nichmal die gema :p
 
auf deiner tollen popbuero-seite steht ja auch folgendes ;)

GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten (04.10.2005)

Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen.


somit ist für mich als künstler der fall klar:
ich sheice weiterhn auf die gema und bin frei, ungebunden und selber
herr meiner geistigen ausbrüche ;)
 
Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!
***************************************************

Das ist ein HOAX !

siehe hier -> http://www.tu-berlin.de/www/software/hoax.shtml#4

Niemals Emails, mit obigen Aufforderungen Ernst nehmen! und schon garnicht solche Aktionen in Form von Verbreitung unterstützen, weil das das Ziel eines Hoax ist!


Edit: Dass die GEMA seit geraumer Zeit Überprüfungen vornimmt, ist nichts Neues! Der Rest ist totaler Blödsinn, was aus dieser Mail hervorgeht, da die GEMA garnicht das Geld zur Verfügung hat, um RAs einzuschalten, das machen Beauftragte der IFPI im Auftrag der Major Labels.

Armando
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber es geht doch darum, dass wenn man als Artist bei der Gema angemeldet ist, seine Tracks nicht ohne Genehmigung der Gema ins Netz stellen darf, weil die sozusagen von der Gema verwaltet werden. Das müsste eigendlich allgemein bekannt sein.

Wenn man selber son bisschen Produziert und nicht vor hat, seine Tracks zu verkaufen oder bei der Gema anzumelden, um zu kassieren, wenn der Track irgendwo aufgeführt wird, kann man ihn so weit ich weiß problemlos auf seine Homepage stellen.
 
Chrisssss schrieb:
Aber es geht doch darum, dass wenn man als Artist bei der Gema angemeldet ist, seine Tracks nicht ohne Genehmigung der Gema ins Netz stellen darf,
Dafür gibt es einen GEMA Befreeiungsantrag, den die Künstler selbst bei der GEMA beantragen können, um sich selbst keinen Knüppel zwischen die Beine zu legen.
 
Also ich weiß nicht. Sagen wir mal, ich bin nicht bei der GEMA und veröffentliche meine Tracks im Netz. Die GEMA stoßt auf meine Seite und kontrolliert, ob die Tracks gemeldet sind oder nicht, merken das es eigene Prduktionen und nicht bei der GEMA gemeldet. Dann könnten die mir ja theoretisch auch den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, da ich mich nicht vorbildlicher Weise angekpndigt habe. ;)
Das wäre sicher ne Menge Kohle, die die verblasen würden. Also ich kann das nicht glauben
 
Zechone schrieb:
Dann könnten die mir ja theoretisch auch den Verwaltungsaufwand in Rechnung stellen, da ich mich nicht vorbildlicher Weise angekpndigt habe. ;)
Nee, das würde nicht gehen. Das ja denen ihr Pech, wenn du nicht bei denen angemeldet bist. Ich mein die Polizei stellt dir auch net den "Arbeitsaufwand" in Rechnung, wenn sie dich mit Auto anhaltenund nix feststellen...
Wie heißt das in Jura? Verursacherprinzip?
 
Wichtiger Zusatz von mir:

wie ich gerade aktuell aus sicherer Quelle erfahren habe, durchforsten derzeit diverse Musikrechtsanwälte Musikforen und Portale und prüfen diese auf rechtliche Lücken und schreiben Abmahnungen.

ciao ciao

Armando
 
DDD schrieb:
Na das ist doch nun echt nichts neues.
Doch, da derzeit aktiv in allen Musikforen und Portalen durchgegriffen wird, inkl. Abmahnungen.

Vorher waren das Stichproben, jetzt wird systematisch alles was mit Musik zu tun hat, durchgeforstet und auf Lücken geprüft.
 
Einem Freischaffenden kann die Gema schon allein vom Urheberrecht nichts anhaben, oder? Das wär ja so, als wenn ich ein Betriebssystem entwickeln würde und Bill fragen müsste, ob ich dieses auch an andere weiterverkaufen darf.

Solange ich als Urheber meine Rechte nicht abtrete, kann und darf mir keiner ans Bein pinkeln. Alles andere wär in einer gewissen Form Zensur.
 
Das wär ja so, als wenn ich ein Betriebssystem entwickeln würde und Bill fragen müsste, ob ich dieses auch an andere weiterverkaufen darf.
Das könnte im Falle der allgemein unheimlichen Softwarepatente so aussehen ;)
 
GEMA: Gerüchte um Mahnungen

Kursierende Kettenbriefe warnen vor angeblicher GEMA-Abzocke

Seit etwa Anfang Oktober kursieren Kettenbrief-artige Mails (darin selbst als "Newsletter" bezeichnet), in denen vor angeblicher GEMA-Abzocke gewarnt wird. Angesprochen werden vor allem Musiker, die ihre eigenen Stücke im Internet als Hörprobe anbieten. Ein Telefonat mit der GEMA ergab, dass die Behauptungen in den Mails so nicht stimmen. Es habe bislang keine Mahnungen gegeben, die auch nur ansatzweise in die Nähe der in den Mails angegebenen 25.000 EUR gekommen wären. Auch beschäftige die GEMA keine "arbeitslosen Anwälte" (wie in den Mails behauptet). Richtig sei, dass Musik aus dem GEMA-Repertoire angemeldet werden müsse und dass für die Nutzung im Internet Gebühren zu zahlen seien. Diese werden an die Musiker bzw. Rechteinhaber ausgeschüttet. Musiker, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Werke anbieten, sind ohnehin nicht betroffen. Die GEMA-Tarife können Sie auf der Website der GEMA nachlesen. www.gema.de





Quelle: http://www.tu-berlin.de/www/software/weblog.shtml#05183
 
was bedeutet denn aus dem "GEMA-Repertoire" :confused:
das würde ja heisen, wenn ich meine musik nicht anmelde...was der gemeine
musiker ja auch normalerweise nicht tut...dann bin ich auch nicht dazu verpflichtet webartige musik die mir gehört anzumelden ;)
 

Neue Themen


Zurück
Oben