wie kaufvertrag schreiben

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zuspät

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hallo zusammen,

möchte meine pa-boxen verkaufen. hätte auch nen käufer am start. der will nen kaufvertrag. nun die frage:
wie schreib ich nen kaufvertrag was muss da ein? und wie mach ich das mit der garantie bzw. gewährleistung? gibts da irgendwo vordrucke oder so?
bin da ziemlich skeptisch da die boxen mit ner spedition abgeholt werden und ich keine lust hab dass dem käufer dann irgendwas net passt und ich dann als depp für alles aufkommen muß.

MfG
 
und ich keine lust hab dass dem käufer dann irgendwas net passt und ich dann als depp für alles aufkommen muß.

MfG

Bei einem schriftlichen Kaufvertrag hat der Käufer sowieso 14 Tage Rückgaberecht. Das kann man leider nicht ausschließen.

Warum dann so ein Wind?
 
Kaufverträge können generell zwischen 2 natürlichen Personen formfrei erstellt werden, d.h. dir bleiben an deiner Stelle alle Tore offen was die Erstellung eines Kaufvertrags anbelangt.

Da jedoch die Schriftform üblich und empfoohlen ist, in deinem Falle ja auch erwünscht, würde ich ein ganz knappes Papier erstellen á la:

"Kaufvertrag zwischen xx(dein name) und yy(name des käufers)

Bei denen vom Käufer erworbenen Gegenständen handelt es sich um xy(genaue Beschreibung + Menge des Verkaufsgegenstandes).

Datum+evtl. Garantie sollten noch erwähnt werden. Unterschrift beider Parteien nicht vergessen und feddich is.

Ohne AGB´s und son Kram...Du hast ja kein Gewerbe (davon gehe ich mal aus )
 
danke schon mal für die antworten. hab kein gewerbe. dachte eigentlich auch dass ein normales schreiben (name käufer & verkäufer, kaufgegenstand, preis, keine garantie oder rückgaberecht, kaufdatum, privatverkauf) reichen. :confused:
dass man bei nem schriftlichen kaufvertrag 14tage rückgaberecht hat ist mir neu.
 
Beim Fernabsatz hat man idR mind. 7 Tage Widerrufsrecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
dass man bei nem schriftlichen kaufvertrag 14tage rückgaberecht hat ist mir neu.

Eben.
Ein Widerrufsrecht gibts in der Regel nur bei Fernabsatzverträgen oder wenn es vertraglich vereinbart wurde (wer macht schon sowas ...) ... oder man ist eben kulant ;)
Wichtig beim Kaufvertrag:
Genaue Bezeichnung der Anlage, Käufer kauft wie gesehen, Verkaufer schließt jegliche Garantie oder Gewährleistung aus (auch für verdeckte Mängel), Kaufpreis sollte bar gezahlt werden (wenn nicht, dann Frist setzen). Das es kein Rückgaberecht gibt brauch man eigentlich nicht erwähnen zur Not kann man es aber ;)
Wichtig wäre evtl auch noch eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Ware, außerdem würde ich persönlich noch einen Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung mit einbauen.
 
wow wow langsam: ich=leihe

was ist fernabsatz?

also mal kurz der ablauf mit dem käufer:
1. der käufer kriegt von mir den kaufvertrag,
2. er überweißt mir das geld,
3.danach schick ich ihm ne mail dass ich das geld bekommen hab,
4. er schickt mir ne spedition die die boxen abholt.

dann brauch ich doch eignetlich nicht mehr als namen gegenstand garantie preis und datum.(wollts halt schlicht halten)
 
wow wow langsam: ich=leihe

Öhm du meinst wohl Laie ;)
was ist fernabsatz?
Vertragsschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel

also mal kurz der ablauf mit dem käufer:
1. der käufer kriegt von mir den kaufvertrag,
2. er überweißt mir das geld,
3.danach schick ich ihm ne mail dass ich das geld bekommen hab,
4. er schickt mir ne spedition die die boxen abholt.

dann brauch ich doch eignetlich nicht mehr als namen gegenstand garantie preis und datum.(wollts halt schlicht halten)

Wenns so abläuft dann unbedingt Frist setzen bis wann das Geld da sein muss. Sollte es bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig da sein, so sollte man eine Klausel mit einbauen damit man in einem solchen Fall vom KV zurücktreten kann.
Man kann auch auf den KV bestehen und ab der Frist dann Verzugszinsen berechnen.
 
Man hat in der Regel ein 14-tägiges Rücktrittrecht und/oder wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht fehlt oder mangelhaft ist sogar einen ganzen Monat.

Jo hast Recht! War jetzt bei den EG-Richtlinien, danach sind es mind. 7 Tage...
 
ok so langsam versteh ich LAIE:D des. aber wie muss ich das mit der garantie und gewährleistung verstehen? hat der käufer egal ob ich es schriftlich regel oder nicht ein rückgaberecht oder soetwas?
 
ok so langsam versteh ich LAIE:D des. aber wie muss ich das mit der garantie und gewährleistung verstehen? hat der käufer egal ob ich es schriftlich regel oder nicht ein rückgaberecht oder soetwas?

Als privater Verkäufer im Sinne von §13 BGB kann man die Gewährleistung/Garantie gemäß §475 I BGB ausschließen. Ein Widerrufsrecht gibt es nur in den gesetzlichen Fällen oder dort wo man es selbst vereinbart - beides liegt in diesem Fall nicht vor => kein Widerrufs-/Rückgaberecht egal ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wird.
 
Als privater Verkäufer im Sinne von §13 BGB kann man die Gewährleistung/Garantie gemäß §475 I BGB ausschließen. Ein Widerrufsrecht gibt es nur in den gesetzlichen Fällen oder dort wo man es selbst vereinbart - beides liegt in diesem Fall nicht vor => kein Widerrufs-/Rückgaberecht egal ob der Vertrag schriftlich oder mündlich geschlossen wird.

In diesem § steht aber "Unternehmer". Er ist kein Unternehmer. Er ist Privatverkäufer.

Man hat kein Rückgaberecht, wenn der Verkauf im Sinne einer Versteigerung stattfindet. Dieses trifft hier aber nicht zu.
 
In diesem § steht aber "Unternehmer". Er ist kein Unternehmer. Er ist Privatverkäufer.

Genau. Da er Privatverkaufer ist kann er nämlich die Rechte des Käufers begrenzen ;) Les einfach nochmal die Norm durch.

Man hat kein Rückgaberecht, wenn der Verkauf im Sinne einer Versteigerung stattfindet. Dieses trifft hier aber nicht zu.

Ja das hat wirklich nix hier mit zu tun. Wenn es eine Anspielung auf "EyBay" sein soll, hierbei handelt es sich im rechtlichen Sinne nicht um eine Verstigerung gemaß § 156 BGB sondern um einen gewöhnlichen KV nach §433.
 
Um die Frage zu klären, was in den Vertrag sollte bezüglich Garantie und Gewährleistung. Das ist eigentlich ganz einfach. Zunächst einmal sind Garantie und Gewährleistung zwei unterschiedliche paar Schuhe. Eine Garantie gibt man freiwillig. Die Gewährleistung hingegen ist eine gesetzliche Pflicht.
Schauen wir uns das ganze mal etwas genauer an:
Eine Garantie ist im Handel eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.
@zuspät: Bezüglich der Garantie würde ich nichts im Kaufvertrag erwähnen. Denn du schreibst ja selber, dass du "keine lust hast, dass dem käufer dann irgendwas net passt und du dann als depp für alles aufkommen musst."
Kommen wir zur Gewährleistung. Die Gewährleistung definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (i.d.R. 2 Jahre vgl §438 Abs.1 Nr.3 BGB) ausschließlich für Mängel (Sach- und Rechtsmängel), die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. Dazu können auch versteckte Mängel zählen.
@zuspät: Da es sich bei dir um einen Kaufvertrag im Sinne von §433 BGB handelt und du von privat an privat verkaufst, hast du die Möglichkeit die Gewährleistung ganz auszuschließen. Das kannst mit einem Satz wie "Der Verkauf erfolgt unter jeglichem Ausschluss der Gewährleistung." erreichen.
Allerdings ist das kein Freifahrtsschein, solltest du die Boxen als "gebraucht, aber voll funktionstüchtig" verkaufen, dann sollten sie das auch sein! Denn bei offenkundigen Mängeln kann sich der Verkäufer nicht aus der Verantwortung stehlen. Verschweigt er Fehler, gilt dies als arglistige Täuschung und verpflichtet ihm zum Schadensersatz.
Dies soll jetzt nicht als Rechtsberatung gesehen werden, sondern viel mehr als Tipp von Dj zu Dj.
 
Würde ich auch sagen, "Ausschluß der Gewährleistung, wie besehen & Probegehört" sowie Ausschluß der Fernabsatzrückgabe nach § 312 d BGB, da Privatverkauf.

Zudem kannst Du zwar den Verkauf bestätigen, sei jedoch gewarnt, die MWST extra auszuweisen, damit sich der Käufer die sog. "Vorsteuer" zieht, die Umsatzsteuer müßtest Du dann an das Finanzamt nachzahlen.

Also nur den Endbetrag bestätigen. (Sonst schreibt man eben Netto + 19% MWST = Rechnungsbetrag)

Ich würde schreiben: "Privatverkauf ohne Garantie, MWST nicht ausweisbar"

Falls noch Herstellergarantie besteht, die Serien-Nr. aufschreiben mit Bedienungsanleitung an den Käufer geben.
 
danke erstmal. werde die woche mal was aufsetzen und den deal dann über die bühne bringen. werde euch auf dem laufenden halten.
 
danke erstmal. werde die woche mal was aufsetzen und den deal dann über die bühne bringen. werde euch auf dem laufenden halten.

Dürfte mit den Anregungen die du hier bekommen hast aber eigentlich von Käufer Seite keine Beanstandungen geben.

Schreib uns mal was ebi raus gekommen ist...

Deejayforum goes Jura :)
 
hi leutz,

also hab etz nach bisala suchen im netz und mit hilfe von euch nen kleinen kaufvertrag verfasst. der käufer is damit auch zufrieden. etz wart ich noch auf das geld die spedition und das feedback des käufers über die boxen.

danke nochmal.
 

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