Gema-Kontrolle

umgehen will ich gar nichts. Ich wollte nur mal wissen wie eine gema-Kontrolle abläuft wenn sie mal das erste mal bei mir aufkreuzt. Ich bin noch neu im DJ-Bereich.
 
Ausserdem kann ich da nichts umgehen weil wenn der Gema-Mann vor mir steht ist es so wie es ist und ich könnte ihn ja nicht rauswerfen.
 
Nach hause kommt da keiner.

Wenn dann auf öffentlichen Veranstaltungen.

Dieser wird dich dann befragen ob du Gezahlt hast. und am besten hast du dann für deine Titel bzw. deine Festplatten den Gema Beitrags beleg dabei und zeigst diesen vor. Er schaut ins gerät und sagt geht klar oder jop da brauch ich dann mal Adresse und Name...

Ansonsten kannst du da ganz entspannen. Wenn du erst neu bist, wirst du wahrscheinlich eine ganze weile für dich und deine Freunde auflegen und da wird wohl nie wer auf die zu kommen.

Les dir einfach die Themen der gema euch. Auch die offiziellen Seiten der gema sollte man sich zu Gemüte führen !
 
Danke schon mal für die Antworten.
Ich hab da noch zwei Fragen zum Thema:
1.Darf der Gema-Kontrolleur einfach so in meinen Lappi reinschauen?
Wenn ich mich nicht täusche hab ich hier irgendwo im Forum gelesen das das ähnlich ist wie bei der GEZ-Kontrolle.
Die muss ich auch nicht ins Haus lassen wenn ich nicht will.
2. Wie kann ich nachweisen dass ich meine Lieder legal erworben habe wenn ich sie mir bei amazon,itunes usw gekauft habe? Eine Rechnung bekomme ich da ja nicht und auf dem Kontoauszug der Bank steht ja auch nicht konkret
das ich ein bestimmtes Lied gekauft habe. Da steht nur dass ich bei itunes,amazon etwas gekauft habe aber es könnten ja auch Apps oder ähnliches gewesen sein.
 
Bei iTunes bekommst Du immer eine Rechnung per Mail, bei Amazon und Beatport ebenfalls. Entweder ausdrucken oder in einem extra Ordner abspeichern.
 
Wie verhält es sich mit MP3s im DJ-Programm, die von CDs & Vinyl gerippt wurden, aber die man verkauft hat? Also wenn man die Originale nicht mehr hat.
 
Hier wurde doch schon x Mal gesagt, dass es der GEMA-Kontrolle (wenn sie denn wirklich einmal kommt) nur darum geht, ob der DJ mit den Musikmedien arbeitet, wie der Veranstalter angegeben hat. Genauergesagt der sogenannte Laptop-Aufschlag (30%). Wenn der VA meint, seine DJs legen an diesem Abend nur mit Original Vinyl/CDs auf und der nette Herr der GEMA stellt fest, dass trotzdem mp3s genutzt werden, dann hat halt der VA ein dickes Problem. Da die VA in der heutigen Zeit aber nahezu immer den Aufschlag angeben und bezahlen, ist die GEMA zufrieden und hat i.d.R. keinen Bedarf, jemanden zu schicken (ggf. Kontrolle von Eintrittspreis, qm oder anderen Faktoren der Location, die zur Berechnung der Abgabehöhe relevant sind).

Woher ihr Eure einzelnen Musiktracks habt, interessiert die Herren nicht die Bohne. Dafür sind andere Strafverfolgungsinstanzen zuständig, die dann auch nicht während eines Gigs alle Rechnungen auf den Laptop durchblättern (die man zudem theoretisch auch einfach fälschen könnte), sondern bei Euch zu Hause anklopfen, falls gegen Euch Anzeige aufgrund vermuteter oder festgestellter Raubkopien (ganz egal ob ihr sie für Euch oder vor der Crowd spielt) erstattet wurde.
 
SORAR, danke für die ausführliche Auskunft. Die Novellierung war mir unbekannt, weil ich kein Veranstalter bin.

Mich würde noch interessieren, ob eine mp3-Kopie von einer CD/ Platte die ich wieder verkauft habe, unter Raubkopie zählt.
 
Um sowas 100% zu klären müsstest du einen Anwalt zum Thema Urheberrecht fragen, bei Privatpersonen kann das ganz schnell zu halbwissen und halbwahrheiten führen.

Ich "vermute!" allerdings es fällt solang du den Original Tonträger hast, unter Kopie zum Privaten oder sonstigen Gerbrauch, hast du den nicht mehr, ist das nicht mehr zulässig.

Das ist allerdings meine eigene Interpretation vom UrhG § 53 und stellt keine rechtlich verbindliche Aussage dar. Wie oben geschrieben, frag einen Anwalt der sich mit dem Urheberrecht beschäftigt.
 
Stimmt, mit der Auskunft von einem Anwalt für Urheberrecht wäre ich auf der sicheren Seite - danke.
 
Seit 01.04.2013 gibt es keinen Laptop-Zuschlag mehr. Stattdessen hat die GEMA den Tarif VR-Ö.
Seitdem liegt es in der Verantwortung desjenigen, der die Kopien anfertigt diese zu lizensieren.
Dem Veranstalter kann es total egal sein, mit was ihr auflegt, denn ihr seit dafür verantwortlich!

Aber teilweise Entspannung: Alle gekauften und damit "originalen" Titel bzw. Tonträger sind logischerweise nicht kostenpflichtig.
Bedeutet:
Physikalische Tonträger wie CDs oder Vinyl (so sie denn Originale sind und keine gebrannten CDs): keine Gebühr.
Gekaufte mp3s, direkter download auf die HDD: keine Gebühr (Die Festplatte wird zum Tonträger.)
Nur: Kopien, z.B. auf USB-Sticks die fallen unter den VR-Ö (Kurz: Immer dann, wenn ihr einen Track vervielfältigt!)

Zu den gerippten Tracks also folgendes:
Generell gilt seit 01.04.2013, egal ob Du die Quelle noch hast oder nicht, für die angefertigte Kopie, die "zur öffentlichen Wiedergabe bereitgehalten wird" (zum Auflegen mitgenommen wird) ist VR-Ö zu zahlen. Ob Du, wenn Du Deine Kopie lizensiert hast das "Original" weiterhin noch haben musst, kann ich Dir leider nicht sagen.
 
...
Gekaufte mp3s, direkter download auf die HDD: keine Gebühr (Die Festplatte wird zum Tonträger.)...

Woher will jemand wissen ob nicht direkt auf den Stick downgeloaded wurde?
Bei CDs ist das dann möglicherweise anders, da bis zum Brennen die Daten auf der Platte liegen. Es brennt ja niemand on the fly aus dem Web.
Aber bei USB Sticks wer will wie das feststellen?
Edit: Als Gemakontrolleur wäre für mich jedes mp3 eine Vervielfältigung.
Selbst wenn man eine neue Festplatte einbaut und das Lied kopieren muss, weiß man nicht ob das die erste Festplatte ist wo es downgeloaded wurde.
Das wäre das selbe wie die "Sicherungskopie" der CD.
Bei gekauften CDs und Schallplatten als Orginal besteht das Problem nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Woher will jemand wissen ob nicht direkt auf den Stick downgeloaded wurde?

Das war mit HDD gemeint. Sicher, wenn man es genau nimmt bedeutet Hard Disk Drive nur Festplatte.
Genauer wäre es ausgedrückt gewesen, wenn ich "Speichermedium" geschrieben hätte, das stimmt.
Es sagt auch keiner, dass man die Dateien nicht direkt auf eine externe HDD (oder SD-Karte oder USB-Stick) laden kann.
Außerdem bieten die meisten Portale die Möglichkeit den Track nach dem Kauf mehr als ein Mal zu laden.
Damit hab ich dann schwups z.B. 5 Originale (diese verteilt auf 5 Festplatten gibt schon mal viele Möglichkeiten...)

Es geht ja auch nicht drum, wer und wie das kontrolliert wird, sondern was laut GEMA aktuell gilt und das ist eben der VR-Ö. Wie der umgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt und das kann jeder für sich selbst entscheiden.

Mit "Sicherungskopie" einer CD hat das auch nichts zu tun, denn diese ist ausschließlich für den Privatbereich, das muss man klar trennen. Wir sprechen hier nur über den "professionellen" Bereich, da wir als DJs uns in der Öffentlichkeit befinden oder zumindest eine Verdienstabsicht haben.

Backups in jeglicher Form fallen auch nicht unter den VR-Ö, außer sie werden "für die öffentliche Wiedergabe bereitgehalten", also zum Gig mitgenommen.

Wie ich aber bereits oben geschrieben habe könnte man ja nach dem Kauf die mp3 1x auf den Rechner laden mit dem man auflegt und 1x auf den Reserverechner, den man als Backup dabei hat. Hier habe ich wieder nur Originale dabei, also keine Gebühr.
 
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