Härtefallregelung bei Abiball

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waidler

Vinyl>Midi
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Servus,
wir veranstalten bald unseren Abiball. Die Kosten uebersteigen die Einnahmen um mehrere tausend Euro und jetzt müssen wir natürlich Gema zahlen. Es gibt offiziell keinen Eintritt - man zahlt nur fuer Essen.
Die Gema kackt uns da jetzt mit ueber tausend Euro Gebühren ins Konzept und behauptet das die Härtefallregelung nicht anwendbar sei - obwohl wir ja schon im vorhinein wissen das wir ein dickes minus mache werden. Kann mir da jemand helfen, am besten mit Gemastatuten-zitaten?
(Das minus refinanzieren wir mit den einnahmen aus anderen partys)
 
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ich nehme mal an, dass du das hier schon gefunden hast?

https://www.gema.de/musiknutzer/liz...l-und-kulturtarif/haertfallnachlassregel.html

&

https://www.gema.de/fileadmin/user_..._aida/fragebogen_haertefall_nachlassregel.pdf

wenn die aufgrund des antrages ablehnen, seid ihr imho in den a.... gekniffen.
die auslegung der paragraphen obliegt zunächst der gema. ich habe auch leider keine grenzwerte oder harte fakten gefunden, anhand derer diese regelung zum tragen kommt. deshalb vermute ich schwer, dass das im ermessen der jeweiligen bezirksdirektion liegt und somit schwer anzufechten sein dürfte.

gibt es bei euch niemanden, der jemanden kennt, der jemanden bei der gema bezirksdirektion kennt? schon alleine die möglichkeit mit nem höheren lokalem tier direkt zu kommunizieren (z.b. durch den passenden namen auf den brief...) kann was bewegen. einfach anonym an die gema zu schreiben dagegen dürfte ein glücksspiel mit schlechter chance auf gewinn sein
 
Was habt ihr denn für eine Halle? Anscheinend größer als 2000m2, dann trennt doch einen Teil der Halle ab den ihr nicht braucht. Tausende von Euro können es eigentlich nicht sein ohne Eintritt, denn es sind bei bis 2000m2 nur 270.- + 7%MWSt. Rechne mal nach was die da von euch verlangen auf der dritten Seite ist die Tabelle des Tarifs M-U

Wenn die GEMA wirklich >1000.- Euro haben möchte und es eine Indoor-VA ist dann habt ihr irgendwas gründlich falsch gemacht. Wie groß ist die Fläche gesamt und der Eintritt ist bei 0.- Euro? Oder habt ihr der GEMA den Eintritt inkl. Essen angegeben und die Rechnen nun brav mit dieser Summe? Das vermute ich mal stark, denn erst ab >20.- Eintritt bei 2000m2 kommen wir auf 1000.- GEMA.

Essen muss man separat ausweisen und auch abrechnen, das darf nicht als Grundlage für den Eintritt herhalten nur als Option. Dann ist der Eintritt bei bis zu 2.- Euro kein Thema, wie dir die Tabelle zeigt.

Also was habt ihr der GEMA gesagt und was berechnet sie? Gerne auch eine Kopie hier hochladen von dem Schreiben.
 
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Bei unserem Abiball war das Eintrittsgeld wohl nicht als "Eintritt" sonder als Gutschein fürs Essen deklariert. Das hat die Gema akzeptiert.
 
Bei unserem Abiball war das Eintrittsgeld wohl nicht als "Eintritt" sonder als Gutschein fürs Essen deklariert. Das hat die Gema akzeptiert.

Das ist jedoch Glück, denn in der Regel nehmen sie 0.- Euro Eintritt und X Euro Essen nicht an. Aber Essen muss gesondert ausgewiesen werden, möchte man nicht der GEMA und ihrer Fantasie überlassen was dann daraus wird. Im Fall des Threadstarters sieht es danach aus, als ob ein unbedarftes Wesen gefragt wurde "Und was verlangt ihr für den Abiball?" Die Antwort war dann wohl "20.- Euro kostet es." Zack, Knuff, Päng und schon zahlt man 1000.- Euro GEMA :p
 
im prinzip kann man doch sagen dass der abiball eine privatveranstaltung ist oder?
ein abiball ist nur für freunde (aus dem jahrgang) und deren familienangehörigen. somit fällt da überhaupt keine gema an, weil nicht öffentlich.
 
im prinzip kann man doch sagen dass der abiball eine privatveranstaltung ist oder?
ein abiball ist nur für freunde (aus dem jahrgang) und deren familienangehörigen. somit fällt da überhaupt keine gema an, weil nicht öffentlich.

Wenn es so einfach wäre bei einer solchen Veranstaltung. Denn die GEMA sieht dies anders und argumentiert, dass hier nicht alle Personen den direkten Bezug zum 'Gastgeber' haben. Somit ist es nach UrhG §15 (3) leider tatsächlich so, dass die GEMA hier immer wieder Recht bekommt. Die genannten Summen sind allerdings zu hoch und zeigen, dass hier massive Fehler unterlaufen sind.
 
wie r2d2 schon gesagt hat, kriegt man das nie und nimmer als privat va durch.
ich hab das mal seinerzeit mit der gema geklärt und die aussagen haben recht wenig spielraum zur interpretation gelassen.

https://www.deejayforum.de/45-faqs-...-gema-was-ist-eine-private-veranstaltung.html

Eben, obgleich es eine GEMAeigene Auslegung von UrhG §15 (3) ist kommt die GEMA damit i.d.R. durch.
Leider unterschlagen hierbei die GEMA und leider auch die Gerichte den Absatz 3 "Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist." Denn eigentlich wären ein zwei Personen schlicht keine Mehrzahl. Die GEMA sagt euch, dass eine Person ausreicht, die nicht dem direkten Bezug zum Gastgeber hat. Alles andere steht oben im Beitrag schon drin.
 
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Hui,

bei allen mir bekannten Abibällen wurde keine Gema bezahlt, weil sie als privat angesehen wurden.

Wobei auch nie aktiv nachgefragt wurde. Aber wenn man den, der Geld damit einnimmt, fragt, dann wird der (fast) immer schreien, klar.


Aber Abiball nicht privat? Klar, gibt auch die Abibälle wo ein Club gemietet wird und ohne Liste einfach alle reinkönnen, aber wenige Außenstehende da sind, eben weil es als Abiball deklariert wurde. Aber es gibt eben auch die (und das war - als ich noch nicht in Berlin gewohnt habe - die Mehrzahl), die im Vorfeld Karten an Schüler, Eltern und Lehrer ausgeben und über diese angemeldeten und mit Karten ausgestatteten niemanden rein lassen. Das ist privat.


Die Menge der Leute kann nicht wirklich ein Kriterium sein. Macht irgendein Schnösel in seiner Villa ne Privatparty mit 200 Gästen (gut, die werden wohl nichts zahlen), dann geht da auch nie ne Gema ran.
 
Aber es gibt eben auch die (und das war - als ich noch nicht in Berlin gewohnt habe - die Mehrzahl), die im Vorfeld Karten an Schüler, Eltern und Lehrer ausgeben und über diese angemeldeten und mit Karten ausgestatteten niemanden rein lassen. Das ist privat.

so wie ich die auslegung verstehe, würde der jahrgang nebst lehrer noch privat sein. jeder weitere gast (z.b. eltern und schüler anderer jahrgangsstufen sowieso) stellt aber die öffentlichkeit her.
bleibt halt die frage, ob man wirklich bei der gema anmeldet oder es drauf ankomen lässt. ich kann mich nicht daran erinnern, dass zu meiner zeit jemand aucgh nur daran gedacht hat, so was an zu melden. das ist aber auch schon über zwanzig jahre her.

Die Menge der Leute kann nicht wirklich ein Kriterium sein.
sicher nicht. allerdings dürfte der nachweis umso schwerer fallen, je mehr leute anwesende sind. und man darf dabei eines nicht vergessen:

Der Veranstalter trägt die Beweislast. Im Zweifelsfall muss er (oder Sie) nachweisen können, dass es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung handelt.
kann man das nicht, kann es richtig richtig teuer werden.
 
Als Tipp: Zahlreiche Schulträger haben Rahmenverträge für ihre Institutionen. Dabei ist die Einhaltung der dortigen Vorgaben entscheidend. Fragen kostet nichts, allerdings wurden viele der Verträge dank der Misere der Tarife in 2012 nicht verlängert.
 
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Ich bin sonst auch eher ein Freund der "Lassen wirs drauf ankommen"-Regelung :d :D, aber in dem Fall mussten wirs so machen weil der Wirt das gefordert hat. Wobei es natürlich noch mehr Spaß macht die GEMA mit legalen Mitteln zu "besiegen".
Hf-Antrag wurde jetzt abgeschickt - wir werden sehen.
 

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