Party Öffentlich machen

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torben6481

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hallöchen,

ich hab vor hier bei mir ein paar orte weiter eine öffentliche partys in der stadthalle mit nem etwas bekannteren dj als headliner zu veranstalten. die stadthalle als location hab ich gemietet bekommen soweit, so gut...
nun wollte ich beim ordnungsamt ne einmalige ausschankgenehmigung beantragen und beim durchlesen des bogens ist mir folgendes aufgefallen, dort steht:

Anlass der Veranstaltung (kann nur genehmigt werden wenn ein besonderer anlass vorliegt, wie vereinsjubiläum, karneval oder ähnliches)

Soll ich das jetzt so verstehen das man generell nicht einfach so eine Party Öffentlich veranstalten darf? Wie bekommen das dann die anderen Veranstalter genehmigt, hier laufen öfters Ü30 partys und son kram, da gibts ja auch keine "besonderen Anlässe"

Fir Tips und Ratschläge wäre ich dankbar :)
 
das sollte ja wohl das kleiner übel sein zb. Disco Night ? single party ? DJ Konzert / Contest ? halt sowas in der art.... irgendwie soll doch das event heissen oder nicht ???

aber ich denke mal du wirst dich ordentlich bei der gema gebür verschlucken :) das kann teuer werden für ne halle.
 
nein, die wollen nicht das ich irgendeinen namen angebe sondern das ich einen besonderen anlass benenne wofür ich die einmalige ausschankgenehmigung haben will
 
Das folgende bitte nicht falsch verstehen, aber aus Deinem Vorgehen und Deinen Posts spricht eine unglaubliche Naivität und Unerfahrenheit.

Wenn Dich schon eine relativ harmlose Sache wie eine leere Zeile in einem Fragebogen vor derartige Probleme stellt wirst Du bei der weiteren Organisation Deine helle Freude haben...


Was die konkrete Frage angeht hat Matze doch schon den richtigen Hinweis gegeben: ich würde auch was wie DJ Konzert angeben, bzw. ist der Auftritt des geplanten Headliners dann eben der Anlasse genauso wie z.B. der Auftritt einer Band.
 
Die Party ist ansonsten komplett durchgeplant, (Gema, sicherheitsdienst, Getränke, PA, Dj´s usw.)
Der Mitarbeiter vom Ordnungsamt hat allerdings durchblicken lassen das es einen besonderen Anlass geben muss für eine einmalige Ausschankgenehmigung, als ich dann Antwortete das ich einen bekannten DJ gebucht habe meinte er das sei KEIN besonderer Anlass!

Ich versteh das auch nicht ganz weil wie gesagt öfters Öffentliche Partys bei uns im Lankreis in Stadthallen oder anderen Locations stattfinden und das auch ausserhalb von Sylvester, Karneval oder Schützenfesten
 
Na gut, dann scheint der erste Eindruck ein wenig zu täuschen.. ;)

Schon mal bei einem der anderen Veranstalter nachgefragt, wie die ihre Veranstaltungen begründen?
 
Ja, daran hab ich auch schon gedacht, muss nur erstmal rausbekommen wer direkt Veranstalter ist bei den anderen Partys die hier so laufen...Deswegen hab ich ja hier mal gepostet ob jemand Erfahrung damit hat.
 
Ich vermute folgendes:
Es wird vermutlich schwer werden, denn am Ende stehen hinter all den anderen Parties lokale Eventagenturen, die auch sonst mit der Stadt zusammenarbeiten und durch diese Regelung sich Leute wie dich von den Hacken halten können. Gibt es in zig Gemeinden auf diese Weise und der Mitarbeiter kann nach Lust und Laune ablehnen. Ohne Schanklizenz bist dann fertig mit deiner Party.

Sollte es nicht der Fall sein:
Ist es denn so schwer? Das sind Menschen am Schreibtisch, die wollen einfach einen Grund. Dieser sollte sich dann auch noch am Besten nach etwas kulturellem anhören. Also gib der Party einen passenden Namen mit Subtext, dieser muss dann so gewählt werden, dass der nette Mitarbeiter des OAmts den 'kulturellen Wert' der VA erkennt. Gibt es irgendwelche Jahrestage um diese Zeit, dann ist es einfacher.

Also werde mal kreativ wenn du die Party wirklich durchführen möchtest, das wird nicht die erste Hürde sein, wohl aber die elementarste gleich nach dem Brandschutz und sonstigen Abnahmen.
 
Hey Leute, ich habe eine Frage bezüglich öffentlichen Veranstaltungen.

Wir sind ein dörflicher Karnevalsverein(eingetragener e.V) und möchten außerhalb der Faschingssaison ein paar kleine Veranstaltungen machen um etwas Geld in unsere Kasse zu bekommen und den Leuten im Dorf wieder eine Möglichkeit zu geben auszugehen und etwas spaß zu haben. Diese Partys sollen entweder im Sportheim mit kleinem Zelt davor, oder im Sommer auf einem Grillplatz der FFW stattfinden. Motto wird whs sein 90er oder Schlagerabend etc.
Natürlich könnte das ganze über Mundpropaganda laufen ohne die Partys bei irgendeinem Amt anzumelden. 1. besteht dann aber immer die Gefahr das die Polizei oder das Ordnungsamt davon Wind bekommen und die Party beenden und 2. kann man nie richtig Werbung machen mit Flyern Plakaten Facebook etc.
Daher meine Frage: Was muss ich alles bei iwelchen Ämtern/Behörden anmelden damit die Party quasi offiziell genehmigt und angemeldet ist. Wegen Ruhestörung wird es schonmal kein Problem geben da die beiden Locations eine gute Lage aufweisen. Toiletten und Parkplätze sind ebenfalls vorhanden.
Aber wie sieht es aus mit Security, GEMA, Ausschankgenehmigung/Brandschutz etc?

Danke schonmal im Vorraus
 
Eine öffentliche Party müsst ihr nicht "anmelden". Solange ihr brav den örtlichen Bestimmungen folgt kann euch keiner.
Welche Bestimmungen allerdings gelten, kann euch am einfachsten die Gemeinde sagen, einfach direkt kontaktieren.
Um GEMA müsst ihr euch als VA selber kümmern.
In der Regel hat der Betreiber des Sportlerheims eine Schanklizenz. Falls nicht, klärt das auch mit der Gemeinde.
 

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