@LSDpastor
Hallo, ich mal wieder: du wirst Ärger bekommen, Sorry.
Dein Gewerbeschein nutzt dir doch nur wenn es auch ein Gewerbe gibt, das würde heißen du machst selbst öffentliche Veranstaltungen (mit allem was dazu gehört), oder aber du machst es im Auftrag (einer Person/Gesellschaft/Firma).
Ich höre bei dir raus das du im Partykeller private Veranstaltungen ausführen möchtest, die mit Gewerbeschein, wo ist da das Gewerbe.
Hast du einen Auftraggeber der "seine" Veranstaltung in deine Organisation gibt und dich dafür evtl. bezahlt.
Ansonsten macht der Gewerbeschein keinen Sinn.
Privatveranstaltung mit Gewerbeschein =
deshalb darf die Veranstaltung immer noch keinen Eintritt nehmen, keinen Getränkeverkauf durchführen, keine offiziellen Flyer ausgeben.
Es ändert sich nichts an der "Veranstaltungsform".
Die Location muss unabhängig der Nutzung, bei einer öffentlichen Verwendung, dies ist bei Anmietung eines Gewerbetreibenden gegeben, alle gesetzlichen Auflagen erfüllen, dies ist Sache des Vermieters.
Nur damit ein Gewerbetreibender (DU) eine Veranstaltung, auch für Privatpersonen, entsprechend der gesetzlichen Auflagen überhaupt in einer solchen Location ausführen darf.
In dem Moment wo du den Gewerbeschein hast, kannst du keine "irgend eine" Location nehmen, du hast "Verantwortungspflicht" gegenüber deines Auftraggebers/Kunden (Gäste). Du bist als Gewerbetreibender genau dafür u.a. zuständig, eine Veranstaltung zu Organisieren (auch Private) die den gesetzlichen Vorschriften entspricht, so das ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und der Gesetzgeber unterstellt dir als "Gewerbetreibenden" erst Recht "Fachwissen" - ansonsten handelst du immer grob fahrlässig im Auge des Gesetztes.
Lasst die Location als Veranstaltungsort registrieren, mit einer Bestimmung für viel Personen diese zugelassen ist. Je weniger Personen, desto kleiner die Auflagen. Das ganze ist vielleicht gar nicht soooooo kompliziert wie es sich immer anhört, meist langt das Bauamt und die Feuerwehr (die berät auch gerne).
Ist das geschehen, kannst du jederzeit die Location als Gewerbetreibender mit reinem Gewissen mieten und entsprechend nutzen.
Dann kann dir keiner was, die Behörden haben die Location abgenommen, dein Gewerbe erlaubt dir diese Veranstaltung, du kannst Gelder einnehmen.
Mietest du eine Location, als Gewerbetreibender, mit dem Wissen das diese eigentlich nicht zulässig ist, und dann passiert was: Tschüß LSDpastor - du wirst deines Lebens nicht mehr froh, da du als Gewerbetreibender mit deinem ganzen Privatvermögen haftest.
Unwissenheit kann ein Segen sein, aber Wissen ist Macht.
Auf Dauer wird die Polizei das ganze verfolgen und auch erkennen das da nix privat ist, hatte es schon mal erklärt, dann wird die Location überprüft (ob ein Eintrag für solche Nutzungen vorhanden ist). Ist er nicht, Schluss mit Lustig + Strafe.
Ich sage es gerne noch mal: erst Recht als Gewerbetreibender muß die Location koscher sein.
Keiner der dir was anders erzählt wird haften für seine Aussage, du aber wirst haften wenn du es glaubst.
sven.man